Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als finanzpolitische Sprecherin dieses Landtages und damit seit 1991 im Finanzausschuss,
Als Mitglied im Finanzausschuss des Landtages seit 1991 und seines Zeichens für die Fraktion der PDS Mitglied in diesem Landtag weiß ich, dass es zu diesen Fragen intern und extern immer wieder Diskussionen gegeben hat. Und ich teile deshalb die Auffassung in der Begründung Ihres Antrages, dass der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Landtages eine derartige Anfrage über den entsprechenden Datenaustausch nicht entspricht.
Und ich will es aus dem Verständnis heraus auch begründen. Wir haben ständige Auseinandersetzungen zwischen dem Parlament und der Landesregierung bezüglich des Haushaltes des Landtages, was ich allerdings für ein normales Verfahren halte, wenn man noch mal darauf verweist, dass die Landesregierung das Etatrecht hat und den Entwurf insgesamt dem Parlament zur Verfügung stellen muss.
Und ich weiß auch, dass wir aus dieser Situation heraus gemeinsam die Landtagsverwaltung aufgefordert haben, eine Stellen- und Strukturanalyse des Landtages herzustellen, um bessere Ausgangsdaten zur Bewertung der Ausstattung unserer Landesverwaltung zu haben.
Dies ist mit Wissen und mit Unterstützung des Finanzministeriums dieser Landesregierung erfolgt. Bis zur heißen Debatte um diesen Antrag wusste ich nicht, dass die Daten, die für die Stellen- und Strukturanalyse des Landtages angesetzt worden sind, offensichtlich – und Frau Finanzministerin hat das heute bestätigt – dem von der Landesregierung in diesem Jahr in Auftrag gegebenen Benchmarking zur Frage der Personal- und Stellenstruktur der gesamten Landesverwaltung nicht entspricht. Aber ich frage mich, warum man dann nicht den Weg gewählt hat, der für mich der richtige gewesen wäre, weil ich den, der jetzt gegangen wird, als falsch ansehe.
unter Maßgabe der neuen Benchmarkingdaten entsprechende Daten unserer Landesverwaltung und entsprechende Daten der Verwaltung der Landtage beider Länder, die dem Benchmarking als so genannte Clearingstelle zugrunde liegen, einfach zur Verfügung zu stellen.
Ich denke, es wäre der richtige Weg gewesen. Ich will das, was aufkommt bei der Debatte und auch hier gegen
seitig tituliert wird, dass die eine Seite, nämlich der Landtag als Verfassungsorgan, und die andere Seite, die Landesregierung, sich gegenseitig misstrauen, dass die Daten vielleicht so oder so ausfallen können, das will ich zurückweisen und will es auch gar nicht aufkommen lassen. Das ist der Zusammenarbeit in den letzten 14 Jahren zwischen beiden Gremien eigentlich nicht nachzusagen.
Und in diesem Zusammenhang, denke ich, steht das doch klare Wort in der Rede der Finanzministerin, dass wir natürlich a) das Verfassungsrecht einhalten, aber b) gemeinsam darüber uns vereinbaren, wie zukünftig das Verfahren ausgestaltet wird, damit so etwas eben nicht wieder passiert, und dass wir gleichzeitig gemeinsam dafür sorgen, dass es einen vom Landtag, von den Fraktionen über den Ältestenrat und der Landtagspräsidentin festgestellten Einzelplan 01 gibt, und zwar in Zusammenarbeit mit der Finanzministerin.
Denn das ist das zweite Problem. Angesichts Ihres Antrages, auch Sie haben die Debatte hier noch einmal tituliert, zeigt sich doch auch, dass es zu einem anderen Absatz des Artikels 29 Unstimmigkeiten immer wieder zwischen den Fraktionen und der Landesregierung gibt. Und das ist Paragraph 29 Absatz 3 der LHO. Und da dürfen wir doch auch nicht übersehen, dass es seit 1995 – seit 1995! – dazu ein Gutachten gibt. Und das waren noch nicht die rot-rote Landesregierung und auch nicht die Mehrheitsfraktionen, die hier saßen. Schon damals stellte sich die Frage, entsprechen die Regelungen unserer Landeshaushaltsordnung eigentlich in Gänze dem verfassungsmäßigen Ansatz oder nicht. Hier gibt es immer wieder Auslegungsdiskussionen. Damit sage ich nicht, dass zwei Vorlagen nicht legitim sind. Aber sie sind am Ende ein Ausdruck dafür, dass zwei Verfassungsorgane in diesem Land existieren, die in haushaltsrechtlichen Fragen nicht übereinkommen, und ich finde, damit müsste doch im Verfahren aufzuräumen sein.
Insofern nehme ich das Wort ernst, was die Finanzministerin hier gesagt hat, wir wollen in Zukunft a) das Verfahren ändern und b), wenn es notwendig ist, die Landeshaushaltsordnung, um Klarheit zu bringen, natürlich, wie Sie in Punkt 1 Ihres Antrages sagen. Wollen Sie uns nun wirklich zwingen, den Punkt 1 abzustimmen, in dem steht, wir halten die Verfassung ein?
(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Reinhard Dankert, SPD – Rudolf Borchert, SPD: Das kann es ja wohl nicht sein!)
(Dr. Armin Jäger, CDU: Dann wüsste die Finanzministerin, woran sie ist. – Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)
dass die Landesregierung detailliert begründet, warum sie diese Anfrage gestellt hat, mit welchem Hintergrund. Das hat sie hier getan,
ob es detailliert genug war und ob wir es akzeptieren in dieser Weise, ist ja unsere Bewertung. Insofern denke ich, es wäre legitim, angesichts der jetzigen Debatte und des Übereinkommens, dass wir auf unsere Rechte in Bezug auf Landesverfassung Artikel 29 und 20 bestehen, dass angesichts dieser Debatte Sie eigentlich Ihren Antrag für erledigt erklären sollten und nicht abstimmen,
weil er ist gegenwärtig nicht abstimmungsfähig. Ich sage noch mal, ich hätte mir gewünscht und ich erwarte in Zukunft, dass der Weg zur Einhaltung des Verfassungsrechts des Landtages eingehalten wird. Wie er gegangen worden ist, das halte ich nicht für akzeptabel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, weil ich für mich in Anspruch nehme, dass ich auch zu den Zeiten, als ich Mitglied der PDS-Fraktion dieses Hohen Hauses war, sowohl in den Haushaltsgesprächen im Ältestenrat als auch im Finanzausschuss immer sehr nachdrücklich die Vorgehensweise des Finanzministeriums bezüglich des Haushalts des Landtages verurteilt habe. Und ich halte unter diesem Gesichtspunkt den hier zu behandelnden Gegenstand für ein ziemlich ungeheuerliches Vorgehen.
Ich will ansonsten nichts wiederholen von dem, was gesagt worden ist. Die Frau Finanzministerin habe ich allerdings so verstanden, dass sie hofft, dass ein Verfahren gefunden wird, in Zukunft keine zwei Haushalte 01 mehr zu haben. Und da erlaube ich mir dann, das Hohe Haus, die Finanzpolitiker und die Mitglieder des Ältestenrates daran zu erinnern, dass es eine Ausschussdrucksache des Finanzausschusses gibt mit der Nummer 4/355. Und da ich dieses Papier initiiert habe, wie in diesem Papier im Vorwort steht, bitte ich darum, dass wir uns daran erinnern, denn dort ist ein Verfahrensweg vorgeschlagen,
wie das Problem gelöst werden kann und wie angebliche oder tatsächliche Unklarheiten ausgeräumt werden können. Und ich bitte Sie alle, machen wir endlich Nägel mit Köpfen und beenden dieses traurige Thema! – Danke.