Protokoll der Sitzung vom 26.01.2005

Im zweiten Fall möchte ich an eine Petition erinnern, die auch innerhalb meiner eigenen Partei für Diskussionen gesorgt hat, nicht die Petition, sondern der sachliche Inhalt, um den es ging. So hat sich die PDS auf ihrem letzten Landesparteitag sehr ausführlich darüber gestritten – im positiven Sinne gestritten –, welchen Sinn beziehungsweise Unsinn Mandatszeitbegrenzungen im Landesparlament darstellen. Es gab ja auch Reaktionen hierzu von Vertretern anderer Parteien aus dem Landtag. Nun lag uns die Petition eines politischen Jugendverbandes – man muss übrigens auch dazusagen, anderer politischer Couleur als der PDS – vor, die zunächst von den Berichterstattern bewertet werden musste und später im Ausschuss vorlag. Die Petition umfasste zwei Zielrichtungen: Zum einen war es die Thematik der Mandatszeitbegrenzung und zweitens die Forderung zur Vereinheitlichung von der Dauer der Legislatur und der Wahltermine auf der Ebene der Kommunal- und der Landtagswahlen.

(Bodo Krumbholz, SPD: So was gibt es?)

Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, die Petition der Landesregierung und auch den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, weil wir der Meinung sind, nur dort machen die Diskussionen auch aus parlamentarischer Sicht einen Sinn, wenn es um das Anliegen der Vereinheitlichung der Wahltermine und der Länge der Legislaturen von Landes- und Kommunalparlamenten geht.

Der Vorschlag, wie hier ganz konkret in dieser Petition, eine fünfjährige Legislatur für alle Gremien einzurichten, war bereits Gegenstand der politischen Diskussion, die begonnen hat, und wir wissen auch, dass diese Frage relativ emotionslos geführt wird. Allerdings die Frage nach der Begrenzung von Mandatszeiten ist da schon bedeutend komplizierter, denn wir wissen auch, das freie Wahlrecht eines jeden, das aktive wie auch das passive, ist ein sehr hoher gesetzlich geschützter Wert, der davon letztlich betroffen ist. Die Empfehlungen oder auch Diskussionen innerhalb einzelner Parteien sind das eine, gesetzlich verankerte Regelungen aber etwas völlig anderes. Aber auch hier kann der Petitionsausschuss keine eigenen parlamentarischen Aktivitäten entwickeln, da der kritisierte aktuelle Regelungszustand der Gesetzeslage entspricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit im Petitionsausschuss ist auch weiterhin sehr zeitaufwendig, aber natürlich auch wichtig. Ich bin froh, dass wir nach den Turbulenzen im ausklingenden Jahr 2004 wieder zu einer sehr guten, zu einer sehr sachlichen Arbeit im Ausschuss zurückgefunden haben. Irgendwo in der Literatur steht geschrieben: Tu Gutes und sprich nicht darüber. Ich bin mir nicht sicher, ob dies auch für uns, die Landtagsabgeordneten und ihre Tätigkeit, gilt. Für meinen Teil hatte ich es bisher in Sachen Petitionsausschuss eher wie im alten Sinnspruch gehalten. Frau Peters, die ja immer wieder die Aussprache hier im Plenum einfordert, sieht dies offenbar anders. In Vorbereitung meiner heute kurzen Rede hier sagte mir vorhin beim Mittagessen eine junge Frau eher zufällig zum Thema: Natürlich, darüber müsst ihr reden! Nun gut, ich akzeptiere hier die weibliche Übermacht bei der Thematik. Dann heißt es also künftig für den Petitionsausschuss mehr als bisher: Tu Gutes und sprich darüber! – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Beate Mahr, SPD)

Danke schön, Herr Walther.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In der Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1518 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1518. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1518 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Nachwahl zur stellvertretenden Schriftführerin des Landtages, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/1496.

Nachwahl zur stellvertretenden Schriftführerin des Landtages

Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Nachwahl zur stellvertretenden Schriftführerin des Landtages – Drucksache 4/1496 –

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in V erbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die stellvertretende Schriftführerin in offener Abstimmung zu wählen. Gemäß Paragraph 109 der Geschäftsordnung kann im Einzelfall durch Beschluss des Landtages eine Abweichung von der Geschäftsordnung vorgeschlagen werden, wenn nicht eine Fraktion oder vier Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich gehe davon aus, dass die offene Wahl Ihre Zustimmung findet. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Auf der Drucksache 4/1496 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der PDS vor. Ich lasse jetzt über den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/1496 a bstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/1496 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, der Fraktion der CDU bei vier Stimmenthaltungen angenommen.

(Beifall Andreas Bluhm, PDS)

Frau Borchardt, ich frage Sie jetzt: Nehmen Sie die Wahl an?

Danke schön. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Freude in Ihrem Amt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die Wahlen der Tagesordnungspunkte 11 bis 14 in einem Wahlgang durchzuführen.

Ich rufe zunächst den Tagesordnungspunkt 11 a u f : Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 5 Landesverfassungsgerichtsgesetz, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1516.

Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 5 Landesverfassungsgerichtsgesetz

Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 4/1516 –

Durch Beschluss des Landesverfassungsgerichtes wurde am 28. Oktober 2004 festgestellt, dass Herr Dr. Siegfried Wiesner aus dem Amt des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes ausgeschieden ist. Nach Paragraph 7 Absatz 1 Satz 4 Landesverfassungsgerichtsgesetz ist das Amt von Herrn Dr. Wiesner erloschen. Von daher ist eine Nachwahl erforderlich.

Der besondere Ausschuss hat gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen, Herrn Dr. Erich Hobbeling zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten.

Ich rufe ferner auf den Tagesordnungspunkt 12: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 5 Landesverfassungsgerichtsgesetz, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1517.

Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts gemäß § 5 Landesverfassungsgerichtsgesetz

Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 4/1517 –

Durch Beschluss des Landesverfassungsgerichtes wurde am 18. November 2004 festgestellt, dass Herr Günter Reit aus dem Amt des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes ausgeschieden ist. Nach Paragraph 7 Absatz 1 Satz 4 Landesverfassungsgerichtsgesetz ist das Amt von Herrn Reit erloschen. Von daher ist eine Nachwahl erforderlich.

Der besondere Ausschuss hat gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen, Herrn Jörg Bellut zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten.

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich bitte doch um Aufmerksamkeit.

Ich rufe außerdem auf den Tagesordnungspunkt 13: Nachwahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 34 Abs. 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/1497(neu).

Nachwahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 34 Abs. 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V)

Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Nachwahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 34 Abs. 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) – Drucksache 4/1497(neu) –

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen gelben Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten.

Ich rufe darüber hinaus auf den T a g e s o r d n u n g spunkt 14: Nachwahl von Mitgliedern der G10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10), hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/1498.

Nachwahl von Mitgliedern der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)

Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Nachwahl von Mitgliedern der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 4/1498 –

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten.

Wir kommen zur Wahl.

(Unruhe im Plenum)

Meine Damen und Herren, ich bitte noch einmal um Aufmerksamkeit.

Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 A b satz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,

zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. Bitte, Frau Peters.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die geheime Wahl.

Ich bitte die Schriftführerin, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.