Würden Sie mir zustimmen, dass die Kompensation der Erbschaftsteuerneuregelung gerade mit den Ländern verhandelt wird, also dass wir selbstverständlich das Landesinteresse im Auge haben müssen, und das tut auch unsere Finanzministerin, …
Das Gleiche gilt für die Situation um die Rußpartikelfilter und auch für die KfzSteuer, die herabgesetzt werden soll. Auch sie ist eine Landessteuer …
Ich denke auch, dass die Frage „Arm und Reich“ und die Situation, dass wir eigentlich in der Bundesrepublik Deutschland seit 1985 sinkende Steuersätze haben, aber fünf Millionen Arbeitsplätze,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erbschaftsteuer, Herr Riemann, solche Fälle, zu denen Sie hier gerade Frau Gramkow gefragt haben, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht,
Die 100 Millionen, die jetzt im Gespräch sind, werden über den Länderfinanzausgleich natürlich das Land Mecklenburg-Vorpommern wieder mitbelasten. Deshalb: Vorsicht mit Ihren Äußerungen! Es gibt übrigens schon eine Reihe von Vorschlägen, die deutlich unterhalb der 100 Millionen sind. Warten wir ab, was da tatsächlich am Ende herauskommt.
Aber ich habe hier ganz bewusst noch einmal ums Wort gebeten wegen des Fortschrittsberichtes. Ich möchte um eins bitten, und zwar, dass wir uns darüber verständigen, dass wir irgendwelche neuen Abrechnungsgesichtspunkte nicht zu stark diskutieren. Ich möchte nicht, dass wir dieses Gesetz wieder aufmachen. Ich sage es Ihnen ganz klipp und klar: Ein so gutes Ergebnis, wie wir es 2001 erzielt haben, würden die ostdeutschen Länder nicht noch einmal erzielen.
Deshalb: Ob nun der Investitionsbegriff geändert werden muss oder dies oder jenes verändert werden soll, das sind Diskussionen, die wir im stillen Kämmerlein führen können, aber wir sollten sie bitte nicht nach draußen bringen. Es könnte sein, dass bestimmte Leute das aufgreifen, und dann sind wir irgendwo die Gelackmeierten. Das ist das eine.
Das Zweite ist – Herr Liskow, Sie waren sich nicht ganz sicher –, was zwischen Bund und Land mit der Abrech
nung 2003 passiert ist. Ich will es Ihnen noch einmal sagen. 2002 hat Mecklenburg-Vorpommern einen Fehlbetrag von 280 Millionen produziert. Damals kam von Ihrer Seite die Forderung, machen Sie doch einen Nachtragshaushalt und erhöhen Sie die Nettokreditaufnahme. Wir haben uns damals für die Fehlbetragslösung entschieden. Wir haben dann bei der Abrechnung im Fortschrittsbericht für das Jahr 2002 die Fehlbetragssumme mit ausgewiesen und hatten dadurch ein dementsprechend schlechteres Ergebnis, haben dann natürlich bei 2003 diese Summe nicht mehr berücksichtigt, weil wir sie schon 2002 drin hatten. Der Bund hat sein Abrechnungsschema dahingehend geändert, dass er umgeschwenkt ist von Fehlbetrag auf Nettokreditaufnahme und hat uns dann die 120 Millionen noch mal wieder mit reingerechnet. Das war auch ein Punkt für uns, dass wir gesagt haben, wir wollen jetzt klare Kante. Wir wollen Nachtragshaushalt mit Änderung Nettokreditaufnahme – das, was Sie uns ja beim Landesverfassungsgericht in Frage gestellt haben.
Hätten wir lieber einen Fehlbetrag ausweisen sollen oder war es richtig, was wir gemacht haben mit der Nettokreditaufnahme? Das ist doch der Kernpunkt des Streits für das Jahr 2003 gewesen, aber eindeutig.
Ich habe noch eine Bitte an Herrn Liskow. Der Bund hat uns die 120 Millionen noch einmal abgezogen. Deshalb sind wir nur bei neun Prozent gelandet bei den Investitionen. Wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Die Bundesversion war aber gedruckt, war durch. Ich hoffe, dass wir es für 2004 jetzt mit dem Bund nun eindeutig so haben, dass uns das nicht zweimal angerechnet wird.
Ich habe noch eine Bitte: Wir sollten uns bis 2004 auch gegenüber dem Bund eindeutig dafür aussprechen, dass wir die sonstigen teilungsbedingten Sonderlasten mit hineinnehmen.
Herr Liskow, die sind angefallen und wir müssen sie auch drin haben. Es macht keinen Sinn. 1993, als der Vertrag so abgeschlossen worden ist, ist es ausdrücklich so formuliert worden und wir sollten jetzt nicht hinter diesem Ergebnis zurückbleiben. Dass wir es 2005 nicht mehr durchbekommen haben, war schon ärgerlich genug, aber wir müssen es bis 2004 drin lassen.
Nur dann haben wir auch die Chance für die Folgejahre, gegenüber den starken westdeutschen Ländern immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir eben noch nicht ein „normales“ Bundesland sind, sondern dass wir hier zusätzliche Lasten haben. Wir werden die auch noch eine ganze Reihe von Jahren weiter behalten, ganz eindeutig. Solange wir das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen haben, solange wir die kommunalen Altschulden haben und solange wir eine überproportionale Arbeitslosigkeit haben, werden wir zusätzliche Ausgaben im Landeshaushalt haben.