Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 50. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung liegt Ihnen vor.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fischereigesetzes für das Land MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/1444.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz – LFischG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1444 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Till Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gestern erfolgreich das Landeswaldgesetz verändert haben, im Übrigen ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zum Bürokratieabbau,...
Ja, ich bin davon überzeugt, dass das ein guter Weg ist, Herr Jäger, denn zum großen Teil ist das auf eine sehr positive Resonanz gestoßen.
... stelle ich Ihnen heute das Landesfischereigesetz in seiner neuen Form vor. Ich glaube sagen zu dürfen, dass wir auch hier Ernst mit dem Bürokratieabbau und der Entbürokratisierung machen.
Wenn man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lässt, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern die schönste, größte und längste Ostseeküste Deutschlands mit immerhin 1,6 Kilometer Streckenverlauf.
Hinzu kommt, dass wir das gewässerreichste Bundesland Deutschlands sind mit knapp 85.000 Hektar Wasserfläche. Da sind wir eben, was den Fischfang, die Berufsfischerei und insbesondere natürlich auch, die Angelei in unserem Bundesland anbetrifft, ein Eldorado. Ich möchte
auch noch einmal am Anfang meiner Ausführungen sagen, dass die Anglerinnen und Angler, die in Deutschland aktiv sind, im Durchschnitt um die 1.000 Euro jährlich für Aktivitäten der Angelei und der Fischerei ausgeben. Ich glaube, davon einen möglichst großen Teil für unser Bundesland abzufassen, das ist ein richtiger Schritt.
Mit dem vorliegenden Entwurf des neuen Fischereigesetzes zeigen wir aus meiner Sicht geradezu vorbildlich auf, wie man Bürokratie abbauen kann. Wenn Sie sich das Gesetz einmal angeschaut haben, dann nehmen Sie wahrscheinlich auch zur Kenntnis, dass wir anstatt mit 44 Paragraphen wie in der Vergangenheit in der Zukunft mit 27 Paragraphen auskommen wollen. Darüber hinaus sind die Bestimmungen wesentlich kürzer gefasst worden als im Vorgängergesetz. Die Kehrseite der Medaille ist im Übrigen auch, dass bestimmte Sachverhalte künftig keine gesetzliche Regelung mehr erfahren werden, wodurch im Einzelfall natürlich auch Konfliktfälle tendenziell offen bleiben. Ich hoffe und erwarte, dass man sich hier innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern einigt. Dennoch bedeutet dieses Gesetz eine umfassende Verschlankung des Gesetzes, aber auch, Regelungslücken zu schließen, und dies legen wir Ihnen damit vor.
Die Praxis der letzten elf Jahre hat gezeigt, dass viele vorsorgliche Regelungen nie benötigt wurden – ich betone, nie benötigt –, daher können wir auf diese jetzt verzichten und den überflüssigen Ballast abwerfen. Auf der anderen Seite kann man nicht alles bis ins Detail und jede denkbare Konstellation voraussehen und auch regeln. Letzten Endes wird es darauf ankommen, dass sich die Interessenlagen dazu finden werden. Trotzdem gelingt es mit einigen klaren Grundregeln und gesundem Menschenverstand, Probleme zu lösen und sie gelegentlich sogar zu vermeiden. Das ist im Übrigen auch das Ziel dieses Gesetzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich vor allen Dingen einen Punkt ansprechen, der in den letzten Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt hat, und zwar den Touristenfischereischein. Dieses Thema ist nach wie vor sehr kontrovers in der Diskussion innerhalb des Landes und auch innerhalb der Verbände. Zunächst müssen wir festhalten, das Angeln ohne Nachweis einer Sachkundeprüfung ist weder neu noch einzigartig in Deutschland. Ganz im Gegenteil, es bedarf in den meisten europäischen Staaten keines Fischereischeins,
Gerade als Brückenkopf nach Skandinavien müssen wir feststellen, dass immer mehr Angler und Anglerinnen in den weitaus freizügigeren Norden Europas fahren, um dort dieser Passion nachzugehen.
Das hat nicht nur mit den Gewässern und den Angelmöglichkeiten dort zu tun, sondern es hat eine ganze Menge auch mit dem selbstverständlicheren Umgang mit dem Angeln zu tun. Im Übrigen gehört das Jagen auch dazu.
Ich weiß nicht, ob das so lächerlich ist, denn für mich ist das ein sehr, sehr ernstes Thema, weil wir gerade in
Mecklenburg-Vorpommern den mitgliederstärksten Verband haben. Ich glaube, dieses Thema ist wirklich ernst zu betrachten. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir ein Gesetz formuliert haben, das sich stringent an den Interessen dieser Gruppe orientiert. Es geht darum, dass wir die Möglichkeiten des Angelns eröffnen und damit natürlich auch deutlich weniger Hemmnisse in Gestalt von Bürokratie entwickeln wollen. Dabei sind gerade die Angelmöglichkeiten bei uns keinesfalls schlechter als beispielsweise in Dänemark, in Schweden oder in Norwegen.
Auch in Deutschland, wo das Fischereirecht im Übrigen Landesrecht ist, und daran wird sich in der Zukunft wohl nichts ändern, gibt es ähnliche Regelungen. So existiert unter anderem in Niedersachsen nach wie vor keine Fischereischeinpflicht. Dort wird diese grundsätzliche Freizügigkeit nur bei einzelnen Gewässern von vereinsinternen beziehungsweise eigentümerbedingten Beschränkungen eingeengt. Eine vergleichbare Regelung, wie wir sie jetzt bei uns vorsehen, gibt es schon seit vielen Jahren in unserem Nachbarland Schleswig-Holstein. Jeder Tourist kann dort einen zeitlich befristeten Fischereischein käuflich erwerben, um damit diesem Hobby und dieser Passion auch folgen zu können. Damit kann jedermann angeln, und zwar ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. Dieser Fischereischein wird von den örtlichen Ordnungsbehörden ausgegeben und erfreut sich im Übrigen reger Nachfrage. Es ist genauso wie bei uns, dass gerade in den Küstenorten die Touristen, die noch keinen regulären Fischereischein besitzen, gerne einmal mit den Kindern oder den Enkelkindern angeln gehen wollen.
(Norbert Baunach, SPD: Manche haben über- haupt keine Kinder. – Martin Brick, CDU: Das können sie doch jetzt schon.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt zwar keine offiziellen Zahlen über die in Schleswig-Holstein verkauften Touristenfischereischeine, aber ich kann Ihnen sehr deutlich versichern, es gibt dort auch keinen Politiker und keine Politikerin, die auf diese Regelung in der Zukunft verzichten möchten. Dennoch wissen wir für unser Land auch, dass wir bestimmte Dinge festhalten müssen. Es gibt weder ein einheitliches Meinungsbild zum Touristenfischereischein noch eine übereinstimmende Auffassung zum regulären Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern.
So vertritt der Tierschutzverband nach wie vor die Auffassung, dass Jugendliche erst – man höre – mit 16 Jahren dieser Passion nachgehen und dazu auch eine Prüfung ablegen sollen. Diese Einstellung verkennt, dass schon Kinder im frühen Schulalter Interesse am Angeln entwickeln und insbesondere natürlich auch über diese Vereine, die aus meiner Sicht zum großen Teil eine hervorragende Arbeit zum Tierschutz, aber auch zum Umweltschutz leisten, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an die Natur herangeführt werden und damit auch sorgsam mit dem ihnen anvertrauten Eigentum und mit der Umwelt umgehen.
Ich gehe davon aus, dass es vielen genauso geht wie mir, wenn wir uns an unsere Kindheit erinnern. Wir haben uns eine Stippangel gekauft. Es hat uns gut getan, wenn wir die eine oder andere Stunde in der Natur verbracht haben. Damit haben wir letzten Endes auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung geleistet.
Wir sehen im Übrigen, auch im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen, die Möglichkeit des Angelns wieder ab zehn Jahren vor. Ich glaube, da können Sie jetzt auch einmal Beifall klatschen, denn das ist gut für unsere Kinder!