Ich will an dieser Stelle nur noch eins sagen. Ich greife den Satz, Frau Fiedler-Wilhelm, von Ihnen auf, der da heißt: Es gab durchaus ein Pro für den gemeinsamen Unterricht, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Sie wissen sehr genau, dass wir schon begleitend zum Gesetzesverfahren ein Konzept auf den Weg gegeben haben, das genau in diesen Parametern vorbereitet. Ich will noch einmal sagen, es gab seit 1990,
Ich erinnere daran, wie wir bei Nacht und Nebel plötzlich alle Hauptschullehrer, Realschullehrer und Grundschullehrer waren. Da hat uns kein Mensch gefragt, niemanden da draußen: Wollt ihr das bayerische Schulsystem? Da hat niemand die Lehrer gefragt: Wie sieht es denn damit aus und wie kommt ihr damit zurecht?
Nee, eine Enquetekommission war erst recht nicht dran. An die Demos erinnere ich mich noch sehr gut, damals habe ich ja schließlich auch noch grölend vor dem Ministerium gestanden und gerufen:
„Wo ist denn der Wutzke hin?“ Also das haben wir alles durch. Deshalb, meine ich, ist das natürlich ein bisschen schwierig, wenn Sie mir das jetzt wieder unterjubeln.
Sie haben jetzt plötzlich die über demokratische Spielregeln hinausgehende, ja, Runde-Tisch-Beteiligung im Enquetebereich für sich entdeckt. Das ist auch sehr populär,
das klingt richtig toll, aber es ist sehr unpraktikabel. Wir meinen, wir müssen uns unserer Verantwortung stellen. Viele da draußen fordern: Fällt endlich Entscheidungen, macht endlich mit Konsequenz das Thema fertig! Das tun wir.
(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Wir lassen uns Zeit mit Entscheidungen. Das ist eben der Unterschied. Wir lassen uns Zeit mit Entscheidungen. Das ist der Unterschied!)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Volker Schlotmann, SPD: Eine! – Angelika Gramkow, PDS: Das geht nicht.)
Erste Frage: Sie haben gerade ausgeführt, Frau Polzin, dass die CDU das Thema Enquetekommission entdeckt hat. Bestätigen Sie, dass der Landeselternrat und der Städte- und Gemeindetag schriftlich und auch mündlich eine Enquetekommission in der Anhörung gefordert haben?
Herr Renz, ich würde gerne mit einer Gegenfrage antworten. Erinnern Sie sich an meine ersten Sätze? Genau das habe ich selbst gesagt, aber ich versuchte auch, den Unterschied zwischen einem Interessenverband und einer Opposition, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben hat, in diesem Zusammenhang herauszustellen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Heinz Müller, SPD: Den Unterschied versteht er nicht.)
Frau Polzin, sind Sie in der Lage, dem Parlament einen einzigen Anzuhörenden zu benennen, der uneingeschränkt dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmt?
Nein, Herr Renz, nicht einmal die Landesfrauenbeauftragte war mit unserem Gesetz so zufrieden. Sie war auch der Meinung, wir hätten es nicht genügend gegendert. Nun muss man sich aber überlegen, ob man bei dem unterschiedlichen Maß von Dingen, Anregungen, Kritiken tatsächlich immer das Urteil abgeben muss, es war eine vernichtende Kritik. Das muss man sehr differenziert sehen und im Übrigen wüsste ich nicht, dass eine Anhörung dazu da ist, dem Gesetzgeber zuzujubeln. Die war schon immer dazu da, Anregungen und Kritiken anzubringen. Damit kann ich sehr gut umgehen.
Frau Polzin, Sie haben sehr temperamentvoll die Sinnhaftigkeit von Anhörungen beschrieben, deswegen meine konkrete Frage,
da Sie ja auch im Nachgang viele der Anzuhörenden eingeschätzt haben: Wie sinnvoll erachten Sie eine Anhörung zum Thema Schulgesetz, wenn Sie nur davon sprechen, dass Interessenvertreter höchstwahrscheinlich befangen sind?
Herr Renz, also jetzt haben Sie mit mehreren Unterstellungen gearbeitet. Zunächst einmal, im Gegensatz zu Ihnen verteile ich vor dem Mikrofon eigentlich keine Zensuren.
Ich habe das umgekehrt schon oft gehört. Ich habe lediglich festgestellt, dass Anzuhörende in ihrem Interesse agitieren. Das ist legitim
Das ist auch genau der Grund, weshalb wir die verschiedensten Verbände zu diesem Thema anhören. Sie wissen, im Schulgesetzbereich sind wir doch immer schon ein paar Leute. Da kenne ich andere Gesetze mit weniger Anzuhörenden. Also diese Abwertung werden Sie von mir überhaupt nicht hören, im Gegenteil. Ich meine, man hat nach der ersten Anhörung – und man wird es auch nach der zweiten tun – durchaus wichtige Anregungen aufzunehmen, die den Gesetzesentwurf modifizieren und verbessern. Dafür brauchen wir die Experten da draußen.