Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der PDS-Fraktion Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Grunde genommen zu drei Punkten:

Herr Glawe, ich muss Sie berichtigen, was Presseerklärungen betrifft.

(Harry Glawe, CDU: Was?)

Ich habe noch mal nachgeguckt. Wir haben zu keiner Zeit gesagt und ich habe auch von der Ministerin nichts gelesen, dass wir behauptet hätten, es müsse kein Gesetz her. Es ist erklärt worden, und das steht felsenfest, dass die Mittel für 2003 eingestellt sind und dass es daran kein Rütteln gibt,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aber ohne Gesetz kann man sie nicht ausgeben.)

also im Grunde genommen diese Sache nicht in Zweifel gezogen werden muss.

Das Zweite, was mich etwas verwundert, Herr Glawe, ist immer, dass Sie so abstellen auf diese Form, es gäbe nur die eine Möglichkeit, die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor und wir können dann darüber votieren.

(Harry Glawe, CDU: Dazu ist sie doch verpflichtet gewesen. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Es gibt verschiedene Wege, Gesetze auf den Weg zu bringen und Gesetze in eine Abstimmungsreife zu bringen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Das müssen Sie jetzt nicht vortragen. – Wolfgang Riemann, CDU: Dann brauchen wir keine Landesregierung mehr. Die können wir einsparen.)

Das möchte ich noch mal betonen. Herr Rehberg, Sie haben das vorhin versucht,

(Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

genüsslich auszuwälzen.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ja. – Dr. Armin Jäger, CDU: Also, hat die Ministerin das verpennt oder nicht? – Eckhardt Rehberg, CDU: Dann soll die Ministerin Stellung nehmen hier!)

Fragen Sie doch mal Herrn Dr. Born, Inhalt der Artikel 20 und Artikel 41 der Landesverfassung!

(Eckhardt Rehberg, CDU: Dann soll die Ministerin Stellung nehmen!)

Da ist doch im Grunde genommen alles drin geklärt.

(Heinz Müller, SPD: Frau Präsidentin, was ist hier los?)

Aber wissen Sie, wir brauchen eigentlich gar nicht so aufgeregt miteinander zu sein, ich freue mich, dass wir in eine Richtung zielen. Und ich habe große Hoffnung,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

dass wir aus dem Sozialausschuss herausgehen mit einer gemeinsam abgestimmten Meinung, denn wir wollen doch diese Regelung, wir wollen die Sicherheit für die Heimbewohner und deren Angehörige. Es gibt da diese zwei Unterschiede. Der eine besteht eben in der zeitlichen Abstufung, die wir vorschlagen – Herr Heydorn hat es eben noch mal untersetzt –, und in der Frage des Umgangs mit der ambulanten Pflege. Aber ich glaube, da kommen wir einander näher, und ich bin da sehr optimistisch, dass wir hier am morgigen Tage eine vernünftige tragfähige Lösung vorschlagen können. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/77 sowie den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/85(neu) zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig gefasst.

Es ist vorgesehen, die Zweite Lesung der Gesetzentwürfe morgen am Ende der Sitzung als Zusatztagesordnungspunkt 3 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 16 auf: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 5 Absatz 3 L a ndesverfassungsgerichtsgesetz, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/82.

Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 5 Absatz 3 Landesverfassungsgerichtsgesetz

Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 4/82 –

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung sind die vom Landtag vorzunehmenden Wahlen in der Regel geheim, soweit nicht in Gesetzen oder in der Geschäftsordnung Ausnahmen vorgesehen sind. Die Wahl erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Durch Beschluss des Landesverfassungsgerichtes wurde am 27. September 2002 festgestellt, dass Frau Karin Schiffer aus dem Amt des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes ausgeschieden ist. Nach Paragraph 6 Absatz 2 Nummer 1 Landesverfassungsgerichtsgesetz scheidet ein Mitglied aus dem Amt aus, wenn die Entlassung schriftlich beantragt wurde. Frau Karin Schiffer hat mit Schreiben vom 25. September 2002 ihre Entlassung als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichtes beantragt. Von daher ist eine Neuwahl erforderlich.

Der besondere Ausschuss hat gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen, Herrn Günter Reitz zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung zur Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Ich schließe damit die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 14.48 Uhr

Wiederbeginn: 14.53 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 67 Stimmen abgegeben. Davon waren 66 Stimmen gültig. Es stimmten 60 Abgeordnete mit Ja, 4 Abgeordnete mit Nein, 2 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, ist damit erreicht. Ich stelle fest, dass Herr Günter Reitz die nach Artikel 52 Absatz 3 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Die Vereidigung des neuen stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes wird, wie beschlossen, morgen zu Beginn der Landtagssitzung als Zusatztagesordnungspunkt aufgerufen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Zahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/43.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Zahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG) – Drucksache 4/43 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/43. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/43 einstimmig angenommen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern und hierzu den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/94.