Meine Damen und Herren, Vögel sind nicht nur ein bedeutender Teil in der europäischen Artenvielfalt.
Nee, nee, Sie haben gesagt, nicht so wie bei der FFHRichtlinie. Sie haben nicht gesagt, Sie fordern ihn ein, sondern in Ihrer Rede haben Sie gesagt, dass Ihnen das nicht ausreicht wie bei der FFH-Diskussion.
Vögel sind nicht nur ein bedeutender Teil in der europäischen Artenvielfalt, nein, sie sind auch Bioindikatoren, die frühzeitig über Umweltveränderungen aufklären können. Sich anbahnende Klimawechsel können Fachleute am veränderten Verhalten von Vögeln schon Jahre im Voraus erkennen. Die Meldung von Vogelschutzgebieten ist deshalb ein Akt der nachhaltigen Sicherung von Artenvielfalt und der Stabilisierung des Naturhaushaltes und sie erfüllt natürlich die rechtlichen Vorgaben, die durch die EU-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, vorgegeben sind.
Aber, meine Damen und Herren, wenn wir uns einmal ansehen, wann diese EU-Richtlinie in Kraft trat, nämlich am 2. April 1979, vor 25 Jahren, dann wundert es wirklich nicht, dass die EU auch in diesem Fall bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten musste. Ursprünglich hatte sich die EU-Kommission gedacht, dass eine Ausweisungsfrist von zwei Jahren ausreichen würde.
1989 legte dann der Internationale Rat für Vogelschutz der EU-Kommission die so genannte IBA-Schattenliste vor. Sie enthält alle damals in Europa bekannten und für den Vogelschutz geeigneten Flächen, die, wie von der EU gefordert, ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählt wurden. Und diese Liste, Herr Kokert, diese Liste ist nicht nur eine Schattenliste und auch nicht juristisch bindend, aber sie ist für die EU-Kommission die Entscheidungsgrundlage. Sie misst daran den Fortschritt der Ausweisung durch die Mitgliedsstaaten.
Das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe gesagt, sie ist die Entscheidungsgrundlage für die EU-Kommission.
Bestandserholung unter den gefährdeten Vögeln gab es seit In-Kraft-Treten der Vogelschutzrichtlinie bei vielen ehemals gefährdeten Arten, zum Beispiel beim Schwarzstorch, beim Seeadler, beim Habicht und leider auch bei den von uns so unbeliebten schwarzen Vögeln.
Zudem findet jährlich eine schleichende Abnahme der hier brütenden und der durchziehenden Zugvögel statt.
Diese schleichende Abnahme der brütenden und durchziehenden Zugvögel konnte in den letzten 25 Jahren nicht gestoppt werden und sie zeigt auch die Grenzen der Vogelschutzrichtlinie. Dazu gehören zum Beispiel die fortgesetzte Zersiedelung der Landschaft, die illegale Verfolgung von unerwünschten Vögeln, der Verlust von Brutund Nistplätzen oder auch Vogelschläge an fahrenden Autos.
In Deutschland wurden insgesamt bis Anfang dieses Jahres 486 Gebiete gemeldet. Das ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausreichend. Und die bisherige deutsche Meldekulisse zeigt durchgehend bei allen Bundesländern Mängel, Herr Kokert, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Berücksichtigung verbreitet auftretender Arten. Das monieren nicht nur die Naturschützer und die Vogelkundler, da gibt es inzwischen schon richtige Rechtsgutachten, die aussagen, dass die deutschen Meldungen deutlich hinter den IBA-Listen von 2000 und 2002 zurückbleiben.
Und wenn Sie erwähnt haben, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits unter einer CDU-Umweltministerin 15 Gebiete gemeldet hat, dann kann ich Ihnen sagen, auf der IBA-Liste von 2002 stehen 62 Vogelschutzgebiete, die für die EU-Kommission der Maßstab sind. Dann ist es natürlich kein Wunder, wenn die EU-Kommission genau darauf guckt.
Ich meine aber, es ist vollkommen müßig, sich über die Notwendigkeit der Ausweisung der Gebiete, über Ergänzungen und Korrekturen hier im Plenum zu streiten. Wir werden das Problem der Vogelschutzgebiete dort behandeln, wo es hingehört, nämlich im Umweltausschuss des Landtages.
Kollege Jarchow, der Punkt 3, der ist nun noch nicht einmal ansatzweise erläutert worden. Deswegen alleine ist es schon gerechtfertigt, diesen Antrag hier zu stellen, denn die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Auswirkungen einer weiteren Vogelschutzgebietsmeldung müssen wir uns wirklich als Landtag einmal im Einzelnen vornehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Der Vogel und die Administrative“, so oder ähnlich könnte ein passender Titel für ein Buch lauten, das sich mit den Auswüchsen eines verbürokratisierten Umweltund Vogelschutzes im Land Mecklenburg-Vorpommern befasst. Dass sich das genannte Federvieh meist schneller der evolutionären Grundanforderung von Flexibilität und Anpassung stellt, als dies der Verwaltung lieb zu sein scheint, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Vogelschutz ist ein wichtiger Bestandteil einer wirtschaftlich, sozial, kulturell und regional verantwortlichen Politik. Die Betonung liegt hier aber auf Bestandteil. Eine einseitig ausgerichtete Politik auf Vögel, ohne Abstimmung mit anderen bedeutenden Politikfeldern, liegt nicht im Interesse des Landes, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Ausnutzen von Herrschaftswissen seitens des Umweltministeriums basieren.
Mit dem Bau des dritten Bauabschnitts für die Autobahn A 241 wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres begonnen, so war es in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Petters auf Drucksache 4/1127 vom 23.04.2004 zu lesen. Auf die Frage, was den Bau bis dato verzögerte, wird ohne Umschweife darauf verwiesen, dass sich eine Verträglichkeitsprüfung für das Umweltministerium des im Rahmen der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie neu auszuweisenden Schutzgebietes Mecklenburg-Vorpommern 007 „Schweriner, Dambecker, Neukloster-Wariner Seen“ in Vorbereitung befindet. Wie gesagt, 007 war am Werk.
In Vorbereitung? Die Vogelschutzrichtlinie existiert seit dem Jahre 1979 und die entsprechenden Nistplätze der Rohrdommeln und Wildgänse sind der Landesregierung, laut Antwort unter Ziffer 5, seit Bestehen 1990 bekannt. Unter Punkt 6 wird dann Farbe bekannt. Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die Vogelschutzrichtlinie wird sich auf IBA-Listen von BirdLife International bezogen. Interessanterweise verlässt sich die Landesregierung bei der Erstellung der IBA-Listen auf die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft,
deren Mitglieder ihr aber laut Antwort auf die besagte Kleine Anfrage 4/1148 mit Ausnahme des Vorsitzenden nicht einmal bekannt sind.
Und ich stelle mir einmal vor, die hätten hier auf Plattdeutsch geantwortet, dann wüssten Sie nicht einmal den Namen des Vorsitzenden richtig wiederzugeben.
Ich kritisiere an dieser Stelle das Verhalten der Landesregierung bei der Wahrung wirtschaftlicher Interessen, die bei der Ausweisung von Flora-, Fauna-, Habitat- oder auch Vogelschutzgebieten unabdingbare Voraussetzung ist. Die Landesregierung hat sich für die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen!
Diese nur auf den Umweltschutz zu begrenzen und die wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale des Landes aus dem Auge zu verlieren, wäre mehr als grob fahrlässig.
Wir können uns Umweltschutz auf hohem Niveau nur leisten, wenn die Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen verbessert und Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise erhalten werden. Und wir wollen uns Umweltschutz auf hohem Niveau auch in Zukunft leisten können, aber dann müssen die Rahmenbedingungen entsprechend gestaltet werden seitens dieser Landesregierung. Ich erwarte von der Landesregierung, dass mit dem unkoordinierten Durcheinander von Ministerien und nachgeordneten Behörden Schluss gemacht und alles unternommen wird, um für unsere Unternehmen wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die jahrelangen Verzögerungen um die Fertigstellung der Umgehungsstraße Anklam, Herr Kollege Riemann, und der A 241 können an dieser Stelle nur noch als Trauerspiel bezeichnet werden.