(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Ist Ihnen gar nicht aufgefal- len, dass da gar keine vier Kreise drinstanden?)
Herr Müller, nun muss ich ja sagen, ich bin jetzt zu faul, ehrlich gesagt, um an meinen Platz zu gehen, aber da liegt der alte Entwurf und in dem stehen die vier Kreise drin, Paragraph 76 und folgende, wenn ich mich recht entsinne. Sie haben nur eins geändert. Die Kreissitze werden jetzt nur noch vorläufig festgestellt.
Da gibt es jeweils bei den Regionalkreisen, in den neuen Nummern steht das, noch mal eine solche Vorbehaltsklausel. Man kann mit einer bestimmten Mehrheit den Kreissitz wieder verlegen. Und das – ach Herr Methling ist leider nicht da – hätte ich ihm jetzt erklärt, warum Herr Rehberg vorhin gesagt hat, das macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn man nicht weiß, wie viel Kosten es verursacht, wenn man die Kreisverwaltungen dort zusammenführt. Und übrigens, das Prinzip der Einheit der Verwaltung ist auch eine Frage der Organisation. Ich möchte jeden Landrat wirklich warnen und davor bewahren, dass er in einem Provisorium leben muss, wo er, wenn er einen Mitarbeiter zu einem Gespräch bitten will – und es ist immer noch so, dass man sich manchmal auch sehr gut in die Augen gucken kann bei einem Gespräch –, das zwei Tage vorher anmelden muss, denn er muss erst einmal anreisen.
Herr Müller, ich sage Ihnen aus eigener Erfahrung, das ist krank. Das ist einfach ein Mangel an praktischer Erfahrung und der ist sicher für den einen oder anderen, der aus einem anderen Bereich als der Verwaltung kommt, durchaus verständlich.
Ich weiß nicht, ob der Herr Timm das so gut fände, wenn sein Verwaltungspersonal für alle Ewigkeit querbeet über dieses Land verteilt wäre, denn es wäre nicht mehr in der Stadt Schwerin.
Aber kommen wir noch mal zu den Punkten, wo ich meine, dass überhaupt nicht nachgedacht worden ist. Zwischen dem ersten und zweiten Gesetzentwurf, sagen Sie, das sind Riesenunterschiede.
Stimmt. Da fehlen nämlich plötzlich bei den Kosten … Das sind auch noch andere Paragraphen. Insofern gibt es Unterschiede. Beim alten Entwurf war es der Paragraph 101 und da war es die Anlage 50. Und nun bei dem neuen Entwurf ist es der Paragraph 99, Absätze 1 bis 3, habe ich gesehen. Da gibt es eine Tabelle in der Anlage, die hat jetzt die Nummer 60. Das liegt daran, dass Sie vorne so furchtbar viel reingeschrieben haben, warum dieser Gesetzentwurf doch so sein muss, wie Sie das wollen.
Also Sie haben nicht begründet, sondern Sie haben erst entschieden und dann haben Sie eine Begründung geschrieben. Aber da weise ich Sie darauf hin, das sollten Sie sich mal angucken. Weil Sie gesagt haben, es werden jetzt nicht mehr die 20 oder 21 Prozent vorweg abgezogen, das müssen Sie auch nicht. Das müssen Sie deswegen nicht mehr, weil Sie nämlich jetzt die Personalkosten schon von vornherein gekürzt haben, das heißt, nicht etwa tatsächlich gekürzt haben, sondern das, was Sie uns anrechnen wollen als Kommune. Das wäre ja schön, wenn Sie die Personalkosten kürzen könnten, aber dann hätten Sie wirklich das tun müssen, was die Kreise und die Gemeinden in den ganzen Jahren gemacht haben, was die Landesregierung verbaselt hat, nämlich tatsächlich Personal abbauen. Das tun Sie nicht.
Wenn Sie das mal betrachten, dann sehen Sie, dass die angeblich neue Berechnung eine reine Mogelpackung ist. Ich habe mal nachgerechnet: In zehn Jahren haben Sie aus … Ich brauche es nicht nachzurechnen, das verstehen Sie so. Von 0,7 in 10 Jahren, das sind 7 Prozent.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr schön! – Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU)
Meine Damen und Herren, was Sie nicht berücksichtigen, ist, dass Sie mit dem Personal umgehen nach Gutsherrenart, und zwar mit dem Personal des Landes. Die kriegen also einen speziellen Vertrag mit Kündigungsschutz. Und dann schreiben Sie ins Personalüberleitungsgesetz – das liegt allerdings erst in einem Vorentwurf vor, das ist noch gar nicht eingebracht, aber ich habe es mal gelesen, durfte es auch lesen, weil es uns offiziell zugesandt worden ist –, dass der Kündigungsschutz erweitert wird, nämlich noch mal um zwei Jahre. Und nun freuen sich natürlich unsere Mitarbeiter in den Stadtverwaltungen. Wir haben gerade einen Haustarifvertrag geschlossen mit großen Mühen und mit Zustimmung der Gewerkschaft – zehn Prozent weniger Einkommen für die Mitarbeiter. Das ist ein hartes Ding, ehrlich, das tut weh in den unteren Einkommensstufen. Ja, die freuen sich aber jetzt toll über Sie, weil die, die vom Land kommen, die Kündigungsschutz haben, kriegen über das Personalüberleitungsrecht noch mal zwei Jahre Kündigungsschutz.
Und was passiert mit unseren? Meine Damen und Herren, wissen Sie, das da ist wirklich Verwaltung und Regierung nach Gutsherrenart. Das können wir nicht mitmachen. Das können wir nicht mitmachen.
Und schließlich, ich will Ihre Geduld nicht überstrapazieren, in dem ganzen Gesetzentwurf kann ich nicht erkennen – in dem, der jetzt dem Parlament offiziell vorliegt, den anderen hatten wir ja freundlicherweise nur zur Kenntnis –, dass die vielen sehr grundlegenden Stellungnahmen, Vorschläge und auch Fragen überhaupt behandelt worden sind. Und da weise ich Sie auf etwas hin: Dadurch, dass die Landesregierung diesen ersten Entwurf und die Stellungnahmen schlampig abgearbeitet hat – und das ist schlampig, wenn ich nicht darauf eingehe und Fragen nicht beantworte –, haben wir jetzt ein Riesenproblem, hat der Landtag ein Riesenproblem. Wir müssen jetzt alle diese Fragen erst noch mal ganz genau aufwerfen, die die Landesregierung gar nicht berücksichtigt hat, und dann müssen wir gucken, wer im Einzelnen zu diesen Stellungnahmen geladen wird. Herr Müller, herzlichen Glückwunsch! Ich sage mal als nun doch schon langjähriges Mitglied in Ihrem Ausschuss –
und ich schätze Ihre Vorsitzführung durchaus, Herr Müller –, das schaffen wir überhaupt nicht. Das können wir überhaupt nicht schaffen, weil der Gesetzentwurf so festgezurrt ist. Das merkt man deutlich, dass alle diese Hinweise, die gekommen sind, gar nicht mehr berücksichtigt werden können, weil nämlich dann die gesamte Struktur auseinander fällt. Und deswegen ist der Gesetzentwurf ausnahmsweise – und das fällt mir sehr schwer, das hier zu sagen – nicht geeignet, in den Ausschüssen beraten zu werden, weil er nicht Grundlage für sachliche Beratungen sein kann, weil er keinerlei Veränderungsmöglichkeiten vorsieht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das werden wir sehen, Herr Dr. Jäger. Das werden wir noch sehen.)
Ich weiß doch, dass Sie immer nur machen, was Ihnen gesagt wird. Natürlich werden Sie das genauso machen. Das ist ja das Traurige.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie müssen nicht beleidigend werden. Sie müssen doch nicht beleidigend werden, Herr Kollege.)
das ein bisschen anders gesehen als ich. Das sage ich mal vorsichtig. Mit Herrn Müller komme ich ab und zu klar,
weil wir beide feststellen, es ist was aus der Praxis an uns herangetragen worden, das macht Sinn. Das haben wir in diesem Ausschuss eigentlich ganz gut gemacht. Das können Sie mit diesem Gesetzentwurf leider nicht machen, weil diesem Gesetzentwurf die Grundlagen fehlen, die man über eine Anhörung zu einem vernünftigen, nämlich für dieses Land passenden Gesetzentwurf machen könnte. Und deswegen bin ich wahnsinnig traurig darüber. Normalerweise hätte ich jetzt gesagt, wir werden in den Ausschussberatungen dafür sorgen, dass es ein ordentlicher Gesetzentwurf wird. Dieser ist so hundsgemein schlecht, den kann man nicht ordentlich hinbiegen. – Vielen Dank.