Eine solche Regelung, Beitragsrecht statt Beitragspflicht, würde, auch dieses ist unbestreitbar, die Bandbreite der Möglichkeiten kommunaler Entscheidungen vergrößern und damit die Flexibilität erhöhen. Und auch das ist ja, so habe ich Herrn Ringguth verstanden, mit das Ziel Ihres Antrages.
Das würde kommunale Wohnungsgesellschaften sicherlich entlasten und sie von Sorgen befreien, denn auch von dort wird eine solche Regelung begrüßt.
Und so versprechen Sie uns, Sie würden einen Beitrag zur Entschärfung der Altanschließerproblematik leisten.
Jetzt lassen sich sehr wohl, meine Damen und Herren, und ich will dieses nicht verkennen und nicht bestreiten, eine Reihe von Argumenten für eine solche Regelung finden. Aber Achtung! Ist das Versprechen, dass wir hier etwas für die Altanschließer leisten können, tatsächlich realistisch?
Der Innenminister hat schon darauf verwiesen, wenn ein entsorgungspflichtiger Träger, ob das nun eine Stadt oder ein Zweckverband ist, zu dem Ergebnis kommt, auch zukünftig Beiträge zu erheben, dann wird uns dies in der Frage der Altanschließer nicht weiterhelfen, denn der Gleichheitsgrundsatz, auf den das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald abhebt, zwingt uns dazu. Wir werden an dieser Stelle also keinen Beitrag zur Lösung des Problems bekommen. Und wenn die entsorgungspflichtige Körperschaft auf die Beiträge verzichtet und natürlich auch Altanschließer keine Beiträge zahlen müssen und wir insofern eine Entschärfung oder gar Lösung des Problems hätten, dann, meine Damen und Herren, frage ich Sie: Ist das eigentlich ein tatsächliches Muster für eine Lösung?
Die entsorgungspflichtigen Körperschaften in unserem Land mit ganz wenigen Ausnahmen haben doch Beitragssatzungen und Beiträge erhoben und erheben weiterhin Beiträge.
Aber wenn sie bereits Beiträge erheben und auch erhoben haben und jetzt zu einer Regelung kommen und sagen, wir verzichten auf Beiträge,
Was bedeutet es für bereits geleistete Beitragszahlungen? Ich glaube der Position des Städte- und Gemeindetages, dass dieses zu einer Rückzahlungspflicht führen würde. Eurawasser tut ja genau dieses, Herr Dr. Jäger, in Rostock.
Die Frage ist doch, ob unsere entsorgungspflichtigen Körperschaften in der großen Breite über dieses Land einer solchen Rückzahlungspflicht überhaupt nachkommen könnten,
ohne dass wir sie in den Ruin treiben. Und wenn wir sie nicht in den Ruin treiben, dann muss dieses Geld, das bislang über Beiträge aufgebracht worden ist, in irgendeiner Weise anders aufgebracht werden. Und dafür gibt es nur die Variante, es über die Gebühren zu tun.
Ich habe mir von einem Zweckverband, vielleicht hätte ich es von allen tun sollen, einfach einmal eine Rechnung vorlegen lassen, was dieses bedeuten würde. Im Zweckverband Radegast, also nicht sehr weit von hier, hat man ausgerechnet, dass dieses zwar sehr wohl möglich wäre, dass es aber dazu führen würde, dass sich im Abwasserbereich der Kubikmeter Abwasser um 1,40 Euro verteuern würde. Die Frage ist, Herr Renz, ob Sie dieses in Ihrem Flugblatt vielleicht auch geschrieben haben, dass die Kosten,
die wir nicht mehr per Beitrag einziehen, sondern die wir auf die Gebühr umlegen, natürlich bei den Bürgerinnen und Bürgern zu höheren Gebühren führen. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Für mich stellt sich natürlich auch die Frage: Wer zahlt das eigentlich? Wer zahlt Beiträge? Beiträge zahlt der Grundstückseigentümer.
Aber wie ist es beispielsweise in Mietwohnungen? Nehme ich Beiträge, zahlt der Vermieter als Grundstückseigentümer die Beiträge. Lege ich die Kosten aber über die Gebühren um, dann zahlt der Mieter diese Kosten und der Vermieter wird entlastet. Meine Damen und Herren, das kann man wollen, Herr Renz, aber dann sollte man es auch sagen.
Man sollte deutlich sagen: Wir wollen die Vermieter entlasten und die Mieter belasten. Wenn Sie das wollen, dann gerne. Wir können darüber diskutieren.
Ein Weiteres: Die kommunalen Verbände, Herr Dr. Jäger, Sie kennen die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindetages vom 8. August 2003, lehnen eine solche Regelung eindeutig ab.
Ja, Sie können ja sagen, noch. In Zukunft wird sich auch der Städte- und Gemeindetag voll auf unserer Linie bewegen.
Ich halte mich an das, was ich mit der Unterschrift des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindetages hier vorliegen habe. Und ich sage ganz eindeutig: Wir halten dies für den falschen Weg! Wenn Sie sagen, Flexibilisierung, dann stimmt das. Ich habe aber ein wenig den Eindruck, dass Sie einer alten Dame über die Straße helfen, die gar nicht über die Straße gebracht werden möchte.