Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1360 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Dr. Bartels angenommen.
Entsprechend unserer Vereinbarung rufe ich zunächst auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Unterrichtung der Landesregierung über die Einsparungen in Höhe von 8 Millionen Euro ab 2005 durch Eingriffe in Landesgesetze, Drucksache 4/1328.
Antrag der Fraktion der CDU: Unterrichtung der Landesregierung über die Einsparungen in Höhe von 8 Millionen Euro ab 2005 durch Eingriffe in Landesgesetze – Drucksache 4/1328 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag beschäftigt sich mit einem Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag.
Der Landtag hat mit den Stimmen der SPD und PDS am 18. Februar beschlossen, dass die Landesregierung uns unterrichtet, und zwar bis zum 31. August, über die Auflösung von globalen Minderausgaben aufgrund von Eingriffen in Landesgesetze. Die Landesregierung ist dieser Aufforderung des Landtages, ihrer eigenen Koalitionsfraktionen, nicht nachgekommen. Nach diesem Nichtnachkommen hat die CDU-Fraktion ein Ersuchen, eine Aufforderung gestellt, bis zum 30. September zu unterrichten. Leider ist die Dringlichkeit hier nicht bestätigt worden.
Ich selbst habe Ende August die Landesregierung, hier einen hochrangigen Abteilungsleiter, angerufen und gebeten, dass die Unterrichtung kommt, pünktlich kommt. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass es dazu einen Landtagsbeschluss gibt. Daraufhin sollten wir diesen Landtagsbeschluss im Finanzausschuss debattieren. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Landtag und nicht der Finanzausschuss zu unterrichten ist. Trotzdem ist die Landesregierung dieser Pflicht nicht nachgekommen. Sie hat auch keine Verlängerung beantragt, zumindest nicht termingerecht.
Am 15. September war daraufhin der Dringlichkeitsantrag der CDU gegen 10.00 Uhr auf der Tagesordnung dieses Landtages. Am 15. September um 15.03 Uhr, fünf Stunden nach Einbringung des Dringlichkeitsantrages und seiner Ablehnung hier im Landtag, 15 Tage nach der Unterrichtungspflicht, hat die Landesregierung Fristverlängerung beantragt bis zum 15. Oktober. Das wären zwei Tage nach der Einbringung des Nachtrages 2005. Ich stelle fest, die Landesregierung hat den Willen des Landtages missachtet.
Ich stelle fest für die CDU-Fraktion, dass dieses kein ordentlicher Umgang zwischen Landtag und Landesregierung ist.
Und ich stelle fest, dass die Koalitionsfraktionen mit der Ablehnung des Dringlichkeitsantrages dieses geduldet haben.
Wir haben die Unterrichtung jetzt, mehr als einen Monat später, und ich bitte einfach, dass die Koalitionsfraktionen i hre Anträge selbst ernst nehmen, ihr parlamentarisches Kontrollrecht selbst ernst nehmen und dass die Landesregierung die Berichtspflicht, die Beschlüsse des Landtages selbst ernst nimmt. Nur dann kann es ein gedeihliches Miteinander auch künftig geben. Die CDU-Fraktion, da der Berichtspflicht, wenn auch mit eineinhalbmonatiger Verspätung, Genüge getan ist, zieht diesen Antrag zurück. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Ministerin Sigrid Keler: Da kann ich mich nicht mal entschuldigen. – Lorenz Caffier, CDU: Nee, nee, nix da! – Wolfgang Riemann, CDU: Entschuldigen muss sich die Landesregierung. – Angelika Gramkow, PDS: Die Finanz- ministerin war nicht schuld.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Prüfung von FFHGebieten aus sozioökonomischer Sicht/Peenevertiefung, Drucksache 4/1260.
Antrag der Fraktion der CDU: Prüfung von FFH-Gebieten aus sozioökonomischer Sicht/Peenevertiefung – Drucksache 4/1260 –
Wieder ein Dringlichkeitsantrag, der den Landtag mit Verspätung erreicht. Ich muss zugeben, daran sind auch wir nicht ganz unschuldig, dass er erst verspätet aufgerufen worden ist. Das will ich auch gerne zugeben.
(Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD – Heike Polzin, SPD: Gute Einstellung! – Angelika Gramkow, PDS: Machen Sie weiter so, Herr Riemann!)
Mit dem Dringlichkeitsantrag haben wir die Landesregierung erstens aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob FFH-Gebiete den „Bereich der Wismarer und Stralsunder Hafenzufahrt sowie“ den „Bereich des Plauer Sees und der Müritz“ betreffen. Zweitens haben wir aufgefordert, dass „die von der Stadt Wolgast, der Wolgaster Hafengesellschaft und der Peene-Werft am 9. Dezember 2002“ – ich bitte das Datum zu beachten – „beantragte Peenevertiefung unverzüglich“ nachgemeldet wird, und drittens haben wir die Landesregierung aufgefordert, „bis zum 15. September“ Bericht zu erstatten. Der 15. September, dessen bin ich mir bewusst, ist schon verstrichen.
Nachdem gestern der Ministerpräsident auf dem parlamentarischen Abend der Werften zugesagt hat, dass sowohl im Bereich Stralsund als auch in Wolgast diese Hafenvertiefungen durch die Landesregierung positiv begleitet werden, und nachdem mit Meldung der „OstseeZeitung“ vom 22.09.2004 – also fast zwei Jahre nach Beantragung – die Landesregierung sich entschlossen hat, den entsprechenden Auftrag an den zuständigen Staatssekretär bei einem Besuch auf der Peenewerft zu übergeben, und nachdem dieser Staatssekretär wie der Ministerpräsident zugesagt hat, das positiv zu begleiten und bis Mitte 2005 den Antrag geprüft haben will, glauben Sie, meine Damen und Herren, ja nicht, dass ich dieses in den Papierkorb tue. Mitte 2005 wird dieser Antrag mit der Aufforderung, das konkrete Prüfergebnis vorzulegen, hier diesen Landtag wieder erreichen, denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass Versprechungen nicht eingehalten werden. Ich denke nur daran, dass schon 2001 die Ortsumgehung um Wolgast gebaut werden sollte. Ich sage auch deutlich: 2008 ist die Peenevertiefung zu spät. Aber wir glauben dem Staatssekretär und den Aussagen des Wirtschaftsministers und des Ministerpräsidenten – zumindest bis Mitte 2005 – und deshalb ziehen wir auch diesen Antrag zurück. Wir werden zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Ursachen der Entstehung und Maßnahmen zum Abbau von Haushaltsresten und deren Konsequenzen für den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1364.
Antrag der Fraktion der CDU: Ursachen der Entstehung und Maßnahmen zum Abbau von Haushaltsresten und deren Konsequenzen für den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1364 –
Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Der Abgeordnete heißt Liskow und nicht Lieskow. Aber in Zukunft werden Sie es vielleicht etwas besser draufhaben.
Meine sehr geehrten Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Der Ihnen vorliegende Antrag greift eine trockene haushaltsrechtliche Problematik auf, die nicht jedermanns Geschmack ist, die aber aufgrund der damit verbundenen Finanzvolumen jeden hier im Parlament interessieren sollten, zumal fast jeder Finanz- und Fachpolitiker davon betroffen ist.
Normalerweise stehen die im Haushalt ausgebrachten Ausgabeermächtigungen, also die jeweiligen Haushaltsansätze, nur für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung und enden grundsätzlich mit Ablauf des Haushaltsjahres. Das ist das so genannte Prinzip der zeitlichen Bindung. In Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben über das Jahr hinaus verfügbar zu halten. Voraussetzung dafür ist, sie müssen übertragbar sein. Also die am Ende eines Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommenen übertragbaren und in das nächste Haushaltsjahr übernommenen Ausgabeermächtigungen heißen Ausgabenreste.
Diese können übertragen werden, wenn im nächsten Haushaltsjahr mit ihrer Vereinnahmung gerechnet werden kann.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, der Finanzausschuss ist jedes Jahr neu über die in das Haushaltsjahr übertragenen Reste unterrichtet. Die Übertragung von nicht realisierten Einnahmen und Ausgaben in das darauf folgende Haushaltsjahr stellt einen ganz normalen Vorgang dar, so, wie es in der Haushaltsordnung in ganz Deutschland üblich ist. Was uns mit unserem Antrag interessiert, ist die Frage, inwieweit es möglich ist, die im Haushalt veran
schlagten Einnahmen und Ausgaben auch in dem jeweiligen Haushaltsjahr zu realisieren. Denn wenn wir den finanziellen Umfang der Reste betrachten, sehen wir, dass hierbei jährlich gigantische Summen bewegt werden.
Nehmen wir das Haushaltsjahr 2003 als Beispiel. Am Jahresende wurden Reste bei den Einnahmen von rund 225 Millionen Euro und bei den Ausgaben von 268 Millionen Euro gebildet und dann ins laufende Haushaltsjahr 2004 übertragen. Diese Mittel stehen somit zusätzlich zu den im Haushaltsjahr 2004 veranschlagten Ansätzen zur Verfügung. Anders gesagt, es wurden somit 268 Millionen Euro bei den Ausgaben letztes Jahr nicht ausgereicht. Und wenn man sich diese 268 Millionen Euro genauer anschaut, dann stellt man fest, dass davon allein über 200 Millionen Euro nicht verausgabte Investitionen waren. Diese sind also letztes Jahr nicht im Land angekommen und konnten somit auch nicht investiert werden. Da sie ins Jahr 2004 übertragen wurden, können Sie möglicherweise jetzt verausgabt werden. Das aber hängt wiederum von Bedingungen ab, die wir mit unserem Antrag hinterfragen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, konkret für dieses Jahr bedeutet das für die Investitionsausgaben, der Haushaltsansatz aller Investitionsmittel im aktuellen Haushalt beläuft sich auf 1.461,6 Milliarden Euro. Durch die Übertragung von Ausgaberesten bei den Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2003 in das Haushaltsjahr 2004 kommen weitere 202 Millionen Euro dazu. De facto stehen also nicht, wie im Haushaltsjahr ausgewiesen, 1.461,6 Milliarden Euro, sondern 1.663,4 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Und so läuft es Jahr für Jahr.
Wenn man in den vergangenen Jahren das Soll mit dem am Jahresende erreichten Ist von Ausgabegruppen vergleicht und die jeweils übertragenen Reste mit dazuzählt, so zeigt sich beispielsweise bei den Investitionen, dass das Ist nicht 3 Prozent unter dem Soll liegt, sondern 15 und mehr Prozent.