Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1487 zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innen-, an den Finanz- sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Debatte ist von der CDU-Fraktion beantragt worden, eine Mitberatung auch im Umweltausschuss vorzusehen. Das ist interfraktionell so bestätigt worden, so dass ich über diese Gesamtüberweisung insgesamt abstimmen kann.
Wer also dem Überweisungsvorschlag mit der Ergänzung Umweltausschuss so zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist diesem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.
Zur Verkündung der Ergebnisse der Wahlen rufe ich erneut die Tagesordnungspunkte 11, 12, 13 und 14 auf.
Ich gebe zunächst das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts, Herrn Dr. Hobbeling, gemäß Paragraph 5 Absatz 3 Landesverfassungsgerichtsgesetz bekannt. Es wurden 61 Stimmen abgegeben. Davon waren 61 Stimmen gültig. Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, lag demnach bei 41 Stimmen. Für den Kandidaten Herrn Dr. Erich Hobbeling stimmten 47 Abgeordnete mit Ja, 10 Abgeordnete mit Nein, 4 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Ich gebe nunmehr das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts, Herrn Bellut, gemäß Paragraph 5 Absatz 3 Landesverfassungsgerichtsgesetz bekannt. Auch hier wurden 61 Stimmen abgegeben. Davon waren 61 Stimmen gültig. Die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, lag demnach bei 41 Stimmen. Für den Kandidaten Herrn Jörg Bellut stimmten 60 Abgeordnete mit Ja, kein Abgeordneter mit Nein, 1 Abgeordneter enthielt sich der Stimme.
Ich stelle damit fest, dass Herr Dr. Erich Hobbeling und Herr Jörg Bellut die nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnten.
Die Vereidigung der neuen stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts wird morgen als Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Nachwahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraph 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG) bekannt. Es wurden 61 Stimmen abgegeben. Davon waren 61 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Peter Ritter 36 Mitglieder des Landtages, 20 Mit
Für die Wahl musste die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt werden. Ich stelle fest, dass Herr Peter Ritter die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Damit ist Herr Peter Ritter als Mitglied des Gremiums gemäß Paragraph 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern gewählt worden.
Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Nachwahl des ordentlichen Mitglieds der G10-Kommission gemäß Paragraph 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) bekannt. Es wurden 59 Stimmen abgegeben. Davon waren 59 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Peter Ritter 37 Mitglieder des Landtages, 17 Mitglieder des Landtages stimmten mit Nein, 5 Mitglieder des Landtages enthielten sich der Stimme.
Ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds der G10Kommission gemäß Paragraph 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) bekannt. Es wurden 61 Stimmen abgegeben. Davon waren 61 Stimmen gültig. Es stimmten für die Kandidatin Barbara Borchardt 31 Mitglieder des Landtages, 23 Mitglieder des Landtages stimmten mit Nein, 7 Mitglieder des Landtages enthielten sich der Stimme.
Für die Wahl musste die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt werden. Ich stelle fest, dass beide Kandidaten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten. Damit sind Herr Ritter als ordentliches Mitglied und Frau Borchardt als stellvertretendes Mitglied der G10-Kommission nach Paragaraph 2 Absatz 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt worden.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung. Im Namen des Innenausschussvorsitzenden darf ich die Mitglieder des Innenausschusses zur Beratung des Änderungsgesetzes zum Staatsvertrag des NDR unmittelbar nach Schluss der Sitzung in den Raum 357 einladen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 27. Januar 2005, 11.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.