Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der Verlässlichkeit, die Sie in der Politik nicht haben – über Hartz IV können wir noch mal debattieren, wie hoch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfesätze, Regelsätze heute mit allen Zuschlägen sind in Bezug auf Bruttoeinkommen, ich habe gestern Zahlenbeispiele genannt –, treffen Sie hier wirklich die Normalverdienerfamilie
Und jetzt werde ich Ihnen etwas zu den Spitzenverdienern sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie die Spitzenverdiener treffen wollen – übrigens der Spitzensteuersatz für zu versteuerndes Einkommen beträgt 52.000 Euro,
müssen Sie den Spitzensteuersatz gewaltig hochdrücken. Nur dagegen stehen Bundesverfassungsgerichtsurteile.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch den Spitzensteuersatz von 52.000 Euro haben Sie im September 2000 mit beschlossen.
mit einem Volumen, wo der Sitzplatz viermal teurer ist als beim Ostseestadion. Ich weiß ein bisschen, worüber ich rede.
Also wissen Sie, ich kann das nicht akzeptieren, was dort in Berlin gelaufen ist. Ich kann auch nicht akzeptieren, was da in Bremen gelaufen ist, wenn Politik wie in den Tagen im September 2000 zum türkischen Basar verkommt, und sie ist da verkommen. Es wurde sich die Zustimmung teilweise erkauft durch solche Projekte. Ich denke, wir sollten wirklich ein Stück weit die Debatte außen vor lassen, wie die Mehrheit damals im Bundesrat zustande gekommen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen: Anstatt am jetzigen deutschen Steuersystem herumzudoktern,
richtig zu vereinfachen, und wir sollten uns damit befassen, zum Beispiel den Merz-Vorschlag oder den KirchhofVorschlag aufzugreifen.
Herr Kollege Borchert, der Unterschied zwischen dem CDU-Vorschlag und dem CSU-Vorschlag besteht nur darin, dass wir für einen Stufentarif sind und die CSU für die lineare Progression, ansonsten sind die Steuersätze gleich. Den Stufentarif, die vier Grundrechenarten beherrschen wir noch, das heißt bei uns Familien mit zwei Kindern mit 32.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, dafür, das gebe ich zu, Wegfall sämtlicher – ich bin dann für sämtliche – Abschreibungsmöglichkeiten, übrigens auch der Sonn- und Feiertagszuschläge.
Denn ich muss Ihnen ganz offen sagen: Was hat der Steuerzahler damit zu tun, dass eine Krankenschwester nachts arbeiten muss und Busfahrer am Sonntag fahren müssen? Das mögen bitte die Tarifpartner, die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern vereinbaren. Also dann machen wir es bei der Eigenheimzulage konsequent, dann machen wir es bei den Sonn- und Feiertagszuschlägen konsequent und wir machen es auch in allen anderen Bereichen konsequent.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist hier ein Schaufensterantrag, denn der Bundeskanzler hat klipp und klar gesagt, es bleibt bei den Stufen.
Wir haben im Januar 1995 mit unseren Petersberger Beschlüssen schon in etwa den Rahmen abgesteckt, den Rot-Grün im Jahr 2000 umgesetzt hat. Wir konnten es nur deswegen nicht umsetzen, weil Schröder und Lafontaine 1997/98 im Bundesrat die Steuerreform blockiert haben. Das ist die ganze Wahrheit.
Sonst hätten wir schon seit dem 1. Januar 1998 ähnliche Steuersätze, wie wir sie jetzt ab 1. Januar 2005 haben werden. Also hören Sie auf, am bestehenden System herumzudoktern! Stellen Sie sich dem Thema Änderung des Steuerrechts, der Steuervereinfachung! Dann kommen wir in Deutschland weiter. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Januar 2005 soll die letzte Stufe der Steuerreform wirksam werden und die damit verbundene Senkung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent beziehungsweise des Eingangssteuersatzes von 16 auf 15 Prozent soll eine Steuerentlastung von insgesamt 6 Milliarden Euro erbringen.
Der vorliegende Antrag von SPD und PDS fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass diese Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent nicht vorgenommen wird.
Dafür gibt es drei Gründe, Herr Rehberg. Und wir kommen zur Begründung, auch wenn sie nicht schriftlich vorliegt. Es ist ja auch möglich, diese mündlich nachzuliefern. Und ob es dann ideologische Gründe sind oder nicht, das bewerten Sie bitte anschließend.
Als Erstes möchte ich sagen, dass bei der desolaten Situation der öffentlichen Haushalte der Staat sich weitere Steuerverluste nicht leisten kann, Herr Rehberg. Ob das ideologisch ist, ich glaube, die Frage hat sich selbst beantwortet. Bundesfinanzminister Eichel muss gerade für 2004 die Rekordneuverschuldung von 43,7 Milliarden Euro vermelden und die katastrophale Finanzsituation aller Bundesländer ist ja hinreichend bekannt.