Protokoll der Sitzung vom 26.01.2005

Gerade vor diesem Hintergrund der Deregulierung und Einsparung von Haushaltsmitteln soll hier die Entscheidungsfreiheit bei der Landesforstanstalt bleiben. Also ich glaube, da haben wir dann rege Diskussionen im Ausschuss oder in der Anhörung. Des Weiteren sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung erhebliche Verordnungsermächtigungen durch das Parlament erteilt werden. Meines Erachtens wird durch die Vielzahl und die Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen die Einflussnahme des Parlaments zu sehr geschwächt. Weitere Schwerpunkte der Beratung werden die Aufgaben des Verwaltungsrates, die Vermögensübertragung und die personelle als auch haushalterische Autonomie der Anstalt sein.

Meine Damen und Herren, die Forstwirtschaft und die Forstverwaltung mit ihren vielfältigen hoheitlichen Aufgaben und einem großen Dienstleistungsangebot leisten einen wesentlichen Beitrag für den Erhalt und die Mehrung unseres Waldes. Da sind wir uns einig. Sie sichern die im Waldgesetz verankerte Einheit von Nutz-, Schutzund besonders auch Erholungsfunktionen, also nachhaltige Dienstleistungen für Mecklenburger und Vorpommern und natürlich auch für die vielen Touristen. Um diesen Aufgaben auch künftig gerecht werden zu können und sie zu gestalten, braucht die Landesforstverwaltung verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere die Klarheit über die Strukturen der Aufgaben und Kompetenz. Gleichzeitig müssen wir aber auch die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung in den Mittelpunkt stellen. Und ich glaube, hier müssen wir auch noch viel diskutieren und es vernünftig einordnen, wie sich die unternehmerische Freiheit und die Freiräume dann eröffnen können und wie sie zu gestalten sind.

Diese Ziele, meine Damen und Herren, sollten die Grundlinien unserer künftigen Beratungen zum Gesetzentwurf bilden. Aus diesem Grunde beantragt meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend in den Landwirtschaftsausschuss und mitberatend in den Umweltausschuss sowie in den Finanzausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Monegel.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Wismar, Holzwirtschaft.)

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag beginnen mit einem Zitat des Dichters Hermann Hesse. Er hat seine Verbundenheit mit dem Wald in folgenden Zeilen ausgedrückt: „Bäume sind Heiligtümer. Wer mit ihnen zu sprechen, wer ihnen zuzuhören weiß, der erfährt die Wahrheit. Sie predigen nicht Lehren und Rezepte, sie pre

digen, um das einzelne unbekümmert, das Urgesetz des Lebens.“

Jawohl, meine Damen und Herren, unser Wald in seiner ganzen Vielfalt der lebenden Organismen ist ein Kleinod, das es zu schützen, zu erhalten und natürlich zu mehren gilt. Die nach der Kabinettsbefassung und der Anhörung in den Vereinen und Verbänden im Gesetzentwurf nunmehr enthaltene Präambel bringt dieses Anliegen auf einen Punkt. Das Land unterhält eine Landesforstverwaltung, zum einen zum Schutz und zur Mehrung des Waldes, zur nachhaltigen Sicherung seiner sozialen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Funktion sowie zur Entwicklung des ländlichen Raumes.

Auf der Grundlage einer naturnahen Bewirtschaftung hat der Wald dem Gemeinwohl im besonderen Maße zu dienen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewegt sich die Landesregierung konsequent in diesem Sinne. Und wir haben es auch durch den Minister schon gehört, Mecklenburg-Vorpommern reiht sich ein in die bundesweit vorhandenen Bestrebungen, die Forstverwaltungen zu reformieren, mit dem Ziel, eine moderne Waldbewirtschaftung zu betreiben und natürlich auch, die Landesmittel sparsam und effektiv einzusetzen.

Ich möchte auch noch einmal betonen, der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis kontinuierlicher Arbeit der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Forstleuten, den Verbänden und Vereinen, einschließlich der Vertretungen des privaten, kommunalen und kirchlichen Waldbesitzes. Der im Jahre 1999 mit dem beschlossenen Forstkonzept begonnene Reformprozess wird damit nachhaltig fortgesetzt. Die Bildung der Anstalt bietet die Gelegenheit und die Chance für unternehmerische Aktivitäten in den Forstämtern. Und es gibt hervorragende Beispiele für forstbetriebliche Angebote. Wir können uns denken, dass Führungen zum Beispiel für Touristen durch die Forstleute in der Zukunft auch nicht mehr so zum Nulltarif zu haben sind.

Die Vorteile dieser Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts liegen insbesondere einmal in der eigenständigen Haushaltsführung und Umstellung auf kaufmännisches Rechnungswesen, in der Verkürzung der Entscheidungswege durch Wegfall der Ministerialebene und dem zweistufigen Behördenaufbau. Die umfassende wirtschaftliche Selbständigkeit der Forst, welche durch die bisherige Rechtsform des Regiebetriebes eingeschränkt war, eröffnet auch die Möglichkeit zur Rücklagenbildung. Durch Befreiung vom Bruttoprinzip können Einnahmen zur Erhöhung der Ausgaben genutzt werden. Und gerade das ist das Ergebnis der Pilotforstämter, die uns gezeigt haben, dass es unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich war. Eine Privatisierung des Landeswaldes – und darauf möchte ich ganz besonders noch mal hinweisen – wird nicht angestrebt.

(Beifall Alexa Wien, PDS)

Und auch die Stellen der Forstarbeiter sind bis 2009 tarifgebunden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass betriebswirtschaftlich notwendige Rücklagen über einen begrenzten Flächenverkauf gebildet werden können. Ich halte es für sehr wichtig, dass ein Zugriffsrecht des Landes auf Forstvermögen der Anstalt nur mit Zustimmung des Landtages

erfolgen darf. Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch meine Vorrednerin Frau Holznagel unterstützen. Ich könnte mir vorstellen, dass auch der Verwaltungsrat vertreten wird durch Mitglieder unseres Landtages.

Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung zählt auch eine nachhaltige Bewirtschaftung des Wildbestandes. Ein aus meiner Sicht noch nicht geklärtes Problem, das insbesondere die Landesjägerschaft berührt, wie wir das auf unserer letzten externen Sitzung auch gehört haben, ist die Frage, wer zukünftig für die Abnahme der jagdlichen Abschusspläne verantwortlich zeichnen sollte. Ich kann Ihnen versichern, der Landwirtschaftsausschuss wird nach entsprechender Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse, wofür ich hiermit im Namen meiner Fraktion plädiere, Gelegenheit bekommen, sich intensiv mit dieser und anderen Fragen auseinander zu setzen. Ich freue mich auf diese Auseinandersetzung und bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Alexa Wien, PDS)

Danke schön, Frau Monegel.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Wien. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir haben den Wald nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Enkeln geliehen.“ Diesen schönen Satz hörte ich auf einer Veranstaltung des Bundes deutscher Forstleute. Er hat mir sehr gefallen, denn mit diesem Satz wird sehr treffend die Verantwortung für den fast unwiederbringlichen Schatz Wald deutlich, der sich in Zyklen entwickelt, die jenseits von Legislaturperioden zu betrachten sind. Und so betrifft die heutige Befassung des Landtages nichts Kurz- und Mittelfristiges, sondern greift bis in die Zeit der Enkel, denen wir eine intakte Rückgabe der Leihgabe Wald schulden. Dazu später etwas mehr.

Eine zweite Dimension der heutigen Befassung betrifft das Schicksal der Beschäftigten. Wir hörten davon schon etwas. Und dieses Schicksal findet in der unmittelbaren Gegenwart statt. Viele andere Aspekte wären noch zu nennen, aber zum Teil haben meine Vorredner schon etliche benannt. Grundsätzlich finde ich das Vorhaben, die Landesforstanstalt in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln, gut. Ich bin sehr überzeugt davon, dass eine eigenständige Betriebswirtschaft durch kaufmännisches Handeln und durch erhöhte Eigenverantwortung eine wichtige Grundlage für eine höhere Effektivität als bisher darstellt. Durch den künftigen Wegfall der Ministerialebene in allen Angelegenheiten, über die die Anstalt selbst zu entscheiden hat, und in einem nur zweistufigen Behördenaufbau sehe ich eine weitere gute Bedingung. Frau Monegel ist darauf bereits eingegangen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ich auch!)

Der Minister natürlich auch.

Aber natürlich sehen wir nach dieser Ersten Lesung doch noch einigen Diskussionsbedarf, zum Beispiel in der Frage der Besetzung des Verwaltungsrates. Sicherlich soll die Anzahl der Mitglieder dieses Verwaltungsrates begrenzt bleiben, damit er effektiv arbeiten kann. Jedoch ist die Frage zu stellen, ob nicht der Landtag sowie ein Tarif

partner beziehungsweise Arbeitnehmervertreter Mitglied sein sollte. Darüber werden wir uns unterhalten müssen. Ebenso sollte man im Prozess der weiteren Behandlung dieses Gesetzentwurfes die Beteiligung eines Vertreters der anerkannten Naturschutzverbände im Verwaltungsrat prüfen. Und damit die materiellen Zwänge die Anstalt des öffentlichen Rechts nicht zu negativem Wirken im Wald nötigen, halten wir die sanktionierte Einbeziehung der Naturschutzbehörde für unabdingbar.

Der Weg zur heutigen Ersten Lesung war bereits recht lang. Über einige Punkte konnte bereits im Vorfeld Konsens erzielt werden. Ein Fortschritt im Prozess der Erarbeitung und Abstimmung dieses vorliegenden Entwurfes ist auf jeden Fall die Mitsprache des Landtages beim Waldverkauf. Auch darüber ist bereits gesprochen worden. Das sehen die anderen ganz offensichtlich auch so. Ich denke auch hier wieder an die eingangs formulierte Verantwortung unseren Enkeln gegenüber.

Es geht aber nicht nur einzig und allein darum, unseren Wald effektiv zu bewirtschaften. Wir wollen mehr. Wir wollen das, was unsere Gesetze fordern, mit diesem neuen Konzept umgesetzt wissen. Und Sie wissen hier alle, Sie kennen die sehr schönen Worte: Es geht um Nachhaltigkeit, es geht um die Erhaltung des Erholungswertes und es geht um die Umweltfunktion des Waldes. Letztendlich geht es um die erfolgreiche Weiterführung des Forstkonzeptes 2000. Der Wald dient immer noch dem Gemeinwohl und kann nicht ausschließlich zwischen Daumen und Zeigefinder stattfinden, trotz aller Betriebswirtschaft.

Ein weiteres Thema, welches wir noch miteinander besprechen müssen in der folgenden Zeit, ist zum Beispiel in Abschnitt 1 Paragraph 2 Absatz 7 zu finden. Hier wird der Anstalt des öffentlichen Rechts vorgeschrieben, wer ihr Partner bei der Planung und Betreuung von Baumaßnahmen ist, nämlich der Betrieb für Bau und Liegenschaften, der BBL. Ja, was möchten wir denn nun? Möchten wir denn nun Betriebswirtschaft und Marktwirtschaft oder wollen wir es nun nicht?

(Minister Dr. Till Backhaus: Ja, ich will! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Genau das hier ist doch wieder ein Punkt, in dem Betriebs- und Marktwirtschaft stattfinden sollten. Es ist doch keine Arbeitsbeschaffung hier zu veranstalten für einen anderen landeseigenen Betrieb. Auch darüber werden wir uns noch unterhalten müssen.

(Heinz Müller, SPD: Schon wieder?! – Ministerin Sigrid Keler: Ja.)

Durch den Personalrat wurden uns große Problemfelder im Bereich der Tarifautonomie signalisiert. Auch dieses Thema wird uns noch bis zur nächsten Lesung beschäftigen, ich machte eingangs schon die entsprechende Bemerkung. In diesem Zusammenhang werden wir auch intensiv miteinander über das Zusammenspiel des Landes mit dem Forstpersonalkonzept sprechen müssen.

Und wenn ich jetzt schon zur Ersten Lesung hier spreche, möchte ich gleich noch zwei Anregungen machen, die letztendlich nachher auch bearbeitet werden sollten in der Anstalt des öffentlichen Rechts. Die erste Anregung, die ich geben möchte, ist zum spannenden Thema Jagd. Bisher wurde das in den Revieren nebenher mit einem recht hohen Verwaltungsaufwand mit erledigt. Wenn man in die einzelnen Reviere hineingeht, beklagen sich die Revierförster, dass das ein großer Verwaltungsaufwand mit

wenig Effizienz ist. Hier jetzt die Anregung: Lasst uns doch innerhalb der Anstalt des öffentlichen Rechts eine Abteilung aufbauen, die ausschließlich mit der Jagd zu tun hat. Etwa 50 der bisherigen Mitarbeiter könnten zum Beispiel von der Planung über die Durchführung bis zur Vermarktung der Jagd alles in ihrer Hand haben und dafür letztendlich auch verantwortlich sein, damit es einfach aufhört, dass jeder Beamte fünf Tage im Jahr frei bekommt zum Jagen oder das Inhalt seines Arbeitsvertrages ist, wie es ja bis jetzt ist – vielleicht auch 30 oder auch 70 Mitarbeiter, die Zahl 50 ist jetzt einfach gegriffen –, dass wirklich eine Abteilung entsteht, die sich ausschließlich der Jagd widmet. Das machen andere Länder auch so. Hier ist, denke ich, auch eine sehr schöne Abgrenzung möglich für diesen Bereich beispielsweise.

Eine zweite Anregung, die ich noch geben möchte, ist die zur Handhabung von Dienstleistungen in Nationalparken. Man hört und tut sich ja auch so ein bisschen um und ich stelle immer wieder fest, dass Fachführungen in Nationalparken, durchgeführt von Mitarbeitern unseres Landes, kostenlos sind. Eine Führung in einem Nationalpark durch einen Mitarbeiter des Landes ist garantiert eine zusätzliche Dienstleistung, die das Land erbringt und wo Kosten entstehen, logisch, die wir natürlich weiter durchführen können, die aber für den Nutzer natürlich nicht kostenlos sein kann.

Gleichfalls eine Sache, von der ich inzwischen gehört habe: Wie wird in den Nationalparken zum Beispiel die Trophäenjagd organisiert?

(Minister Dr. Till Backhaus: Die machen keine Trophäenjagd.)

Die finden auch in Nationalparks statt.

(Minister Dr. Till Backhaus: Wir machen, das muss ich sagen, in Mecklenburg- Vorpommern keine Trophäenjagd. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Wir werden uns darüber unterhalten müssen, denn letztendlich müssen auch die alten Hirsche einmal aus den Nationalparks weg.

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Dann können diejenigen, die gerne so einen Siebenender oder Neunender oder Fünfunddreißigender schießen möchten, natürlich auch Geld dafür bezahlen.

Derartige Beispiele wird es sicherlich noch viele geben. Ich hoffe ganz einfach, dass in dieser Anstalt des öffentlichen Rechts, also mit dieser neuen Rechtsform, diese Sachen auch sehr gut erledigt werden können, denn darum unter anderem gründen wir diese Anstalt des öffentlichen Rechts. Wir sehen also, wir haben alle miteinander noch sehr viel zu tun bis zur Zweiten Lesung, um diese Probleme und sicher noch weitere, die sich noch auftun werden im Zusammenhang mit der Befassung, zu lösen. In diesem Sinne stimme ich einer Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zu, zusammen natürlich mit meiner Fraktion.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Wien.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Aussprache.