Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis der Auszählung wird im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 6 verkündet.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 4/1487.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 4/1487 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Backha u s. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei den Abgeordneten dafür bedanken, dass dieser Tagesordnungspunkt verschoben werden konnte. Wahrscheinlich haben Sie zur Kenntnis genommen, dass der Bundespräsident heute das Land Mecklenburg-Vorpommern auf der Grünen Woche besucht hat. Ich glaube, das war ein sehr schöner Anlass, auch dem Bundespräsidenten zu zeigen,
inwieweit die Ernährungswirtschaft und das schönste Bundesland Deutschlands, nämlich Mecklenburg-Vorpommern, sich auf der Grünen Woche präsentieren. Dafür noch einmal meinen herzlichen Dank. Ich glaube, wir haben uns heute von der besten Seite gezeigt.
Ich möchte Ihnen jetzt die Gesetzesvorlage zum Aufbau einer Anstalt öffentlichen Rechts darstellen. Bevor ich dieses tue, möchte ich noch einmal aufzeigen, wie die bisherigen Reformschritte innerhalb des Bereiches der Landesforstverwaltung vollzogen worden sind. Ich glaube, man kann daran auch erkennen, dass die Landesregierung und unser Haus in dem Zusammenhang eine ganz klare Strategie verfolgen.
Bereits 1999 nahm ein externer Gutachter im Auftrag der Landesregierung eine umfassende Aufgabenkritik der
Landesforstverwaltung vor. Ich glaube, das war ein richtiger Schritt, um endlich auch einmal abzuprüfen, welche Alternativlösungen wir zur Kostensenkung, Kosteneinsparung und zur Effizienzsteigerung der Forstverwaltung vornehmen können. Es war gewissermaßen zwangsläufig, dass hieraus natürlich Reformvorschläge unterbreitet wurden. Dieses Organisations- und Wirtschaftlichkeitsgutachten war auch die Basis dafür, um das Forstkonzept 2000 zu entwickeln, von dem insgesamt etwa 1.560 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind.
Bei einer breiten Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zahlreicher Fachverbände wurden unter anderem Einsparpotentiale erschlossen, ohne die wichtigsten Leistungen der Forstverwaltung in Frage zu stellen. Ich darf Ihnen einige Eckpunkte noch einmal in Erinnerung bringen. Allerdings darf ich auch daran erinnern, wie ich es am Anfang schon gesagt habe, diese Reformbestrebungen gehen auf das Jahr 1999 zurück. Inzwischen hat sich daran natürlich auch einiges verändert. Zu nennen ist dabei unter anderem die dramatische Finanzlage des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Insoweit kann und darf das Forstkonzept nicht statisch betrachtet werden. Ganz im Gegenteil, wir müssen hier weitere Flexibilität zeigen.
Bereits in diesem Rahmen ist in den letzten Jahren seit 1999 in der Landesforstverwaltung bis zum Jahr 2009 ein Abbau von rund 500 Stellen vorgesehen. Gleichzeitig soll die Zuschussentwicklung und damit die prognostizierten 70 Millionen Euro bis zum Jahre 2009 auf 38 Millionen Euro gesenkt werden, und zwar was den jährlichen Zuschus sbedarf anbetrifft, und damit auch die Basis 1998. Diese Anpassung wird unter anderem in der Konzeption der Landesforstverwaltung mit mehr als 140 Einzelmaßnahmen ermöglicht. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Effizienzsteigerung.
Manchmal höre ich natürlich auch die Frage: Was hat das Forstkonzept 2000 in Wirklichkeit gebracht? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wären von der Landesregierung nicht 1999 und damit umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden, dann hätten wir heute unter anderem schon einen Mehrbedarf von jährlich über 70 Millionen Euro, um diesen Bereich abzudecken. Das heißt, diese Reform hat jährlich tatsächlich bis zu 32 Millionen Euro an Einsparungen gebracht. Ich will mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forstverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herzlich bedanken, weil auch diese direkte Beiträge geliefert haben. Ich glaube, da darf man auch ruhig einmal etwas tun.
Andere Ergebnisse lassen sich im Übrigen nicht in Heller und Pfennig ausdrücken, sind aber zumindest ebenso wichtig. Ich denke da unter anderem an den Effizienz- und Dienstleistungsgedanken, der sich immer mehr durchsetzt in der Forstverwaltung, aber auch und insbesondere an die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der Landesforst.
Um eine schlanke und leistungsfähige Verwaltung langfristig sicherzustellen, ist nun ein weiterer wichtiger Reformschritt für uns notwendig, ich sage, unumgänglich. Bereits die Gutachter hatten empfohlen, die Landesforstverwaltung in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Nach intensiver Auseinanderset
zung mit anderen, auch möglichen Alternativen, hat sich die Landesregierung jetzt zu einem solchen ganz wesentlichen Schritt entschieden.
Welche Gründe sprechen nun dafür? Die Landesforstverwaltung hat verschiedene öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Als Behörde ist sie natürlich für den Schutz des Waldes zuständig, aber auch für die Kontrolle und die Unterstützung von mittlerweile rund 50.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig hat die Landesforstverwaltung natürlich auch eigene Wirtschaftsinteressen und Wirtschaftsaufgaben zu erfüllen. Sie verwaltet und bewirtschaftet insgesamt knapp 240.000 Hektar, von denen insgesamt perspektivisch dann 180.000 Hektar in die Anstalt öffentlichen Rechts übergehen sollen. Das heißt, auch hier bietet sich an, diese Dienstleistung der Landesforst in Anspruch zu nehmen.
Einerseits ist also das Ziel, eine öffentliche Rechtsform zu behalten, damit behördliche Aufgaben erfüllt werden können. Um andererseits natürlich betriebswirtschaftlich effizient arbeiten zu können, muss die Landesforstverwaltung aber auch eine ausreichende unternehmerische Freiheit besitzen. Diese hat sie bis heute nicht und dies wollen wir insbesondere damit verändern. Eine Rechtsform, die beiden Anliegen am besten gerecht wird, ist die Anstalt öffentlichen Rechtes. Wesentlicher Faktor hierbei ist unter anderem die Steigerung der Effektivität durch eine flexiblere – ausdrücklich flexiblere – Wirtschaftsführung. Diese führt zu Entscheidungswegen sowie zu einer höheren Eigenständigkeit der Entscheidungsträger. Daneben hat eine Anstaltsgründung auch die Signalwirkung zur Förderung des wirtschaftlichen Denkens innerhalb der Forstwirtschaft.
Ein weiterer Effekt ist die Etablierung einer ausdrücklich modernen zweistufigen Behördenstruktur innerhalb unseres Bundeslandes und damit, glaube ich, spielt die Forst im Übrigen eine Vorreiterrolle auch für die Strukturreform innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechtes muss durch Gesetz erfolgen. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung hat insbesondere folgende Inhalte:
Erstens. Die Landesforstanstalt übernimmt die Aufgaben der Landesforstverwaltung außerhalb der Nationalparke als untere Forstbehörde. Sie hat die öffentlichen Aufgaben sicherzustellen, unter anderem die behördlichen Aufgaben, die Beratung und Förderung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die waldpädagogische Arbeit, die Förderung des ländlichen Raumes sowie die Ausbildung von gut qualifiziertem forstlichen Personal. Diese Angelegenheiten werden dem übertragenen Wirkungskreis zugerechnet. Sie unterstehen damit der direkten Fachaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig der obersten Forstbehörde. Bei der Forstwirtschaft hingegen soll die Landesforstanstalt eine unternehmerische Entwicklung ermöglichen und damit natürlich auch Aktivitäten auslösen. Hier wird das Land zukünftig nur noch die Rechtmäßigkeit des Handelns prüfen.
Zweitens. Mit den Aufgaben geht unter anderem die Umsetzung der notwendigen Eigentumsfragen in diesem Gesetz einher. Das heißt, das Eigentum an Wald, die 180.000 Hektar, von denen ich gesprochen habe, werden ausdrücklich auf die Landesforstanstalt übertragen. Dazu gehören unter anderem beispielsweise Dienstgebäude, aber natürlich auch der landeseigene Wald außerhalb der
Nationalparke. Die Übergabe erfolgt im Übrigen kostenlos in ganzen Flurstücken. Nach dem Gesetzentwurf wird der Wald der Landesforstanstalt dem Staatswald des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichgestellt, um hier auch irgendwelchen Irritationen aus dem Weg zu gehen. Damit bleibt die besondere Gemeinwohlorientierung des Waldes auch zukünftig gesetzlich gesichert.
Drittens. Durch den Rechtsformwechsel werden nur zwingend notwendige personalrechtliche Belange berührt. Die Anstalt erhält im Übrigen ausdrücklich die Dienstherrentätigkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Landesforstanstalt wechseln werden, sollen im Übrigen dauerhaft nach den Tarifen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt und damit auch entlohnt werden. Die Besoldung, auch dieses wird ja immer wieder draußen diskutiert, wird weiterhin das Landesbesoldungsamt vornehmen. Allerdings soll mit der Landesforstanstalt natürlich auch die Möglichkeit eingeräumt werden, für zukünftig neu einzustellende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigene Tarife auszuhandeln. Dies soll der Einstieg unter anderem auch für die Einführung leistungsorientierter, leistungsabhängiger Vergütungsbestandteile sein.
Zum Schluss die Frage: Wie kann das Land auch zukünftig sichern, dass trotz einer hohen Eigenständigkeit der Landesforstanstalt nicht forstpolitische Ziele des Landes dem Rotstift geopfert werden oder diesem Prozess zum Opfer fallen? Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt ganz klar auf, dass derartige Befürchtungen absolut unbegründet sind. Der Wirtschaftsplan für die Landesforstanstalt wird unter anderem die Gewichtung natürlich der einzelnen Leistungsbereiche aufzählen. Hierüber wird das Hohe Haus im Übrigen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan in der Zukunft zu entscheiden haben und damit in den Haushaltsverhandlungen für Sie als Abgeordnete des Landtages die Möglichkeit eines umfassenden Einblickes darstellen. Wichtige Entscheidungen, beispielsweise mit forstpolitischer Grundsatzwirkung oder auch über Satzungsänderungen, bedürfen ohnehin stets der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Dort werden auch Abgeordnete ihren Einfluss geltend machen können. Darüber hinaus können die Vertreterinnen und Vertreter des Landes auch im Verwaltungsrat tätig werden. Neben den zahlreichen gesetzlichen Vorgaben wird es also ein hinreichendes administratives Instrumentarium zur forstpolitischen Steuerung geben, ohne jedoch die unternehmerische Einwirkung der Landesforstanstalt durch übersteigende Bürokratie zu bremsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wald des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Landesforstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern spielen und spielten schon immer eine ganz besondere Rolle. Wie in kaum einem anderen Bundesland trägt Forstpolitik bei uns maßgeblich, im Übrigen nach wie vor und auch in der Zukunft, zur Strukturpolitik bei. Leider ist das vielen gar nicht so bewusst. Aber stellen Sie sich mal vor, was wir als Tourismusland Nummer eins ohne diesen Wald mit seinen Reichtümern oder ohne unsere Gewässer wären!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es, ja. So ist es. – Ute Schildt, SPD: So ist es.)
Es geht also eben auch hier bei uns darum, die Entwicklung im Holzsektor aktiv weiter voranzutreiben. Es geht insbesondere um die Schutz- und Erholungsfunktion
des Waldes, aber es geht selbstverständlich auch um die wirtschaftlichen Belange. Die touristischen Schwerpunktregionen sind eben nicht nur durch das Wasser gegeben, sondern ausdrücklich auch durch den Wald. Fehlt eines dieser beiden Elemente, würden wir gravierende Einbußen gerade im Tourismus zu ertragen haben. Dabei ist auch in unserer Landesforstverwaltung bereits jetzt eine der wenigen Verwaltungseinheiten mit lokalem Flächenbezug und damit auch in der Fläche verwurzelt. Die 33 Forstämter sind Ansprechpartner für jeden Bürger, der sich für die Belange der Forstwirtschaft interessiert, oder eben auch im touristischen Bereich.
Mit dieser Entwicklung des ländlichen Raumes in unserem Land hat die Forst daher auch im Zusammenhang mit dem Rechtsformwechsel eine hohe Bedeutung. Wir sind dazu verpflichtet, hier eine noch leistungsfähigere Fachverwaltung für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und diese zu stabilisieren. Gerade das kann auch im Zusammenhang mit dieser hoffentlich dann erfolgreichen Reform in der Landesforst gesichert werden.
Wir müssen aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Anstalt natürlich die Möglichkeit geben, sich vor allem effizient und damit kostengünstig strukturieren zu können. Diesen Zielen entspricht der Gesetzesentwurf. Ich gehe davon aus, dass gerade auch in den Diskussionen im Landtag, in den Anhörungen diese Gedanken aufgenommen und dann vertieft werden. Auch die Länder Bayern und Niedersachsen haben ihre Forstverwaltung in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechtes überführt. Aber dort hat man den Mut nicht aufgebracht, alle forstpolitischen und behördlichen Aufgaben in die Forstanstalt zu übertragen. Wir werden dieses tun und damit ist das Gesetz eines der modernsten, ich sage und behaupte, dann das modernste Forstgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Ihn zu unterstützen, meine sehr geehrten Damen und Herren, heißt auch, ein wichtiges Reformsignal zu geben. Dieser Schritt ist sicherlich ein ganz besonderer. Damit leiten wir nämlich eine der ersten deutlichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Landesverwaltung ein. Aber er gehört unumstritten auch zu einem Gesamtansatz zur Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung, nämlich in eine moderne Dienstleistungsstruktur im Sinne unserer Bürger. Über Reformen wird in diesen Tagen ja allerorten gesprochen. Sie anzupacken und umzusetzen beweist dagegen Mut und Handlungsfähigkeit dieser Landesregierung.
Das erwarten im Übrigen die Menschen von uns und das dann zu unterstützen – auch wenn es unkonventionelle Wege ausmacht, und das tun wir hier –, wird auch von den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern akzeptiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf entscheiden Sie sich für einen starken öffentlichen Dienstleister für unsere Menschen in diesem Lande und insbesondere entscheiden wir uns mit diesem Gesetzesentwurf für den Landeswald in Mecklenburg-Vorpommern. 2006 wird ein Jubiläumsjahr, die Forstverwaltung Mecklenburgs wird dann immerhin stolze 300 Jahre alt. Mit diesem Gesetz legen wir die Grundlage, die Forstverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch zukünftig auf sicheren und soliden Beinen stehen zu lassen. Insofern hoffe ich auf
Ihre Unterstützung und wünsche dem Gesetzgebungsverfahren eine schnelle und solide Umsetzung. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zuerst für die Fraktion der CDU Frau Holznagel, die Vizepräsidentin. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Landwirtschaftsminister unseres Landes uns Abgeordnete, die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Forstwirtschaft am 19.09.2003 per Pressemitteilung über die beabsichtigte Errichtung einer Landesforstanstalt informierte, liegt nunmehr ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beratung diesem Hohen Hause vor. Der Minister hat ihn umfangreich vorgestellt.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr an die Aufregung, die mit der voreiligen Ankündigung erreicht wurde. Gerade im Bereich der Forstwirtschaft, die seit 1990 auf strukturpolitischem Gebiet hervorragende Leistungen vollbracht hat – da möchte ich mich dem Minister anschließen –, ist aber ein besonders sensibles Handeln und Herangehen gefordert. Ich möchte hier nur einige Stichpunkte nennen, die wichtig und noch mal hervorzuheben sind:
1992 Umwandlung der staatlichen forstwirtschaftlichen Betriebe in 72 Forstämter und 3 Forstdirektionen, verbunden mit erheblichem Personalabbau – 1995 und 1996 Zusammenführung der Großschutzgebietsverwaltung mit der Forstverwaltung – 1996 Forstpersonalkonzept und Abbau weiterer 474 Stellen – 1998 und 1999 Auflösung der 3 Forstdirektionen und Bildung des Landesamtes für Forsten und Großschutzgebiete mit Sitz in Malchin
2000 Reduzierung der Zahl der Forstämter von 72 auf 33 – und nun im Jahr 2005 der vorliegende Gesetzentwurf
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass Forstwirtschaft und Forstverwaltung in unserem Land erheblicher Zuschüsse bedürfen. Im vergangenen Jahr belief sich der Zuschuss ungefähr auf 48,6 Millionen Euro. Für dieses Jahr weist das Haushaltsgesetz ein Defizit von 54,9 Millionen Euro aus. Allein vor diesem Hintergrund ist uns allen klar, dass eine Kostenneutralität mit dem gegenwärtigen Aufkommenspektrum unter der derzeitigen Struktur in der Forstwirtschaft beziehungsweise Forstverwaltung nicht zu erreichen ist. Vielmehr muss über die Möglichkeiten der Entlastung des Landeshaushaltes und der Neustrukturierung der Forstwirtschaft nachgedacht werden. Herr Minister, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.
Der vorliegende Gesetzentwurf – und da möchte ich Ihnen auch Mut machen – ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Ich denke, das ist hier noch mal deutlich von Seiten der CDU zu sagen. Dennoch wird es im Rahmen der Beratungen der Ausschüsse einigen Diskussionsbedarf geben, auf den ich mich auch schon freue. So ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb im
Verwaltungsrat der Landesforstanstalt keine Mitglieder des Parlaments vertreten sein sollen. Ich denke, darüber können wir noch mal diskutieren. Weiterhin bleibt zu hinterfragen, inwieweit per Gesetz geregelt werden muss, dass sich bei der Planung und Betreuung von Baumaßnahmen die Landesforstanstalt des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern bedient. Ich denke, da sollten wir wirklich noch andere Möglichkeiten aufzeigen.
Gerade vor diesem Hintergrund der Deregulierung und Einsparung von Haushaltsmitteln soll hier die Entscheidungsfreiheit bei der Landesforstanstalt bleiben. Also ich glaube, da haben wir dann rege Diskussionen im Ausschuss oder in der Anhörung. Des Weiteren sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung erhebliche Verordnungsermächtigungen durch das Parlament erteilt werden. Meines Erachtens wird durch die Vielzahl und die Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen die Einflussnahme des Parlaments zu sehr geschwächt. Weitere Schwerpunkte der Beratung werden die Aufgaben des Verwaltungsrates, die Vermögensübertragung und die personelle als auch haushalterische Autonomie der Anstalt sein.