Protokoll der Sitzung vom 09.03.2005

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 53. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 53. und 54. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 53. und 54. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der PDS hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern in MecklenburgVorpommern“ beantragt.

Aktuelle Stunde Gleichstellung von Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpommern

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Schmidt von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Wochenende besuchte meine Tochter, Schülerin einer 11. Klasse, ein Seminar zur Weiterbildung als Schülerrätin, organisiert vom Landesjugendring und vom Landesschülerrat. Als sie wieder nach Hause kam und freudvoll ihr dort erworbenes Wissen mitteilte, kam unter diesen Darlegungen dann folgende Bemerkung, ich zitiere: „Stell dir mal vor, Mutti, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern war auch ein Junge, der studiert Chemie. Der hat uns gesagt, dass, wenn er in einem Jahr in einem großen Chemiekonzern Anstellung findet, für diese, seine Arbeit mindestens ein jährliches Einkommen von mehr als 10.000 Euro mehr als eine Frau hätte, eben nur deshalb, weil er ein Mann ist. Das kann doch nicht war sein!“

Doch dieses ist Realität in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005. Als sich im Jahr 1865 im Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein die Frauenbewegung Deutschlands zu organisieren begann, hatten sie damals folgende Forderungen:

Mutterschutz für Arbeiterinnen – bessere Bildung – Chancengleichheit im Beruf – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – und das Wahlrecht

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden diese Ziele durch die Sozialistische Internationale aufgegriffen und der 8. März als Kampftag, als internationaler Kampftag, ausgerufen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Durch die SPD!)

Gestern wurde bei den vielen Sendungen zum 8. März, unter anderem beim NDR Radio M-V, wohl mehr rhetorisch die Frage gestellt, ob der Weltfrauentag, wie er heute heißt, auch heute noch diese Bedeutung eines Kampftages habe oder nicht mehr ein Feiertag sei. Viele der dabei aber auch vermittelten Fakten sprechen eine andere, eine ernüchternde erschreckende Sprache.

Die Arbeitslosenquote der Frauen beträgt in der Bundesrepublik 21,4 Prozent, die der Langzeitarbeitslosen fast 60 Prozent. Nur 5,2 Prozent sind selbständige Unternehmerinnen. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte

liegt je nach Größe des Unternehmens zwischen 3 und 8 Prozent. Das Durchschnittseinkommen beträgt rund 71 Prozent des Einkommens der Männer. Bei weiblichen Angestellten sind es nur 65 Prozent. 23,1 Prozent der Frauen müssen mit einem Nettoeinkommen bei Berufstätigkeit unter 500 Euro auskommen. Der Anteil von Frauen in den kommunalen Gebietskörperschaften beträgt circa 22 Prozent. Frauen besitzen circa 1 Prozent des privaten Eigentums, aber realisieren 70 Prozent der ehrenamtlichen gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten. Aktuell zeigen sich diese Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen besonders gravierend auf dem Arbeitsmarkt. Frauen arbeiten überproportional im Niedriglohnbereich, in ungeschützten Arbeitsverhältnissen und sind besonders von der Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien betroffen. Je höher die Chefetage, umso dünner die Luft für Frauen. Auch die so genannten Reformen gehen weiter auf Kosten der Gleichstellungspolitik und damit auf Kosten von Frauen. Bei Hartz IV zählt nicht mehr der selbst erworbene Anspruch auf Leistung, Förderung und Vermittlung, sondern das Einkommen des Partners. Frauen sollen sich wieder vom Mann versorgen lassen und sich mit der Rolle der Hausfrau oder bestenfalls als Zuverdienerin zufrieden geben.

(Reinhard Dankert, SPD: So steht es aber nicht im Gesetz.)

Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die Langzeitarbeitslosigkeit ein weibliches Gesicht. Fast die Hälfte aller arbeitslosen Frauen ist bei uns ein Jahr oder länger ohne Job. Sind die Partner nicht verheiratet, verlischt sogar die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Diesen wurden keine Leistungen bewilligt. Sie haben nicht einmal das Anrecht auf 1-Euro-Jobs.

Dabei hatte, und ich möchte ein Zitat bringen, August Bebel eine Wahrheit sehr zutreffend nach meiner Auffassung beschrieben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Bebel ist out. – Torsten Koplin, PDS: Für dich vielleicht.)

Aber mit seinen Wahrheiten, und das als männlicher Erdenbürger, doch sehr zutreffend: „Die Menschheit, die Gesellschaft besteht aus beiden Geschlechtern. Beide sind für den Bestand der Fortentwicklung derselben unentbehrlich.“ Dem werden Sie doch nicht widersprechen, Herr Riemann?

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Es geht nicht ohne Männer und auch nicht ohne Frauen. Aber ohne Bebel geht es. – Heiterkeit bei Bodo Krumbholz, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Sehen Sie!

„Auch der genialste Mann wurde von einer Mutter geboren, der er oft das Beste, was er besitzt, verdankt. Mit welchem Recht will man also der Frau die Gleichberechtigung mit dem Manne versagen?“ Ja, ein Recht dazu gibt es nicht. Aber trotzdem ist es heute noch so, dass mit der Geburt – Mädchen oder Junge – schon wesentlich über den Lebensweg entschieden wird, denn die Zugehörigkeit zum weiblichen oder männlichen Geschlecht ist eine der prägendsten und bedeutsamsten gesellschaftlichen Unterscheidungen. Ohne dass dies immer bewusst ist, weist das Leben von Frauen und Männern in den meisten Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens große Unterschiede auf. Mädchen und Jungen haben heute die

gleichen Möglichkeiten der Schulausbildung, doch schon bei der Berufswahl und in der Ausbildung teilen sich die Welten. Obwohl es in Deutschland circa 400 Ausbildungsberufe gibt, wählen auch heute noch die Mädchen durchschnittlich nur zehn von diesen aus. Auch an den Universitäten erfolgt die Studienwahl geschlechterspezifisch. Das heißt, nach wie vor bevorzugen junge Frauen Fächer wie Sprachen, Pädagogik und Psychologie, während junge Männer eher naturwissenschaftliche oder technische Fächer wählen. Diese Art der Berufswahl hat aber Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten, Verdienste, berufliches Fortkommen und gesellschaftliches Ansehen. Auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung sind wir erst zaghafte Schritte gegangen. Es müssen noch große Brocken weggeräumt werden.

Es ist ein besonderes Verdienst der europäischen Politik, die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Fokus genommen zu haben. Die Einsicht, dass das Geschlecht neben der biologischen eine soziale Ausrichtung hat, mündete in der politischen Strategie des Gender-Mainstreamings. Gender-Mainstreaming bedeutet, bei allen politischen Entscheidungen und Planungen die Gleichstellung von Männern und Frauen zu berücksichtigen und ihre Realisierung voranzutreiben. Das ist ein sehr langfristig angelegter politischer Auftrag, der seit seiner Verkündung im Jahre 1999 in der gesamten Europäischen Union zu einer bis dahin nicht gekannten Beschäftigung mit dieser Problematik führte.

Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits im

Jahr 2000 beschlossen, die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Querschnittsaufgabe der gesamten Landespolitik zu machen. Mecklenburg-Vorpommern steht damit im Einklang mit der Amsterdamer Erklärung von 1997, dass in allen Politikbereichen Gleichstellungspolitik nach dem Prinzip des Gender-Mainstreamings zu verankern ist. Schon im Jahr 2002 sind auf Landesebene verschiedene Projekte diesbezüglich initiiert worden:

Im Bildungsministerium entwickelte eine Pilotgruppe geschlechtergerechte Rahmenpläne für die Grundschulen. Das Finanzministerium berücksichtigte GenderAspekte bei der Einführung der Telearbeit. Das Ministerium für Arbeit und Bau sensibilisierte die Projektträger im Aktionsprogramm regional vernetzter Produktentwicklung und Vermarktung im Tourismusbereich durch Bildung und Beratung für Gender-Mainstreaming. Im Ministerium für Wirtschaft hat eine Pilotprojektgruppe bei der Weiterentwicklung des Gesundheitstourismus des Landes GenderMainstreaming einbezogen. Insbesondere im Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Chancengleichheit bei Frauen und Männern. Alle Aktionen und Fördermaßnahmen werden auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen überprüft. Es werden Aktionen und Initiativen gefördert, die einen Beitrag zum Abbau von strukturellen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben leisten können.

Ein weiteres Aktionsprogramm konzentriert sich auf die besonders schwierige Situation von Frauen im ländlichen Raum sowie das inzwischen landesweit umgesetzte Projekt „Modulare Qualifizierung in der Elternzeit“. Gerade Letzteres erfährt großen Zuspruch. Es werden auch weiterhin große Anstrengungen erforderlich sein zur Umsetzung von Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Das bezieht sich sowohl auf spezifische Maßnahmen, bestehende Ungleichheiten zu überwinden, als auch Maßnahmen zur weiteren Implementierung von Gender-Mainstreaming. Weiterbildungen zum Thema und die Initiierung neuer Projekte sind dazu erforderlich. Nach wie vor besteht die Forderung, endlich personenbezogene geschlechterspezifische Statistiken zu erheben.

Die Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache ist konsequent durchzusetzen. Hierzu sollte eine entsprechende Gesetzesinitiative initiiert werden. Und nicht zuletzt ist bei der Besetzung der Gremien verstärkt auf Geschlechtergerechtigkeit zu achten. Alles das sind Schritte in die richtige Richtung. Auch wenn sie klein sind, entsprechen sie den inhaltlichen Grundaussagen des Berichtes der EU-Kommission zur Gleichstellung von Mann und Frau 2005. Dort werden nach einer Beschreibung der Situation europaweit konkrete Schlussfolgerungen auch für die nationale Politik benannt. Dazu gehört unter anderem Folgendes, ich zitiere: „Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und zügigen Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die bis Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist; Gewährleistung und Wahrung der Grundrechte von Zuwanderinnen sowie Intensivierung der Bemühungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen; volle Ausschöpfung der Mittel der Strukturfonds, vor allem des ESF, zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann“.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Die Umsetzung dieser Aufgaben wird durch ein in Brüssel gegründetes Gender-Institut begleitet werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir die Konzeption der Chancengleichheit von Männern und Frauen fortschreiben und vielleicht finden wir auch dann dazu, was Oskar Wilde so schön beschreibt, ich zitiere: „Der wachsende Einfluss der Frauen ist das einzig Beruhigende an unserem politischen Leben.“ – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Schmidt.

Das Wort hat jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen- und Gleichstellungsfragen, die Abgeordnete Frau Dr. Seemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn der Internationale Frauentag in diesem Jahr bereits zum 95. Mal begangen wird, hat er meines Erachtens an Aktualität nichts eingebüßt, und deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass wir im Rahmen der Frauentagswoche auch heute zu diesem aktuellen Thema die Aktuelle Stunde machen.

Der Internationale Frauentag verbindet auch 2005 Frauen ü ber Parteigrenzen hinweg in ihren Forderungen nach rechtlicher, sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gleichstellung. Ein Blick in die gesetzlichen Grundlagen zeigt, an rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpommern mangelt es nicht. Mit Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wird dem Staat eine aktive Rolle zur Durchsetzung der Gleichberechtigung zugewiesen. Dort heißt es, ich zitiere: „Der Staat fördert die

tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Auch in unserer Landesverfassung ist in Artikel 13 verankert, dass „die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie anderer Träger der öffentlichen Verwaltung“ ist. Dies gilt „insbesondere für die Besetzung von öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorganen“. Von vielen noch weitgehend unterschätzt werden insbesondere die gleichstellungspolitischen Regelungen des EG-Vertrages. Seit In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 ist die Gleichstellung gemäß Artikel 2 als wesentlicher Grundsatz und eines der Ziele und Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft anerkannt. Darüber hinaus hat die Gemeinschaft nach Artikel 3 Absatz 2 EG-Vertrag den Auftrag, die Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen ihren Tätigkeiten zu fördern. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 7. Dezember 2000 in Nizza unterzeichnet wurde, erkennt in Artikel 23 die Gleichheit von Frauen und Männern als Grundsatz an.

Sehr gern, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich hier und heute verkünden, dass diese Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern geführt haben. Dass dem nicht so ist, hat Frau Schmidt gerade anhand von Statistiken dargelegt, die ich jetzt auch nicht noch einmal wiederholen möchte.

Ich möchte aber ebenso wie Frau Schmidt einen Blick auf den Arbeitsmarkt werfen. Im Februar weist die Arbeitslosenstatistik 117.326 Männer und 93.403 arbeitslose Frauen aus. Diese Zahlen lassen sich nicht schönreden, aber dennoch gehört zur Klarstellung, dass die Steigerung der Arbeitslosigkeit, also statistisch gesehen insgesamt und natürlich auch von Frauen im Februar 2005 gegenüber Dezember 2004 um 6.437 vor allem darauf zurückzuführen ist, dass bisherige Sozialhilfeempfängerinnen nunmehr Arbeitslosengeld II erhalten und erstmals in der Arbeitslosenstatistik eingemündet sind.

Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass für die Sozialhilfeempfängerinnen durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe deutliche Verbesserungen damit verbunden sind. Sie sind erstmals sozial versichert und haben Anspruch auf Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der verstärkten frauenpolitischen Akzentsetzung in der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung liegt die Arbeitslosenquote von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern mit 23,3 Prozent nach wie vor auf einem hohen Niveau. Auch wenn die Arbeitslosenquote von Männern inzwischen höher ist, sind Frauen – und darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – sowohl quantitativ wie auch qualitativ weniger in den Arbeitsmarkt integriert als Männer. Ihr Anteil an den Erwerbstätigen liegt immer noch unter 50 Prozent. Die Langzeitarbeitslosenquote von Frauen beträgt fast 60 Prozent.

(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Ruhe! – Torsten Koplin, PDS: Die Männer, die Männer! – Minister Dr. Till Backhaus: Die alten Männer!)

Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten liegt bei über 80 Prozent und bei den Selbständigen sind Frauen nur mit circa 30 Prozent vertreten.

(Angelika Gramkow, PDS: Eine Ignoranz bei der CDU! Das ist ja wohl nicht zu fassen!)

Selbst bei Vollzeitbeschäftigung verdienen Frauen in Mecklenburg-Vorpommern je nach Wirtschaftsbereich bis zu 25 Prozent weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. Diese Zahlen zeigen, dass es bis zur Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und damit auch bis zur eigenständigen Existenzsicherung noch erheblicher Anstrengungen bedarf.

Hier, meine Damen und Herren, sind aber vor allem die Unternehmen gefragt. Ich verkenne keineswegs die schwierige wirtschaftliche Situation der Unternehmen in unserem Land. Ich stelle aber immer wieder, auch in Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern, fest, dass im Zusammenhang mit Beschäftigung und Beschäftigten die Anforderungen an formale Qualifikationen nicht unabhängig vom Geschlecht betrachtet werden, denn wenn das so wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsste bereits jetzt in vielen Erwerbszweigen und auch auf verschiedenen Arbeitsebenen die Beschäftigungsquote von Frauen aufgrund ihrer besseren Abschlüsse höher liegen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich werde die Möglichkeiten zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen, die sich aus dem Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm des Bundeslandes ergeben, auch weiterhin im Rahmen meiner Mitwirkung in den arbeitsmarktpolitischen Gremien einfordern.

(Harry Glawe, CDU: Das reicht aber nicht. Das ist zu wenig.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeitsmarktsituation und weitere grundlegende gleichstellungspolitische Themen...

(Harry Glawe, CDU: Das reicht aber nicht. Wir müssen mehr machen.)

Herr Glawe, ich habe leider nur zehn Minuten Zeit, zumindest im ersten Durchgang, um zu reden. Darüber können wir uns nachher gern noch mal unterhalten.