Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1435 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1435 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/1402, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1488.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern (LmChemG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1402 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1402. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1488 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1402. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragraphen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1402 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1402 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1402 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, auf Drucksache 4/1477.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1477 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich nach dieser etwas turbulenten Stunde zu einem Thema sprechen kann, bei dem nach meiner Auffassung große Einigkeit zwischen allen Fraktionen dieses Hauses besteht,
Wir legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir ein weiteres Vorhaben zur Deregulierung und Entbürokratisierung einbringen. Wir führen damit das von der Kommission angeregte Wahlrecht für die Erhebung der sofortigen Klage zum Verwaltungsgericht in bestimmten Bereichen ein. Es gibt vom Bundesrecht her eine Öffnungsklausel, die uns das gestattet. Grundsätzlich muss man ja nach Bundesrecht vorher ein Widerspruchsverfahren durchlaufen, bevor man sein Recht einklagen kann. Dieses Widerspruchsverfahren ist sicherlich in den allermeisten Fällen sehr sinnvoll. Es führt auch in sehr vielen Fällen dazu, dass die Dinge einvernehmlich und endgültig geregelt werden, ohne dass man ein Gericht anrufen muss. Aber es gibt eben auch die Erfahrung, dass in manchen Situationen völlig klar ist, dass das Widerspruchsverfahren keine Einigung bringen wird. Das ist meist in den Fällen gegeben, wo die Ausgangsbehörde und die Widerspruchsbehörde identisch und die ausgetauschten Rechtsansichten so klar sind, dass man sagt, das muss endgültig rechtlich vor Gericht geklärt werden. Und in diesen Fällen wollen wir dem Bürger die Möglichkeit, das Wahlrecht geben zu sagen, dann will ich nicht dieses aus meiner Sicht jetzt unsinnige Verfahren bei der Verwaltung noch einmal durchlaufen, sondern direkt vor das Gericht gehen und klagen. Das ist also etwas, wo dem einzelnen Bürger aus Effektivitätsgründen diese Option eingeräumt wird, damit er schneller zu seinem Recht kommt.
Ich halte das auch deshalb für wichtig, weil es in vielen Fällen Investitionsvorhaben betreffen wird, das Bauordnungsrecht und Immissionsschutzrecht. Und wenn in solchen Fällen klar ist, dass die Behörde auf gar keinen Fall einlenken wird und der Bürger vor Gericht muss, dann ist, glaube ich, wichtig, dass er das möglichst schnell kann.
Wir werden mit diesem Entwurf etwas Neues machen, das gibt es sonst noch nicht. Deshalb ist der Gesetzentwurf befristet. Wir werden während der Zeit der Befristung evaluieren, um dann entscheiden zu können, ob das weitergelten soll.
Ich würde gern die Gelegenheit nutzen, wenn ich hier vorn stehe und zum Gesetzentwurf etwas sage, Ihnen, meine Damen und Herren, auch noch etwas zum allgemeinen Stand der Deregulierung darzulegen. Vor zehn Tagen hat es im Sonderausschuss eine Sachverständigenanhörung zu den Vorschlägen in der Testregion gegeben. Und dabei bestand zwischen den Sachverständigen, aber auch zwischen allen Fraktionen Einigkeit darüber, dass die Landesregierung auf einem guten Weg in der Zusammenarbeit mit der Testregion ist, insbesondere die Entwürfe zum Ersten Deregulierungsgesetz und der Landesbauordnung. Damit sind wir dabei, die wichtigen Vorschläge aus der Testregion insgesamt umzusetzen.
Nein, ein kleiner Teil. Der größte Teil der Vorschläge ist damit umgesetzt, da können wir noch mal die Zahlen vergleichen.
Es ist natürlich auch deutlich geworden, Herr Dr. Born, dass viele Dinge, die wir machen wollen, von der Bundesund der Gemeinschaftsebene abhängen. Und da sind wir
Für mich hat sich noch einmal in der Sitzung des Sonderausschusses gezeigt, Herr Dr. Born, dass wir alle an einem Strang ziehen. Und ich wünsche mir, dass das auch so bleibt. Ich möchte...
Manchmal, meine Damen und Herren, brauchen wir übrigens keine Rechtsänderungen, um voranzukommen. Ich möchte Ihnen einen aktuellen Fall vortragen, der auch durch die Presse gegangen ist. Da ging es darum, dass zwei engagierte junge Damen hier in Schwerin eine kleine Kaffeebar, eine Espressobar aufgemacht haben und sich sehr behindert dadurch fühlen, dass es ihnen nicht möglich ist, dort einige Hocker hineinzustellen,
weil dann sofort zugeschlagen und gesagt wird, dann müsst ihr eine Toilette bauen und das geht aus baurechtlichen Gründen nicht. Hier muss man sagen, das ist natürlich etwas, wo der Deregulierungsminister sofort fragt, was denn da Sache ist. Wenn man sich das anschaut, dann haben wir eine sehr umfangreiche Richtlinie über den Baubetrieb von Gaststätten. Ich habe diese hier, das sind sehr lange Paragraphen. Und da ist zum Beispiel bei den Toiletten im Einzelnen geregelt, ab wie vielen Sitzplätzen man wie viele Toilettenplätze braucht.
ist sogar vorgeschrieben, wenn sie sich bei den Urinalen nicht für Becken entscheiden, sondern für die Rinne, wie lang diese sein muss. Da das, meine Damen und Herren,...
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist espressotrinker- feindlich! Das ist espressotrinkerfeindlich! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Meine Damen und Herren, da dies ja offensichtlich eine Überregulierung darstellt, hat der Bauminister der Landesregierung diese Richtlinie vor zwei Jahren aufgehoben. Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, dass es nicht reicht, eine vernünftige Rechtslage zu haben, sondern wir brauchen auch Bürokraten, die das vernünftig umsetzen. Und es kann nicht sein, dass dann eine zuständige Sachbearbeiterin sagt, ich weiß nicht, ob die Richtlinie aufgehoben ist, und es ist auch egal, weil die Bürger auch zur Toilette gehen müssen, wenn sie einen Kaffee trinken.
Ich habe heute Morgen noch mit dem Oberbürgermeister telefoniert. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im Rahmen dieser parteiübergreifenden Zusammenarbeit, die ich eben noch gelobt habe, sehr schnell in diesem Fall Abhilfe haben werden.
Ich habe das nur als ein Beispiel vorgetragen, dass wir nicht nur hier im Landtag gesetzliche Änderungen machen müssen, sondern dafür sorgen müssen, dass auch die Bürokraten verinnerlichen, dass man den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem den Unternehmern, helfen muss. Sonst gibt es lange Artikel in der Zeitung, es gibt Beschwerden von der IHK und die Richtlinie ist lange aufgehoben. Das darf auch nicht passieren. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1477 zur federführenden Beratung an den Rechts- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzauschuss sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes, auf Drucksache 4/1481.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1481 –