Hannelore Monegel
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen trägt die Überschrift „Glasaalfischerei beschränken – Aalbestand schützen“. Jawohl, der Aalbestand ist in Europa akut gefährdet,
und zwar nicht durch den Kormoran, wie man vielleicht wieder meinen könnte. Mit zwei bis drei Prozent spielt der Aal auf der Speisekarte des Kormorans eine relativ geringe Rolle. Und da möchte ich widersprechen, Frau Holznagel, wenn Sie unseren Antrag von den Beinen auf den
Kopf stellen wollen oder umgekehrt. Denn ich denke, wir haben es richtig angefangen, dass wir diese Thematik an den Anfang gestellt haben.
Die Wanderung der jungen Aale aus der Saragossosee zu Europas Binnen- und Küstengewässern endet nur noch selten erfolgreich. Wir haben es schon in den Ausführungen meiner Kollegin Wien vorhin gehört. Die Fänge an Jungfischen, die man wegen ihres durchschimmernden Körpers als Glasaal bezeichnet, haben in den letzten Jahren eine Dimension erreicht, die den normalen Reproduktionsprozess der Aalfische empfindlich stören beziehungsweise unmöglich machen. Diese Gefahr wird von Fachleuten bereits gesehen.
Glasaale sind für Besatzmaßnahmen für die europäischen Binnenfischer und auch die Angelvereine fast unerschwinglich teuer geworden, der Markt boomt. Es wurden hier schon Preise genannt, aber ich möchte sie noch einmal wiederholen, um dieses Problem auch eindrücklich zu gestalten. Der Preis pro Kilogramm schwankt insgesamt zwischen 300 bis 1.200 Euro. Mittlerweile wird in China, Japan und in anderen fernöstlichen Ländern das Dreifache des europäischen Marktpreises geboten und da können Sie sich vorstellen, dass das ein Wirtschaftsfaktor ist. Ein erheblicher Teil der Glasaale landet in südeuropäischen Ländern als sündhaft teure Delikatesse in den Konservenfabriken. Und darüber hinaus, das haben wir gehört, bestimmt auch der Golfstrom in seiner Abhängigkeit von den Klimaschwankungen, wie viele Jungaale auf natürlichem Wege Europas Küsten erreichen. So weit zum Ernst der Lage.
Wir haben gehört, eine EU-Verordnung wurde bereits seitens der Kommission nach Jahren intensiver Forschung und Konsultationen zum Schutz gegen die zusammengebrochenen Aalbestände erarbeitet. An ihr wird derzeitig von den Ländern im Rahmen intensiver Befassung gearbeitet, um dann von der Kommission dem Europäischen Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt zu werden. Zunächst lehnte die Bundesregierung den Vorschlag in der vorliegenden Fassung der Kommission mit der Begründung ab, dass die Glasaalproblematik nur unzureichend gelöst wurde. Der nunmehr überarbeitete Verordnungsentwurf, der vorliegt, enthält einige Verbesserungen. Er folgt jedoch weiterhin dem Ansatz einer pauschalisierten Reduzierung des Fischereiaufwandes, also nicht inhaltlich. Aufgrund der in den Mitgliedsstaaten unterschiedlichen Ausgangsbedingungen ist es nicht zielführend, den Mitgliedsstaaten den Weg zur Erreichung des gemeinsamen Ziels vorzuschreiben, ohne ihnen die notwendige Flexibilität einzuräumen.
Sehr verehrte Damen und Herren, in diesem Sinne möchten die Koalitionsfraktionen Ihre Zustimmung für eine Empfehlung an die Landesregierung einholen, die Bundesregierung darin zu unterstützen, sich für das real Machbare gegenüber der EU-Kommission zur Begrenzung des Glasaalfanges einzusetzen. Diese Begrenzung wird darin gesehen, dass Glasaalfang in Europa ähnlich wie bei anderen Fischarten zu quotieren ist, um zu erreichen, dass nur noch ein Teil der Glasaale gefangen und am Markt gehandelt werden darf. Per Verordnung sollte zudem festgelegt werden, dass etwa 50 Prozent der gefangenen Glasaale von lizenzierten Unternehmen im Rahmen der Aquakultur für Besatzzwecke aufgezogen und ausschließlich in Gewässern der Europäischen Union, die eine Verbindung zum Meer haben, eingesetzt werden. 50 Prozent der Glasaalfänge wären demnach nur noch frei
verfügbar und könnten ohne Vereinbarung der Welthandelsorganisation am Markt gehandelt werden. Das zu dem Antrag.
Zu dem Änderungsantrag der CDU Fraktion möchte ich noch bemerken: Es sind ergänzende Gesichtspunkte eingebracht worden mit diesem Antrag. Ich denke, auch dieser Änderungsantrag macht deutlich, dass nicht nur eine Maßnahme zielführend ist, um das Aalmanagement europaweit, ja weltweit zu händeln, sondern eine Vielzahl von Maßnahmen ist hier notwendig, und deswegen stimmen wir diesem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, so, wie er jetzt vorliegt, zu. Ich freue mich, dass alle Fraktionen des Landtages es so sehen und dass wir in diesem Sinne zur Glasaalproblematik eine gemeinsame Beschlusslage herstellen können, die auch für unsere Landesregierung eine gute Grundlage für ihre weitere Arbeit legt.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich auch als Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses für die Arbeit im Ausschuss zu bedanken. So wie an dieser Stelle, wie bei diesem Antrag haben wir es verstanden, in vielen Sachbereichen gemeinsame Positionen als Land zu beziehen und damit verlässliche Partner innerhalb des Bundes, aber auch der europäischen Politik zu werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Frau Holznagel, wenn es Ihnen darum geht, das Thema öffentlich zu machen, denke ich, gibt es sehr viele andere Möglichkeiten.
Da müssen Sie sich mal Ihren Antrag anschauen. In diesem Antrag sagen Sie aber nicht, dass Sie die Öffentlichkeit informieren wollen, sondern Sie fordern die Landesregierung zum Handeln auf. Deswegen kann ich es mit diesem Antrag im Namen der SPD-Fraktion kurz machen: Ablehnung!
Und nicht, weil wir gegen Kleinvolieren sind, sondern im Gegenteil,
wir lehnen diesen Antrag ab, weil wie gesagt – und das haben Sie schon richtig erkannt – der Arbeitsstand auf Bundes- und Landesebene ein anderer ist.
Die Finanzministerin hat im Namen des Landwirtschaftsministers das hier ausgeführt.
Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist unser Landwirtschaftsministerium federführend bei der Erarbeitung der jetzt vorliegenden Papiere tätig gewesen. Und im Interesse der Sache, dass dieses Papier eine schnelle Umsetzung erfährt, müssen wir dafür sein, dass wir natürlich diesen Prozess weiterverfolgen, aber es steht auch fest, dass wir hier Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat haben. Ich denke, sie ist jetzt mehrheitsfähig, die Kleinvoliere, ohne ideologische Verbrämung, und Sie wollen nun die Landesregierung noch einmal auffordern, in diesem Rahmen tätig zu sein. Der Dichter sagt: Spät kommt ihr, aber ihr kommt.
Ich denke, um die notwendigen Investitionen, die in diesem Rahmen der Umstellung jetzt notwendig wären, abzusichern, ist es für die Geflügelhalter sehr wichtig, diese Sicherheit auch zu bekommen. Wenn man bedenkt, dass ungefähr 10 Euro pro Legehenne notwendig sind, um den Umbau zu vollziehen, und man rechnet damit, wenn es tatsächlich ein Neuaufbau ist, ein grundlegender Aufbau für die Geflügelhalter, dass es sogar 20 Euro pro
Legehenne werden, dann wissen wir, da steht ein Investitionsvolumen dahinter,
mit dem auch die Banken mitgehen müssen. Und da nützt es nichts, wenn wir jetzt noch einmal hier eine Debatte vom Grunde her anfachen, sondern wir müssen die Sicherheit ausstrahlen, dass diese Kleinvoliere, wie wir sie alle richtig empfunden haben in der Vergangenheit und sie jetzt auch durchsetzen, so kommt.
Deswegen noch einmal: Wir hatten Ihnen empfohlen, den Antrag möglichst zurückzuziehen. Sie haben es nicht getan, deswegen beantrage ich Ablehnung. – Danke schön.
Ja.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag befasst sich für die Entwicklung unseres Landes mit einem sehr wichtigen Thema, nämlich den Perspektiven von nachwachsenden Rohstoffen und deren energetischer Nutzung. Er beinhaltet, dass die Landesregierung dafür Sorge tragen soll, dass Entwicklungsperspektiven insbesondere der Landwirtschaft ausgebaut und damit zukunftsfähige Wertschöpfungspotenziale in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt werden. Des Weiteren mögen Fördermöglichkeiten des Landes für Investitionen im Bereich nachwachsende Rohstoffe dargestellt und es möge seitens der Landesregierung für die Einrichtung eines deutschen Biomasseforschungszentrums in M-V plädiert werden. Ich denke, so weit, so gut. Die Richtung stimmt. Wir haben es eben vom Landwirtschaftsminister gehört.
Gleichwohl muss ich sagen, die Welt wartet auf diesen Antrag nicht,
denn schließlich wird der Eindruck erweckt, als müssten das Parlament und auch die Regierung hinsichtlich des Themas nachwachsender Rohstoffe von der CDU
wachgerüttelt werden. Ich denke, das ist mitnichten der Fall. Der Landwirtschaftsminister hat eben dazu referiert.
Was die Ziffern 1 und 2 des Antrages betrifft, denke ich, können wir einvernehmlich sagen, hier werden Eulen nach Athen getragen,
wie die alten Römer das schon sagten, wenn sie Überflüssiges meinten.
Es wird in diesem Land verstärkt daran gearbeitet, unter Berücksichtigung einer sich verringernden Anbaufläche nachwachsende Rohstoffe in den energetischen Stoffkreislauf immer effektiver einzubinden und für die Produzenten Anreize für die Wertschöpfung zu schaffen. Ich wiederhole mich, wenn ich darauf verweise. Die Ausführungen des Landwirtschaftsministers waren umfassend dazu. Ich verzichte auf Einzelheiten.
Aber vielleicht noch einige Worte. Was haben wir als Parlament, als Agrarausschuss zum Beispiel gemacht? Gestatten Sie mir deswegen einen kleinen Rückblick. Bereits in der 3. Wahlperiode am 18.11.1999 beschloss der Landtag die Erstellung eines Innovationsprogrammes „Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien“. Dieses wurde in aller Ausführlichkeit durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei unter Beteiligung der Institute, die im Land vorhanden sind, erstellt.
Auf Drucksache 4/1408 brachten die Fraktionen der SPD und PDS im November 2004 zur 48. Landtagssitzung einen Antrag zur Fortführung eben jenes Programmes ein. Dieses wurde federführend dem Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Wir haben es behandelt unter anderem am 16. Juni 2005. Der Ausschuss befasste sich in Teterow im Fraunhofer Institut für Umwelt-, Energie- und Sicherheitstechnik mit Ergebnissen des Innovationsprogrammes sowie mit konzeptionellen Ansätzen für dessen Weiterführung. Nachzulesen ist es im entsprechenden Kurzprotokoll. Dargestellt wurden seitens der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe die zurzeit laufenden sieben Förderprogramme von 2004 bis 2007 in Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen. Wir haben bis Ende Januar für die Mitberater den Termin gesetzt zur Behandlung dieses Antrages und erwarten die Stellungnahmen Ende Januar. Wir werden uns Ende Februar abschließend mit diesem Antrag beschäftigen.
Sehr verehrte Damen und Herren, die erforderlichen Kostensenkungen und die im EEG festgelegte Degression der Vergütungssätze für regenerativen Strom müssen unter anderem durch technische Innovation erreicht werden. Insofern hat der Punkt 3 dieses Antrages, der auf eine Ansiedlung eines deutschen Biomasseforschungszentrums in Mecklenburg-Vorpommern orientiert, seine Berechtigung. Mecklenburg-Vorpommern, auch das wurde eben schon gesagt, hat maßgeblich daran mitgearbeitet,
dass in die Koalitionsvereinbarung der Passus eingebracht wurde, und jetzt zitiere ich ihn noch einmal: „Erhebliche Potenziale für die Entwicklung der ländlichen
Räume in den neuen Ländern liegen in der noch umfassenderen energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Das deutsche Biomasseforschungszentrum wird in Ostdeutschland eingerichtet“. M-V muss sich dazu natürlich erst bewerben und ich sehe das als selbstverständlich an.
Im Namen der Fraktion beantrage ich, den vorliegenden Antrag in die laufenden Beratungen des Landwirtschaftsausschusses mit einzuspeisen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung findet ein Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss, mit dem unser Land einerseits Neuland betritt, aber andererseits auch dem Geist der Zeit folgt. In vielen Bundesländern Deutschlands wird daran gearbeitet, die Forstverwaltung fit zu machen für das 21. Jahrhundert. So vielfältig wie die regionalen Bedingungen sind, so vielfältig sind auch die Lösungsangebote.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung schlägt der Landwirtschaftsausschuss dem Landtag vor, die Landesforst in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Getreu dem alten Grundsatz, dass kein Gesetz den Landtag verlässt, wie es als Gesetzentwurf eingebracht worden ist, hat der Landwirtschaftsausschuss sehr hart um Verbesserungen gerungen. Doch nicht alle Bäume, um ein Bild aus der Forst zu gebrauchen, sind dabei in den Himmel gewachsen. Manch krummer Ast ist der Säge zum Opfer gefallen, so dass wir nun einen Wald von Paragraphen haben, in dem jeder einige seiner Vorstellungen realisiert finden kann. Dieses Sägen an krummen Ästen ist weniger im Ausschuss als in zahlreichen Abstimmungsrunden erfolgt, die im Voraus stattfanden. Das kann jedoch nicht Gegenstand meines Berichtes sein, da sie, wie gesagt, nicht im Ausschuss stattgefunden haben.
Nun zu einigen Änderungen im Einzelnen. Unstrittig war sowohl in den mitberatenden Ausschüssen als auch im Landwirtschaftsausschuss, dass es bei der Anstalt des öffentlichen Rechts eine parlamentarische Kontrolle geben muss. Diesem Erfordernis Rechnung tragend haben wir beschlossen, die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates um zwei Vertreter des Landtages zu erweitern.
Kontroverse Auffassungen hat es jedoch über die Besetzung dieser Verwaltungsratsmandate gegeben. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Varianten hat sich letztlich die Variante des Finanzausschusses durchgesetzt.
In Paragraph 16 Absatz 4 Nummer 5 ist nunmehr geregelt, dass den Fraktionen ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird und dass der Landtag die beiden Mitglieder benennt. Diese Benennung setzt selbstverständlich eine Wahl voraus, das heißt, dass sich das Plenum des Landtages mit der Frage befassen muss. Ich denke, hier gehört die Entscheidung auch hin.
Diese Verfahrensweise stellt eine Vorkehrung für alle Eventualitäten dar, denn wir können heute nicht voraussehen, welche Ausschüsse im kommenden Landtag eingesetzt werden und wo die Zuständigkeiten im Landtag und in der Landesregierung für den Forstbereich angesiedelt werden.
Ebenfalls zur Sicherung der parlamentarischen Kontrolle dient die Änderung in Paragraph 8 Absatz 5. Während unserer öffentlichen Anhörung ist von vielen Sachverständigen die Befürchtung geäußert worden, dass es durch ausgedehnte Verkäufe von Anstaltswald zu einem Substanzverlust kommen würde oder könnte. Da in unserer Landeshaushaltsordnung mit den dort verankerten Wertgrenzen ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung steht, haben wir es als sinnvoll angesehen, einen Hinweis darauf in den Gesetzestext aufzunehmen. Wir haben heute auch noch eine entsprechende Abstimmung auf der Tagesordnung, die uns als Hinweis diente, dass wir hier doch noch Handlungsbedarf gesehen haben.
Bei unseren Entscheidungen waren wir uns durchaus bewusst, dass eine Gratwanderung zwischen der notwendigen Flexibilität der Anstalt und der Kontrolle durch das Parlament auszuführen war. Letztlich sind wir der Maxime gefolgt, so viel Flexibilität wie möglich und so viel
Kontrolle wie nötig. Ob sich dieser Ansatz nun als praxistauglich erweisen wird, werden wir beim Gesetzesvollzug sehen.
Auf weitere im schriftlichen Bericht dargestellte Änderungen möchte ich nicht weiter eingehen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Landwirtschaftsausschuss viele Hinweise der Sachverständigen und Empfehlungen der Mitberater aufgegriffen hat. Jeder kann sich irgendwo wiederfinden, und sei es die Normenprüfstelle beim Justizministerium, die zahlreiche rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen hat. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung des Waldes als wertvolles Ökosystem für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit ist unbestritten. Bei der Reduzierung des Treibhauseffektes spielt der Wald eine sehr wichtige Rolle. Im Kyoto-Protokoll wird die Bedeutung des Waldes als Klimaverbesserer ausdrücklich festgeschrieben. Die internationale Staatengemeinschaft ist gefordert, diese Forderungen umzusetzen. Auch die Forstpolitik unseres Landes stellt sich dieser Verpflichtung und, ich denke, mit Erfolg. Neben seiner Klima verbessernden Funktion beschert uns die Natur des Waldes den Rohstoff Holz, den natürlichen Reichtum unseres Bundeslandes, in reichem Maße.
Und nicht zuletzt ist der Wald die Heimstatt vieler Wildtiere, die nachhaltig bewirtschaftet und verantwortungsvoll gehegt werden muss.
In Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, hat der Landeswald eine Vorbildfunktion gegenüber anderen Rechtsformen des Waldbesitzes. So steht es sinngemäß im Grundsatzerlass für die Landesforst vom 5. Dezember 1995. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass sich unsere Forstleute dieser Aufgabe unabhängig ihrer Funktion und ihres Arbeitsbereiches seit vielen Jahren mit großem Engagement und auch mit Erfolg widmen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wie die Landwirte – wir haben ja jetzt gerade die Bauerntage – haben sich auch die Forstwirte seit 1990 einer Rosskur unterziehen müssen, um die Forststrukturen zu reformieren. Seit 1990 hat sich die Landesregierung dieser komplizierten und nicht immer mit Lob bedachten Aufgabe gestellt. 15 Jahre mit Höhen und Tiefen sind darüber hinweggegangen. Eines ist heute im Hinblick auf den zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung einer Forstanstalt öffentlichen Rechts mit ziemlicher Sicherheit festzustellen: Die Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich an nationalem und internationalem Fortschritt und ist auf einem guten Weg, das Niveau einer naturnahen Forstwirtschaft mitzubestimmen. Darauf kann unser Land stolz sein, meine Damen und Herren Abgeordnete.
Ein kleiner Rückblick mit einem Zitat aus dem Forstkonzept 2000 sei mir noch gestattet: „Mit dem Kabinettsbeschluss vom 29.11.1999 wurde das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei beauftragt, ein Forstkonzept mit dem Ziel zu erarbeiten, eine höhere Qualität und Effektivität in der Landesforstverwaltung herbeizuführen. In diesem Zusammenhang bestand der Auftrag“ darin, Voraussetzungen für „eine deutliche Absenkung des jährlichen“ Zuschusses an Landeshaushaltsmitteln „zu realisieren“. Meine Vorrednerinnen haben darauf auch schon hingewiesen. „Als Orientierungsrahmen“ wurde davon ausgegangen, „dass der jährliche Zuschussbedarf bis zum Jahr 2009 schrittweise um mindestens 15 Mio.“ – damals waren es noch D-Mark – „unter das für 2009 nach dem Optimierungsmodell vorgesehene Niveau“ abzusenken ist. Laut Forstkonzept 2000 beläuft sich „der finanzielle Rahmen auf einen Zuschuss von 76 Mio. DM“, also circa 38 Millionen Euro. „Dies soll nach Möglichkeit ohne betriebsbedingte Kündigungen erreicht werden.“
Das nun zur Abstimmung kommende Gesetz orientiert sich an den Vorgaben des Forstkonzepts. Es ist das Ergebnis kontinuierlicher Arbeit der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Forstleuten, den Verbänden und Vereinen, einschließlich der Vertretungen des privaten, kommunalen und kirchlichen Waldbesitzes. Der im Jahre 1999 mit dem Forstkonzept beschlossene Reformprozess wird damit nachhaltig fortgesetzt und – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – im Gegensatz zu den Aussagen meiner Vorrednerin Frau Holznagel vermutlich noch nicht zu Ende sein.
Die Bildung der nun per Gesetz zu beschließenden Forstanstalt eröffnet aber reale Chancen für mehr unternehmerische Aktivitäten in den Forstämtern durch eine eigenständige Haushaltsführung,
durch die Umstellung auf kaufmännisches Rechnungswesen und kürzere Entscheidungswege durch Wegfall der Ministerialebene in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises und den zweistufigen Behördenaufbau.
Der Weg zur Landesforstanstalt beinhaltet für uns Sozialdemokraten, meine Damen und Herren, jedoch auch eine Obhutspflicht für die Bediensteten dieser Einrichtung. Ich freue mich, dass die in Paragraph 13 unter der Überschrift „Dienstherrnfähigkeit, Tariffähigkeit, Zuständigkeit des Landesbesoldungsamtes“ gefundene Neufassung des Absatzes 2 im Landwirtschaftsausschuss fraktionsübergreifend Zustimmung gefunden hat. Geändert heißt es jetzt in Absatz 2: „Für Arbeitnehmer und Auszubildende gelten die für das Land Mecklenburg-Vorpommern jeweils gültigen … tarifrechtlichen Bestimmungen, solange und soweit die Landesforstanstalt nicht einem Arbeitgeberverband beitritt oder eigene Tarifverträge abschließt.“ Ich denke, dass damit ein Kompromiss gefunden wurde, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus leben können.
Sollte es neue Tarifverhandlungen geben, wird auch die IG BAU wieder mit am Tisch sitzen.
Noch ein abschließendes Wort zu den Vorstellungen des Landesjagdverbandes, die Bestätigung der Abschussplanung neu zu regeln. Es liegt uns wieder ein Antrag der CDU-Fraktion in dieser Richtung vor. Wir hatten ihn schon im Agrarausschuss. Ich halte die Argumente des Landesjagdverbandes für durchaus überlegenswert. Wenn wir wissen, wie viele Landkreise es in Zukunft geben wird, ist es auch angebracht, das System der Abschussplanung neu zu regeln. Hier wird heute nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.
Mit dem heute neu zu beschließenden Gesetz zur Errichtung einer Landesforstanstalt wird sich in der Landesforstverwaltung eine Menge ändern. Dafür wünsche ich den Forstleuten, vom Waldarbeiter bis zum Geschäftsführer, viel Kraft und gutes Gelingen im Sinne eines gut bewirtschafteten Landeswaldes. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Drucksache 4/1631 „Geschlechtsspezifische Gesundheitsberichterstattung“ spiegelt die Inhalte einer seit geraumer Zeit intensiv geführten Diskussion wider. Einmal sind es die Ergebnisse der Landesarbeitsgruppe Mecklenburg-Vorpommern „Frauengesundheit“ als auch die Erkenntnisse der Frauengesundheitsberichterstattung anderer Länder. Insgesamt sind es sieben Bundesländer, die das schon machen. Diese bilden ebenfalls die Grundlage. Ich darf auch daran erinnern, dass bereits die damalige Parlamentarische Staatssekretärin Frau Staszak in der vergangenen Legislaturperiode diese Gesundheitsberichterstattung mehrfach angemahnt hat. Schauen wir in die Historie, so ist festzustellen, dass die Einsicht in die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischen Berichterstattung erst in den 90er Jahren so weit gewachsen war, dass erste Handlungsdefizite aufgedeckt wurden.
Welche Unterschiede sind augenfällig? Männer und Frauen definieren zum Beispiel Gesundheit anders. Frauen verbinden Gesundheit eher mit Wohlbefinden und Körpererleben und Männer mit Abwesenheit von Krankheit und mit Leistungsfähigkeit.
Ich höre Zustimmung.
Zudem haben Frauen seltener einen Herzinfarkt als Männer,
sterben aber häufiger daran, Herr Riemann. Frauen sind im Allgemeinen gesundheitsbewusster als Männer.
Frauen verhalten sich im Haushalt, bei der Arbeit und im Straßenverkehr weniger riskant. Sie werden medizinisch anders behandelt als Männer, denn sie müssen häufiger zum Arzt gehen, bevor ihre Symptome ernst genommen werden. Es hat sich auch herausgestellt, dass Ärztinnen und Ärzte bei Frauen schneller Depressionen diagnostizieren und von daher bekommen Frauen auch schneller Beruhigungsmittel und Schmerzmittel verabreicht als Männer. Diese Aufzählung, meine Damen und Herren, ließe sich fortsetzen.
Fakt ist, dass verbesserte Lebensbedingungen außerdem dazu geführt haben, dass Frauen und Männer älter werden. Am Anfang dieses Jahrhunderts wurden Frauen im Durchschnitt 48 Jahre alt, heute 81. Damit leben sie im Durchschnitt ungefähr 6 Jahre länger als Männer. Ich denke, diese Beispiele machen schon klar, auf diese Unterschiede muss sowohl die Vorsorge als auch die Gesundheitsversorgung adäquat reagieren können. Des
halb ist es das Ziel der geschlechtsspezifischen Gesundheitsberichterstattung, die Auswirkungen unterschiedlicher Lebenssituationen von Frauen und Männern unter Beachtung der speziellen Spezifika der Geschlechter auf Gesundheit und Krankheit zu analysieren. Aber dazu müssen diese Daten auch durchgängig erhoben werden.
Auf der Grundlage so einer soliden geschlechtsspezifischen Gesundheitsberichterstattung lassen sich Defizite besser erkennen. Es können Bewertungen vorgenommen, Handlungsnotwendigkeiten erkannt und natürlich auch geschlechtsspezifische Lösungsstrategien entwickelt werden, die in einer verbesserten Gesundheitsversorgung Eingang finden könnten. Gleichzeitig, denke ich, dient dieser Ansatz der Entwicklung der Gesundheitswirtschaft allgemein in unserem Land, und deswegen bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser emotionsgeladenen Debatte in der Aktuellen Stunde ist es sicherlich nicht einfach, wieder Ruhe einkehren zu lassen. Ich will es versuchen und auf den sachlichen Grund zurückkommen.
Vor über 90 Jahren wurde der 8. März als Kampftag für Frauenrechte eingeführt. Tatsächlich erkämpften sich Frauen Rechte wie das aktive und passive Wahlrecht, die Möglichkeit einer selbstbestimmten Kontoführung. Das ging übrigens in der Bundesrepublik erst ab den 50er Jahren. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die EU hat Gender-Mainstreaming als politisches Instrument auch in der Förderpolitik durchgesetzt. Also fragen wir uns immer häufiger: Brauchen wir noch Frauen- und Gleichstellungspolitik?
Ich meine Ja, denn es ist wie in anderen Politikfeldern auch. Die Rahmenbedingungen sind gesetzt, zum Großteil, es ist noch nicht vollständig, denke ich, aber die Umsetzung lässt zu wünschen übrig. Ich denke auch, der Verlauf unserer heutigen Debatte hat gezeigt, dass es hier noch ganz schön Aufholbedarf gibt.
Für mich bekommt diese Frage eine konkrete Dimension, wenn ich ins Detail gehe. Dazu möchte ich eine Begegnung wiedergeben, die ich am Montag auf dem Binnenfischereitag erlebt habe. Es wurde zum Thema „Bedeutung des Angelsports“ referiert. Es wurde dort eine Studie des Leibniz-Institutes durch Dr. Arlinghaus vorgestellt, der sich mit sozioökonomischen Gesichtspunkten
des Angelsports beschäftigt, in der Bundesrepublik, nicht konkret auf unser Land ausgerichtet.
Angeln ist ein wichtiges Hobby auch in unserem Bundesland. Darüber werden wir heute noch sprechen.
Diese Studie hat ergeben, dass 94 Prozent der organisierten Angler männlich sind.
Bei den nicht organisierten Anglern ist der Anteil der Frauen etwas höher, aber auch nicht so sehr bedeutend. Nun kann man sich die Frage stellen: Warum angeln Frauen erheblich weniger als Männer?
Aber warum ist es denn so, Frau Gramkow und Herr Minister, dass in Schweden die Mädchen und Frauen weit mehr angeln, und zwar zur Hälfte?
Sicherlich ist das eine Grundlage für weitere Diskussionen.
Herr Hamann vom Museum „Heimische Wildfische“ aus Wendorf bei Sternberg, also in unserem Land, berichtete von seinen Erfahrungen auf diesem Gebiet. Ich möchte Sie bitten, sich die einmal anzuhören. Jährlich führt er ein Kindercamp durch, in dem er mit Kindern angeln geht. Er berichtete, dass Mädchen und Jungen im Alter zwischen fünf und neun Jahren das gleiche intensive Interesse am Angeln haben. Sie interessieren sich für die Natur, deren Nutzung, deren Schutz. Sie gehen mit Fischen und auch mit Muscheln ohne Vorbehalte um.
Hier gestatten Sie mir einen Einschub, da wir heute noch einmal zum Fischereigesetz kommen. An dieser Stelle wurde noch einmal betont, auch durch die Studie, dass der Touristenfischereischein erwünscht ist, und auch die Einführung des Fischereischeins für Kinder ab zehn Jahren wird befürwortet.
Und nun kommt es: Im Alter zwischen neun und elf Jahren gibt es plötzlich eine Verhaltensänderung. Das Interesse der Mädchen am Angelsport lässt sehr stark nach. Konsumverhalten steht im Vordergrund, sie übernehmen ein geschlechtsspezifisches Rollenverhalten. Herr Hamann nannte als wichtige Ursache dafür die Medien mit ihren Rollenangeboten für Mädchen, auch speziell den Kinderkanal. Aber auch die Erziehung im Elternhaus und in der Schule mit ihren typischen Rollenmustern, die sie vermitteln, werden als Ursachen angeführt.
Ich möchte noch einmal zusammenfassen. Geschlechtsspezifische Rollen werden grundlegend durch unsere Sozialisation bestimmt. Das trifft auf Frauen und Männer zu. Wir vergeben uns, unserer Gesellschaft sehr viel, wenn wir durch diese Rollenklischees Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer einengen. Das können wir uns auf Dauer nicht leisten, schon von der Demographie her.
Um auf das Angeln zurückzukommen, auch hier stehen wirtschaftliche Dimensionen dahinter. Es wurde in dieser Studie herausgefunden, dass jeder spezialisierte Angler,
also auch die Anglerin, jährlich über 1.000 Euro für ihr Hobby ausgeben. Und dann denken Sie einmal an die Anzahl der Angler. Es ist also höchste Zeit. Wir müssen unseren Beitrag dazu leisten, untaugliche weibliche und männliche Rollenbilder zu überwinden. Die Fortschreibung der Landesgleichstellungskonzeption, die jetzt im Kabinett zur Beratung vorliegt, sieht gerade in der geschlechtergerechten Erziehungs- und Bildungsarbeit eine wichtige Aufgabe der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Frau Dr. Seemann hat es ausgeführt. Sowohl die Rahmenpläne als auch die Aus- und Fortbildung unserer Erzieherinnen, der Lehrkräfte soll und muss unter dem GenderMainstreaming-Aspekt verbessert werden.
Noch einmal zurück zum Anfang: So verschieden die Ziele der Frauenbewegung von damals und heute sich zunächst anhören, sind sie nicht. Immer ging und geht es um das Rollenverständnis der Frauen und Männer in der Gesellschaft.
Chancengleichheit, meine Damen und Herren, muss in erster Linie gelebt werden. Wir können sie nicht verordnen. Frau Schlupp ist gerade...
Doch, Frau Schlupp ist auch da. Frau Schlupp, auch in Problemlagen ist die Chancengleichheit ein wichtiges Mittel, um Probleme zu lösen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete!
Ich kann nicht jeden Einzelnen begrüßen.
Gestatten Sie mir, meinem Bericht an das Plenum des Landtages einige Anmerkungen voranzustellen, die die Wertung des Gesetzentwurfes und der Beschlüsse des Ausschusses betreffen. Unser neues Landesfischereigesetz ist ein sehr modernes Gesetz. Es strafft die Regelungen und wird insgesamt von allen relevanten Interessenvertretungen und Verbänden als inhaltlich sehr gut begrüßt. Das durfte ich nochmals auf dem Landesfischereitag am Montag in Tollenseheim erfahren.
Zudem sind in der Beschlussempfehlung die Voten der mitberatenden Ausschüsse berücksichtigt worden. Während der Umweltausschuss aus Deregulierungsgründen die Streichung von Paragraph 20 Absatz 3 vorgeschlagen hat, ging es dem Tourismusausschuss um die Aufhebung der regionalen Begrenzung für den Touristenfischereischein in Paragraph 10 Absatz 1 Ziffer 2, womit wir beim Thema wären.
Da alle anderen von unserem Ausschuss beschlossenen inhaltlichen Änderungen wenig Konfliktpotential in sich bergen, möchte ich mich im Folgenden ausschließlich auf die Frage konzentrieren, die uns im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in der Öffentlichkeit und in der öffentlichen Anhörung sowie in der nichtöffentlichen Beratung des Agrarausschusses sehr stark beschäftigt hat, nämlich die Erteilung des Touristenfischereischeines. Der Ausschuss hat vor der schwierigen Aufgabe gestanden, die Quadratur des Kreises vorzunehmen oder – um ein Bild aus dem aquatischen Lebensraum zu gebrauchen – jemanden zu waschen, ohne ihn nass zu machen. Im Parlamentsdeutsch heißt das: Wie kann ich den Touristen ein Angeln ermöglichen, ohne dabei gegen das Gebot der Gleichbehandlung der einheimischen Petrijünger zu verstoßen?
Während unserer Anhörung ist von mehreren Sachverständigen moniert worden, dass es mit der Einführung eines Touristenfischereischeines zu einer Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes kommen könnte. Auf diesen Zug ist dann die Fraktion der CDU während der Ausschussberatung aufgesprungen. Ich vermute mal, dass dieses Thema auch die anschließende Aussprache dominieren wird. Darum möchte ich an dieser Stelle schon einmal den Kritikern des Touristenfischereischeines den Wind aus den Segeln nehmen.
Richtig ist, dass der Ausschuss die oberste Fischereibehörde, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, mit der Änderung in Paragraph 10 Absatz 1 zwingend zum Erlass von Rechtsverordnungen, unter anderem zur Erteilung des Touristenfischereischeines verpflichtet hat. Es wird also einen Touristenfischereischein geben. Die Ausgestaltung, der Weg dorthin und die erforderlichen Nachweise bis hin zu der Frage, wer den Touristenfischereischein vergibt, wird das Ministerium regeln. Und in diesem Zusammenhang wird die Frage des Parlamentsvorbehaltes davon nicht berührt, weil sich der Ausschuss ja entschieden hat, zwingend einen Touristenfischereischein einzuführen.
Hinsichtlich der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht nun der Verordnungsgeber, sprich das Ministerium, in der Pflicht. Während der 47. Sitzung hat der Minister hierzu Folgendes ausgeführt. Ich zitiere aus dem Entwurf des Kurzprotokolls der Beratung vom 24. Februar: „Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus unterstreicht, dass eine dem Verfassungsrecht genügende rechtliche Würdigung des Gleichheitsgrundsatzes gewährleistet sei. Es werde jeder Person, die es wünsche, ermöglicht, das Angeln auszuüben. Das treffe gleichermaßen für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern wie für Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu.“ Herr Minister, jetzt stehen Sie auch politisch in der Verantwortung, dieses so umzusetzen.
Mit dieser Vorabrichtigstellung hoffe ich, die Wogen auf den Angelgewässern Mecklenburg-Vorpommerns etwas geglättet zu haben. Ich sehe ja auch auf dem Gästerang fachkundige Zuhörer. Im Übrigen ist die Anglerwelt Schleswig-Holsteins im letzten Jahr auch nicht untergegangen. Dort sind nämlich insgesamt nur 1.996 Touristenfischereischeine ausgegeben worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. Diese wird Ihnen, so hoffe ich, umso leichter fallen, als dass der Landwirtschaftsausschuss, wie eingangs erwähnt, sich die Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse zu Eigen gemacht hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Petri Heil!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf liefert die Landesregierung eine gute Arbeit ab. Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass es uns gelungen ist, auch auf dem Beratungswege pünktlich zu Saisonbeginn das neue Fischereigesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Zweiter Lesung auf die Tagesordnung zu setzen.
Vorgelegt wird ein Gesetz, von dem Fischer und Angler in Anhörungen und zahlreichen Diskussionen in den Frak
tionen gesagt haben, dass sie damit im Großen und Ganzen gut leben können. Es berücksichtigt Veränderungen und im Laufe der Jahre aufgetretene Probleme bei der Umsetzung bereits vorhandenen Rechts. Erarbeitet wurde nicht nur eine Novellierung bestehenden Rechts, sondern zur Abstimmung steht heute ein neues Gesetzeswerk mit neuer Systematik unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Umgang mit der bisherigen Rechtsauffassung. Von ehemals 44 Paragraphen, das wurde schon gesagt, sind 27 übrig geblieben. Dazu hier einige Anmerkungen, die meines Erachtens auch noch zu kurz gekommen sind in der Debatte:
Für sehr positiv halte ich die Regelung, dass Behinderte und kranke Menschen keinen Fischereischein benötigen, sie aber trotzdem in Begleitung eines geschulten Anglers angeln dürfen. Angelveranstaltungen sind nur bei nachfolgender sinnvoller Verwertung der Fische zulässig. Auch das ist eine Neuerung. Durchgesetzt haben sich die Erlaubnis der Köderfischsenke und die Einbeziehung der Elektrofischerei. Eine neue Zugangsregelung an die Gewässer jetzt auch über Campingplätze wird dazu beitragen, alte Ärgernisse aus der Welt zu schaffen. Neben Vorschriften zur Erhaltung und Stärkung des Wirtschaftszweiges Fischerei und Angelei betont das Gesetz den Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Lebensräumen von Tieren, insbesondere der Fischbestände und der Pflanzen in den Küsten und Binnengewässern. Festlegungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes sind berücksichtigt worden.
Für sinnvoll halten wir auch die Festlegung in Paragraph 19, wonach bei Anlagen zur Wasserentnahme, Wasserregulierung oder Wasserkraftnutzung auf Kosten des Betreibers geeignete Vorrichtungen nach dem neuesten Stand der Technik zu installieren sind, die das verlustreiche Einbringen von Fischen verhindern sollen.
Ich denke, die Angler und auch die Fraktion der SPD – ich sehe auch Beifall von Frau Gramkow –
haben es schon lange gefordert.
Ab wann für Kinder ein Fischereischein erforderlich ist, darüber ist seit dem Fischereigesetz von 1992 an hin und her debattiert worden. Ich kann hier sagen, die Fraktion der SPD begrüßt es ausdrücklich, dass im Gesetz nunmehr der Erwerb des Fischereischeines für Kinder ab zehn Jahre festgeschrieben worden ist.
Ich habe das heute Morgen in der Aktuellen Stunde schon betont, auch unter dem Thema Gleichstellung. Das frühzeitige Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen in das Vereinsleben, die Erziehung zum verantwortungsvollen Handeln an den Gewässern und im Umgang mit den darin lebenden Organismen trägt im hohen Maße zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei. Wir haben heute Morgen schon die Erfahrungen von Herrn Hamann bei Sternberg gehört, die besagen, dass es gerade dieser Zeitraum ist, in dem Kinder für das Angeln begeistert werden können und auch den Grundstein für ihr späteres Hobby legen. Der Landesanglerverband Mecklenburg
Vorpommern leistet in der Mehrzahl seiner Vereine eine vorbildliche Jugendarbeit. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen.
Im allgemeinen Freudenbecher befinden sich leider auch einige Wermutstropfen. Aus Sicht der SPD war es wohl richtig, um die Einführung eines Touristenfischereischeines die Argumente des Für und Wider auszutauschen. Diese Diskussion aber beinahe zu einem Schwerpunkt werden zu lassen, denke ich, war unangemessen überhöht. In unserem vom Tourismus abhängigen Land ist die heutige Sicht zum Tourismusangeln eine andere als vor zehn Jahren. Wir haben gefestigte Verbände von Fischern und Anglern. Der Landesanglerverband in M-V ist ein anerkannter Naturschutzverband mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Pflege der Gewässer und das Verhalten an den Gewässern.
Ich sprach eben auch von Veränderungen der Haltung im Laufe der Zeit. Dass Sie, meine Damen und Herren der CDU, die unter der Regierung von Herrn Seite den Touristenfischereischein überhaupt erst erfunden haben, heute am längsten dagegen opponieren und immer wieder neue Probleme sehen, verwundert doch einigermaßen.
Aber, Frau Holznagel, Sie haben sehr wortreich Ihre Argumente vorgetragen. Ich meine, man sollte auch erwähnen, dass Ihr Änderungsantrag kein Änderungsantrag der CDU-Fraktion insgesamt ist – auch das habe ich zur Kenntnis genommen –, sondern von zehn Mitgliedern Ihrer Fraktion, die ja 25 Mitglieder hat, getragen wird. Zum anderen lese ich heute gerade im „Medienspiegel“ die Überschrift „CDU schlägt Angeln auf Kuttern ohne Schein vor“. Ich möchte es nicht kommentieren, aber ich sehe, auch hier scheint es so eine einheitliche Meinung wohl nicht zu geben.
Zum Schluss einer langen und unter dem Strich fruchtbaren Diskussion in den Ausschüssen reichte Ihnen bei der Gestattung eines Touristenfischereischeins die Wahrung des Tierschutzes am Ende immer noch nicht aus. Das haben Sie ja heute wieder betont. Liebe Kollegen der CDU-Fraktion, lassen Sie es mich auch ein bisschen flapsig sagen: Ich glaube, wenn die Fische wüssten, wie sehr Sie sich um sie sorgen
und ihnen Schutz angedeihen wollten, sie würden vor Freude auf ihren Schwanzflossen tanzen und auf andere, glaube ich, schnöde herabsehen.
Ich hoffe deswegen, dass sich der Wirbel um diesen Touristenfischereischein auch sehr bald legen wird. Ich denke, nach zwei Jahren oder auch vorher werden wir klüger sein und vielleicht wissen, ob die nach der Behandlung in den Ausschüssen eingezogenen Regelungen im Paragraphen 10 gegriffen haben. Es wäre ebenso wünschenswert, wenn seitens des Tourismusverbandes bald geeignete Vorschläge für die Ausgestaltung der nunmehr vorhandenen Rahmenbedingungen gemacht würden. Die Küstenfischerei, die Binnenfischerei im Haupt- und Nebenerwerb und das Angeln sind nach Auffassung der SPD in unserem Bundesland mit seiner ausgeprägten Seenund Küstenlandschaft wichtige Wirtschaftsfaktoren. Das
nun hier zur Abstimmung stehende Gesetz kann dazu beitragen, Wirtschaftskraft und Umweltschutz in unserem Land auch weiterhin nachhaltig zu fördern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich, glaube ich, kurz halten in meinem Redebeitrag.
Ich denke, das stößt auf Zustimmung.
Es ist bedauerlich, dass bei dem hier auf der Tagesordnung stehenden Antrag zum Landtausch von Waldobjekten ein falscher Zungenschlag in die Öffentlichkeit gekommen ist. Ich bedauere ebenfalls ausdrücklich, dass über gewisse Presseverlautbarungen zu diesem Thema Emotionen geschürt und Halbwahrheiten verbreitet wurden. Ich hoffe, dass diese Debatte mit zur Sachlichkeit beiträgt, und betone noch einmal: Hier handelt es sich nicht um Waldverkauf, sondern um Tausch.
Es geht hier um ganz eigennützige, ich betone, um legitim eigennützige Interessen zweier Tauschpartner, die ihre Angebote unterbreitet haben für einen Tausch von Waldflächen. Beide Partner haben sich geeinigt. Der Landtag hat nun darüber zu befinden, ob es sich um einen ausgewogenen Interessenausgleich handelt.
Herr Minister Backhaus hat alle Einzelheiten zum Sachverhalt dargestellt. Wir werden es in den Ausschüssen überprüfen und deswegen beende ich hiermit meine Rede. Ich beantrage die Überweisung in den Finanzausschuss, in den Landwirtschaftsausschuss und in den Umweltausschuss, der auch betroffen ist, und verweise dann auf die Beratung. Sie können sicher sein, dass wir diesen Antrag in dem Sinne beraten, dass wir den Vorteil des Landes
nicht nur im Auge haben, sondern auch durchsetzen werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag beginnen mit einem Zitat des Dichters Hermann Hesse. Er hat seine Verbundenheit mit dem Wald in folgenden Zeilen ausgedrückt: „Bäume sind Heiligtümer. Wer mit ihnen zu sprechen, wer ihnen zuzuhören weiß, der erfährt die Wahrheit. Sie predigen nicht Lehren und Rezepte, sie pre
digen, um das einzelne unbekümmert, das Urgesetz des Lebens.“
Jawohl, meine Damen und Herren, unser Wald in seiner ganzen Vielfalt der lebenden Organismen ist ein Kleinod, das es zu schützen, zu erhalten und natürlich zu mehren gilt. Die nach der Kabinettsbefassung und der Anhörung in den Vereinen und Verbänden im Gesetzentwurf nunmehr enthaltene Präambel bringt dieses Anliegen auf einen Punkt. Das Land unterhält eine Landesforstverwaltung, zum einen zum Schutz und zur Mehrung des Waldes, zur nachhaltigen Sicherung seiner sozialen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Funktion sowie zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Auf der Grundlage einer naturnahen Bewirtschaftung hat der Wald dem Gemeinwohl im besonderen Maße zu dienen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewegt sich die Landesregierung konsequent in diesem Sinne. Und wir haben es auch durch den Minister schon gehört, Mecklenburg-Vorpommern reiht sich ein in die bundesweit vorhandenen Bestrebungen, die Forstverwaltungen zu reformieren, mit dem Ziel, eine moderne Waldbewirtschaftung zu betreiben und natürlich auch, die Landesmittel sparsam und effektiv einzusetzen.
Ich möchte auch noch einmal betonen, der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis kontinuierlicher Arbeit der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Forstleuten, den Verbänden und Vereinen, einschließlich der Vertretungen des privaten, kommunalen und kirchlichen Waldbesitzes. Der im Jahre 1999 mit dem beschlossenen Forstkonzept begonnene Reformprozess wird damit nachhaltig fortgesetzt. Die Bildung der Anstalt bietet die Gelegenheit und die Chance für unternehmerische Aktivitäten in den Forstämtern. Und es gibt hervorragende Beispiele für forstbetriebliche Angebote. Wir können uns denken, dass Führungen zum Beispiel für Touristen durch die Forstleute in der Zukunft auch nicht mehr so zum Nulltarif zu haben sind.
Die Vorteile dieser Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts liegen insbesondere einmal in der eigenständigen Haushaltsführung und Umstellung auf kaufmännisches Rechnungswesen, in der Verkürzung der Entscheidungswege durch Wegfall der Ministerialebene und dem zweistufigen Behördenaufbau. Die umfassende wirtschaftliche Selbständigkeit der Forst, welche durch die bisherige Rechtsform des Regiebetriebes eingeschränkt war, eröffnet auch die Möglichkeit zur Rücklagenbildung. Durch Befreiung vom Bruttoprinzip können Einnahmen zur Erhöhung der Ausgaben genutzt werden. Und gerade das ist das Ergebnis der Pilotforstämter, die uns gezeigt haben, dass es unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich war. Eine Privatisierung des Landeswaldes – und darauf möchte ich ganz besonders noch mal hinweisen – wird nicht angestrebt.
Und auch die Stellen der Forstarbeiter sind bis 2009 tarifgebunden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass betriebswirtschaftlich notwendige Rücklagen über einen begrenzten Flächenverkauf gebildet werden können. Ich halte es für sehr wichtig, dass ein Zugriffsrecht des Landes auf Forstvermögen der Anstalt nur mit Zustimmung des Landtages
erfolgen darf. Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch meine Vorrednerin Frau Holznagel unterstützen. Ich könnte mir vorstellen, dass auch der Verwaltungsrat vertreten wird durch Mitglieder unseres Landtages.
Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung zählt auch eine nachhaltige Bewirtschaftung des Wildbestandes. Ein aus meiner Sicht noch nicht geklärtes Problem, das insbesondere die Landesjägerschaft berührt, wie wir das auf unserer letzten externen Sitzung auch gehört haben, ist die Frage, wer zukünftig für die Abnahme der jagdlichen Abschusspläne verantwortlich zeichnen sollte. Ich kann Ihnen versichern, der Landwirtschaftsausschuss wird nach entsprechender Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse, wofür ich hiermit im Namen meiner Fraktion plädiere, Gelegenheit bekommen, sich intensiv mit dieser und anderen Fragen auseinander zu setzen. Ich freue mich auf diese Auseinandersetzung und bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Küstenfischerei, die Binnenfischerei im Haupt- und Nebenerwerb und auch die Angelei sind wichtige Wirtschaftsbereiche in unserem Land. Unser Land tut gut daran, diesen Wirtschaftszweig zu stärken, denn er bietet für die Verarbeitungswirtschaft, für den Handel und auch für eine ganze Industrie der Ausrüstungsgegenstände eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Nicht zu vergessen sind auch die tausend gut organisierten
Angler in unserem Lande, die einen sehr hoch geschätzten Beitrag für die Gewässerunterhaltung und auch den Artenschutz leisten. Dazu sind die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Uns allen ist klar, dass diese gesetzlichen Grundlagen übersichtlich strukturiert und gut verständlich für jedermann sein müssen.
Gesetze sind in einem Rechtsstaat für die Gesellschaft da und nicht gegen die Gesellschaft zu machen. Für die Gesellschaft heißt aber auch, Erfahrungen, die sich bei der Umsetzung eines Gesetzes ergeben, zu beachten und sensibel auf die Signale aus der Praxis zu reagieren. Mit dem uns auf Drucksache 4/1444 vorliegenden Gesetzentwurf eines Fischereigesetzes ist diesem Grundsatz, meine ich, durchaus entsprochen worden. Erarbeitet wurde nicht schlechthin eine Novelle des bestehenden Rechtes, sondern vorgelegt wird ein völlig neues Gesetzeswerk mit einer neuen Systematik unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Umgang mit der bisherigen Rechtsauffassung.
Inhalte des seit 1992 bestehenden Fischereischeingesetzes, das im Wesentlichen nur Erlaubnisfragen des Fischereirechtes für das Fischen und Angeln an den Küsten und Binnengewässern klärte, werden mit reformierten und grundlegend vereinfachten Regelungen verknüpft. Von den ehemals 44 Paragraphen, das haben wir schon gehört, sind 27 Paragraphen übrig geblieben. Ich nenne das auch eine gelungene Form der Deregulierung.
Neben den Vorschriften zur Erhaltung und Stärkung des Wirtschaftszweiges Fischerei und der Angelei fokussiert der Entwurf auf den Schutz, die Erhaltung und die Entwicklung der biologischen Vielfalt der Lebensräume der in den Küsten- und Binnenfischereigewässern lebenden Tiere, insbesondere der Fischbestände und der Pflanzen. Festlegungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 sowie des Tierschutzgesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 11 Paragraph 1 des Gesetzes zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, werden berücksichtigt. Das ist, denke ich, aus Sicht des Umweltschutzes ausdrücklich zu begrüßen, ebenso auch die Festlegung in Paragraph 19, wonach bei Anlagen z u r Wasserentnahme, Wasserregulierung oder Wasserkraftnutzung auf Kosten des Betreibers geeignete Vorrichtungen nach dem neuesten Stand der Technik zu installieren sind, die das verlustreiche Eindringen von Fischen verhindern sollen. Die Angler und auch meine Fraktion haben das wiederholt gefordert.
Ein weiterer Bereich, der in der Diskussion steht und stand, ab wann wird für Kinder ein Fischereischein erforderlich. Darüber läuft die Diskussion seit 1992. Ich begrüße es ausdrücklich, dass im Gesetz nunmehr der Erwerb des Fischereischeines für Kinder ab zehn Jahren festgeschrieben wird.
Wie die Erfahrungen bei den Schulungen zum Erwerb des Fischereischeines zeigen, ist es außerordentlich gut, wenn Jung und Alt nebeneinander auf der Schulbank sitzen. Es hat sich gezeigt, dass sich die Älteren gegenüber den Jungen nicht blamieren wollen. Und die Jungen sind stolz darauf, dass sie auch schon in der Lage sind, so eine Prüfung abzulegen. Das frühzeitige Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen in das Vereinsleben, die Erziehung zum verantwortungsvollen Handeln an den Gewässern und im Umgang mit den darin lebenden Organismen entwickelt und fördert auch die Heimatverbundenheit. Ich denke, an dieser Stelle ist auch zu erwähnen, dass unser Landesanglerverband mit seiner Vielzahl von einzelnen
Vereinen eine sehr gute Jugendarbeit leistet, und diese sollten wir auch weiterhin unterstützen.
Nun zu einem weiteren Diskussionspunkt. Ich denke, das wird auch ein Punkt sein, der bei der Behandlung in den Ausschüssen im Mittelpunkt stehen wird, das Für und Wider einer Angelerlaubnis für Touristen. Seit 1992, denke ich einmal, steht es in der Diskussion. Bereits jetzt steht in Ziffer 4 des Paragraphen 7 eine Ermächtigung und der Landwirtschaftsminister hätte per Verordnung das Verfahren für die Erteilung eines solchen Scheines schon bestimmen können. Er hat es wohlweislich noch nicht getan, weil sich große Mehrheiten, darunter auch die SPD, dagegen ausgesprochen hatten. Natürlich sind solche Auffassungen nicht unveränderlich und Mehrheiten und Bedingungen ändern sich, denen müssen wir entsprechen. Wenn es die Tourismuswirtschaft in unserem Land voranbringt, muss man nach Wegen suchen, um dies auch zu ermöglichen. Ich denke, hier gibt es noch Beratungsbedarf.
Für sehr sinnvoll halte ich auch die Regelung, wonach für behinderte und kranke Menschen keine Fischereiabgabe erhoben werden soll. Durchgesetzt hat sich auch die Erlaubnis der Köderfischsenke und die Einbeziehung der Elektrofischerei in das Gesetz, was vorher nur über Verordnung geregelt war. Zu erwähnen wäre auch die neue Zugangsregelung an Gewässern, jetzt unter Vermeidung von Störungen über Campingplätze, die dazu beitragen wird, alte Ärgernisse aus der Welt zu schaffen.
Alles in allem: Ich denke, mit diesem Gesetzentwurf liefert die Landesregierung eine sehr gute Arbeit ab. Er berücksichtigt die Veränderungen und die im Laufe der Jahre aufgetretenen eigenständigen Probleme bei der Umsetzung bereits vorhandenen Rechts. Er sorgt für die Fortsetzung eines positiven Trends im Interesse der Fischerei und der Angelei in unserem Land. Ich denke auch, dass die Anhörung zeigen wird, in welcher endgültigen Fassung dieses Fischereigesetz den Landtag verlassen wird. Ich freue mich schon auf die Beratungen und im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss federführend und mitberatend in den Umwelt- und Tourismusausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Inhalt unserer Beschlussempfehlung ist sehr schnell umrissen. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag, anders als im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vorgesehen, die Abstandsregelung für die baulichen Anlagen vom Wald in Paragraph 20 Landeswaldgesetz nicht zu streichen. Stattdessen soll der Mindestabstand auf 30 Meter verringert werden. Schon dadurch, sind wir der Meinung, tritt für eine Vielzahl von Fällen genau das ein, was die einbringende Fraktion gewollt hat, nämlich es wird dereguliert, für den Bürger wird der Aufwand verringert.
Kritiker werden natürlich jetzt die Frage stellen, warum nicht auf null Meter und was zwischen 30 und
null Metern passiert. Auch hier bietet der Landwirtschaftsausschuss eine Lösung an, nämlich mit Paragraph 20 Absatz 1 Satz 2 wird das Landwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung, das heißt also in Abstimmung mit anderen Ressorts, Ausnahmen von der 30-Meter-Regelung zu bestimmen. Auch hier wird zumindest weitestgehend einem Kritikpunkt aus der öffentlichen Anhörung, nämlich der Subjektivität des behördlichen Handelns vor Ort, abgeholfen. Gerade das war ja ein Punkt, der dem Petitionsausschuss eine Vielzahl von Eingaben beschert hat.
Herr Friedrich nickt, er bestätigt es.
Gehen wir in der Struktur der vom Landwirtschaftsausschuss vorgesehenen Änderung weiter und kommen wir nun zu Paragraph 20 Absatz 2 Satz 1. Es war nun im Gesetz zu regeln, wer darüber entscheidet, was an Ausnahmen zulässig ist und was nicht. Wir haben der Forstbehörde die entsprechende Befugnis übertragen.
Der Paragraph 20 Absatz 2 Satz 2 geht da noch einen Schritt weiter, und zwar bei der Entscheidung über die baulichen Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen. Und ich denke, da ist die bündelnde Baugenehmigung ein richtiges Beispiel für Deregulierung geworden. Der Bürger braucht also nicht mehr weitere Behörden aufzusuchen, um eine rechtskräftige Baugenehmigung zu erhalten. Er kann sich darauf verlassen, dass die Bauaufsichtsbehörde ihre Entscheidung über den Ausnahmefall im Einvernehmen mit der Forstbehörde getroffen hat.
Und es geht weiter, auch durch den Absatz 3 im Paragraphen 20 wird weiter dereguliert. Sofern nämlich ein Bauvorhaben den Festlegungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes entspricht, entfällt ein nochmaliger Behördengang. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan unter Beteiligung der Forstbehörde zustande gekommen ist und sich der Bauherr daran gehalten hat beziehungsweise auch hält.
Wenn ich nun also ein Resümee ziehen darf, haben wir auf einem anderen Weg das erreicht, was die Gesetzeseinbringer gefordert haben, nämlich umständliche Abstimmungen mit den Forstbehörden zu vermeiden und Verzögerungen sowie unnötigen Verwaltungsaufwand zu verhindern. Das gelingt aber nur, wenn Sie unserer Beschlussempfehlung zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie mögen erstaunt sein, aber die T a tsache, dass hier keine Aussprache weiter gewünscht wurde, belegt eigentlich, dass die Umsetzung von europäischem und Bundesrecht in Landesrecht eigentlich eine unstrittige Sache ist. Deswegen hat auch der Landwirtschaftsausschuss dem Landtag die unveränderte Annahme dieses Gesetzes empfohlen. Hier hat sich jedoch ein Fehlerteufel eingeschlichen, den ich beheben möchte. Ich stelle deshalb richtig: Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AG TierNebG M-V)“. Auf dem Deckblatt unserer Beschlussempfehlung finden Sie noch „Entwurf eines Ersten Gesetzes“ und es fehlt auch das „G“ in der Abkürzung. Ich beantrage hiermit, die vorgenannte Änderung in der Beschlussempfehlung vorzunehmen.
Und vielleicht, wenn ich hier vorne stehe, zu einer weiteren Ungereimtheit, die auftreten könnte. Und zwar möchte ich noch einmal erläutern, warum zu einer Empfehlung, zu der es keine Alternative gibt, wie unter C. der Beschlussempfehlung auf dem Deckblatt ersichtlich, nur eine mehrheitliche Beschlussempfehlung erfolgt ist. Die Gründe stehen wieder auf dem Deckblatt unter D.: das Konnexitätsprinzip und die Aufgabenübertragung auf Landesbehörden. Beide Sachverhalte hat das Landwirtschaftsministerium aus der Sicht der Opposition nicht ganz befriedigend erläutert.
Zur Konnexität möchte ich in diesem Zusammenhang keine weitere Stellung beziehen, wohl aber zur gerügten Aufgabenübertragung. Wenn wir über Verwaltungsmo
dernisierung und Funktionalreform reden – wir haben es eben im Tagesordnungspunkt 8 auch schon getan –, so darf es meiner Ansicht nach keine Dogmen geben. So, wie nach dem alten agrarökonomischen Grundsatz der Boden immer zum besseren Landwirt geht, sollten auch in diesem Sinne Aufgaben an die Behörden übertragen werden, die sie am besten und effektivsten ausfüllen können.
Das sollte so sein. Ich meine, es sind Gemeinplätze, Herr Brick, aber es ist so.
Ich denke, in unserem Fall ist das Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt, das wir alle von der erfolgr eichen Bewältigung der BSE- und Nitrofen-Skandale kennen, die Stelle, die dieses ausführen kann und ausführen wird und unsere erste Adresse im Lande ist. Ich denke auch, den kommunalen Gebietskörperschaften kann es nur recht sein, wenn zusätzliche Aufgaben in diesem Sinne nicht bei ihnen landen, wird doch dadurch die Diskussion über die Kostenübernahme, also das Konnexitätsprinzip, überflüssig. Ich bitte Sie deshalb, unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 4/1408 liegt ein Antrag zur „Fortführung des Innovationsprogramms Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Mit der Einbringung wurde bereits die Notwendigkeit der Fortführung dargestellt. Die gestiegenen Erdölpreise auf dem Weltmarkt, auch wenn sie wegen des aktuellen Dollarkurses leicht gefallen sind, führen uns drastisch vor, wie abhängig unsere Wirtschaft und somit auch die Gesellschaft von dieser Ressource sind. Seit geraumer Zeit wissen wir, dass diese Ressource endlich ist. Es gilt, diese einseitige Abhängigkeit von einem Grundstoff zu beenden und natürlich intelligentere Lösungen zu finden.
Die verstärkte Nutzung von Wind- und Sonnenergie und auch Biomasse zur Energiegewinnung ist eine erste Reaktion darauf und die Novellierung des Energieeinspeisegesetzes war eine weitere folgerichtige Entscheidung. Man muss aber immer wieder betonen, dass wir weit davon entfernt sind, von diesem Rohstoff unabhängig zu sein. Gerade deshalb ist eine Konzentration unserer Anstrengungen notwendig, die stoffliche Nutzung zur Energiegewinnung und Wertstoffproduktion in regionalen Kreisläufen zu optimieren. Und da betone ich auch noch einmal, dass es nicht nur um die Energiegewinnung geht, sondern auch um die Wertstoffproduktion. Das Innovationsprogramm stellt hierfür die notwendigen Mittel bereit.
Welche Entwicklungen verdienen nun unser besonderes Interesse? Eine Vision, denke ich, könnte und sollte dabei folgende sein: Nachwachsende Rohstoffe lassen sich sowohl zur Produktion von Treib- und Kraftstoffen verwenden als auch von Grundchemikalien, ähnlich wie bei der Aufarbeitung von Erdöl. Das geschieht im Rahmen von Bioraffinerien. Es lassen sich Produkte herstellen, die aus langfristig zur Verfügung stehenden nachwachsenden Rohstoffen produziert werden, die Arbeitsplätze und Exportpotentiale freisetzen. Aber dazu ist eine entsprechende Technologieentwicklung erforderlich. Wir befinden uns in Deutschland und in Europa am Beginn dieser Entwicklung. Viele spezielle Einzelprojekte laufen bereits, jedoch werden sie noch nicht konzentriert und auch nicht vernetzt. Es besteht also die Chance, auf diesem Gebiet die Technologieführerschaft zu erreichen. Wie könnte uns so etwas gelingen? Zunächst muss die industrienahe Demonstrationsanwendung der entsprechenden Technologie vorhanden sein, auf deren Grundlagen Firmen ihre Produkte in diesem Umfeld entwickeln, erproben und vermarkten können. Gleichzeitig ist dieser Prozess mit Wertschöpfung in der Region verbunden und ermöglicht entsprechende berufliche Qualifikationen. Dabei bieten zum Beispiel Biogasanlagen die Grundlagen zur Bereitstellung von methanhaltigen Gasen, die Basis für die Herstellung von Grundchemikalien und Kraftstoffen werden können.
Die Erfahrung zeigt, solche Entwicklungen laufen dort günstig, wo – wie es die Medizintechnik beweist – Netzwerke vorhanden sind und Kompetenzen gebündelt werden. Mecklenburg-Vorpommern, also unser Land, eignet sich als Standort dafür. Unser Land bietet die besten Voraussetzungen für die Bereitstellung dieser Rohstoffe. Ich beziehe mich hier auf die Ausführungen von Frau Holznagel. Natürlich ist es aber auch wichtig, dass unsere Landwirte entsprechende Preise für diese Rohstoffe erzielen. Erst dann wird eine wirtschaftliche Nutzung möglich werden, aber dazu brauchen wir diese Technologien. Von großer Bedeutung sind auf diesem Weg eine effektive und nachhaltige Landwirtschaft, die Technologie zur Rohstoffaufbereitung sowie die verarbeitenden Technologieschritte in Anpassung an die Rohstoffe. Ich denke, auch darüber sind wir uns einig.
Die Nutzung von Biomasse in diesem Sinne kann jedoch kaum von einer Firma allein vorangetrieben und optimal genutzt werden. Nur durch die Zusammenarbeit verschiedenster Vertreter, verschiedenster Fachrichtungen und Wissenschaftsbereiche ist eine effektive Nutzung dieses Rohstoffes möglich. Was bedeutet das? Das bedeutet, Wirtschaft und Wissenschaft müssen zwingend enger kooperieren. In unserem Land geht es insbesondere um die Zusammenarbeit der Institute, Hochschulen und Universitäten, der Landes- und Bundesforschungseinrichtungen, der Landwirte, des Anlagenbaues, aber auch der Politik, denn diese Vorhaben müssen unterstützt werden. Und dazu brauchen wir die Fortführung des Innovationsprogramms. Deswegen bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen die Gelegenheit genutzt hat, im September zur MeLa zu fahren, konnte sich von den enormen Fortschritten im ländlichen Raum überzeugen, besonders in seinen charakteristischen Teilbereichen Landwirtschaft, Verarbeitungswirtschaft, Marketing, Tourismus, Dorferneuerung und Flurneuordnung. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber ich denke, uns, also mich hat es auf jeden Fall mit Stolz erfüllt zu sehen, was unsere Menschen in dieser Zeit, in diesen 14 Jahren geschaffen und erreicht haben, und nicht zu vergessen, mit welchen Mitteln.
Seit 2002 bis 2006 fließen Fördermittel in Höhe von 28 Millionen Euro in Projekte, die der weiteren Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum dienen. Die Fördermittel werden zu 75 Prozent aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds aufgebracht und zu 25 Prozent durch das Land und die Regionen. Aber bei allen Erfolgen, die wir aufzuweisen haben, gibt es noch viel zu tun. Ich denke, auch darin sind wir uns einig.
Eine Frage ist, wie es mit der Förderung nach 2006 weitergehen wird. Die finanziellen Mittel für Europas Landwirtschaft sind jetzt bis zum Jahre 2013 gesichert. Offen ist jedoch, welche Summen für die so genannte zweite Säule, die Entwicklung des ländlichen Raumes, bereitgestellt werden. Das ist auch Kernpunkt unseres Antrages, mit dem wir Ihnen auf Drucksache 4/1358 einen Antrag vorgelegt haben.
Wir fordern hier in diesem Antrag die Landesregierung auf, ihre Strategie für den ländlichen Raum festzulegen und den Landtag darüber zu unterrichten. Intention für die Punkte 1 und 2 bildet der „Vorschlag“ der Europäischen Kommission vom 14. Juli dieses Jahres, ich zitiere, „für eine Verordnung des... Rates mit allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und den Kohäsionsfonds“, und das für den Zeitraum von 2007 bis 2013. In Ziffer 3 dieses Antrages geht es darum, die Landesregierung in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe zu fordern und einzufordern, falls das keine Mehrheit findet, einen ähnlichen Fonds aufzulegen oder eine ähnliche finanzielle Unterstützung, die eine Kofianzierung möglich macht.
Sie wissen selbst und es war auch schon Thema in der gestrigen Debatte, dass verschiedene unionsgeführte Länder der Meinung sind, dass sich die im Grundgesetz fixierte Gemeinschaftsaufgabe, und zwar im Artikel 91 a Ziffer 3, überlebt hätte und zu ersetzen sei. Sollte dieses
Förderinstrument im Zuge einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung entfallen, bedarf es eines vergleichbaren, also adäquaten Finanzierungsinstrumentes.
Im Rahmen der neuen regionalen Programme, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert werden, schlägt die Kommission eine strikte Konzentration der Fördermittel für den ländlichen Raum in der Union vor. Die Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum soll ab 2007 in einen strategischen Gesamtrahmen eingebunden werden. Dazu sind in den Ländern der EU und deren Regionen rechtzeitige Planungen vorzunehmen. Die Kommission plant außerdem, die Maßnahmen des europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds der Landwirtschaft in einem Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum zu bündeln. Das Instrument der Flurneuordnung findet sich darin nicht wieder. Das ist für uns auch Anhaltspunkt, hier aufmerksam zu werden, denn wir wissen selbst, es ist schon viel getan im Rahmen der Flurneuordnung in unserem Land, aber wir wissen auch, dass längst nicht alle Flächen so bewirtschaftet werden können, da es Klärungs-, Vermessungs- und Neuordnungsbedarf noch gibt.
Aufbauend auf die vom Rat der EU zu beschließenden strategischen Leitlinien für die Gemeinschaft der EU-Länder haben die Mitgliedsstaaten ihren nationalen Strategieplan aufzustellen. Dieser bedingt die Koordination zwischen gemeinschaftlichen und nationalen Prioritäten. Die Landesregierung ist daher gefordert, rechtzeitig und vorausschauend die entsprechenden Vorarbeiten zu leisten und dem Parlament ihre Überlegungen für die weitere Gestaltung eines nationalen Strategierahmens vorzutragen. Deswegen bitten wir, den vorliegenden Antrag zu unterstützen.
Nun haben wir heute Morgen auf unserem Platz einen Änderungsantrag der CDU vorgefunden, zu dem ich Stellung nehmen möchte. Hier fordert die CDU im Punkt 1, einen terminlichen Rahmen bis zum 15. Dezember 2004 zu setzen. Und ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU, sich das noch einmal zu überlegen. Wir sprechen hier von einem Entwurf der Europäischen Kommission. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommission erst Mitte des nächsten Jahres tatsächlich diese Leitlinien verabschiedet, und nun von der Landesregierung zu fordern, dass sie bis zum 15. Dezember 2004 ihr Konzept schon fertig hat, denke ich, entbehrt jeder Logik.
Im Punkt 2 wären die Wörter „bei der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und“ vor den Wörtern „im Bundesrat“ einzusetzen. Dem würde ich zustimmen und ich bitte darum, unseren Antrag in Punkt 2 dann zu erweitern, und beantrage damit, unseren Antrag auch zu ändern.
Unter Punkt 3 wird verlangt, das finde ich schon bedeutsam – ich weiß nicht, wie ich diese Realitätsnähe beschreiben soll, Frau Holznagel –, die Gemeinschaftaufgabe mit der bisherigen Finanzausstattung beizubehalten. Sie kennen unsere aktuellen Diskussionen um Haushalte und nicht umsonst wird ja von vorrangig, ich betonte es schon, unionsgeführten Ländern verlangt, dass wir die Gemeinschaftsaufgabe beenden. Das bedeutet natürlich auch, dass wir um adäquate Mittel streiten müssen. Aber ob wir den Finanzrahmen erreichen werden, sicherlich ist es ein gutes Ziel, das jetzt schon festzuschreiben, halte ich für vermessen und nicht sehr realitätsnah. Deswegen lehne ich diesen dritten Punkt namens meiner Fraktion ab.
Ich fasse noch einmal zusammen: Unseren Antrag verändern wir im Punkt 2 und ich hoffe, dass auch Sie von der CDU unserem geänderten Antrag zustimmen können. Die Punkte 1 und 3 lehne ich aber ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen der Überschrift dieses Antrages könnte man fast meinen, die Verfasser hätten sich in der Straße und Hausnummer geirrt. Wir sind hier nicht im Bundestag und führen Debatten über das Haushaltsbegleitgesetz, sondern wir sitzen im Schweriner Landtag.
Sehr schön ist, und ich finde es auch ganz richtig, dass Sie unserem Landwirtschaftsminister zutrauen, dass er sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat unsere Interessen so durchsetzt. Aber ich denke, Ihres Auftrages bedarf es dazu nicht.
Dafür habe ich mich ja jetzt bedankt. Und ich denke, der Minister hat eben schon sehr ausführlich dargestellt und er hat es auf der MeLa bekundet, welche Stellung er zu diesem Thema gegenüber den Bauern bezieht und dass er sich auch weiter im Bereich des Machbaren für die Steuerrückerstattung einsetzen wird.
Sie wissen, dass Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Bundesrat im Monat September eine Entschließung eingebracht haben, worin sich beide Länder gegen diese Kappungsgrenze von 10.000 Litern aussprachen und stattdessen die lineare Absenkung verfolgten. Sie schlugen auch eine lineare Absenkung der Agrardieselbesteuerung und -rückerstattung vor, wenn diese Kürzungen unumgänglich sein sollten. An dieser Stelle möchte ich aber noch mal daran erinnern, dass sich die Ministerpräsidenten Roland Koch und Peer Steinbrück in ihrem gemeinsamen Vorstoß darin bekanntlich einig waren, dass man auch im Agraretat um Einsparungen nicht umhinkommt.
Die in Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der CDU, angesprochenen Maßnahmen, Rücknahme der Steuervergünstigung für Agrardiesel und Kürzung der Zuschüsse für die Agrarsozialsysteme – Letzteres wurde schon mal gesagt, Frau Schlupp – sind übrigens für unsere Bundesländer nicht relevant. Und ich denke, im Zuge von Bundesrats- und Bundestagsdebatten ist es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, und dazu rufen Sie auch unseren Landwirtschaftsminister auf, unsere Interessen zu vertreten.
Ich denke, auch diese Dinge können dazu beitragen, den Bundeshaushalt zu konsolidieren.
In welcher Situation wir uns befinden, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht weiter auszuführen. Ich hätte im Übrigen auch die Rede meiner Kollegin Frau Kühnel noch mal wiederholen können, die sie am 13. November letzten Jahres hier gehalten hat. Sie haben sich ja noch nicht mal die Mühe gemacht, die Überschrift zu ändern.
Ich denke auch...
Dann gehen wir noch mal durch.
Herr Riemann, sind Sie sicher?
Ich denke, im letzten Jahr, das wurde auch schon erwähnt, ist es auch dem Engagement unseres Landwirtschaftsministers zu verdanken, dass wir weder die Kappungsgrenzen noch die Kürzung der Agrardieselrückerstattung vornehmen mussten, so dass wir konstatieren konnten, es blieb für die Landwirte alles beim Alten. Seitdem wissen wir aber, dass sich die Lage der Staatsfinanzen deutlich zugespitzt hat.
An dieser Stelle gestatten Sie mir auch diesen Einwurf: Ich denke, die CDU handelt sowohl im Bund als auch im Land sehr opportunistisch, wenn Sie immer wieder Forderungen aufstellen, den Subventionsabbau voranzutreiben. Ich habe das von Ihnen, Herr Riemann, heute mehrfach gehört.
Wenn wir an manche Stellen, die uns auch wehtun, herangehen müssen, und es wurden heute schon sehr viele Bereiche genannt, die uns wirklich Schmerzen bereiten, dann können wir nicht sagen, an dieser Stelle machen wir gar nichts.
Wie viele Wirtschaftsbereiche sind es, die wir mit Subventionen, mit Subventionsabbau treffen? Ich finde es
unredlich, hier zu sagen, ja, wir machen Subventionsabbau und die rot-rote Regierung macht überhaupt nichts. Aber wenn wir dann an einer Stelle anfangen und es auch verträglich gestalten,
dann wird gesagt, nein, aber hier nicht! Sparen natürlich, aber nicht bei uns! Sicherlich machen Sie sich damit Freunde beim Bauernverband, aber ich denke, der Wahrheit und der Klarheit dienen Sie damit nicht.
Und nun noch ein Wort, meine Damen und Herren, zu dem immer wieder gebrauchten Argument, die Bauern in anderen europäischen Ländern hätten gegenüber den deutschen Landwirten Kostenvorteile. Das kam ja eben wieder zur Sprache. Bei einem EU-länderübergreifenden Kostenbelastungsvergleich kommt heraus, dass die gesamten Produktionskosten unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer in europäischen Ländern, einschließlich Düngemittel, Pestizide und so weiter, für die deutschen Bauern etwa halb so hoch sind wie für die dänischen, niederländischen, österreichischen oder schwedischen Landwirte. Das müssen wir auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Das ist da mit drin.
Die Mehrwertsteuer, ja.
Die Landwirtschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich unseres Landes ein entwickelter wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig mit guten Chancen auf internationalen Märkten. Ich denke, das hat uns unsere Ausschussreise nach Schweden und Dänemark deutlich vor Augen geführt. Sicherlich, der Wegfall von Steuervergünstigungen für Agrardiesel, die Kürzung – es ist ja kein Wegfall, es ist eine Kürzung, die angedacht ist –, wird unsere Landwirte mehr belasten und es wird auch von unseren Landwirten ein schärferes Rechnen erforderlich sein. Das ist eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Aber es ist auch anzunehmen, dass mit ziemlicher Sicherheit – und auch das haben unsere Anhörungen gezeigt, die wir im Agrarausschuss hatten – mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik andere Perspektiven sich auftun für die Landwirte, die sie zu nutzen haben.
Ich denke da nur, dass auch Unternehmensstrategien gefahren werden müssen, dass der Landwirt auch Energiewirt wird,
dass er auch Biodiesel nutzt als Kraftstoff, dass er sich also unabhängiger macht. Ich denke, wir sind noch lange nicht am Ende mit der Aufzählung dieser Tatsachen. Wir
werden auch weiterhin mit den Landwirten gemeinsam beraten müssen, wie sie sich diesen Herausforderungen stellen können. Wir werden sie auch weiterhin unterstützen. Wege sind aufgezeigt. Von diesem Podium aus, denke ich, haben wir diese Debatte nicht zum letzten Mal geführt.
Ich möchte noch einmal im Namen meiner Fraktion sagen, dass wir diesen Antrag hier ablehnen. Ich hatte schon vorher begründet, ich halte ihn für überflüssig, die Debatte an sich nicht, aber dazu haben wir Gelegenheit, auch im Agrarausschuss. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt, diesen Gesetzentwurf in die Fachausschüsse zu überweisen.
Sehr schön, Herr Riemann. Damit sind Ihre Probleme vielleicht irgendwann auch gelöst, aber vielleicht nicht alle.
Ich habe ja betont, nicht alle!
Ich möchte das aber auch noch einmal präzisieren: Wir möchten den Gesetzentwurf in den Landwirtschaftsausschuss, in den Umweltausschuss, in den Ausschuss für Arbeit und Bau und in den Innenausschuss überweisen und ich möchte diesen Antrag auch begründen.
Ich beginne einmal mit unserem bekannten Dichter Joachim Ringelnatz, der den Wald definierte:
„Rechts sind Bäume, links sind Bäume, in der Mitte Zwischenräume und hinten steht, man glaubt es kaum, noch’n Baum.“