Wir sehen im Übrigen, auch im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen, die Möglichkeit des Angelns wieder ab zehn Jahren vor. Ich glaube, da können Sie jetzt auch einmal Beifall klatschen, denn das ist gut für unsere Kinder!
Damit entsprechen wir auch den Vorstellungen des Landesanglerverbandes und den anderen Verbänden, die sich klar dafür ausgesprochen haben. Gegen eine Touristenfischereischeinregelung spricht sich bislang auch der Landesanglerverband aus. Ich wünsche mir, sehr geehrter Herr Präsident, wenn ich Sie ansprechen darf, dass Sie auch noch einmal in der Hoffnung mit vermitteln, dass wir hier eine vernünftige solide Lösung schaffen.
Dort hält man nach wie vor die Fischereischeinprüfung für erforderlich. Außerdem fordert man auch gleiches Recht für alle.
Das kennen Sie wahrscheinlich auch aus den Diskussionen. Auch Mecklenburger und Vorpommern müssen als Touristen abseits ihres Wohnortes mit einem Touristenfischereischein angeln dürfen. Das ist im Übrigen nach wie vor meine Forderung und einem solchen Wunsch kann man natürlich auch entgegenkommen. So prüfen wir im Vorwege einer entsprechenden Verordnung bereits, die auch in dem Gesetz vorgesehen ist, um diese Möglichkeit einzuräumen. Klar ist auch, dass der Landesanglerverband logischerweise noch andere Interessen verfolgt. Schließlich ist er es, der die künftigen Angler in kostenpflichtigen Schulungskursen auf die Prüfung vorbereitet, da natürlich auch Einnahmen erzielt und auch Eigeninteressen verfolgt
und oft genug im Auftrag der Kommunen diese Prüfung abnimmt. Dafür habe ich Verständnis. Aber auf der anderen Seite glaube ich, dass wir denjenigen, die an die Angelei herangeführt werden sollen, die dieses auch möchten, behilflich sein sollten.
Zu den Details des Touristenfischereischeins möchte ich heute nur die wichtigsten Eckpunkte noch einmal nennen:
In der Diskussion ist eine begrenzte Laufzeit von einem Monat vorgesehen. Die Prüfung soll nicht erforderlich sein. Zur Identifikation ist neben dem Touristenfischereischein auch der Personalausweis mitzuführen. Mit dem Touristenfischereischein wird dann automatisch eine Broschüre erworben, die die wichtigsten Regelungen in Wort und Bild festhält, wie das in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen ist. Ansonsten ist der Erwerber denselben fischereischeinrechtlichen Regelungen unterworfen und muss selber dafür sorgen, dass er sich ordnungsgemäß und vor allen Dingen weidgerecht mit der Natur und mit dem Fisch auseinander setzt und sich hier auch so verhält.
Die zu veranschlagenden Preise müssen selbstverständlich den Aufwand abdecken. Hinzu kommt natürlich auch, dass wir das Entgelt deutlich erhöhen werden, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Zum einen wollen wir einen Anreiz dafür schaffen, dass Personen, die auch in den Folgejahren angeln wollen, mit einem regulären Fischereischein deutlich günstiger fahren, das heißt also, einen Anreiz dafür zu schaffen, einen offiziellen Fischereischein abzulegen. Schließlich soll der Touristenfischereischein nicht dauerhaft mit dem Fischereischein konkurrieren, sondern lediglich eine Einstiegsmöglichkeit für die Interessierten bieten. Und wer hierdurch nicht nur Interesse, sondern auch Spaß und Freude an der Angelei gefunden hat und damit eine der schönsten Freizeitbeschäftigungen findet, wird über kurz oder lang sicherlich auch in Angelvereinen beziehungsweise -verbänden aktiv sein und damit die Basis für die Anglerschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken.
Zum anderen stelle ich mir jedenfalls vor, dass wir aus den Einnahmen auch Projekte zugunsten der Fischbestände und damit zur weiteren Ausprägung unserer tollen Angelgewässer unterstützen werden. Wie das in der Fischereiabgabe heute schon üblich ist, befürworten und beflügeln wir damit Besatzmaßnahmen oder auch andere Investitionen an unseren Gewässern. Das sage ich auch als Vertreter des Landes in seiner Eigenschaft als Fischereirechtsinhaber, denn das Fischereirecht steht im Wesentlichen ja dem Lande Mecklenburg-Vorpommern zu. Die größte Masse der Küstengewässer und insbesondere der Binnengewässer gehören dem Land MecklenburgVorpommern. Wir wollen damit zugleich auch in unserer Eigentumsverantwortung eine Vorbildfunktion ausüben.
Zum Abschluss meiner Betrachtungen möchte ich nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass es ausdrücklich auch die Alternative gäbe, wie in Niedersachsen auf die Fischereischeinpflicht oder zumindest auf die Fischereischeinprüfung zu verzichten, um damit noch deutlichere Akzente zu setzen. Vorstellungen hierzu gibt es auch bei uns, zum Beispiel ist dieses ausdrücklich durch den Landkreistag, der dieses in seiner Stellungnahme gefordert hat, unterlegt worden. Im Hinblick auf Vereinfachung und Bürokratieabbau brächte dies ein weiteres Plus und im Hinblick auf Gleichbehandlung der Angler wäre dieses auch nur konsequent. Auf der anderen Seite sage ich aber auch, dass der Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern einen ganz, ganz hohen Stellenwert hat. Deswegen halte ich es nach wie vor für richtig, dass wir eine Art Prüfung ablegen, um damit auch dem Tierschutz Genüge zu tun.
Ich empfehle, diesen Aspekt in den Ausschüssen noch einmal deutlich zu erörtern. Allerdings möchte ich eindringlich davor warnen, das bisherige System des Fischereischeinrechtes, das sich über 15 Jahre in den Bundesländern bewährt hat, und die hier erreichte gegenseitige
Anerkennung nicht ohne Not aufs Spiel zu setzen. Ich glaube, damit ist deutlich geworden, wohin unsere Auffassung tendiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt noch eine Vielzahl von Änderungen im Entwurf, auf die ich heute nicht weiter eingehen möchte. Ich möchte hier nur den Setzkescher noch einmal angesprochen haben oder auch die Aktivitäten, die in den Vereinen laufen sollen. Das Wettbewerbsrecht lassen wir nicht zu, aber wir werden sehr wohl auch Aktivitäten der Gemeinschaft zulassen.
Ich kann jedenfalls heute hier mit ruhigem und gutem Gewissen sagen, dass wir im Zuge der Verbandsanhörungen überwiegend positive Signale auf unseren Entwurf bekommen haben. Sie werden sehen, dass aufgrund unterschiedlicher Interessen dennoch eine Reihe von Konfliktfeldern verbleiben. Mit dem Gesetzentwurf haben wir bereits den Weg für vernünftige Kompromisse geebnet. Wie schon gesagt, arbeiten wir bereits angestrengt an den neuen Verordnungen, insbesondere an der Binnenfischereiverordnung und der Küstenfischereiverordnung, die gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten sollen.
Mein dringender Wunsch an den Agrarausschuss und an die mitberatenden Ausschüsse ist: Lassen Sie uns dafür sorgen, dass möglichst bis zum März, und zwar bis zum Beginn des Angeljahres, dieses neue Gesetz zur Verfügung steht! Damit können wir auch die Zeit wieder aufholen, die leider im Zuge des langwierigen Meinungsbildungsprozesses verloren gegangen ist. Dennoch kann ich sagen, dass die Landesregierung zumindest inhaltlich nicht nur ihre Hausaufgaben gemacht hat, sondern wir uns auch gut gewappnet sehen mit einem sehr modernen Gesetz, die Fischerei und die Angelei in Mecklenburg-Vorpommern beflügeln zu können. Jetzt ist es an Ihnen hier in diesem Hohen Hause, die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen, damit wir unseren Fischern, den Anglern und insbesondere auch den Gästen in unserem Bundesland baldmöglichst ein neues, praktikables und weitgehend unbürokratisches Regelwerk vorlegen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem Gesetzentwurf eine gute Reise in die Realität. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch dazu, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Küstenfischerei, die Binnenfischerei im Haupt- und Nebenerwerb und auch die Angelei sind wichtige Wirtschaftsbereiche in unserem Land. Unser Land tut gut daran, diesen Wirtschaftszweig zu stärken, denn er bietet für die Verarbeitungswirtschaft, für den Handel und auch für eine ganze Industrie der Ausrüstungsgegenstände eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Nicht zu vergessen sind auch die tausend gut organisierten
Angler in unserem Lande, die einen sehr hoch geschätzten Beitrag für die Gewässerunterhaltung und auch den Artenschutz leisten. Dazu sind die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Uns allen ist klar, dass diese gesetzlichen Grundlagen übersichtlich strukturiert und gut verständlich für jedermann sein müssen.
Gesetze sind in einem Rechtsstaat für die Gesellschaft da und nicht gegen die Gesellschaft zu machen. Für die Gesellschaft heißt aber auch, Erfahrungen, die sich bei der Umsetzung eines Gesetzes ergeben, zu beachten und sensibel auf die Signale aus der Praxis zu reagieren. Mit dem uns auf Drucksache 4/1444 vorliegenden Gesetzentwurf eines Fischereigesetzes ist diesem Grundsatz, meine ich, durchaus entsprochen worden. Erarbeitet wurde nicht schlechthin eine Novelle des bestehenden Rechtes, sondern vorgelegt wird ein völlig neues Gesetzeswerk mit einer neuen Systematik unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Umgang mit der bisherigen Rechtsauffassung.
Inhalte des seit 1992 bestehenden Fischereischeingesetzes, das im Wesentlichen nur Erlaubnisfragen des Fischereirechtes für das Fischen und Angeln an den Küsten und Binnengewässern klärte, werden mit reformierten und grundlegend vereinfachten Regelungen verknüpft. Von den ehemals 44 Paragraphen, das haben wir schon gehört, sind 27 Paragraphen übrig geblieben. Ich nenne das auch eine gelungene Form der Deregulierung.
Neben den Vorschriften zur Erhaltung und Stärkung des Wirtschaftszweiges Fischerei und der Angelei fokussiert der Entwurf auf den Schutz, die Erhaltung und die Entwicklung der biologischen Vielfalt der Lebensräume der in den Küsten- und Binnenfischereigewässern lebenden Tiere, insbesondere der Fischbestände und der Pflanzen. Festlegungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 sowie des Tierschutzgesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 11 Paragraph 1 des Gesetzes zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, werden berücksichtigt. Das ist, denke ich, aus Sicht des Umweltschutzes ausdrücklich zu begrüßen, ebenso auch die Festlegung in Paragraph 19, wonach bei Anlagen z u r Wasserentnahme, Wasserregulierung oder Wasserkraftnutzung auf Kosten des Betreibers geeignete Vorrichtungen nach dem neuesten Stand der Technik zu installieren sind, die das verlustreiche Eindringen von Fischen verhindern sollen. Die Angler und auch meine Fraktion haben das wiederholt gefordert.
Ein weiterer Bereich, der in der Diskussion steht und stand, ab wann wird für Kinder ein Fischereischein erforderlich. Darüber läuft die Diskussion seit 1992. Ich begrüße es ausdrücklich, dass im Gesetz nunmehr der Erwerb des Fischereischeines für Kinder ab zehn Jahren festgeschrieben wird.
Wie die Erfahrungen bei den Schulungen zum Erwerb des Fischereischeines zeigen, ist es außerordentlich gut, wenn Jung und Alt nebeneinander auf der Schulbank sitzen. Es hat sich gezeigt, dass sich die Älteren gegenüber den Jungen nicht blamieren wollen. Und die Jungen sind stolz darauf, dass sie auch schon in der Lage sind, so eine Prüfung abzulegen. Das frühzeitige Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen in das Vereinsleben, die Erziehung zum verantwortungsvollen Handeln an den Gewässern und im Umgang mit den darin lebenden Organismen entwickelt und fördert auch die Heimatverbundenheit. Ich denke, an dieser Stelle ist auch zu erwähnen, dass unser Landesanglerverband mit seiner Vielzahl von einzelnen
Nun zu einem weiteren Diskussionspunkt. Ich denke, das wird auch ein Punkt sein, der bei der Behandlung in den Ausschüssen im Mittelpunkt stehen wird, das Für und Wider einer Angelerlaubnis für Touristen. Seit 1992, denke ich einmal, steht es in der Diskussion. Bereits jetzt steht in Ziffer 4 des Paragraphen 7 eine Ermächtigung und der Landwirtschaftsminister hätte per Verordnung das Verfahren für die Erteilung eines solchen Scheines schon bestimmen können. Er hat es wohlweislich noch nicht getan, weil sich große Mehrheiten, darunter auch die SPD, dagegen ausgesprochen hatten. Natürlich sind solche Auffassungen nicht unveränderlich und Mehrheiten und Bedingungen ändern sich, denen müssen wir entsprechen. Wenn es die Tourismuswirtschaft in unserem Land voranbringt, muss man nach Wegen suchen, um dies auch zu ermöglichen. Ich denke, hier gibt es noch Beratungsbedarf.
Für sehr sinnvoll halte ich auch die Regelung, wonach für behinderte und kranke Menschen keine Fischereiabgabe erhoben werden soll. Durchgesetzt hat sich auch die Erlaubnis der Köderfischsenke und die Einbeziehung der Elektrofischerei in das Gesetz, was vorher nur über Verordnung geregelt war. Zu erwähnen wäre auch die neue Zugangsregelung an Gewässern, jetzt unter Vermeidung von Störungen über Campingplätze, die dazu beitragen wird, alte Ärgernisse aus der Welt zu schaffen.
Alles in allem: Ich denke, mit diesem Gesetzentwurf liefert die Landesregierung eine sehr gute Arbeit ab. Er berücksichtigt die Veränderungen und die im Laufe der Jahre aufgetretenen eigenständigen Probleme bei der Umsetzung bereits vorhandenen Rechts. Er sorgt für die Fortsetzung eines positiven Trends im Interesse der Fischerei und der Angelei in unserem Land. Ich denke auch, dass die Anhörung zeigen wird, in welcher endgültigen Fassung dieses Fischereigesetz den Landtag verlassen wird. Ich freue mich schon auf die Beratungen und im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss federführend und mitberatend in den Umwelt- und Tourismusausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, die wunderschöne Weihnachtsfeier wirkt bis in die Debatte heute hinein. Diese Weihnachtsfeier hat gezeigt, was Mecklenburg-Vorpommern alles bieten kann.
Der Fisch hat ebenfalls sehr gut geschmeckt und deswegen, denke ich, gehört es auch zu dieser Debatte.
Ich glaube, man kann wirklich all denjenigen ein Dankeschön sagen, die ganz fleißig bemüht waren, diese Weihnachtsfeier so schön zu machen.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, MecklenburgVorpommern ist mit seinen zahlreichen Binnen- und Küstengewässern ein prädestinierter Standort für Fischerei und Angelei. Seesport und Fischwirtschaft prägen maßgeblich die Identität unseres wasserreichen Bundeslandes. Wenn man bedenkt, dass wir fast 2.000 Seen haben, haben wir auch hier etwas ganz Besonders.
Das bestehende Fischereigesetz ist elf Jahre in Kraft. Die bisherigen Erfahrungen haben verdeutlicht, dass nach elf Jahren Novellierungsbedarf besteht. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Fischereigesetz und Fischereischeingesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen einfacher und den neuen Voraussetzungen angepasst werden, das ist richtig. Inwieweit hierfür allerdings der Bezug auf die Koalitionsvereinbarung notwendig ist, das erschließt sich wahrscheinlich nur dem Landwirtschaftsminister. Ich glaube, darüber müssen wir auch noch einmal reden, ob es in dieses Gesetz hinein muss.
Meine Damen und Herren, auf der Drucksache 4/1444 bescheinigt sich die Landesregierung im Voraus, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Musterbeispiel für die Deregulierung von Rechtsvorschriften ist. Ich würde es besser finden, wenn man es auch so feststellt, als dass wir es hier so festschreiben. Dennoch machen schon erste Pressenotizen deutlich, dass seitens der Verbände noch Korrekturbedarf besteht und einige Ansichten hier doch noch mit eingebracht werden sollten. Hierüber werden wir im Rahmen der Befassung der Ausschüsse mit diesem Gesetzentwurf diskutieren und beraten müssen. Meine Vorredner haben es auch schon deutlich gemacht. Als Knackpunkte der Diskussion möchte ich hier nur das Mindestalter von zehn Jahren für den Erwerb des Fischereischeins, den so genannten begrenzten Angelschein für Touristen oder die Regelung für die Fischereiabgabe nennen.
Wir sind uns alle einig, dass diese Problematik auch in den einzelnen Fraktionen eine Diskussion ergeben wird. Es gibt hier sehr viel Für, es gibt hier sehr viel Wider. Ich glaube, wir müssen in den Fraktionen dann auch bekennen, wie wir es gestalten wollen. Wichtig ist, dass Mecklenburg-Vorpommern gerade mit den vielen Seen, Flüssen und Küsten ein Tourismusland sein wird, mit dem Thema der Angelei und Fischerei. Aber wichtig ist eben auch, dass Besatz, Hege und Pflege bezahlbar sein müssen, mit eingebracht werden müssen. Diese Dinge sind gerade bei diesem so genannten Touristenangelschein mit zu bedenken, wie es zu regeln ist. Ich glaube, hier gibt es viel Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen, aber auch im Landtag.