Protokoll der Sitzung vom 14.10.2004

wie das Problem gelöst werden kann und wie angebliche oder tatsächliche Unklarheiten ausgeräumt werden können. Und ich bitte Sie alle, machen wir endlich Nägel mit Köpfen und beenden dieses traurige Thema! – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraph 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1339 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Da wir noch nicht mit der Abstimmung begonnen haben, unterbreche ich die Landtagssitzung, denn die Fraktion der PDS hat um eine Auszeit von fünf Minuten gebeten.

Unterbrechung: 10.10 Uhr

Wiederbeginn: 10.16 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1339.

Wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Meine Damen und Herren, gibt es ein Mitglied dieses Hauses, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Dr. Till Backhaus wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ich frage noch einmal, gibt es ein weiteres Mitglied, das seine Stimme noch nicht abgeben konnte? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche noch einmal die Sitzung für ungefähr zwei Minuten.

Unterbrechung: 10.22 Uhr

Wiederbeginn: 10.24 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 60 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 23 Abgeordnete, mit Nein stimmten 37 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1339 abgelehnt.

Die Fraktion der CDU hat um eine Unterbrechung von fünf Minuten gebeten, so dass ich die Landtagssitzung noch einmal um fünf Minuten unterbreche.

Unterbrechung: 10.25 Uhr

Wiederbeginn: 10.30 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Spitzensteuersatz nicht absenken, Drucksache 4/1359.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Spitzensteuersatz nicht absenken – Drucksache 4/1359 –

Das Wort zur Begründung hat die Fraktionsvorsitzende Frau Gramkow von der Fraktion der PDS.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Offensichtlich hat die Debatte um das Verfassungsrecht uns so ermüdet,

(Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD)

dass wir bei diesem wichtigen Thema meiner Ansicht nach etwas zu wenig Kolleginnen und Kollegen sind.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2000 die Steuerreform beschlossen mit dem Steuersenkungsgesetz. Es ist zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten und eines der wesentlichen Elemente der Steuerreform war die Senkung der Steuersätze bei der Einkommenssteuer in mehreren Stufen. Bisher ist der Eingangssteuersatz von 25,9 Prozent in 1998 auf 16 Prozent im Jahre 2004 gesenkt worden und der Höchststeuersatz, umgangssprachlich der Spitzensteuersatz, von 53 Prozent im Jahre 1998 auf 45 Prozent in 2004. Gleichzeitig wurden die Freibeträge beziehungsweise wurde das steuerfreie Existenzminimum von 6.322 Euro im Jahre 1998 auf 7.664 Euro in 2004 angehoben.

Wir wissen alle, dass die vorgesehene Stufe der Steuerreform 2003 wegen der Hochwasserkatastrophe auf 2004 verschoben worden ist. Die Steuerentlastung sowohl für untere und mittlere Einkommen als auch für die Spitzeneinkommen seit dem Regierungsantritt von Rot-Grün in Berlin betrug insgesamt 40 Milliarden Euro. Damit liegt die Steuerquote in Deutschland unter 21 Prozent und ist niedrig, so niedrig wie nie zuvor. Ziele der Bundesregierung mit der Steuergesetzgebung waren mehr Wachstum, Stärkung der Binnennachfrage und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir müssen konstatieren, dass diese Ziele aus dem Jahr 2000 nicht erreicht werden konnten. Und dennoch soll die geplante Stufe der Steuerreform im Jahr 2005 ohne Kommentar umgesetzt werden, das heißt die Senkung der Eingangssteuersätze auf 15 Prozent und des Spitzensteuersatzes auf noch mal 42 Prozent.

Gewinner dieser Steuerreformstufe wären angesichts der aktuellen Situation alleinig die Spitzenverdiener in der Bundesrepublik Deutschland. Und die Verlierer, wenn es auch ein harter Begriff ist, dieser neuerlichen Steuersenkung sind die öffentlichen Haushalte, auch die öffentlichen Haushalte von Mecklenburg-Vorpommern und unserer Kommunen, denn die Senkung des Spitzensteuersatzes führt zu weiteren Steuermindereinnahmen in Höhe von etwa 2,5 bis 3 Milliarden Euro.

Wir haben in der letzten Woche erst zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung – Herr Eichel hat es mitgeteilt – in diesem Jahr mit weiteren Steuerausfällen von 13 Milliarden Euro rechnen muss und deshalb die Nettokreditaufnahme oder die Neuverschuldung laut Nachtragshaushalt in der Bundesrepublik Deutschland nochmals um 14,4 Milliarden Euro erhöht werden soll. Ich denke, aufgrund der aktuellen Haushaltssituation von Bund, Ländern und Kommunen können die öffentlichen Haushalte nicht mehr auf solche Einnahmen verzichten.

Wir haben uns gestern in der Aktuellen Stunde dazu verständigt, auch ein so genannter schlanker Staat braucht Geld, braucht Steuereinahmen für ein leistungsstarkes Bildungssystem, für die Aufrechterhaltung unserer Sozialsysteme und für Investitionen sowohl in Bildung als auch in unsere Straßen. So wenig wie Großunterneh

men, die infolge von Steuerentlastungen zusätzlich investiert haben, was sie eben nicht getan haben, genauso wenig werden Spitzenverdiener, wenn sie entlastet werden, von Steuergeschenken mehr konsumieren.

(Beifall Rudolf Borchert, SPD)

Nur eine wirkliche Nettoentlastung kleiner und mittlerer Einkommensbezieher stärkt doch die Binnennachfrage und das Wachstum. Dabei darf den Leuten das Geld nicht wieder in die eine Tasche hineingesteckt und aus der anderen Tasche wieder herausgezogen werden. Und es bleibt dabei: Steuergeschenke für Spitzenverdiener können wir uns in der Bundesrepublik nicht leisten.

(Beifall Rudolf Borchert, SPD, und Birgit Schwebs, PDS)

Ich bin froh, dass sich die Stimmen in der SPD, ich höre es auch in der CDU, mehren, die das Gleiche fordern, auch aus einer gewissen notwendigen sozialen Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland heraus. Als Beispiele seien nur der Beschluss des Landesvorstandes der SPD unseres Landes genannt, die Diskussionen der SPD-Fraktionschefs in Niedersachsen, Bayern oder auch im Saarland. Und selbst der Versandunternehmer Michael Otto hat sich erst kürzlich gegen eine Absenkung des Spitzensteuersatzes ausgesprochen.

(Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD)

Kleine und mittlere Unternehmen in Ostdeutschland würden in nur wenigen Fällen von der Steuersenkung profitieren, denn ihre Erträge oder Gewinne liegen weit unter dem westdeutschen Durchschnitt. Mit den hier von der PDS- und der SPD-Fraktion eingebrachten Positionen sagen wir klar Nein, es darf keine weitere Senkung des Spitzensteuersatzes geben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich fordere die CDU auf, angesichts der Einschnitte für Langzeitarbeitslose durch Hartz IV ihre einseitige Position zugunsten von Besserverdienenden zu überdenken und nicht länger Entscheidungen für mehr Steuergerechtigkeit im Bundesrat zu blockieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Frau Gramkow.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende Herr Rehberg von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich frage mich, ob sich eigentlich PDS und SPD darüber im Klaren sind, was sie mit diesem Antrag bewirken können. Ich habe den Eindruck, dass sie ein ungeheures Kurzzeitgedächtnis haben. Sie haben im September 2000, SPD und PDS – es waren die entscheidenden drei Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern –, der rot-grünen Steuerreform im Bundesrat zugestimmt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)