Protokoll der Sitzung vom 09.03.2005

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 4/1576. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf D r u c k s ache 4/1230 abzulehnen. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1576 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels sowie Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die vereinbarte Mittagspause ein. Ich möchte an der Stelle darauf verweisen, dass der Finanzausschuss und der Landwirtschaftsausschuss sich im Anschluss an die Unterbrechung, also jetzt sofort, im Raum 357 zu einer Beratung treffen. Die Sitzung wird um 14.00 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.00 Uhr.

Unterbrechung: 13.28 Uhr

Wiederbeginn: 14.08 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 4/1444, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf der Drucksache 4/1578. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Michael Ankermann, Martin Brick, Harry Glawe, Renate Holznagel, Egbert Liskow, Eckhardt Rehberg, Torsten Renz, Beate Schlupp, Bernd Schubert, Dr. Henning von Storch und Jörg Vierkant der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1594 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz – LFischG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1444 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 4/1578 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Michael Ankermann, Martin Brick, Harry Glawe, Renate Holznagel, Egbert Liskow, Eckhardt Rehberg, Torsten Renz, Beate Schlupp, Bernd Schubert, Dr. Henning von Storch und Jörg Vierkant, Fraktion der CDU – Drucksache 4/1594 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Ausschussvorsitzende Frau Monegel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete!

(Frank Ronald Lohse, SPD: Jeden Einzelnen bitte!)

Ich kann nicht jeden Einzelnen begrüßen.

Gestatten Sie mir, meinem Bericht an das Plenum des Landtages einige Anmerkungen voranzustellen, die die Wertung des Gesetzentwurfes und der Beschlüsse des Ausschusses betreffen. Unser neues Landesfischereigesetz ist ein sehr modernes Gesetz. Es strafft die Regelungen und wird insgesamt von allen relevanten Interessenvertretungen und Verbänden als inhaltlich sehr gut begrüßt. Das durfte ich nochmals auf dem Landesfischereitag am Montag in Tollenseheim erfahren.

Zudem sind in der Beschlussempfehlung die Voten der mitberatenden Ausschüsse berücksichtigt worden. Während der Umweltausschuss aus Deregulierungsgründen die Streichung von Paragraph 20 Absatz 3 vorgeschlagen hat, ging es dem Tourismusausschuss um die Aufhebung der regionalen Begrenzung für den Touristenfischereischein in Paragraph 10 Absatz 1 Ziffer 2, womit wir beim Thema wären.

Da alle anderen von unserem Ausschuss beschlossenen inhaltlichen Änderungen wenig Konfliktpotential in sich bergen, möchte ich mich im Folgenden ausschließlich auf die Frage konzentrieren, die uns im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in der Öffentlichkeit und in der öffentlichen Anhörung sowie in der nichtöffentlichen Beratung des Agrarausschusses sehr stark beschäftigt hat, nämlich die Erteilung des Touristenfischereischeines. Der Ausschuss hat vor der schwierigen Aufgabe gestanden, die Quadratur des Kreises vorzunehmen oder – um ein Bild aus dem aquatischen Lebensraum zu gebrauchen – jemanden zu waschen, ohne ihn nass zu machen. Im Parlamentsdeutsch heißt das: Wie kann ich den Touristen ein Angeln ermöglichen, ohne dabei gegen das Gebot der Gleichbehandlung der einheimischen Petrijünger zu verstoßen?

Während unserer Anhörung ist von mehreren Sachverständigen moniert worden, dass es mit der Einführung eines Touristenfischereischeines zu einer Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes kommen könnte. Auf diesen Zug ist dann die Fraktion der CDU während der Ausschussberatung aufgesprungen. Ich vermute mal, dass dieses Thema auch die anschließende Aussprache dominieren wird. Darum möchte ich an dieser Stelle schon einmal den Kritikern des Touristenfischereischeines den Wind aus den Segeln nehmen.

Richtig ist, dass der Ausschuss die oberste Fischereibehörde, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, mit der Änderung in Paragraph 10 Absatz 1 zwingend zum Erlass von Rechtsverordnungen, unter anderem zur Erteilung des Touristenfischereischeines verpflichtet hat. Es wird also einen Touristenfischereischein geben. Die Ausgestaltung, der Weg dorthin und die erforderlichen Nachweise bis hin zu der Frage, wer den Touristenfischereischein vergibt, wird das Ministerium regeln. Und in diesem Zusammenhang wird die Frage des Parlamentsvorbehaltes davon nicht berührt, weil sich der Ausschuss ja entschieden hat, zwingend einen Touristenfischereischein einzuführen.

Hinsichtlich der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes steht nun der Verordnungsgeber, sprich das Ministerium, in der Pflicht. Während der 47. Sitzung hat der Minister hierzu Folgendes ausgeführt. Ich zitiere aus dem Entwurf des Kurzprotokolls der Beratung vom 24. Februar: „Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus unterstreicht, dass eine dem Verfassungsrecht genügende rechtliche Würdigung des Gleichheitsgrundsatzes gewährleistet sei. Es werde jeder Person, die es wünsche, ermöglicht, das Angeln auszuüben. Das treffe gleichermaßen für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern wie für Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu.“ Herr Minister, jetzt stehen Sie auch politisch in der Verantwortung, dieses so umzusetzen.

(Torsten Koplin, PDS: Oha! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Mit dieser Vorabrichtigstellung hoffe ich, die Wogen auf den Angelgewässern Mecklenburg-Vorpommerns etwas geglättet zu haben. Ich sehe ja auch auf dem Gästerang fachkundige Zuhörer. Im Übrigen ist die Anglerwelt Schleswig-Holsteins im letzten Jahr auch nicht untergegangen. Dort sind nämlich insgesamt nur 1.996 Touristenfischereischeine ausgegeben worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. Diese wird Ihnen, so hoffe ich, umso leichter fallen, als dass der Landwirtschaftsausschuss, wie eingangs erwähnt, sich die Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse zu Eigen gemacht hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Petri Heil!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Danke schön, Frau Monegel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Angeljahr beginnt ja auch in diesen nächsten Tagen oder hat zum Teil sogar schon begonnen...

(Im Plenarsaal klingelt ein Handy. – Zurufe von einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS: Jaja, die Angler!)

Ich bin das nicht. Ich war das nicht.

... und deswegen freue ich mich, dass wir heute zu einem der wichtigsten Gesetze kommen. Ich hatte ja schon angedeutet, ich bin der festen Überzeugung, dass wir ein sehr modernes Fischereigesetz heute vorlegen werden. Und ich freue mich, ich darf das an dieser Stelle auch mal sagen, dass der Präsident Herr Henning hier unter uns weilt und sicherlich interessiert verfolgen wird, ob wir uns möglichst auf einen breiten Konsens zubewegen.

Ich möchte mich am Anfang meiner Ausführungen ausdrücklich bedanken für die konstruktive Begleitung in dem Gesetzgebungsverfahren sowohl bei den Verbänden, der

Fischereiverband war ja sehr aktiv an diesem Verfahren beteiligt, als auch bei allen Fraktionen. Mit dem neuen Entwurf, glaube ich, schaffen wir eines der modernsten Fischereigesetze Deutschlands. Wir schaffen ein Gesetz in dem gewässerreichsten Bundesland Deutschlands, das zu einem weiteren Eldorado im Bereich der Fischerei und natürlich auch der Freizeitfischerei beitragen soll und damit natürlich die Anerkennung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Bekanntheitsgrad weiter erhöhen soll. Und dass Gäste aus nah und fern herzlich willkommen sind, unterstreichen wir, glaube ich, in einem sehr deutlich ausformulierten Gesetzesentwurf, der damit den Interessen der Fischerei, aber auch der Freizeitfischerei Rechnung trägt. Das ist gut für MecklenburgVorpommern, für die Anglerinnen und Angler. Und Fisch zu essen ist im Übrigen für uns auch insgesamt sehr gut.

Mit dem neuen Entwurf dieses Fischereigesetzes liegt eine Änderung vor, die geradezu aufzeigt, wie man Bürokratie innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter abbauen kann. Ich hatte schon bei der Ersten Lesung zur Einbringung darauf verwiesen, dass wir insgesamt aus den 44 Paragraphen des alten Fischereigesetzes und des Fischereischeingesetzes in einem Gesetz insgesamt nur noch 27 Paragraphen haben werden. Vieles darin ist außerdem deutlich kürzer und prägnanter als früher geregelt worden. Auf eine mögliche Folge hatte ich auch in dem Zusammenhang schon hingewiesen. Meine große Hoffnung und die gemeinsame Zielrichtung, die wir mit den Anglerinnen und Anglern sowie den Fischerinnen und Fischern verfolgen, wird natürlich sein, dass man im Konfliktfall auch untereinander Lösungen schafft und damit hoffentlich zu einem möglichst guten Miteinander im Rahmen von Streitigkeiten kommt.

Für einige besondere Fälle gibt es künftig keine spezialgesetzliche Regelung mehr. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass sich ständig neue Konfliktfelder damit entwickeln werden. Ich nenne mal solche Beispiele, die da mit aufgenommen worden sind. Der Setzkescher ist wieder mit dabei, ich glaube, zur großen Freude ausdrücklich der Anglerinnen und Angler. Oder das Thema – ich glaube, so sollten wir ihn in der Zukunft benennen –, einen zeitweiligen Fischereischein ermöglichen zu können in Mecklenburg-Vorpommern, um damit einem Hobby näher zu kommen oder daraus eine Passion werden zu lassen, halten wir jedenfalls für absolut richtig. Wir sind auch davon überzeugt, dass dieser Gesetzesentwurf und diese Gesetzesverschlankung einen entscheidenden Punkt zur Entbürokratisierung, zum Abbau von Bürokratie in sich trägt. Vielmehr sind die Betroffenen natürlich künftig auch angehalten, im Konfliktfall direkte Lösungen zu finden, und zwar ohne dass gleich die Paragraphen dazu genommen und genutzt werden und man sich diese gegenseitig um die Ohren schlägt, wenn ich das mal so sagen darf. Im Übrigen ist dies keine Besonderheit des Fischereigesetzes. Schließlich gibt es bei den Fischern und Anglern nicht mehr oder weniger Probleme als bei anderen Interessengruppen.

Und ich glaube, wenn ich auch das noch mal ansprechen darf, so ein schlankeres Gesetz ist natürlich ein sehr positiver Präzedenzfall. Wir sollten uns nämlich in vielen Bereichen unserer Lebensmöglichkeiten wirklich verstärkt einer neuen vernünftigen Form außergesetzlicher Regelungen zuwenden beziehungsweise ihnen damit den notwendigen Raum geben. Wenn wir es damit ernst meinen, dass Deregulierung endlich greifen soll, dann geht es eben einfach nicht anders. Ich glaube, dass unser Haus

und damit das Landwirtschaftsministerium mit dem Ausschuss gemeinsam dazu einen wertvollen Beitrag leisten und geleistet haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für diese zügige und vor allem auch sehr konstruktive Befassung des Fischereigesetzentwurfes seitens der Fraktion, der Ausschüsse und Verbände möchte ich mich noch mal herzlich bedanken. Ich bin daher natürlich sehr zuversichtlich, dass wir unsere Zielvorstellungen auch terminlich realisieren können, denn die Chancen stehen jetzt sehr gut, wenn es denn heute zur Verabschiedung kommt. Es gilt ja als ziemlich sicher, dass das neue Gesetz dann mit den dazugehörigen Verordnungen zum 1. Juli in Kraft treten wird. Im Übrigen hat man es nicht allzu oft – nicht nur der Finanzausschuss hat das lobend erwähnt –, dass mit dem neuen Fischereigesetz keine zusätzlichen Kosten verursacht werden, im Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten können insgesamt weiter zurückgedrängt werden, wie es von vornherein unsere gemeinsame Zielrichtung war.

Kernthema vieler Auseinandersetzungen und alles in allem fruchtbarer Diskussionen, gerade unter den Abgeordneten, war und ist nach wie vor, es ist eben schon angeklungen, der so genannte Tourismusangelschein oder – ich betone ausdrücklich – diese zeitweilige Angelberechtigung. Um es gleich vorwegzunehmen, es ist und bleibt für mich, was diese Bezeichnung Touristenangelschein betrifft, aus meiner Sicht nach wie vor nur ein Arbeitstitel. Wir werden diesen befristeten, ich betone es nochmals, diesen befristeten Fischereischein selbstverständlich jedermann anbieten, nicht etwa nur Touristen aus anderen Bundesländern, sondern jeder Bürger, der es wünscht, wird die Möglichkeit haben, dieses zu nutzen.

Und, Frau Monegel, ich bin sehr dankbar, dass es eben schon angesprochen worden ist, 2.000 zeitweilig begrenzte Angelscheine sind im letzten Jahr in SchleswigHolstein ausgereicht worden. Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 85.000 Freizeitanglerinnen und -angler. Da dürfte es eigentlich zu solchen Konflikten nicht kommen. Voraussichtlich werden wir eben diesen Tourismusangelschein umwidmen in einen zeitweiligen Fischereischein. Damit könnten wir alle noch zuletzt bestehenden Irritationen endgültig beseitigen. Im Übrigen sage ich in Richtung des Antrages der CDU ausdrücklich, die geführte Angelei ist auch heute möglich. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir, wenn Ihrem Antrag zugestimmt würde, das gesamte Gesetz weiter ändern müssten und sowohl bei den Ordnungswidrigkeiten aufnehmen müssten. Ich bitte Sie ausdrücklich darum: Lassen Sie uns das in der zu erarbeitenden Verordnung, die wir auch mit den Verbänden abstimmen werden, lösen. Ich bin auch bereit, nach einer bestimmten Zeit gern erneut darüber zu verhandeln und zu reden, ob wir die Verordnung anpassen, verändern müssen oder auch anderweitige Veränderungen vornehmen sollten.

Es sollte auch keine Zweifel mehr geben dürfen, dass bei uns jeder unabhängig von seinem Wohnort und seinem zeitlich befristeten Fischereischein diesen erwerben kann. Damit ist deutlich geworden, wir begrenzen diesen zeitweiligen Fischereischein auf 28 Tage, so, wie es im Gesetz festgeschrieben ist. Ich kann mir jedenfalls vorstellen – und das ist ja unser gemeinsames Ziel, so habe ich es immer verstanden, auch mit dem Landesanglerverband und mit dem VDSF –, dass wir damit ein so genann

tes Schnupperangebot unterbreiten, sich mit der Angelei, mit der Natur, mit der Kreatur, mit diesem Hobby und hoffentlich mit der Passion auseinander zu setzen, mit dem Ziel, möglichst schnell einen richtigen Fischereischein und eine hochwertige Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern ablegen zu können.

Allen, die eben noch nicht so recht wissen, ob Angeln in der Zukunft für sie das Hobby sein wird und hoffentlich daraus sogar eine Passion wird, bieten wir damit zumindest die Möglichkeit eines Schnupperkurses an. Wir bieten demnächst jedenfalls die Möglichkeit an, dieses erst einmal auszuprobieren. Das bedeutet für mich eindeutig diese Klausel. Der zeitweilige Fischereischein, der nur für unser Bundesland, ich sage dies ausdrücklich, Gültigkeit besitzen wird, sollte keinesfalls mit dem regulären Fischereischein konkurrieren. Das darf er nicht, das soll er nicht und das ist auch nicht die Intention des Landtages und schon gar nicht der Regierung. Wir werden uns selbstverständlich darum kümmern, dass diesbezüglich in anderen Bundesländern Klarheit besteht und die regulären unbefristeten Fischereischeine auch weiterhin überall in den anderen Bundesländern anerkannt werden.

Auch anderen Irritationen zur Fischereischeinvergabe in unserem Bundesland, wie sie kürzlich durch die Presse gelaufen sind, werden wir schnellstens mit geeigneten Maßnahmen begegnen. Selbstverständlich wird kein Angler und keine Anglerin in Mecklenburg-Vorpommern fürchten müssen, ab 2006 nicht mehr als Tourist in Bayern oder Sachsen angeln zu können. Hier gibt es klare Absprachen, dass der Fischereischein, der in einer hochwertigen Form in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt wird, auch in anderen Bundesländern akzeptiert und anerkannt wird. Unser zeitweiliger Fischereischein dagegen soll – im Übrigen auch als Saison verlängernde Zusatzmaßnahme – vor allem eine Motivation für diejenigen Touristen oder Gäste sein, die zu uns kommen oder die aus dem eigenen Lande stammen, an die Mecklenburgische Seenplatte oder an die Ostsee zu gehen. Doch Motivation wird letzten Endes natürlich auch von Erfolg bestimmt.

Im Übrigen findet dieses geführte Angeln, sehr geehrte Frau Holznagel, doch im Wesentlichen gerade in der Küstenregion heute schon statt. Ich sehe es jedenfalls persönlich so, dass diejenigen, die mit einem Kutter herausfahren und dann eine geführte Angeltour machen, und das sind geführte, weil diese Boote heute mit Instrumenten ausgerüstet sind,...

(Eckhardt Rehberg, CDU: Dann waren Sie noch nie auf einem Kutter, Herr Backhaus.)

Ja, ich bin gerade mit dem Präsidenten auf dem Kutter gewesen und habe sogar etwas gefangen.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Und noch nie die Fischereiaufsicht kontrollieren erlebt.)

Die haben uns sogar überprüft, Herr Rehberg. Das war wirklich so.

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU)

Ja, das war definitiv so.

Im Übrigen kann ich nur davor warnen, einem Guiding, so, wie Sie das hier in Ihrem Änderungsantrag darstellen, also einem geführten Angelprozess, hier die Verantwortung zu übertragen. Jeder mündige Bürger ab 18 hat die volle Verantwortung. Ich kann die Absicht auch so nicht erkennen, aber das Chaos, was Sie gegebenenfalls mit