Ein letztes Beispiel, meine Damen und Herren: Der Petent wandte sich gegen eine gerichtliche Entscheidung und dabei insbesondere gegen die Auferlegung eines Ordnungsgeldes von 200 Euro, weil er unentschuldigt gefehlt hat. Er vermutete natürlich, dass der Termin bewusst so gelegt wurde, dass seine Teilnahme nicht möglich war. Dafür gab es aber keine Anhaltspunkte. Dennoch wurde im weiteren Verlauf die Auferlegung des Ordnungsgeldes zurückgenommen und wir konnten die Petition abschließen. Was das Ordnungsgeld betrifft, dazu muss ich sagen, in Entscheidungen des Gerichtes greifen wir nicht ein, diese haben wir auch nicht zu prüfen.
Meine Damen und Herren, da ich sicher bin, dass Sie die Sammelübersicht und die dort dargestellten Beispiele intensiv gelesen haben, erspare ich es mir jetzt, weitere Ausführungen zu den einzelnen Petitionen zu machen. Wie ich schon sagte, werde ich zu Ihren Änderungsanträgen beziehungsweise Anträgen zum gegebenen Zeitpunkt noch einige Ausführungen machen. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für unsere Ankündigung, im Plenum zwei Änderungsanträge zur vorliegenden Sammelübersicht stellen zu wollen, haben wir im Vorfeld von den Fraktionen der SPD und PDS im Petitionsausschuss sehr viel Kritik zu hören bekommen.
Dabei, meine Damen und Herren von SPD und PDS, hätten Sie dies verhindern können, wenn Sie bereits im Petitionsausschuss unseren berechtigten und sachlich
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Torsten Koplin, PDS: Wir machen, was er sagt. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Einmal gab es die Möglichkeit bei der Abstimmung nach der Ausschussberatung zu diesen Petitionen, zum zweiten Mal nachdem wir unsere Änderungsanträge bei der Beratung der Sammelübersicht mündlich formuliert hatten und dieser Tagesordnungspunkt um eine Woche vertagt wurde und zum dritten Mal als unsere Änderungsanträge schriftlich dem Ausschuss vorlagen. Hätten Sie diese drei Chancen nicht vertan, dann wären diese Fälle nicht in das Licht der Öffentlichkeit gerückt worden.
Natürlich sollen und dürfen keine persönlichen Schicksale durch uns einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Aber Sie und ich sind vor allem unserem Gewissen verpflichtet und von daher kann ich eine Empfehlung des Petitionsausschusses von solcher Tragweite wie die Prüfung von Hafterleichterungen für einen mehrfachen Mörder nicht mittragen.
Und genau darum geht es bei unserem Änderungsantrag zum Abschluss der Petition mit der Nummer 334 aus dem Jahr 2003.
Selbst die begutachtenden Fachleute wollen sich nicht eindeutig festlegen, ob Rückfallgefahr besteht oder nicht. Von daher sehe ich den Petitionsausschuss zwar nicht in rechtlicher, aber in moralischer Verantwortung. Dieser Verantwortung würde ich nicht gerecht werden, wenn ich nicht alles dafür tun würde, die Beschlussempfehlung zu dieser Petition auf das Eigentliche, nämlich die Prüfung von formalem Verwaltungshandeln beim Abarbeiten von Anträgen, zurückzuführen. Das und nicht mehr hat die Petentin von uns erwartet. Sie aber, sehr geehrte Petitionsausschussmitglieder von SPD und PDS, haben den Petitionsgegenstand eigenmächtig ausgedehnt. Das steht uns aber nicht zu und ist in diesem speziellen Fall umso kritischer zu hinterfragen.
Und da im Ergebnis unserer Prüfungen das Handeln der Verwaltung nicht zu beanstanden war, sollten Sie spätestens jetzt durch Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag diese Richtigstellung vornehmen. Alle weiteren Entscheidungen liegen bei der Justiz, die um diese Verantwortung wahrlich nicht zu beneiden ist.
Der zweite Änderungsantrag zu den Nummern 1 und 3 der Beschlussempfehlung hat seine Ursache ebenfalls in der Begründung. Auch hier haben die Fraktionsmitglieder von SPD und PDS unserer Auffassung nach die Kompetenzen des Petitionsausschusses weit überschritten. Es laufen Gerichtsverfahren oder es liegen bereits Urteile zu den Vorwürfen der Petenten vor und wir sind nicht berechtigt, diese zu kommentieren. Und genau das tun Sie mit Ihrer im wahrsten Sinne des Wortes seitenlangen Begründung. Die in der Petition erhobenen Vorwürfe wurden durch eine unabhängige Prüfungsgesellschaft, den Sparkassen- und Giroverband Hessen/Thüringen, geprüft und in einem fünfzigseitigen Prüfungsgutachten ausgewertet. Im Ergebnis haben sich die erhobenen Vorwürfe nicht
bestätigt. Auch hier steht es dem Petitionsausschuss nicht zu, Wertungen abzugeben, die über den Prüfbericht hinausgehen,
(Beifall Reinhardt Thomas, CDU – Reinhard Dankert, SPD: Andere dürfen es nicht und Sie machen es mit Ihrem Gewissen.)
zumal wir davon ausgehen können, dass die Fachkompetenz bei diesen hochbezahlten Gutachtern in ausreichendem Maß vorhanden ist. Die Begründung, so, wie wir sie in unserem Änderungsantrag formuliert haben, fasst den Kern unserer Befassung zusammen. Eigene Befindlichkeiten rechtfertigen nicht die epische Breite dieser Beschlussempfehlung.
Deshalb auch hier meine herzliche Bitte, lassen Sie uns zu einer sachlichen und sachgerechten Arbeit zurückfinden und stimmen Sie auch diesem Änderungsantrag zu! – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Reinhard Dankert, SPD: Sie bestimmen, was Sache ist, ja?! – Zurufe von Holger Friedrich, SPD, Angelika Peters, SPD, und Heike Polzin, SPD)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Herr Walther. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Mit der vorliegenden Sammelübersicht der abzuschließenden Petitionen erleben Sie einmal mehr eine Flut von Bitten, Beschwerden und Vorschlägen aus der Bevölkerung heraus. Im Ausschuss selbst haben wir uns meist sehr zeitintensiv mit diesen Petitionen beschäftigt. Bei genauem Hinsehen wird deutlich, dass von den 119 behandelten Petitionen, Herr Vierkant hat das eben gesagt, gerade einmal 4 an der Zahl zur Diskussion standen, bei denen wir nicht einstimmig den Abschluss vorsahen. Dahinter verbirgt sich also eine große Anzahl an gleichen Bewertungen bei den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, und dies teilweise auch bei Themen, die wir hier im Landtag oft sehr kontrovers diskutiert haben.
Als plastisches Beispiel seien hier die Petitionen genannt, die die Novellierung des Landespflegegesetzes betreffen, insbesondere die Erhöhung der Kosten der Heimbewohner. Dass wir diese Petitionen empfehlen abzuschließen, weil der Beschwerde der Betroffenen nicht entsprochen werden kann, macht deutlich, auch mit Verweis auf das Landespflegewohngeld, dass das Land M-V sein Möglichstes getan hat. Das heißt, dass auch aus den Reihen der scharfen Kritiker hier aus diesem Hause diese Sichtweise geteilt wird, im Widerspruch zu den Zwischenrufen heute beim Tagesordnungspunkt 4.
Ich möchte nun zu den Petitionen kommen, die mit einem Mal seit gestern im Fokus der Betrachtung und leider auch der öffentlichen Berichterstattung stehen. Ich sage ganz bewusst „leider“, weil ich davon überzeugt bin, dass das Hineinziehen der Einzelbetrachtung hier in das Plenum des Landtages kein gutes Zeichen ist.
Ich glaube auch nicht, dass es dem Ansinnen der Petenten entspricht, wenn ihr Anliegen hier instrumentalisiert wird und im Windschatten der Aussprache heute eine Inszenierung verschiedener Ansichten vollzogen wird. Die Antragsteller der CDU wollen mit ihren Änderungsanträgen eine neue Bewertung der Sachstände, ohne dass die inhaltliche Diskussion hier im Raum, die da ja eigentlich vorher stattfinden müsste, möglich ist. Dann müssten wir aber die gesamte Petition hier im Plenum aufrollen und wir wissen alle, dass das gar nicht geht.
Ich habe bereits in den letzten beiden Ausschusssitzungen sehr nachdrücklich, sachlich und trotzdem moderat davor gewarnt, solche Versuche hier zu unternehmen. War es noch vor wenigen Monaten der Fall, dass ich anlässlich der Amtsübergabe von Herrn Prachtl das gemeinsame Agieren aller Ausschussmitglieder über Parteigrenzen hinweg gelobt habe, stehen wir heute an dem Punkt, dass der traurige Realismus des Umgangs, wie er in den anderen Ausschüssen auch herrscht, nun leider auch auf den Petitionsausschuss überschwappen soll.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heike Polzin, SPD: Aber das ist eine unzulässige Gefährdung. – Beate Mahr, SPD: Sehr richtig, sehr richtig. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Für mich ist das unverständlich und auch nicht akzeptabel. Es ist auch nicht akzeptabel, Frau Schlupp, dass wir heute mit Einzelheiten der Petition in den Medien konfrontiert werden,
die allesamt eines gemeinsam haben: Sie suggerieren ganz unterschwellig, wir würden zu Hafterleichterungen auffordern.
Ich zitiere aus der heutigen Ausgabe der „Ostsee-Zeitung“: „Der Ausschuss kann den Justizminister nicht auffordern, sich für Hafterleichterungen einzusetzen“, sagt die Abgeordnete. Gemeint ist hier die Kollegin Schlupp. Dazu muss ich fragen, worüber reden wir überhaupt? Diese Aufforderung gab es nie, Frau Schlupp, und das wissen Sie ganz genau! Und da lege ich sehr genau Wert auf jedes Wort. In diesem Hohen Hause sind genügend Juristen, die den kleinen, aber feinen Unterschied sehr konkret belegen können, worin der Unterschied zwischen einer Empfehlung zur Prüfung einer Hafterleichterung im Gegensatz zu einer Empfehlung, sich für eine Hafterleichterung einzusetzen, liegt. Wer diesen Unterschied nicht beleuchtet, liebe Kolleginnen und Kollegen,... An der Stelle mag ich gar nicht weiter kommentieren, was der eigentliche Ansatz ist.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS – Harry Glawe, CDU: Das haben Sie doch schon gemacht. Sie waren doch damit schon in den Medien.)
Sie haben Juristen genug und können den Unterschied genau beleuchten. Sie werden dann sehr schnell zu einer sachlichen Argumentation kommen und werden merken, dass Sie hier fehllaufen.
Wir haben nie Probleme damit gehabt, dass wir in Einzelfällen unterschiedliche Betrachtungen und Bewertungen zu verzeichnen hatten. Das ist ganz in Ordnung und auch selbstverständlich. Es war auch immer normal, dass sich die unterschiedlichen Sichten in dem Abstimmungsverhalten widergespiegelt haben und dies auch in den Sammelübersichten dokumentiert und für jeden dargestellt werden konnte. Nun hier aber den Versuch zu starten, den Petitionsausschuss in seinen Rechten zu beschneiden, das ist ein trauriger Moment meiner Erfahrungen in der Tätigkeit des Ausschusses.
Was wird denn hier kritisiert? Wird hier kritisiert, dass wir als Ausschuss Empfehlungen zum Beispiel in Richtung der Ministerien aussprechen, sie möchten bitte ihre Entscheidungen überprüfen? Das kann doch wohl nicht Gegenstand der Kritik sein. Als Ausschuss können wir alle und jeden bitten zu prüfen von mir aus, auch den lieben Gott.
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Oh nee, oh nee! – Vincent Kokert, CDU: Was, was?! Na! – Torsten Renz, CDU: Das ist ja unmöglich, so etwas hier anzuführen! Unmöglich! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)