Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Spätestens seit dem ersten Fortschrittsbericht wissen alle, die es wissen wollen, dass unsere Haushaltsstruktur nicht in Ordnung ist. Im Vergleich zu den finanzschwachen westdeutschen Ländern investieren wir deutlich mehr. Im Jahr 2003 waren das 900 Millionen Euro. Dort steckt unser Problem also nicht. Unser Problem ist, dass die laufenden Ausgaben zu hoch sind. Uns machen insbesondere zwei Blöcke zu schaffen:
Unsere Ausgaben für die Kommunen sind deutlich höher als die der Westländer und auch höher als die der anderen ostdeutschen Länder. Wir leisten uns im Vergleich zu den westlichen Flächenländern Personalausgaben, die um 380 Millionen Euro zu hoch liegen. Das ist der zentrale Punkt, der uns beschäftigt. Eigentlich sind diese Erkenntnisse nicht neu, aber infolge der drastischen Einnahmeausfälle 2002 und 2003 werden sie jetzt offenkundig. Ergebnis: Wir müssen unsere Ausgaben schneller den Einnahmen anpassen, als noch vor drei Jahren konzipiert.
Schon damals, und zwar 2001, haben wir Ihnen, Herr Rehberg, ein Personalkonzept vorgelegt, das weder im Landtag noch im Finanzausschuss diskutiert worden ist. Zu dem jetzigen Personalkonzept gibt es keine vernünftige Alternative. Dass das so ist, ergibt sich aus den Strukturdaten unseres Haushaltes. Sie unterscheiden sich tendenziell nicht von denen Thüringens, Sachsen-Anhalts und Brandenburgs und deshalb werden auch dort ähnliche Programme gefahren wie bei uns. Beispiel Thüringen: Die „Ostsee-Zeitung“ berichtete, dass Thüringen 81 Behörden schließen oder umstrukturieren und innerhalb von fünf Jahren 7.400 Stellen in der Landesverwaltung abbauen wird.
Meine Damen und Herren, das Personalkonzept, das Ihnen jetzt vorliegt, ist das weitestgehende aller bisherigen Konzepte. Rund 25 Prozent der Stellen werden gestri
chen. Die Stellenausstattungen in den einzelnen Organisationsbereichen der Landesverwaltung werden neu justiert. Wir haben Organisationsbereich für Organisationsbereich in zwei Stufen daraufhin geprüft, wie eine angemessene Aufgaben- und Stellenkapazität aussehen muss. Im ersten Schritt haben wir die Stellenausstattung der beiden westlichen Vergleichsländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Einwohnerrelation auf Mecklenburg-Vorpommern umgerechnet. Und, Herr Rehberg, Vollzeitäquivalente gibt es da nicht, sondern wir können nur immer Stellenpläne mit Stellenplänen vergleichen.
Die Vergleiche waren notwendig, weil unsere Stellenausstattung auf Dauer die der westlichen Flächenländer insgesamt nicht übersteigen darf. Und Hektik war bei der Erarbeitung keinesfalls im Spiel. Wir haben hier über Monate sehr solide gearbeitet. Ich muss sagen, ich bin eigentlich stolz auf die Verwaltung im Finanzministerium, die diese Aufgabe so gemeistert hat.
In einem zweiten Schritt haben wir die speziellen Verhältnisse von Mecklenburg-Vorpommern mit einbezogen, und zwar die demographischen Strukturen, die Landesgröße und fachliche Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Straßenkilometer, die Ausdehnung der Großschutzgebiete und anderes mehr. Das neue Verfahren war ein höchst komplizierter Prozess, der aber erfolgreich zu Ende geführt werden konnte. Jetzt haben wir für jeden Organisationsbereich der Landesverwaltung eine neue sachgerechte Basis. Der viel geschmähte Rasenmäher ist im Schuppen geblieben. Sollten später weitere Eingriffe notwendig werden, können wir auf dieser neuen Basis weitere Entscheidungen treffen. Und auch hier muss ich noch einmal betonen, dass wir aufgabenbezogen an die Punkte herangegangen sind. Sie können es im Personalkonzept für jeden Einzelnen nachlesen, denn es ist vollkommen transparent dargestellt.
Personalkonzept und Verwaltungsreform bedingen einander. 2009 sollen bisherige Landesaufgaben zum Teil auf die kommunale Ebene übergeleitet werden. Mit unserem Personalkonzept können wir exakt das Personal bestimmen, das für die übergeleiteten Aufgaben in den Kommunen notwendig ist. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen nicht zu viel Personal erhalten. Wir werden unsere Personalüberhänge also nicht zu Lasten der Kommunen auflösen, wie schon geargwöhnt wurde.
Herr Riemann, Sie können es ja mitentscheiden, aber wir verbinden die Stellenreduzierung mit Aufgabenkritik.
Dabei wollen wir anders vorgehen als Sie in Ihrem Antrag, liebe Kollegen von der CDU. Aufgabenkritik als Voraussetzung für den Stellenabbau führt zu nichts, das sagen Ihnen alle Verwaltungspraktiker. Wer wird schon selbst den Ast absägen, auf dem er sitzt?! Wir geben darum die möglichen Personalkapazitäten vor und ver
pflichten die Dienststellen, die Erledigung ihrer Aufgaben mit den verfügbaren Ressourcen zu organisieren. So verspricht Aufgabenkritik weit mehr Erfolg.
Maßstab für das Personalkonzept ist die Stellenausstattung in den westlichen Flächenländern auf der Basis vom 01.01.2004. Und deshalb werden die veränderten Strukturen danach umgerechnet, Herr Rehberg. Wir können nicht die Basis nehmen und dann das schon antizipieren, was in Folge kommt, sondern wir müssen die Grundlage beibehalten und können nicht in dem Verfahren springen.
(Beifall Heike Polzin, SPD, Angelika Gramkow, PDS, und Gabriele Schulz, PDS – Zuruf von Heike Polzin, SPD)
Das ist aber erklärt, das können Sie nachlesen! Ich biete der CDU-Fraktion an, gerne einmal in Ihre Fraktion zu kommen, um mit Ihnen über diese Fragen zu diskutieren. Ich glaube, dann wird etliches klarer werden.
Im Durchschnitt verfügen die Landesverwaltungen der westlichen Länder ebenso wie unser Vergleichsland Schleswig-Holstein über 19,5 Stellen je tausend Einwohner. Wenn die dortigen Verwaltungen ihre Aufgaben mit dieser Stellendichte erfüllen, dann müssen wir auch damit auskommen. So sind wir herangegangen. Wir haben jetzt keine umfangreiche und keine erfolgversprechende Aufgabenkritik gemacht, sondern wir haben gesagt, wenn in Rheinland-Pfalz oder in Schleswig-Holstein diese Aufgaben mit diesem Personalschlüssel erledigt werden, dann muss das auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein. Also so sind wir herangegangen.
Meine Damen und Herren, wie die Entwicklung in den westlichen Flächenländern weitergeht, ist für uns zurzeit noch nicht erkennbar. Eine belastbare Prognose der Stellenausstattung in den westlichen Flächenländern für 2009 ist für uns zurzeit nicht möglich. Für Mecklenburg-Vorpommern haben wir aber schon die voraussichtliche Einwohnerentwicklung bis 2009 berücksichtigt. Auf dieser Grundlage werden in der gesamten Landesverwaltung 10.485 Stellen entfallen. Bisher verfügt die Landesverwaltung ohne BBL und ohne Uniklinika über rund 42.200 Stellen – Zeitpunkt 01.01.2004. Im Abbaukonzept nicht enthalten sind die Landtagsverwaltung und der Landesrechnungshof, bei denen ebenso wie bei den anderen Verwaltungsbereichen rechnerische Überhänge zu erkennen sind. Dies festzustellen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wollen Sie mir hoffentlich nicht als Verfassungsbruch ankreiden. Zu der Frage, wie diese Bereiche behandelt werden sollen, besteht Handlungs- und Entscheidungsbedarf beim Parlament.
Die Einzelheiten der Stellenreduzierungen ergeben sich aus der Unterrichtungsdrucksache. Dabei ist übrigens sichergestellt, dass nicht nur Stellen, Herr Riemann, von „Indianern“, sondern auch solche von „Häuptlingen“ entfallen werden.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ich bin schon gespannt, welche Häuptlinge betroffen sind. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Den Umfang der Stellenreduzierung aufgabenbezogen zu ermitteln war bereits eine schwierige Aufgabe. Aber
das ist nur der Ausgangspunkt, der Maßstab für den Veränderungsprozess, der mit der Stellenreduzierung notwendigerweise einhergeht. Von ihnen werden alle Bereiche der Verwaltung erfasst werden. Die Umsetzung des Personalkonzepts ist eine höchst ehrgeizige Aufgabe, die von allen Beteiligten noch viel guten Willen, Kreativität und vor allem einen langen Atem erfordern wird. Ich hoffe, dass es uns gelingt, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung nicht nur Verständnis für die Notwendigkeit des Personalkonzepts zu wecken, ich wünsche mir vielmehr, dass der Veränderungsprozess von der Verwaltung aktiv mitgestaltet wird. Dazu sollen die dargestellten Maßnahmen, wie zum Beispiel Veränderung durch Projektarbeit, Personalentwicklung und Qualifizierung für neue Aufgaben, beitragen.
Eine besondere Rolle als Initiator soll das künftige zentrale Personalmanagement übernehmen. Ich erwarte, dass die Verwaltung nach 2009 nicht mehr mit der von heute zu vergleichen sein wird. Ich erwarte weiter, dass wir künftig Veränderungen weit schneller bewerkstelligen können und müssen, als wir das bisher gewohnt sind. Deshalb werden künftig Projektaufgaben zur Lösung neuer Problemstellungen einen wachsenden Umfang annehmen. Wir werden eine „Verwaltung in Bewegung“ werden müssen. Dazu soll das zentrale Personalmanagement beitragen.
Meine Damen und Herren, ich denke, dieses Personalkonzept hat eine kritische, aber vorrangig eine ernsthafte Erörterung verdient. Es reicht nicht, wenn einerseits die Methodik der Landesregierung im Grundsatz akzeptiert wird, wie es die CDU tut, wenig später aber alle konkreten Forderungen auf Ausnahmeregelungen abzielen, die den Stellenabbau weitgehend wieder aufheben.
Genau dies ist jedoch das Strickmuster des CDU-Antrages auf Drucksache 4/1557. Dort fordern Sie die schlankste Verwaltung Deutschlands. Das hört sich gut an.
Gleichzeitig fordern Sie aber die Korrektur der Abbauvorgaben bei Hochschulen, Gerichten, Staatsanwaltschaften, bei der Polizei, bei der Tourismusförderung und in der Gesundheitswirtschaft.
(Angelika Gramkow, PDS: Die Bildung haben Sie überhaupt nicht betrachtet. Komisch! – Eckhardt Rehberg, CDU: Lesen! Schön lesen! Genau hingucken! – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Das passt aber nicht zu Ihrer Forderung nach der schlanksten Verwaltung Deutschlands. Offenbar wollen Sie der Öffentlichkeit Sand in die Augen streuen und Sie stellen wieder einmal eine typische Milchmädchenrechnung auf.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Angelika Gramkow, PDS, und Gabriele Schulz, PDS – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Folgende kleine Rechnung zeigt die Unstimmigkeit Ihrer Forderung: Wir hatten 2004 rund 42.200 Stellen, davon 14.800 Lehrerstellen. Es verbleiben noch 27.400 Stellen im übrigen Bereich. Auf Ihre Schonbereiche Polizei, Hochschulen, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gesundheitswirtschaft und Tourismusförderung entfallen rund 13.500 Stellen. Somit stehen nach Ihrer Vorstellung für Stellenstreichungen ohne den Lehrerbereich nur noch rund 13.900 Stellen zur Verfügung. Wir müssten aber annährend 5.000 Stellen davon streichen, wenn wir unser Abbauziel erreichen wollten. Und da sage ich Ihnen jetzt einmal, welche Bereiche das sind: Finanzverwaltung, Forstverwaltung, Strafvollzug,
STAUN und Landwirtschaftsämter, die Ministerien. Das sind 5.000 Stellen in dem Bereich. Gucken Sie sich einmal an, wie das aussehen würde!
In diese unseriöse populistische Linie passt auch Ihre Forderung nach unverzüglicher Kabinettsverkleinerung auf sieben Ressorts. Sie wissen ganz genau, dass damit nur ein Bruchteil der von uns vorgesehenen 400 Stellenstreichungen bei den Ministerien realisiert werden könnte. Wir gehen also viel weiter als Sie. Wir sind auch viel konsequenter als Sie. Es ist übrigens kein Geheimnis, dass diese Regierung entschlossen ist, die Zahl der Ministerien zu reduzieren. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Umfang und Zeitpunkt entscheidet der Ministerpräsident in der Koalition.
Ihre Feststellung zu den im Haushaltsgesetz noch enthaltenen 1.600 kw-Vermerken zeigt mir, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Alle im Haushaltsplan enthaltenen kw-Vermerke sind Bestandteil dieses Konzepts und nicht gesondert zu sehen. Die 1.600 kW-Vermerke sind obsolet. Im nächsten Haushaltsgesetz werden sie nicht mehr enthalten sein. Diese kw-Vermerke sind in Vorbereitung auf die Tarifverhandlungen zur Arbeitszeitreduzierung ohne Lohnausgleich beschlossen worden.
Der Tarifvertrag über die Arbeitszeitverkürzung vom letzten Jahr – das will ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen – war ein richtiger und wichtiger Schritt zur Begrenzung der Personalausgaben. Der damit verbundene Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen ist kein Nachteil für die Umsetzung des Personalkonzepts. Im Gegenteil, die Beschäftigungsgarantie bis 2010 schafft eine wesentliche Voraussetzung für eine weitgehende problemarme Personalreduzierung,