Barbara Borchardt
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich aus unserer Sicht die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit des Untersuchungsausschusses vorstelle, möchte ich dem Ausschusssekretariat für die gute Zusammenarbeit trotz der nicht immer einfachen Arbeitsbedingungen danken.
Nicht immer einfach deshalb, wenn man bedenkt, dass wir in einer sehr kurzen Frist 15 Ausschusssitzungen durchgeführt haben, davon 8 Sondersitzungen. Zum Teil waren zwei Sitzungen in einer Kalenderwoche mit einer Dauer von mindestens 14 Stunden. Über 30 Sachverständige und Zeugen wurden angehört. Über alle Sitzungen wurde ein Wortprotokoll erstellt. Diese mussten im Anschluss erst erstellt und natürlich so schnell wie möglich an die Fraktionen weitergeleitet werden. Aufgrund des Umfangs der Protokolle von bis zu 250 Seiten, der kurzen Abstände zwischen den Sitzungen und der Häufigkeit der Beratungen kann sich wohl jeder beziehungsweise jede zumindest annähernd vorstellen, wie viel Arbeit das war und welchem Druck das Sekretariat ausgesetzt war. Nochmals herzlichen Dank!
Den Verfahrensteil hat der Ausschussvorsitzende bereits ausführlich dargestellt. Alles in allem kann man sagen, die Zusammenarbeit zwischen den Ausschussmitgliedern der Regierungsfraktionen einerseits und denen der Opposition andererseits war durchaus sachorientiert, und so möchten wir sie auch bezeichnen. Natürlich gab es kleinere Auseinandersetzungen am Rande. Diese sind jedoch in der alltäglichen parlamentarischen Arbeit nicht außergewöhnlich.
Darüber hinaus gab es aber auch Vorfälle, bei denen leider die Opposition eindeutig gegen das Untersuchungsausschussgesetz beziehungsweise die Geschäftsordnung des Landtages verstoßen hat. Dabei denke ich an die Übergabe von Unterlagen aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse ohne Wissen des Ausschussvorsitzenden. Bewerten will ich das an dieser Stelle aber nicht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nun die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit des Untersuchungsausschusses aus der Sicht der Fraktion der Linkspartei werten.
Erstens. Der Vorwurf, der Strafvollzug hätte nicht genügend unternommen, um das Vollzugsziel zu erreichen, ist nicht haltbar. Danach soll der Gefangene während seiner Haft befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Maik S. wurden mehrere Arbeits- und Ausbildungsangebote während seiner Haft unterbreitet, die er allesamt selbstverschuldet wieder aufgab. Aus heutiger Sicht wissen wir, Maik S. war bereits bei Haftantritt nicht therapiefähig. Die Psychologen im Vollzug jedoch haben eine Therapie für möglich gehalten. Ob die im April 2004 begonnene Therapie als Sozialtherapie bezeichnet werden kann, lasse ich bewusst dahingestellt. Man kann ferner auch die Auffassung vertreten, dass die Therapie früher hätte beginnen sollen. Jetzt aber so zu tun, als ob ein früherer
Beginn zu einer erfolgreichen Therapie geführt hätte, ist reine Spekulation. Ein Mehr an Therapie hätte nach einhelliger Auffassung der Sachverständigen und Zeugen nicht geholfen.
Herausgearbeitet wurde: In anderen Bundesländern wäre Maik S. erst gar nicht in die Sozialtherapie verlegt worden, so auch in Hessen, wie uns der Sachverständige Wolf eindeutig zu verstehen gab. In Mecklenburg-Vorpommern hat man es wenigstens versucht. Das aber sollte man dem Vollzug nicht vorwerfen. Meine Kollegin Schwebs wird nachher darauf noch näher eingehen.
Zweitens. Der Staatsanwaltschaft ist kein Vorwurf zu machen. Sie hat die Möglichkeit eines Antrages auf nachträgliche Sicherungsverwahrung nachweislich geprüft. Die Dezernentin kam entsprechend der Rechtslage zu dem Ergebnis, dass ein Antrag keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Insofern war die Führungsaufsicht zu beantragen.
Maik S. musste nach Vollverbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen werden. Bereits der Gesetzgeber stellte bei der Einführung des Paragrafen 66 b Strafgesetzbuch zu Recht hohe Hürden auf. Schließlich handelt es sich bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung um eine Durchbrechung des Grundsatzes: Keine Strafe ohne Schuld. So kommt daher eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei einer denkbar geringen Anzahl von Fällen in Betracht. Nach Auffassung aller juristischen Sachverständigen ist die Rechtsprechung des BGH in diesem Fall sehr restriktiv. Danach müssen neue Tatsachen vorliegen, die nach der Verurteilung während des Vollzugs und vor Haftende erkennbar werden und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen. Eine verfestigte dissoziale Persönlichkeitsstörung etwa ist keine neue Tatsache. Auch eine Neubewertung bekannter Tatsachen scheidet nach der BGH-Rechtsprechung als neue Tatsache aus.
Nach dem Fellert-Gutachten besteht die Gefährlichkeit von Maik S. weiterhin fort. Seine Persönlichkeitsstörung hat sich manifestiert. Und die disziplinarischen Verfehlungen von Maik S. während der Haftzeit sind nach einhelliger Auffassung aller juristischen Sachverständigen für den Vollzugsalltag geradezu normal und scheiden ebenfalls als neue Tatsache aus. Tatsachen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen, sind nach den Gesetzgebungsmaterialien beispielsweise das Begehen neuer Straftaten, die Drohung, weitere zu begehen oder aggressive Angriffe auf Vollzugsbedienstete.
Der überwiegende Teil aller juristischen Sachverständigen hat unter Berücksichtigung der eben genannten Voraussetzungen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung im Fall Maik S. klar und deutlich abgelehnt. Dennoch, wir hätten noch 100 weitere Sachverständige hören können. Sie alle hätten mit Verweis auf die Rechtsprechung das Vorliegen der Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Fall Maik S. abgelehnt.
Die CDU würde weiterhin felsenfest die Auffassung vertreten, die Staatsanwaltschaft hätte mit Aussicht auf Erfolg einen Anordnungsantrag bei Gericht stellen können, aber selbst Sachverständige, die auf Antrag der CDU-Fraktion vom Ausschuss gehört worden sind, wie der Sachverständige Dr. Wolf, Vorsitzender Richter beim Landgericht Marburg, haben die Rechtsauffassung der Union eindeutig widerlegt. So hat Dr. Wolf ausgeführt, dass die Voraussetzungen der nachträglichen Siche
rungsverwahrung im Fall Maik S. nicht vorlagen. Nach seiner Auffassung wäre auch in Hessen alles genauso passiert. Maik S. hätte entlassen werden müssen.
Deshalb klammert sich die CDU vor allem an die Aussage von Frau Dr. Rissing-van Saan. Sie vertritt die Auffassung, dass die Gesamtschau der verschiedenen Disziplinarvergehen von Maik S. – sein ständiges Lügen, sein manipulatives Verhalten und die lange Haftdauer – als Mosaik betrachtet neue erhebliche Tatsachen ergäben. Mithin lägen nach ihrer Auffassung die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung vor. Ihrer Meinung als Bundesrichterin kommt natürlich unzweifelhaft ein hoher Stellenwert zu. Frau Dr. Rissing-van Saan hat aber selbst ausdrücklich dargelegt, dass es für ihre Auffassung keine Beispiele in der Rechtsprechung gibt und dass der Bundesgerichtshof erst einen großen Schritt machen müsste, um zu einer derartigen Bewertung zu kommen.
An dieser Stelle sei angemerkt, diesen Schritt hat der Bundesgerichtshof bis heute nicht unternommen. Im Gegenteil, nach dem Fall von Carolin sind mehrere BGHEntscheidungen ergangen, die die bis dahin schon restriktive Rechtsprechung noch weiter verfestigt haben. Aber Sie, meine Damen und Herren von der CDU, halten an Ihrer Rechtsauffassung fest.
In ähnlicher Weise wie die Bundesrichterin äußerte sich Herr Professor Dr. Krey. Aber auch er weiß die Rechtsprechung nicht hinter sich. Beide Sachverständige zielten vielmehr durch ihre Auffassung auf die Hoffnung beziehungsweise Erwartung ab, dass die Rechtsprechung sich zukünftig in diesem Sinne entwickelt. Gleichzeitig erheben sie aber auch ausdrücklich keinen Vorwurf gegen die Entscheidung der zuständigen Staatsanwältin. Dass die Union dies in ihrer Außendarstellung immer wieder verschweigt, zeigt aus meiner Sicht nur, dass wirklich eine sachliche Aufarbeitung vielleicht doch nicht im Mittelpunkt gestanden hat.
Auch Professor Dr. Osterheider wird in diesem Zusammenhang oft und gern von der CDU zitiert. Aber er ist Psychologe und kein Jurist. Nach seinen eigenen Angaben ist aber gerade die Bewertung, ob neue erhebliche Tatsachen im Sinne des Paragrafen 66 b vorliegen oder nicht, eine rein juristische Frage.
Alles in allem gibt es nicht viele Sachverständige, die Ihre Meinung teilen. Sie sollten aber dennoch anerkennen, dass zu juristischen Problemen auch nur Auffassungen juristischer Sachverständiger maßgebend sind. Im Übrigen haben Sie uns, meine Damen und Herren von der CDU, stets darauf aufmerksam gemacht, dass juristische Sachverständige sich besser nicht zu psychologischen Fragen äußern sollten, da sie eben keine Psychologen sind. So steht es in einer geschmacklosen und zugleich diffamierenden Presseerklärung des Kollegen Riemann vom 24.05.2006, in der der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. Dally als untauglicher Sachverständiger bezeichnet wurde, dessen Aussagen nur als unbrauchbar bezeichnet werden könnten. Bei Herrn Dr. Dally handelt es sich immerhin um den Richter, der bezüglich des Paragrafen 66 b Entscheidungen getroffen hat, die noch heute in der Rechtsprechung – auch des Bundesgerichtshofes – berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren! Die Union blendet die Auffassungen der Mehrheit der juristischen Sachverständi
gen und die eindeutige und einhellige Rechtsprechung des Strafsenats des Bundesgerichtshofes vollständig aus. Geradezu abenteuerlich ist die Aussage der CDU in ihrem Sondervotum, dass nur bei oberflächlicher Betrachtung des Fellert-Gutachtens lediglich eine weiterhin bestehende Gefährlichkeit von Maik S. festgestellt werden könnte. Ich finde, es ist ein starkes Stück, den angehörten Sachverständigen Oberflächlichkeit in ihrer Arbeit zu bescheinigen. Das gilt natürlich nicht für jene Sachverständige, die Ihre Auffassung vertreten. Dies zeigt einmal mehr die Art und Weise, wie versucht wird, Aussagen von Sachverständigen und Zeugen zu verdrehen oder herunterzuspielen, nur weil Ihnen deren Aussagen nicht passen.
Diesen anmaßenden Äußerungen trete ich ausdrücklich entgegen und möchte betonen:
Alle Sachverständigen waren sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie haben sich gründlich auf die Anhörung im Ausschuss vorbereitet und die Rechtslage analysiert, unabhängig davon, ob ich deren Aussagen teile oder nicht. Damit schließe ich ausdrücklich und natürlich Frau Dr. Rissing-van Saan und Herrn Professor Dr. Krey ein, aber ebenso Herrn Professor Dr. Joecks von der Universität Greifswald, Professor Dr. Renzikowski von der Universität Halle/Wittenberg und Herrn Norbert Wolf, Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, um nur einige zu nennen.
Drittens. Der von der Union immer wieder zitierte BGHBeschluss vom 8. Dezember 2005 weist keine für eine Beurteilung relevanten Parallelen zum Fall Maik S. auf. Dieser musste aber für die Union als Parallelfall herhalten, weil darin die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung von dem Bundesgerichtshof als einer der wenigen Fälle bestätigt wurde.
In seiner Einbringungsrede hat Herr Dr. Born, ich zitiere, „geradezu frappierende Gemeinsamkeiten mit dem hier in Rede stehenden Fall“ festgestellt. Durch den Vergleich des Beschlusses mit dem Fall Maik S. wollte die CDU suggerieren, dass der Fall Maik S. doch genauso wäre, wie der, der im BGH zur Entscheidung vorlag. Der BGH hätte also auch im Fall Maik S. eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bestätigt.
Im so genannten Vergleichsfall hatte der Bundesgerichtshof über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu Lasten eines umfänglich glaubhaft schuldeinsichtigen und therapiemotivierten Strafgefangenen zu entscheiden. Dieser konsumierte während der Haftzeit Rauschgift und beging Straftaten. Es kam auch zu aggressiven Ausbrüchen gegenüber seinen Therapeuten. Die Therapie musste letztendlich abgebrochen werden. Der Bundesgerichtshof stellte mithin eine grundlegende Verhaltensänderung fest und bestätigte die nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Zu derart schwerwiegenden Vorfällen kam es bei Maik S. jedoch nicht.
Maik S. beging in der Haft keine Straftaten. Er hat seine Therapeuten nicht angegriffen. Er verhielt sich weitgehend angepasst. Der Zeuge Schwark bezeichnete sein Verhalten gegenüber den Vollzugsbediensteten sogar als devot.
Meine Damen und Herren! Nach den Anhörungen der juristischen Sachverständigen ist es geradezu völlig absurd, eine Vergleichbarkeit zum Fall Maik S. aufrechtzuerhalten. Alle, ich wiederhole, alle Sachverständigen haben vor dem Untersuchungsausschuss eine Vergleichbarkeit abgelehnt. Einzig und allein die Landtagsfraktion der CDU bleibt bei ihrer abwegigen und einsamen Rechtsauffassung. Und wieder behauptet sie, dass nur bei oberflächlicher Betrachtung der BGH-Beschluss mit dem Fall Maik S. nicht vergleichbar sei.
Die CDU unterstellt diesmal den Sachverständigen eine oberflächliche Betrachtung, selbst Frau Rissing-van Saan, denn auch sie hat eindeutig, gesagt: Dieser Fall ist nicht vergleichbar.
Viertens. Ein Zusammenhang zwischen Maik S. und einem Sexualverbrechen aus dem Jahr 1995 konnte nicht hergestellt werden. Das Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wurde damals eingestellt. Dies ist nach Aussagen der Staatsanwältin ein üblicher Vorgang.
Die vorhandenen Beweismittel wurden ergebnislos auf Spuren untersucht und danach als unbrauchbar vernichtet,
da man keinen Tatverdächtigen hatte ausmachen können.
Als nach dem Mord das damalige Opfer meinte, seinen Peiniger in Maik S. wieder erkannt zu haben, wurden die Ermittlungen erneut aufgenommen. Es stellte sich heraus, dass die Akten bereits 2002 vernichtet worden waren.
Das war zu früh. Die Verjährungsfrist, die für den Zeitpunkt der Aktenvernichtung maßgeblich ist, war noch nicht abgelaufen. Meine Damen und Herren, an diesem Vorgang ist nichts, aber auch gar nichts zu beschönigen. So etwas darf es nicht wieder geben und es darf sich nicht wiederholen. Nach Angaben des Zeugen Martensen ist mittlerweile sichergestellt, dass die Aufbewahrungsfrist vom zuständigen Dezernenten immer vermerkt wird.
Wir wissen, das Verbrechen ist zum Zeitpunkt der Anzeige durch das Opfer bereits verjährt gewesen.
Wir wissen somit auch, dass aufgrund der Haftentlassung von Maik S. dieser Sachverhalt keine neue Tatsache im Sinne des Gesetzes darstellt.
Meine Damen und Herren! Wir wissen letztendlich auch, das Opfer selbst hat Maik S. bei einer Wahllicht
bildvorlage im Jahre 2005 nicht zweifelsfrei identifizieren können. Uns wurde nicht zuletzt von der Zeugin Frau Staatsanwältin Below glaubhaft dargelegt, dass die Staatsanwaltschaft keine Einstellungsbehörde, sondern eine Verfolgungsbehörde sei.
Wenn es etwas gegeben hätte, was in Bezug zu Maik S. gestanden hätte, egal ob 1995 oder 2005, die Staatsanwaltschaft hätte alles getan, um den Täter ausfindig zu machen. Das zeigt sich auch in der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft im Oktober 2005 die Ermittlungen wieder aufgenommen hatte, und zwar sehr wohl im Wissen, dass aufgrund der Verjährung die Tat nicht mehr bestraft werden kann.
Insofern stochert die CDU mit ihrer stereotypen Behauptung, ein Zusammenhang zu Maik S. liege auf der Hand, im Nebel. Juristisch haltbar sind derartige Äußerungen nicht.
Mit sachlicher Aufklärung hat das leider auch nichts zu tun.
Fünftens. Das schreckliche Verbrechen wird nicht folgenlos bleiben. Es ist klar, Maik S. trägt die Verantwortung für den Tod von Carolin. Er hat das junge Mädchen brutal ermordet. Dafür ist Maik S. zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Durch die öffentliche Berichterstattung hat der Mord die Menschen über die Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinaus erschüttert. Ich kann von mir nur sagen, dass mir die Arbeit im Ausschuss nicht leicht gefallen ist. Ich kann den Schmerz und das Leid der Familie des Opfers gut nachvollziehen. Dafür hat sie mein ganzes Mitgefühl.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses führte auch zu Diskussionen unter Juristen und Psychologen und nicht zuletzt unter Politikern über die Problematik der nachträglichen Sicherungsverwahrung, über Führungsaufsicht und die allgemeine Situation in der Justiz. Die erneut problematisierte personelle Ausstattung, insbesondere im Strafvollzug, ist deutlich geworden. So muss die Diagnostik bei der Aufnahme von verurteilten Straftätern in den Vollzug und auch die Dokumentation der Vollzugsfortschreibungspläne verbessert werden. Darüber hinaus ist augenscheinlich geworden, dass die Kommunikation zwischen dem Strafvollzug und der Staatsanwaltschaft optimiert werden muss. Erste Maßnahmen sind bereits in die Tat umgesetzt, andere müssen noch folgen. Es ist kein Geheimnis, dass vor allem die Einstellung von mehr Personal angesichts der angespannten Haushaltslage die wohl schwierigste Aufgabe sein wird.
Sechstens. In der Öffentlichkeit sollte nicht der Eindruck vermittelt werden, dass wir durch Gesetzesverschärfungen ein Mehr an Sicherheit vor besonders schweren Gewalttätern erreichen könnten.
Einen absoluten Schutz vor Kriminalität gibt es nicht. Das ist die bittere Wahrheit.
Nicht zuletzt macht dies doch auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung deutlich.
Dem Gesetzgeber ist zuzubilligen, dass er ein Mehr an Sicherheit wollte. Tatsächlich erleben wir, dass der überwiegende Teil von Anträgen auf nachträgliche Sicherungsverwahrung spätestens vor dem BGH scheitert. Ein weiteres Problem ist, dass Strafverschärfungen bewusst auf eine ganz kleine Gruppe von Tätern abzielen. Getroffen wird aber in der Praxis jeder einzelne Verurteilte und der Beschuldigte, der mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, Kriminalität muss vor allem durch eine effektive Strafverfolgung und nicht durch Gesetzesverschärfungen bekämpft werden. Statt auf weitere Strafverschärfungen zu setzen, muss mehr Gewicht auf Prävention gelegt werden.
Nach dem Richter am Bundesgerichtshof Axel Boetticher, zu lesen in der „Zeit“ vom 24.05.2006, sind die Früherkennung neurotischer Fehlentwicklungen bei jugendlichen Delinquenten und eine gute Therapie der wahre Schutz für das Volk. In diese Richtung argumentierte auch der Sachverständige Dr. Lüdke. Nach seiner Auffassung muss mit der Therapie bereits im Jugendalter begonnen werden.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis auf die aktuelle Debatte um die Föderalismusreform. Die Union wirft der Landesregierung vor, das Mecklenburg-Vorpommern der Föderalismusreform kritisch gegenübersteht. Unter anderem hat die Landesregierung Bedenken, dass die Vollzugsgesetzgebung vom Bund an die Länder übergehen soll. Wenn Sie, liebe Kollegen von der Union, das, was Sie heute wieder formuliert haben, ernst meinen, müssten sie gerade diese Bedenken teilen, denn es müsste doch auch Ihnen bewusst sein, dass Mecklenburg-Vorpommern als ein kleines und vergleichsweise finanzschwaches Bundesland nie den vorderen Platz erreichen wird, wenn es etwa um die Bewertung der personellen Ausstattung in den einzelnen Bundesländern geht. Es ist doch logisch, dass dann der Resozialisierungsgedanke hinter den Sparzwang zurücktreten wird.
Siebtens. Meine Damen und Herren, alles in allem war die Einsetzung des Untersuchungsausschusses aus meiner Sicht nicht erforderlich. Wir haben keine neuen Erkenntnisse gewonnen,
die auch nur irgendwie den Schluss zulassen, die Justiz des Landes hätte versagt. Maßnahmen, die etwa auf die Optimierung von Arbeitsprozessen innerhalb der Justiz abzielen, wurden bereits durch die Arbeit im Rechtsausschuss herausgearbeitet. Aber – und darauf möchte ich an dieser Stelle aufmerksam machen – durch die Einsetzung beziehungsweise die Behandlung dieses tragischen Falls wurde das aus meiner Sicht zu Recht bestehende Sicherungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger bedient, allerdings in eine Richtung, die ich für fatal halte.
An dieser Stelle ein Zitat von Benjamin Franklin. Er sagte: „Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewin
nen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ Untersuchungen beweisen, dass insbesondere die Politik unter erheblichen Druck gerät, den gesetzlichen Strafrahmen anzuheben und die prozessualen Regeln zur Durchführung von Strafverfahren zu verschärfen. Soll das wirklich unser gemeinsames Ziel sein? Ich hoffe nicht.
Zum Abschluss möchte ich feststellen: Es ist der Union nicht gelungen, den Untersuchungsausschuss für ihre vordergründigen politischen Zwecke zu instrumentalisieren.
So ist es etwa in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 03.06.2006 zutreffend beschrieben,
dass die Union in Wahlkampfzeiten den Untersuchungsausschuss dazu benutzen wollte,
mit einem derart gefühlsbeladenen und auch emotional schwierigen Thema die Regierungskoalition anzugreifen. Dem möchte ich nichts hinzufügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich zum
vorliegenden Bericht äußere, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich auch im Namen meiner Fraktion bei der Bürgerbeauftragten Frau Lorenz und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern für die engagierte Arbeit in den letzten Jahren recht herzlich zu bedanken.
Ich denke, Sie haben gemeinsam eine gute Arbeit geleistet und unter Beweis gestellt, dass die Institution der Bürgerbeauftragten seine Berechtigung hat. Ihnen ist es gelungen, gemeinsam mit uns das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Anzahl der bearbeiteten Petitionen, der Nutzung der angebotenen Sprechtage in den Landkreisen und vielem anderen mehr.
Damit möchte ich auch gleich zur vorliegenden Unterrichtung überleiten. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich vertrauensvoll an die Bürgerbeauftragte gewandt haben, ist relativ konstant geblieben, wie wir im Petitionsausschuss ebenfalls feststellen konnten. Auch hier kann man sagen, dass man unterschiedliche Schlüsse ziehen kann. Man könnte behaupten, dass dies Ausdruck einer schlechten Arbeit der Verwaltung auf den unterschiedlichsten Ebenen ist. Man könnte aber auch behaupten, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr Vertrauen in die Institution Bürgerbeauftragte beziehungsweise Petitionsausschuss setzen, eben weil es gelungen ist, bestimmte Probleme im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu lösen beziehungsweise einen Kompromiss zu finden.
Auf einige konkrete Ergebnisse beziehungsweise Probleme möchte ich an dieser Stelle hinweisen: Offensichtlicher wird, dass einige Behörden unseres Landes ihren eigenen, vom Gesetzgeber bewusst gegebenen Ermessensspielraum nicht nutzen. Da kann man sich nur fragen, warum. Kennen sie diese Spielräume nicht? Haben sie keinen Mut, diese auszunutzen, oder dürfen sie es nicht? Hier, denke ich, ist ein Umdenken in den Behörden unbedingt erforderlich.
Hinweisen möchte ich ebenfalls auf die Probleme bei der Umsetzung des SGB II. Die Petitionen verstärken meine Auffassung, dass das entsprechende Gesetz mit einer heißen Nadel gestrickt wurde. Nicht nur, dass offensichtlich bestimmte Personengruppen ausgeschlossen worden sind, nein, bestimmte Lebenslagen wurden einfach nicht berücksichtigt. Es sollte uns schon nachdenklich stimmen, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente zu 100 Prozent angerechnet wird. Oder die Finanzierung der Krankenversicherung bei Familienangehörigen von Beamten: Nach den jetzt geltenden Bestimmungen muss ein Familienangehöriger, der langzeitarbeitslos ist, der keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, vom Einkommen des Partners eine Krankenversicherung finanzieren. Hier kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber eine Lösung findet.
Dazu gehören auch die Petitionen zur Befreiung von Rundfunkgebühren. Frau Lorenz ist darauf eingegangen. Ich kann mich noch sehr wohl an die Debatte hier im Landtag erinnern beziehungsweise an die Diskussion im Petitionsausschuss. Nicht nur einmal wurde uns versichert, dass alle Möglichkeiten bestehen, um auf Einzelfälle zu reagieren. Offensichtlich ist es nicht so. Hier bleibt zu hoffen, dass wir im Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Staatsvertrages gemeinsam den Verhandlungsspielraum sehen.
Zum Abschluss möchte ich mich noch mal bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausschuss und auch für die Zusammenarbeit mit der Institution Bürgerbeauftragte. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam darauf aufbauen können. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man sollte es als zunächst gutes Omen nehmen, dass der Landtag seine legislative Arbeit unter anderem mit der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes beendet. Namens der Fraktion der Linkspartei.PDS möchte ich ausdrücklich betonen, wir waren stets und sind für ein Informationsfreiheitsgesetz. Es war insbesondere das Ziel der Fraktion der Linkspartei, das Projekt noch vor Schluss der Legislatur unter Dach und Fach zu bringen. Damit finden langjährige, quälende Diskussionen ihr vorläufiges Ende.
Dass die beiden Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf gemeinsam initiiert haben und zu Ende bringen, mag als gutes Vorzeichen für eine weitere Zusammenarbeit
von Rot-Rot gelten. Selbstverständlich waren und sind sachliche Differenzen zu überwinden. Das ist nicht im Verborgenen geblieben und es besteht im Übrigen auch kein Anlass dafür, das zu verheimlichen. Wichtig ist für uns, dass sich letztendlich die Auffassung durchgesetzt hat, dass das Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Grundlage und Stütze für bürgerschaftliche Beteiligung ist. Durch die Einräumung eines umfassenden Informationszugangsanspruchs besteht die Chance, der Verwaltungstransparenz ein wichtiges Stück näher zu kommen.
Es ist durchaus berechtigt, verschiedene Motive für dieses Gesetz zu benennen. So liegt man gewiss nicht falsch, wenn man als Motiv die Stärkung der demokratischen Mitbestimmung und der bürgerschaftlichen Teilhabe am öffentlichen Leben benennt. Aber auch die Förderung der demokratischen Kontrolle der Verwaltung von unten ist Grund für dieses Gesetz ebenso wie die Förderung der Selbstkontrolle. Schließlich hat das Gesetz die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption, Vetternwirtschaft und Filz im Auge. Kurzum, meine Damen und Herren, das Gesetz muss nicht besonders begründet werden. Und wer wie die CDU uns fortwährend weismachen will, das Gesetz sei überflüssig und widerspreche dem Anliegen der Deregulierung, der ist auf dem Holzweg und verbreitet bewusst die Unwahrheit.
Allein die Existenz einer faktisch für den Bürger unantastbaren und undurchdringbaren Bürokratie sowie immer wieder auftretende Fälle von Vorteilsnahmen und Korruption erfordern diese Regulierung.
An dieser Stelle seien ebenfalls genannt die zahlreichen Petitionen sowohl an den Petitionsausschuss als auch an die Bürgerbeauftragte, die bei einer jetzt angestrebten Regelung verhindert werden könnten. Es geht um eine Gesetzesregelung, die frischen Wind in die Verwaltung bringen und das Verwaltungsdickicht lüften soll, aber auch, und das möchte ich an dieser Stelle betonen, das Vertrauen zur Arbeit der vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erhöhen wird. Dieses ist die Hoffnung, die wir vor allen Dingen mit diesem Gesetz verbinden. Freilich wird sich erst zeigen müssen, ob das Gesetz eine scharfe Waffe ist und ob und wie die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen werden. Mit dem unbedingten Rechtsanspruch auf Informationsfreiheit haben wir jedenfalls ein QuasiBürgerrecht konstruiert, das im Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein Pendant hat.
Ich unterstütze ausdrücklich die Auffassung des Innenministers, dass das Informationsfreiheitsgesetz zur Stärkung der Demokratie beitrage, den Dienstleistungscharakter der Verwaltung erhöhe und der Rechtsanspruch auf Akteneinsicht es dem Bürger erlaubt, erhobenen Hauptes den Behörden gegenüberzutreten, statt als gebeugter Bittsteller um Auskünfte betteln zu müssen. Wenn der Minister schließlich sogar meint, das Informationsfreiheitsgesetz könnte die Verwaltungsmodernisierung beflügeln, sollte auch dies nicht nur ein frommer Wunsch sein. Allerdings, und das will ich an dieser Stelle sagen, ein Paradigmenwechsel zwischen Bürger und Verwaltung ist es noch nicht. Hier stehen wir wohl erst am Anfang. Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht, denn Paradigmenwechsel bedeutet dem Lexikon nach
eine grundsätzliche Umkehr in bisherigen Auffassungsund Denkmustern. Und wenn das bereits so wäre, dann kann ich mir beispielsweise die durchaus vorhandenen Einschränkungen nicht erklären, auf die ich an anderer Stelle zurückkommen werde.
Dass die CDU seit Jahren gegen die Informationsfreiheit wettert, ist bekannt. Was die Gegnerschaft der CDU betrifft, gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, nur eine kleine Anmerkung. Sicherlich wird Ihnen der Name Beatrix Philipp nicht viel sagen. Wer aber die Rede von Beatrix Philipp, Mitglied des Deutschen Bundestages der Fraktion der CDU/CSU, vom 3. Juni 2005 in der Debatte zum Bundesinformationsfreiheitsgesetz gelesen hat, hätte sich zum Beispiel das Anhören der Rede von Herrn Ringguth in der ersten Debatte zu unserem heute vorliegenden Gesetz ersparen können, denn es bestand damals bis in die wörtlichen Formulierungen hinein eine erstaunliche Übereinstimmung zwischen beiden Reden und ebenso in der Argumentationskette. Kurzum, Herr Ringguth spielte hier bei uns die Rolle des Mundwerkes dieser Dame. Wir erfuhren also all das noch einmal, was bereits in Berlin von der CDU verkauft worden war,
darunter beispielsweise auch solche Plattheiten, dass das Gesetz Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte und Anwälte sei und mehr Bürokratie beschere. Und natürlich kommt auch der Vorwurf, das Gesetz würde die allein selig machende deutsche Verwaltungskultur – das Amtsgeheimnis – um die Ecke bringen.
Was Herr Ringguth allerdings neu erfand, war lediglich eine unsachliche Attacke gegen den Landesdatenschutzbeauftragten. In der Sache ist der Vorwurf, dass das Informationsfreiheitsgesetz den Datenschutz verletze, völlig abwegig.
Herr Ringguth, wo steht denn geschrieben, dass der Dat e nschutz die Staats- und Verwaltungspapiere schützt? Ich kenne jedenfalls keine derartige Rechtsvorschrift. Wenn Sie sich mit der Verfassung und dem Landesdatenschutzgesetz vertraut gemacht hätten, könnten Sie dieses nicht behaupten. Von einem Schutz des Amtsgeheimnisses und der Akten ist dort nirgendwo die Rede. Der Datenschutz findet an der Stelle im Gesetz seine Regelung, und da muss er sein, wo es um persönliche Rechte und persönliche Daten und die Rechte von Betroffenen geht, nicht jedoch um Amtsgeheimnisse.
Ich kann nur sagen, Herr Ringguth, Sie liegen voll daneben und haben mit dieser Argumentation einfach das Thema verfehlt.
Aber wir können die CDU beruhigen, denn eines ist klar, meine Damen und Herren von der CDU: Das Gesetz ist und bringt beileibe keine Revolution.
Dazu hat es leider zu viele Bremsen, beispielsweise in den Versagungsgründen und im Schutz privater Interessen. Und dass der Informationsanspruch überall dort an
Grenzen stößt, wo es um das liebe Geld geht, egal ob um privates Geld oder um Staatsknete, ist leider nur allzu wahr. Gerade dieser Punkt ist aus unserer Sicht außerordentlich beklagenswert.
Damit möchte ich nahtlos übergehen, auf die Schwächen und die Ecken und Kanten hinzuweisen, die besonders in der Anhörung sichtbar gemacht worden sind. Die Vorteile habe ich bereits in der Ersten Lesung ausführlich begründet. Zu den Ecken und Kanten gehören die Erfassung Privater sowie Betroffener hinsichtlich des Schutzes ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und persönlicher Daten. Hier muss die Zukunft zeigen, ob sich die gegenwärtigen Lösungen als praktikabel erweisen werden oder ob nicht doch nähere Abwägungsregelungen erforderlich sein werden. Aber auch ob die unterschiedliche Behandlung der kommunalen Verwaltungsebene und der Landesverwaltung hinsichtlich der Reichweite des an sie gerichteten Informationsbegehrens berechtigt und tragbar ist, sei an dieser Stelle genannt.
Dass in der Praxis die kommunale Ebene wesentlich mehr von Anträgen betroffen sein dürfte als die Landesverwaltung, dürfte klar sein. Dafür werden aber Anträge an Regierung und Landesverwaltung, die zum Beispiel von Journalisten zu erwarten sein werden, eher auf ein breiteres öffentliches Interesse stoßen. Gesetzlich unterschiedliche Akteneinsichtspflichten festzulegen, wie es in diesem Gesetz der Fall ist, ergibt sich daraus aber aus unserer Auffassung nicht.
Zu hadern ist aus unserer Sicht auch mit der Kostenregelung. Ich gehe davon aus, dass der Innenminister die entsprechende Verordnung so gestaltet, dass nicht bereits durch saftige Gebührensätze potenzielle Antragsteller abgeschreckt werden beziehungsweise das Informationsbegehr abgewürgt wird. Dann hätten wir mit diesem Gesetz, und darüber sind wir uns sicherlich einig, nichts gekonnt. Ich denke, und da haben wir Vertrauen, dass für den Regelfall, wenn beispielsweise kein besonderer Arbeitsaufwand in der Verwaltung entsteht, moderate Gebühren vorgesehen werden. Auch eine gewisse Zahl von kopierten Seiten sollte kostenfrei sein. Sicherlich wäre es auch unkulant, würden für abgelehnte Anträge Gebühren erhoben werden. Dieses liegt nun in der Hand des Innenministers und wir werden mit Interesse sehen, wie er in dieser Verordnung die Rolle der Verwaltung als Dienstleister und die praktisch unbehinderte Ausübung der Akteneinsicht unter einen Hut bringt. Dass die Kostenregelung im Spannungsfeld von kommunaler Verwaltungsebene und Konnexitätsprinzip liegt, ist offensichtlich, deshalb ist sie auch so kompliziert.
Meine Damen und Herren! Zu den besonderen Kritikpunkten gehören, und das hat auch die Anhörung des Gesetzentwurfes gezeigt, die Ablehnungs- beziehungsweise Verweigerungsrechte der Behörden. Wir haben immerhin zwei Paragrafen mit etwa ein Dutzend Einzeltatbeständen, die die Akteneinsicht massiv einschränken. Ich würde niemandem widersprechen, der sagt, es handele sich um einen Drahtverhau von Versagungsmöglichkeiten. Besonders hier ist, sehr geehrter Herr Innenminister, jedenfalls kein Paradigmenwechsel zugunsten der Bürgerrechte zu bemerken.
Traditionell bilden der Schutz von Geheimnissen sowie der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung die Krone der Schöpfung von Versagungsgründen. Aber wir haben auch zwei wesentliche Neu
schöpfungen, nämlich einmal die Verweigerung der Akteneinsicht, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet würde, und zum Zweiten, wenn fiskalische Interessen des Landes im Wirtschaftsverkehr beeinträchtigt werden könnten. Ich gestehe, meine Damen und Herren, dass mir diese beiden Gründe besonders schwer im Magen liegen. Beide Gründe sind in den entsprechenden Gesetzen der anderen Bundesländer in der Regel nicht, jedenfalls nicht in dieser Weise, enthalten. Und man wundert sich schon, warum wir hier keine andere Regelung hinbekommen haben.
Der Ausschluss wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung sei ein Auffangtatbestand, wird festgestellt, und sei „in Anbetracht der Terroranschläge und der neu entfachten Sicherheitsdiskussion erforderlich“. So lesen wir es im Begründungstext. Nur, meine Damen und Herren, wir wissen doch, dass Auffangtatbestände in der Regel rechtsstaatlich sehr fragwürdige Kandidaten und meist Hintertüren sind. Schließlich frage ich mich auch, seit wann irgendwelche neu entfachten Sicherheitsdiskussionen gesetzliche Neuregelungen erforderlich machen. Noch problematischer ist aus meiner Sicht die mögliche Ablehnung, weil fiskalische Interessen des Landes im Wirtschaftsverkehr gefährdet werden könnten. Dennoch, und davon sind wir überzeugt: Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes auf der heutigen Sitzung werden wir ein Zeichen setzen und ich bin fest davon überzeugt, dass wir in der weiteren Diskussion Veränderungen vornehmen werden, und freue mich auf die Debatte in der nächsten Legislaturperiode. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der Ersten Lesung habe ich die große Übereinstimmung hier im Hohen Hause zu den Änderungen deutlich gemacht. Wir halten insbesondere die partiellen Änderungen zur Richterwahl und auch zur Zusammensetzung des Landesverfassungsgerichtes für praktisch bedeutungsvoll. Da ist insbesondere jene Lockerung, wonach für die Besetzung der Gerichtsspitzen und deren Stellvertreter nicht nur die höchsten Repräsentanten der Justiz infrage kommen. Man muss allerdings im Auge haben, dass wir gemeinsam mit Sachsen-Anhalt unter den ostdeutschen Ländern nach wie vor die stringentesten Regelungen in der Besetzung der Spitze haben. Ostdeutsche Normalität haben wir hier nicht erreicht. Unbedingt für richtig halten wir es, dass das Gericht selber die Möglichkeit hat, das Stimmenverhältnis der Entscheidung mitzuteilen. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir auch eine bestimmte Auflockerung der sogenannten Landeskinderregelung gewünscht hätte. Ich hatte das bereits in der Ersten Lesung gesagt. Denn warum sollte nicht beispielsweise ein hervorragender Hochschullehrer einer juristischen Fakultät eines anderen Bundeslandes – wenn vielleicht auch nur ausnahmsweise – Verfassungsrichter bei uns sein dürfen? In Sachsen, Brandenburg und Berlin ist das beispielsweise möglich. Auch hier haben wir mit die stringenteste Regelung.
Dann empfinden wir, je weiter die Zeit seit der Einheit Deutschlands voranschreitet, die sogenannte MfS-Ausschlussklausel als anachronistisch. Es fehlt ihr inzwischen offensichtlich auch an praktischer Relevanz. Interessanterweise gibt es östliche Bundesländer, die eine derartige Bestimmung von Anfang an nicht für nötig befunden haben. Das sind Berlin und Brandenburg. Und in den entsprechenden Gesetzen der anderen Länder – der westlichen Bundesländer selbstverständlich – sucht man diese sowieso vergebens. Ich weiß, dass es hierzu im Hause unterschiedliche Auffassungen gibt, aber ich denke, dass man sich früher oder später von Bestimmungen trennen muss, die ihre Existenzberechtigung lediglich in rein politischen Opportunitätsfragen begründen.
Meine Damen und Herren, mir ist wichtig zu betonen, dass alle hier im Hause vertretenen Fraktionen der Unabhängigkeit wie auch der Rechtsprechung des Landesver
fassungsgerichtes hohe Aufmerksamkeit und hohes Gewicht beimessen. Ich denke, dass dies nicht zuletzt darin zum Ausdruck kommt, dass diese wie auch die früheren Änderungen zwischen Landtag und Verfassungsgericht unstreitig sind und sie zustande gekommen sind, nachdem die Auffassungen in gegenseitigem Respekt ausgetauscht worden sind. Natürlich muss man in der neuen Legislatur darüber nachdenken, wie die in der Beschlussempfehlung angesprochenen Fragen des Haushaltes und der Geschäftsstelle neu gelöst werden können. Ob das im Rahmen einer möglichen Verfassungsänderung geschehen sollte, steht freilich nach meiner Auffassung auf einem ganz anderen Blatt. Sicherlich kann man sagen, dass unsere jetzige Landesregelung dazu im Vergleich zu denen anderer Bundesländer nicht außergewöhnlich ist. Wenn es bessere und praktischere Lösungen geben kann, sollte man sie beschließen.
Abschließend will ich einen Punkt benennen, meine Damen und Herren, der sicherlich nur sehr vermittelt mit diesem Gesetzentwurf im Zusammenhang steht, der mir allerdings sehr viel Sorge bereitet. Ich meine die große Frage der Balance zwischen Politik und Recht und damit auch die Balance in der Gewaltenteilung. Ich gestehe, dass es mich beunruhigt, dass es so langsam kaum noch eine politische Entscheidung gibt, die nicht gänzlich oder teilweise auf den Richtertischen in Karlsruhe oder Greifswald oder anderenorts landet. Natürlich ist es richtig zu sagen, jedermann hat das Recht, sich letztlich vor Gericht durchzusetzen. Das eben ist Rechtsstaat, und auch der Rechtsstaat muss mit Rechthaberei – wovon es natürlich allenthalben genug gibt – fertig werden.
Aber ich frage mich dennoch in diesem Zusammenhang: Was ist das Wesen von Politik? Sicherlich muss sie Entscheidungen treffen. Dazu ist sie, sind der Landtag und die Regierung da. Und die allerschlechteste Politik wäre, gar keine Entscheidung zu treffen. Aber wenn ich sehe, dass beispielsweise die Sicherheits- und Ordnungsgesetze in den Ländern reihenweise durch Verfassungsgerichte kassiert werden müssen und inzwischen auch die Haushaltsgesetze in vielen Ländern aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Verstößen für null und nichtig erklärt werden müssen – von anderen Gesetzen will ich gar nicht reden –, dann frage ich mich nicht nur, ob die Politik ihre Entscheidungen in den rein politischen und juristischen Handwerksdingen richtig trifft. Ich frage mich vielmehr, ob sie überhaupt ihre Hausaufgaben macht und es in wichtigen Grundsatzentscheidungen überhaupt noch darauf anlegt, Lösungen im Konsens zu erreichen und Rechtsfrieden zu stiften.
Mit geht es nicht darum, es müsse eine Politik betrieben werden, die jedermann gutheißt, jedermann bedient und auch jedermann glücklich macht. Diese Politik wäre bekanntlich eine Kunst, die niemand kann. Aber eine Politik, die offensichtlich – unter welchen Zwängen auch immer – verfassungsmäßige Grenzen bewusst und auch unbewusst überschreitet, kann natürlich auf Dauer nicht gut gehen. Und es geht beileibe nicht nur um einzelne Fehler, die immer mal passieren können. Das gilt ebenso für ein fahrlässiges Ausloten dieser Grenzen durch die Politik wie auch das unbefangene Segeln in verfassungsmäßigen Grauzonen. Sicherlich muss man dabei der Politik, dem Landtag und der Regierung nicht unbedingt unlautere Motive unterstellen. Andererseits denke ich, dass es aus Sicht der Balance, von der ich sprach, mehr als eine bloße Tugend der Verfassungsrechtsprechung ist, strikt dem Gebot der Selbstbeschränkung zu
folgen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass politische Fragen nicht auf dem Richtertisch entschieden werden können. Verfassungsgerichte sind keine Ersatzgesetzgeber, meine Damen und Herren. Die Landtage und Regierungen funktionieren andererseits nicht, wenn sie sich nicht ständig an die rechtlichen Schranken gebunden fühlen.
Ich weiß, dass das alles ein weites, ja, ein zu weites Feld ist, um mit Fontane zu sprechen. Ich wollte aber diese Sorge hier zum Ausdruck bringen, um einfach auch für die Zukunft daran zu denken, dass wir uns in der nächst e n Legislaturperiode ausdrücklicher an die verfassungsgemäßen Einschränkungen halten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die recht ausführliche Beschlussempfehlung zeigt auf, dass ein Einvernehmen zwischen den Fraktionen über ein Parlamentsinformationsgesetz in dieser Legislatur nicht möglich war. Offenbar ist eine Denkpause angezeigt und die neu gewählten Akteure im Landtag müssen entscheiden, ob es einen neuen Anlauf zu einem solchen Gesetz geben wird oder nicht.
Unsere Fraktion hat sich immer für ein solches Gesetz ausgesprochen. Für uns war es selbstverständlich, dass der Landtag als die erste Staatsgewalt souverän darüber befindet, welche Informationen in welchem Umfang er von der Landesregierung zu sehen wünscht. Es geht um die Kontrollfunktion des Landtages und die Transparenz der Landesverwaltung, die ohne rechtzeitige und gründliche Information überhaupt nicht möglich ist. Ich sehe dieses insbesondere von einigem Gewicht in Bundesrats- und EU-Angelegenheiten, wo die Exekutive im Prinzip ausschließlich das Zepter in der Hand hat und Herr des Verfahrens ist. Man könnte sagen, dass sie hier ein Informations-, Wissens- und Handlungsmonopol hat. Es besteht darum ein vitales Interesse des Landtages daran, das in der Verfassungslage begründete Informationsdefizit gerade zu diesen Gegenständen auszugleichen. Ich denke, dass eine gesetzliche Regelung angemessen ist, denn der Landtag befindet sich gegenüber der Landesregierung nicht in der Rolle des Bittstellers.
Zugleich hat die Anhörung gezeigt, dass ein schlichtes Ja noch nicht die Frage löst, was in einem Gesetz stehen soll, denn wir haben eine ausführliche Verfassungsregelung im Artikel 39. Sicherlich gibt es Sachverhalte, die konkreter gefasst werden können. Andererseits wäre aber eine zu detaillierte Regelung fatal. Sicherlich wären auch konkretisierende Definitionen angezeigt, denn was heißt es beispielsweise, wenn Artikel 39 Absatz 1 fordert, die Regierung habe „frühzeitig und vollständig“ entsprechende Informationen zu geben? Jedenfalls ist herzlich wenig gewonnen, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch einen anderen ebenso unbestimmten ersetzt wird, wenn beispielsweise an die Stelle von „frühzeitig“ der Rechtsbegriff „unverzüglich“ gesetzt wird.
Nur, meine Damen und Herren, derartige überzeugende und durchgreifende Definitionen sehe ich nirgendwo, auch wenn ich durchaus einräumen will, dass es dazu Ansätze in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
und beispielsweise der Verfassungsgerichte von Sachsen und Brandenburg sowie auch unseres Verfassungsgerichtes zu den Informationspflichten
der Landesregierung gegenüber den Abgeordneten gibt.
Diese Ansätze lassen sich aber wohl zurzeit nicht zu gesetzlichen Definitionen heranziehen. Dies vermag auch der CDU-Gesetzentwurf nicht zu leisten.
Dann gibt es, was auch in der Anhörung deutlich wurde, in Details verfassungsrechtliche Probleme, die mit diesem Gesetzentwurf nicht gelöst werden können. Dass die Koalitionspartner in der Gemengelage ihre Koordinationsprobleme hatten, liegt auf der Hand und das streitet auch niemand ab. Die ablehnende Haltung der SPD kann man in der Beschlussempfehlung nachlesen und auch das Pro meiner Fraktion. Ich denke, es ist aber insgesamt sachlich begründet, den Entwurf der Opposition abzulehnen. Sie hat daher wenig Grund, Krokodilstränen darüber zu vergießen oder jedenfalls meiner Fraktion einen bösen Willen zu unterstellen. Denn da ist erstens, meine Damen und Herren von der CDU, das Zeitproblem.
Sie sind ganz einfach zu spät aus den Puschen gekommen. Damit meine ich nicht...
Hören Sie mir zu, Herr Jäger!
Damit meine ich nicht die Erste Lesung im Mai 2005,
als Sie das ins parlamentarische Verfahren eingebracht haben.
Aber damit war es ja noch nicht zu Ende. Erst nach einigem Drängen haben Sie selbst im Rechts- und Europausschuss die Anhörung, und die fand im September 2005 statt, mit uns gemeinsam ausgestaltet.
Dann ließen Sie die Ergebnisse bis Toresschluss, bis Mai 2006, liegen und erwarteten die Beschlussfassung in Form eines Blankoschecks. Nur, meine Damen und Herren von der CDU,...
Doch, Herr Jäger, gucken Sie bitte nach!
... eine solche unveränderte Annahme konnten Sie doch beim besten Willen nicht von uns erwarten.
Wir haben vonseiten der CDU in keiner Phase – und das habe ich Ihnen auch bei der Beschlussempfehlung, Herr Ankermann, ganz deutlich gesagt – gespürt, dass Sie in irgendeiner Weise gemeinsam mit uns Änderungsanträge erarbeiten wollten, und zwar aus den Erkenntnissen der Anhörung heraus.
Dazu bestand aber auch nach den Ergebnissen der Anhörung, und das wissen Sie so gut wie ich, Handlungsbedarf.
So haben Sie es beispielsweise nicht einmal für nötig befunden, die allseitig kritisierte Sperre in Paragraf 1 Absatz 2 einfach zu streichen, wonach der Landtag ihm zur Information übergebene Gesetzentwürfe nicht zur eigenen Initiative verwenden dürfe. Die verfassungsmäßige Fragwürdigkeit ist ganz klar dargelegt worden. Und in der Tat käme diese Bestimmung einer Selbstentmannung des Landtages gleich. Aber, meine Damen und Herren und insbesondere meine Herren von der CDU, wer macht denn so etwas gern? Wir konnten uns, da die CDU an dem Gesetzentwurf nichts ändern wollte,
natürlich nicht dazu verständigen, eine verfassungswidrige Regelung auf den Weg zu bringen.
Wenn ich mir das Verfahren noch einmal durch den Kopf gehen lasse, meine Damen und Herren, drängt sich mir der Schluss auf, die CDU wollte dieses Gesetz halbherzig,
sonst hätte sie daran intensiver gearbeitet und mehr Druck gemacht.
Wenn ich mich heute an die Debatte um das Informationsfreiheitsgesetz erinnere, dann muss ich dieses Mal dazu sagen,
es ist schon sehr merkwürdig,
wenn wir uns auf der einen Seite dazu verständigen, dass Bürgerinnen und Bürger mehr Informationsrechte erhalten sollen, von Ihnen, Herr Ringguth, heute Morgen in der Debatte angezweifelt wird, ob das Demokratieerhöhung bedeutet,
auf der anderen Seite aber wünschen, dass wir Parlamentarier mehr von diesem Recht Gebrauch machen sollten.
Irgendwo ist da ein Widerspruch.
Wir sind der Auffassung, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf allseitige Information haben sollten
und natürlich die Mitglieder des Landtages auch.
Diesbezüglich kann ich Ihnen nur sagen: Klären Sie das in der Fraktion, auch für den nächsten Landtag!
Abschließend eine Bemerkung: Sie sind doch davon überzeugt, dass Sie die Wahlen gewinnen. Ich weiß nicht, warum Sie so pessimistisch sind,
dass Sie diesen Gesetzentwurf dann eventuell nicht durchbringen.
Ich kann Ihnen nur sagen, wir meinen, dass wir das das nächste Mal mit der SPD gemeinsam hinbekommen, auch ohne Ihre Hilfe. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir, die Mitglieder der
Arbeitsgruppe Integrierte Meerespolitik, die auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses im Oktober 2005 gebildet wurde, haben uns entschlossen – und ich bedauere es sehr, dass meine beiden Kollegen jetzt hier nicht anwesend sind, das hat sicherlich etwas damit zu tun, dass wir den Tagesordnungspunkt ein Stück weit verschoben haben –, hier in dieser Debatte zu reden,
und zwar deshalb, weil wir schon meinen, dass wir mit dem Festhalten an der Bildung dieser Arbeitsgruppe gute Arbeitsergebnisse geleistet haben. Ich möchte an dieser Stelle nicht verkennen, dass ich erst sehr skeptisch war, ob denn eine Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit dem großen Themenfeld integrierte Meerespolitik ausreichen wird, um dem Anspruch, den wir hier gemeinsam formuliert haben, gerecht zu werden.
Bereits im Oktober des Jahres 2005 beschäftigte sich der Ausschuss der Regionen mit dem Thema integrierte Meerespolitik. Unter anderem haben wir damals mehrheitlich beschlossen, dass die einzelnen Regionen sich in die Diskussion mit einbringen und der Kommission für das bevorstehende zu erarbeitende Grünbuch Vorschläge unterbreiten sollen. Dass dieser Prozess lange dauern wird, darüber waren sich, glaube ich, alle Mitglieder im Ausschuss der Regionen sehr wohl bewusst.
Inwieweit sich die Regionen selbstständig, sehr konsequent und auch selbstbewusst in diesen Prozess mit einbringen, darüber gab es, denke ich, Unklarheiten. Und genau deshalb bin ich der Auffassung, dass wir mit den erreichten Ergebnissen hier im Land Mecklenburg-Vorpommern, die wir mit der Arbeitsgruppe heute vorstellen konnten, sehr zufrieden sein können. Ich denke, dass es uns ganz zügig gelungen ist, entsprechende Arbeitsergebnisse vorzulegen.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir, als wir uns das erste Mal getroffen haben mit den Partnern der Ostseeparlamentarierkonferenz, uns alle gemeinsam nicht vorstellen konnten, welchen Umfang diese Frage integrierte Meerespolitik in der Befassung haben wird. Das war uns allen nicht bewusst. Gleichzeitig war uns allen aber bewusst, dass es selbstverständlich ist, wenn man mit unterschiedlichen Partnern konfrontiert wird, dass man auch mit unterschiedlichen Ansprüchen, mit unterschiedlichen Vorstellungen konfrontiert wird, beziehungsweise welche Schwerpunkte die einzelnen Regionen setzen werden. Immerhin ging es um die Erarbeitung und um Vorschläge für dieses Grünbuch und selbstverständlich war, dass alle Regionen sich entsprechend ihren Stärken und Schwächen einbringen wollten.
Dennoch ist es uns unter Berücksichtigung dessen gelungen, dass wir einen Fahrplan festlegen konnten, der das heutige Arbeitsergebnis erreichen konnte. Dieser Fahrplan beinhaltete viele Anhörungen. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich Dank sagen, Dank auf der einen Seite an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Integrierte Meerespolitik des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die gute und konstruktive sowie parteiübergreifende Zusammenarbeit, aber insbesondere auch einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Wenn wir ihre Unterstützung – nicht nur organisatorisch, sondern auch inhaltlich – in dieser Frage nicht gehabt hätten, das möchte ich einmal ehrlich sagen, dann hätten wir manchmal ganz schön alt ausgesehen.
Deshalb noch einmal einen herzlichen Dank für die gute inhaltliche Unterstützung! Gleichzeitig möchte ich mich bei den zahlreichen Sachverständigen, die uns zur Verfügung gestanden haben, bedanken. Auch sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Stärken und Schwächen präsentieren konnte, sodass wir ganz konkrete inhaltliche Schwerpunkte in dem Papier, das wir verabschiedet haben, auch darstellen konnten.
Ich möchte noch auf einen Schwerpunkt hinweisen. Mich hat eines neben der Frage der Schiffssicherheit, wo wir schon in den letzten Jahren durch das Wirken des Landes Mecklenburg-Vorpommern ganz positive Ergebnisse erreicht haben, zur Aufmerksamkeit angeregt, und zwar sind das die Fragen der Aus- und Weiterbildung, Fortbildung und Qualifizierung in dem gesamten Bereich Meerespolitik. Ich sage hier ausdrücklich, und es wurde durch die Expertinnen und Experten dort vermittelt, nicht nur was die Schiffssicherheit also die Schifffahrt an sich betrifft, steht fest, dass wir in der Region der Südlichen Ostsee Nachholbedarf haben, dass wir heute schon Fachkräftemängel haben, den wir nicht bedienen können, und dass wir auf der anderen Seite aber gute Einrichtungen sowohl in Stettin als auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben, wo wir die Qualifizierung zu Fachkräften zukünftig gestalten können, wo sich auf der anderen Seite aber auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hervorragend entwickeln könnte, und zwar in Bezug auf die Qualifizierung von Fachkräften, die Weiterbildung von Fachkräften für die integrierte Meerespolitik.
Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir eventuell darüber nachdenken sollten, gerade was die Förderperiode 2007 bis 2013 betrifft, ob wir hier gemeinsam mit den Experten, mit den Sachverständigen noch einmal ansetzen sollten und sagen könnten: Wie sieht denn diese zukünftige Qualifizierung aus? Wie kann es uns gelingen, für die Region Südliche Ostsee auch für die Zukunft Experte zu werden? Denn darüber waren sich alle Expertinnen und Experten einig, dass wir nicht eigenständig in den einzelnen Regionen qualifizierte Ausbildungsstandorte aufbauen werden, das sind ja auch kostenintensive Maßnahmen, sondern dass wir uns gemeinsam darauf verständigen sollten, dass wir hier Kapazitäten zusammenlegen, dass wir zusammenarbeiten sollten, damit wir in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit auch gegenüber anderen Ländern in der Europäischen Union gute Zeichen setzen könnten. Deshalb möchte ich darum bitten, dass wir die Protokolle der Anhörungen nicht beiseite legen, sondern gemeinsam die Zeit, die zur Verfügung steht, nutzen sollten, sowohl die Regierung als auch wir als vielleicht zukünftige Parlamentarier, aber außerparlamentarisch, um zu sehen, wie wir uns in diesen Gestaltungsprozess weiter mit einbinden sollten.
Zum Abschluss ein Wort zu der Frage Jugendpolitik – die Einbindung. Ja, auch wir sind fest davon überzeugt, dass das ein einmaliges Projekt ist, das es wert ist, weiter an diesem Projekt festzuhalten und es voranzutreiben. Gemeinsam sollten wir aber auch darüber nachdenken, inwieweit wir die Jugendlichen des Landes MecklenburgVorpommern mit in die Prozesse zwischen den Ostseeparlamentarierkonferenzen einbeziehen können, zum Beispiel durch Beratungen am Rande oder innerhalb von Ausschusssitzungen, damit sie diesen gesamten Diskussionsprozess bis hin zur Parlamentarierkonferenz auch
nachvollziehen können und nicht nur lediglich auf der Konferenz dabei sind, sondern in dem Prozess insgesamt. Ich möchte mich noch einmal herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir auf diesem Gebiet weiterhin vorankommen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bekanntlich fallen in diesen Tagen und Wochen im Bundestag und Bundesrat die Entscheidungen über die Föderalismusreform.
Zurzeit finden die entsprechenden Anhörungen statt, die bereits jetzt ein sehr gemischtes Bild ergeben. Das war sicherlich auch nicht anders zu erwarten. Deutlich wird aus unserer Sicht, dass es gut und richtig war, dieses Reformvorhaben nicht einfach durchlaufen zu lassen, sondern die geplanten Einzelentscheidungen fachlich sehr genau zu prüfen. Und wer schon vor Beginn der Anhörung die öffentliche Debatte verfolgt hat, wird feststellen können, dass das, was wir hier im Antrag gemeinsam in der Entschließung formuliert haben, genau die Fragen sind, über die sich andere Fachleute, andere Politikerinnen und Politiker auch in anderen Ländern Gedanken machen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, ob diese Regelungen wirklich richtig sind, ob diese Veränderungen richtig sind und ob man nicht ernsthaft darüber nachdenken sollte, hier ein Schrittchen zurückzugehen. Aber das will die CDU offensichtlich nicht wahrhaben.
Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle der Regierung unseres Landes und dem Ministerpräsidenten danken dafür, dass sie im Interesse des Landes MecklenburgVorpommern die von uns aufgeworfenen Fragen auch in der öffentlichen Debatte ganz genau auf den Punkt gebracht haben und dafür streiten, dass hier Änderungen herbeigeführt werden,
und nicht deshalb, weil wir Angst
vor der Eigenverantwortung haben, nein, sondern weil wir gemeinsam dafür Sorge tragen wollen, dass in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Entwicklungen eben nicht passieren. Und da will ich nur eine Frage aufwerfen und sage Ihnen ganz deutlich: Ich zweifle wirklich
an der Glaubwürdigkeit der CDU hier im Landtag, wenn ich mir die Debatte im Untersuchungsausschuss angucke und die Debatte gestern in Bezug auf den Strafvollzug verfolgt habe. In einer Überschrift lesen Sie heute in der „Süddeutschen Zeitung“: „Strafvollzug als Spielmaterial“. Im Untersuchungsausschuss wird herausgearbeitet, dass wir Defizite bei den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern haben,
dass wir zu wenig Geld einstellen und, und, und. Und die Fachleute sagen, genau hier ist zu befürchten, wenn die Fragen so, wie jetzt vorgesehen, entschieden werden, dass bestimmte Instrumente herausgenommen werden, um Geld zu sparen und populistisch zu agieren,
und genau das wollen wir nicht. Hier frage ich mich,
wie ernst nehmen wir uns.
Machen Sie mal weiter!
Ja, auch darüber reden wir in der nächsten Sitzung. Aber offenbar habe ich Sie ja getroffen,
sonst würden Sie sich hier nicht so aufregen.
Auch wir haben uns in den letzten Jahren immer für eine Föderalismusreform ausgesprochen,
aber – und das halten wir für einen wesentlichen Punkt – immer unter der Voraussetzung der Stärkung des föderalen Solidarprinzips
und nicht ausschließlich, Herr Dr. Jäger, in Richtung Wettbewerbsföderalismus.
Und hier beginnt eben unsere wesentliche Kritik. Die vorliegenden Vorschläge stärken den Wettbewerbsföderalismus und schwächen das Solidarprinzip.
Ja, auch das erkennen wir an. Mit dieser Reform werden ein paar längst überfällige Fragen geklärt. Bundes
und Länderkompetenzen werden durch den Austausch beziehungsweise den Zugewinn gestärkt.
Der Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung wird ausgedünnt. Im Ergebnis werden Zuständigkeiten von Bund und Ländern in einer Reihe von Sachbereichen entflochten. Ob die Reform allerdings die Krise des föderalen Staates grundlegend beheben wird, wage ich zu bezweifeln, weil strukturelle Defizite einfach nicht angepackt werden.
Mit dem vorliegenden Antrag haben wir, die Koalitionsfraktionen, noch einmal versucht, die konkreten Forderungen aus Sicht unseres Landes festzuschreiben, und nicht alle Politikfelder benannt, wobei allerdings anzumerken ist, dass seitens des Landes auch zu weiteren Fragen Diskussions- und Klärungsbedarf besteht, zum Beispiel zur Haftung nach dem Stabilitätspakt.
Es ist in diesem Zusammenhang als Erfolg zu verbuchen, dass das klare und beharrliche Agieren unserer Regierung im Bundesrat wenigstens dazu geführt hat, dass in einzelnen Ausschüssen weitere Verhandlungen erfolgen und Anhörungen durchgeführt werden. Was dort bewirkt werden kann, steht freilich in den Sternen.
Aber wer die Diskussion aufmerksam verfolgt hat, kann sich unserer Einschätzung eigentlich nicht entziehen. Die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und die Neuordnung konkurrierender Gesetzgebung erhöhen die Gefahren von Flickenteppichlösungen
und bieten keine Lösungen im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Und das sei an dieser Stelle auch gleich gesagt: Wir sind für einen fairen Wettbewerb.
Er sollte aber von Beginn an fair gestaltet sein und der bislang angedachte Wechsel ist es eben nicht. Niemand kann übersehen, dass die reichen Bundesländer jetzt bereits über einen Vorteil verfügen, den wir als arme Bundesländer
und insbesondere die neuen Bundesländer nie aufholen können. Mit Ihnen auch nicht, Herr Jäger.
Also darüber bin ich mir auch ganz sicher, das werden wir am 17. September erleben. Wir sprechen uns am 18. September. Wir haben unterschiedliche Voraussetzungen, die in keiner Weise Berücksichtigung finden.
Ein weiteres Problem: Natürlich wird so getan, als ob die Reform nunmehr die Europatauglichkeit der Bundesrepublik Deutschland sicherstellt. Dem ist eben mitnichten so. Dass die Länder auf einigen wenigen Feldern in Brüssel am Verhandlungstisch sitzen dürfen, löst das Grundproblem nicht. Sie sind in den allermeisten Fällen lediglich Betroffene von EU-Politik.
Schließlich, wenn auch unbestritten, ist es so, dass das Kompetenzwirrwarr sogar ein gutes Stück gelichtet wird. Es ist ebenfalls richtig, dass in Bildung, Hochschule, Forschung und Umwelt Flickenteppiche überhaupt erst begründet werden. Und, Herr Dr. Jäger, der Parlamentarische Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ausführliche Stellungnahmen erarbeitet. Genau diese Stellungnahmen weisen darauf hin, dass das, was wir in der letzten Zeit...
Na, die sind nun wirklich nicht aus der Linkspartei, die da arbeiten.
Das wollen wir hier auch einmal feststellen.
So viel Einfluss haben wir nun auch noch nicht.
Dieser Parlamentarische Dienst stellt ausdrücklich fest, dass natürlich die Befürchtungen – Sie wollen das immer nicht hören – berechtigt sind, gerade im Hochschul- und im Schulbereich, worauf wir immer hingewiesen haben.
Ein solcher Staat – und was soll ein Zentralstaat, der sich fast vollständig aus der Verantwortung für Bildung und Hochschule zurückzieht – amputiert sich sozusagen selbst ein Bein.
Ich frage mich besorgt: Was haben wir denn auf diesen Gebieten mit der Reform erreicht? Kurzum, es kann niemand darüber hinwegsehen, dass diese Reform bei Weitem nicht der große Wurf ist. Eigentlich ist in Berlin alles gesagt, dennoch hoffen wir, dass die Landesregierung, die Anhörung, die Sachverständigen, die dort zu Worte kommen, dazu beitragen werden, dass es wesentliche Änderungen gerade in den vier bis sechs Punkten im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern geben wird.
Mir wäre lieb, wenn Sie gemeinsam mit uns an der Seite sein würden, erst einmal dafür zu kämpfen, für dieses Land Mecklenburg-Vorpommern, dass das Solidarprinzip...
Ja, Sie sind immer dabei, aber Sie sind auch...
Ja, die alte Leier, Herr Jäger, die alte Leier kennen wir alle.
Ich würde mich freuen und deshalb stellen wir diesen Antrag und diesen Entschließungsantrag auch noch einmal, genau deshalb, weil wir meinen, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Landesregierung und Sachverständige, die dort für uns auftreten, politisch unterstützen sollten genau mit den Punkten, wofür wir kämpfen und gemeinsam eintreten wollen.
In dem Sinne werbe ich um die Zustimmung zu unserem Antrag und wünsche der Landesregierung viel Erfolg. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hatten wir, der Rechts- und Europaausschuss dieses Hohen Hauses, Gelegenheit, das Schottische Parlament zu besuchen und mit unterschiedlichen Ausschüssen ins Gespräch zu kommen. Dieser Besuch fand wenige Wochen vor dem G-8-Gipfel in Gleneagles statt. Mit Erstaunen nahmen wir, die Mitglieder des Ausschusses, und das fraktionsübergreifend, zur Kenntnis, dass das Schottische Parlament direkt, und zwar sehr frühzeitig, in die Vorbereitungsphase einbezogen wurde, ja, sich bewusst diesem Thema gewidmet hat.
Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie wir, wieder fraktionsübergreifend, uns vorgenommen hatten, uns diesem Thema im Landtag durch einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Das Leuchten in vielen Augen meiner Kollegen sehe ich noch heute. Leider – und ich sage das ganz bewusst – ist aus diesem gemeinsamen Antrag nichts geworden. Wir haben aber als Landtag nicht nur einmal bestimmte Fragen zur Kenntnis nehmen müssen, weil sie eben stattfinden.
Nun ist es uns nach Wochen umfangreicher Diskussionen gelungen, einen entsprechenden gemeinsamen Antrag mit unserem Koalitionspartner auf die Tagesordnung zu setzen. Zugegeben, der Antrag ist in seinem Anliegen und seinen Forderungen überaus maßvoll. Er will im Prinzip lediglich bewirken, dass das Thema G-8-Gipfel auf die Tagesordnung kommt, bevor der Landtag für diese Legis
latur seine Arbeit beendet. Er ist sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner.
Gewiss erwarten wir keine Beschlüsse in Richtung inhaltliche Position zum Gipfel, denn dazu sind die Auffassungen hier im Hause zu unterschiedlich. Im Übrigen hat das Land hierzu leider im Prinzip sowieso nichts zu sagen. Das unterscheidet uns wohl auch nicht oder kaum vom Schottischen Parlament. Im Gegenteil, auch das Schottische Parlament wurde nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen und, wie kann es anders sein, auch im Schottischen Parlament gab es unterschiedliche Auffassungen zu diesem weltpolitischen Ereignis. Und bei allem Für und Wider hat es sich das Schottische Parlament nicht nehmen lassen, die Regierung bezüglich der Vorbereitung des G-8-Gipfels in die Pflicht zu nehmen.
So hat sich das Parlament darauf verständigt, dass die Regierung feststellen soll, welche Möglichkeiten die Regierung festgestellt hat, um den G-8-Gipfel und die Ratspräsidentschaft zu beeinflussen sowie von Ereignissen, abgesehen vom reinen Geschäftstourismus, zu profitieren. Der Ausschuss möchte zudem bestimmen, welche Bandbreite an Möglichkeiten für die Regierung besteht, auf einer nationalen Stufe über die Hauptschwerpunkte des Treffens hinaus, nämlich internationale Entwicklungshilfe und Klimawechsel, beizutragen.
Der Ausschuss möchte weiterhin Schritte herausarbeiten, welche die Exekutive zu unternehmen hat, sich auf den Gipfel vorzubereiten. Die Exekutive möchte ebenso die ökonomischen Gewinne des Gipfels für Schottland maximieren, nicht nur im Zeitraum des Gipfels selbst, sondern auch in den Folgejahren. Die Kosten des Polizeieinsatzes des Gipfels sowie alle mit dem Gipfel verbundenen Ereignisse wurden hinterfragt. Die Exekutive wurde aufgefordert, dem Parlament stabile und klare ökonomische Vorteile aufzuzeigen, welche man sich von der Ausrichtung des Gipfels erhofft. Die Regierung wurde beauftragt, dem Parlament die Nachbetrachtungsstudie des Gipfels zur Nachdiskussion und Bewertung zu übergeben. Empfohlen wurde der Regierung, die Agenda des Gipfels zum Thema „Afrika und Klimawandel“ zu nutzen, um die Bewusstseinswerdung für diese Probleme an Schulen in der höheren Bildung sowie unter der Bevölkerung Schottlands voranzutreiben.
Ich könnte hier fortfahren, bin aber fest davon überzeugt, dass die von mir aufgezeigten inhaltlichen Fragen deutlich machen, das Parlament hat Möglichkeiten, sich an den konkreten Fragen zu beteiligen, Fragen zu stellen und sich in diesen Gesamtprozess mit einzubringen.
Nun zurück zu unserem Land. Wir stellen fest, wir haben bezüglich des Gipfels nichts zu sagen, aber dürfen auf jeden Fall zahlen. So war zunächst bekanntlich die Rede von 10 Millionen Euro, die wir vor allem für Sicherheit ausgeben sollen. Für die Bezahlung der Polizeikräfte aus den anderen Bundesländern sind, so hört man, 5,6 M i l l i o nen Euro vorgesehen. Man konnte inzwischen von der letzten Innenministerkonferenz in den Medien lesen und hören, dass der Bund die Geldtaschen zuhält und auch
die Länder die Zeche dieses Gipfels, jedenfalls was die Ausgaben für die Sicherheit betrifft, nicht mitzahlen möchten. Letzteres kann ich durchaus verstehen. Nicht verstehen kann ich aber, dass Mecklenburg-Vorpommern dafür bluten soll, dass es hierzulande Politiker gibt, die durchaus meinen, dass Mecklenburg-Vorpommern die Rolle des Lückenbüßers spielen soll. Das Vergnügen könnte uns teuer zu stehen kommen, denn die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen werden inzwischen mit fast 45 Millionen Euro insgesamt angegeben. Niemand weiß, ob dies reicht. Es werden voraussichtlich allein 15.000 Polizisten zum E i nsatz kommen.
Von anderen Kräften wollen wir in diesem Zusammenhang mal absehen, aber die sind natürlich auch vor Ort. Absperrungen und flächendeckende Videoüberwachung sind auch nicht billig. Kurzum, niemand kennt die realen Kosten, doch wenigstens hierüber möchten wir ein genaues Bild haben. Es hat doch wohl auch die Öffentlichkeit, denke ich, ein Recht darauf, reinen Wein eingeschenkt zu bekommen,
und dies vor allem auch deshalb, weil einige bereit sind, das Geld mit vollen Händen – mit Verlaub gesagt – zum Fenster rauszuwerfen.
Wenn sonst allenthalben und überall geknabbert und geknausert wird, hier sollen wir das Geld haben und darum werden im Haushalt gleich 10 Millionen Euro locker aus dem Ärmel geschüttelt. Ich muss schon sagen, mich wundert das sehr.
Aber es entstehen ja nun nicht nur die Kosten für die Sicherheit, die man bei uns wohl gern übernehmen möchte, sondern auch für Speis und Trank sowie Logis für die großen Acht und deren Anhang. Ich bin mir sicher, dass auch das Kempinski Grand Hotel in Heiligendamm seine Preise kennt. Selbst wenn man den Großen ihre Sicherheit sowie Schmaus und Vergnügen im Kaiserbad Heiligendamm vielleicht gönnt, ist derzeit von einem Investitionsvolumen von 145 Millionen Euro die Rede. Und auch da sollten wir hinterfragen, wie hoch die wirklichen Kosten sind, wer das alles bezahlt, welche Zusagen Mecklenburg-Vorpommern bisher gemacht hat und, auch das will ich an dieser Stelle sagen, zu wessen Lasten diese Mittel bereitgestellt werden.