Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.20 fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 13.22 Uhr

Wiederbeginn: 14.25 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf der Drucksache 4/1922 vor.

Fragestunde – Drucksache 4/1922 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. Born von der Fraktion der CDU.

Bitte schön, Herr Dr. Born.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

1. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Befahrbarkeit der Brückenbauwerke für landwirtschaftliche Großtechnik (Mähdrescher und Trak- toren mit einer erforderlichen Breite von bis zu 3,90 Meter) im III. Bauabschnitt der A 241 gewährleistet?

Das ist die Frage 1.

Herr Abgeordneter Dr. Born, die Befahrbarkeit ist teilweise gewährleistet. Wir haben insgesamt neun Brücken, um die es geht. Vier Brücken sind breiter als 3,90 Meter. Da ist die Befahrbarkeit auf jeden Fall gewährleistet. Fünf Brücken haben eine geringere Breite als die 3,90 Meter und da gibt es die Probleme.

Ich darf die zweite Frage stellen. Sie lautet:

2. Welche Berücksichtigung fanden die Schreiben des Rechtsanwaltes der Zurow-Krassow Gbr vom 08.08.2005 an das Wirtschaftsministerium, des Landesbauernverbandes vom 12.08.2005 an den Wirtschaftsminister und des Landesbauernverbandes vom 02.09.2005 an den Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei in den Plänen zur Realisierung der Überführungsbauwerke und wann wurden entsprechende Antwortschreiben seitens des Wirtschaftsministeriums bzw. des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei an den Landesbauernverband versandt?

Sicherlich können Sie dann auch über den Inhalt der Schreiben gleich etwas sagen.

Herr Dr. Born, jetzt muss ich ein bisschen ausholen.

Die Straßenbauverwaltung des Landes ist beim Bau der Autobahn – und hier geht es ja um den Autobahnbau – Auftragsverwaltung des Bundes. Die Auftragsverwaltung des Bundes hat sich an das Regelwerk des Bundes zu halten, sie macht es ja im Auftrag. Da wurde die Planung für die Autobahn einschließlich dieser Brücken gemacht. Die Planung war etwa Ende des Jahres 2001 fertig und wurde November/Dezember 2001 in einem ganz normalen Verfahren öffentlich ausgelegt. Es haben sich viele gemeldet und ihre Einwände gegen diese Planungen vorgetragen. Landwirte, die den Einwand vorgetragen haben, die Brücke ist zu schmal für meine Fahrzeuge, wurden berücksichtigt. Den Einwänden wurde entsprochen, die Brücken wurden breiter gebaut.

Der Landwirt, um den es jetzt hier geht, hat damals auch Einwände vorgebracht. Die bezogen sich aber auf ganz andere Punkte, nicht auf die Breite der Brücken. Dazu hatte er keinen Einwand. Jetzt muss man als Verwaltung natürlich annehmen, dass er damit einverstanden

ist, wenn er zwar gegen etwas anderes etwas sagt, aber dieses nicht moniert.

Dann ist das Ganze ins Planfeststellungsverfahren gegangen. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens wurde der Beschluss wieder ausgelegt, denn er ist ja öffentlich zugänglich. Er konnte wieder einsehen und feststellen, was da gemacht worden ist. Es kam wieder keine Reaktion. Dann wurde abschnittweise zwischen Januar und April mit dem Bau dieser Brücken, um die es geht, begonnen. Es kam wieder nichts. Am 8. August des Jahres 2005 meldete sich dann der Anwalt dieses landwirtschaftlichen Betriebes und sagte, die Brücken sind zu schmal für meinen Mandanten. Die Brücken waren noch im Bau. Der Bau ist weit fortgeschritten, in ein paar Wochen werden diese fertig gestellt und übergeben. Man muss natürlich dann auch sagen, er hatte Möglichkeiten, sein Petitum vorzutragen, sein Anliegen vorzutragen. Er hat alle Chancen, die er hatte, nicht genutzt. Wenn man sich meldet und die Brücke schon fast fertig ist, dann ist es irgendwann zu spät. Und genau vor dieser Situation stehen wir.

Wir haben aber öfter den Fall, diesen Fall sieht das Regelwerk des Bundes auch vor, dass es unverhältnismäßig teuer wäre für einen Landwirt, eine Brücke zu bauen. Da geht es um hunderttausende von Euro. Wenn es ein Landwirt ist, ist es kostengünstiger, ihm für den Umweg, den er fahren muss, einen finanziellen Ausgleich zu geben. Er hat dann in der Tat höhere Kosten und dafür ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Dieser finanzielle Ausgleich wurde ihm jetzt angeboten. Dieser finanzielle Ausgleich ist nach dem Regelwerk des Bundes möglich und darüber wird jetzt gesprochen.

(Siegfried Friese, SPD: Sehr gut.)

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Gestatten Sie eine Nachfrage? (Zustimmung)

Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass es preiswerter ist, den Ausgleich zu zahlen, und dass es sowohl technisch als auch finanziell ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre, die Brückenverbreiterung jetzt, nachdem der Bau begonnen wurde, nachträglich noch vorzunehmen?

Das ist eine große Diskrepanz, ein großer Unterschied zwischen den Beträgen, um die es hier geht. Es wäre völlig unverhältnismäßig, jetzt die Brücken noch einmal als Bauwerk in Frage zu stellen. Der Ausgleich ist wesentlich günstiger.

Gestatten Sie noch eine weitere Nachfrage?

Eine zweite Zusatzfrage? (Zustimmung)

Bitte, Herr Dr. Born.

Ja, die bezieht sich noch einmal auf die zweite Frage. Sie hatten mir eben erklärt, dass Sie jetzt, wenn ich das richtig verstanden habe, im Gespräch mit dem Antragsteller oder Petenten sind. Das heißt dann wohl auch, dass damit die Schreiben, die ich hier in der Anfrage zitiert habe, inzwischen beantwortet sind?

Die Schreiben sind beantwortet worden. Sie sind förmlich beantwortet worden, aber sie sind auch durch Tatsachen beantwortet worden, nämlich dadurch, dass ein Ausgleich in Aussicht gestellt

wurde. Jetzt geht es noch um die Frage, wie hoch dieser sein muss.

(Der Abgeordnete Dr. Ulrich Born meldet sich für eine weitere Zusatzfrage.)

Nein, Herr Dr. Born, es sind nur zwei Zusatzfragen möglich, es tut mir Leid.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Petters, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Grüß Gott, Herr Minister!

3. Welche fachlichen Erfordernisse machen aus Sicht der Landesregierung eine Neuorganisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern notwendig?

Herr Abgeordneter Petters, diese Neuorganisation erfolgt im Rahmen der großen Verwaltungsreform. Die große Verwaltungsreform hat als Ziel, Verwaltungsstrukturen mit mehr Effizienz zu schaffen. Damit sollen auch Personal und Kosten eingespart werden. Für diese Verwaltungsreform gibt es einige Grundsätze. Einer dieser Grundsätze ist, dass wir Verwaltungen nur noch zweistufig haben wollen. Wir wollen von den dreistufigen Verwaltungen, die es im Land gibt, weg, hin zur Zweistufigkeit. Die Begründung dafür liegt in der größeren Leistungsfähigkeit und im Ausbau einer Zwischenstufe, die wieder Verwaltungsaufwand erfordert, Bürokratie bedeutet und Kosten verursacht.

Im Zuge dieser Zweistufigkeit findet die Neuorganisation der Straßenbauverwaltung und der Straßenverkehrsverwaltung statt. Das sind zwei verschiedene Verwaltungen. Wir haben bisher beim Straßenbau die drei Stufen Landesregierung/Wirtschaftsministerium, das Landesamt und die vier Straßenbauämter. Bei der Verkehrsverwaltung haben wir die Stufen Ministerium, Landesamt und die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Verkehrsbehörde. Wir wollen die Zwischenstufe aus den Gründen, die ich dargelegt habe, herausnehmen und damit mehr Effizienz, mehr Leistungsfähigkeit in der Verwaltung schaffen. Das sind die fachlichen Gründe.

Gestatten Sie eine Nachfrage? interjection: (Zustimmung)

Welche inhaltlichen Veränderungen sollen mit dem Maßnahmepaket umgesetzt werden?

Inhaltliche Veränderungen für die Straßenbauverwaltung heißt Auflösung des Landesamtes in seiner bisherigen Form. Die vier Straßenbauämter bleiben bestehen, ein Teil der Aufgaben des Landesamtes geht an die vier existierenden Straßenbauämter, ein Teil geht an die Kreise und ein weiterer Teil wird in einer Gruppe, die beim Ministerium angesiedelt wird und die Elemente des Straßenbauamtes enthält, weiter fortgeführt.

Ich darf jetzt die Frage 4 stellen.

4. Welche konkreten Strukturveränderungen plant die Landesregierung bei der Neuorganisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern?

Herr Abgeordneter Petters, ich habe den Eindruck, ich habe diese Frage soeben schon auf Ihre Zusatzfrage hin beantwortet.

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Das steht doch im Gesetzentwurf, Herr Petters. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Siegfried Friese, SPD: Ja, das ist so.)

Die Frage war eigentlich anders von uns beabsichtigt. Ich darf trotz dieser Antwort eine Nachfrage stellen. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten, vielleicht wird es dann etwas konkreter, was ich damit beabsichtige. Sollen die Aufgaben der Landesbauverwaltung, Straßenbauverwaltung eins zu eins in das Ministerium integriert werden?

Ich will die einzelnen Maßnahmen, die hier ergriffen werden sollen, noch einmal unterteilen. Die Straßenbauverwaltung des Landes hat jetzt – erlauben Sie meine grobe Unterteilung – im Wesentlichen zwei Elemente, nämlich einmal das, was die Straßenmeistereien machen, das ist der bauliche Unterhalt. Der bauliche Unterhalt soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung an die Kommunen gehen, also die Straßenmeistereien an die Kommunen. Dabei geht ein beträchtlicher Teil der Straßenbauverwaltung des Landes weg. Das, was verbleibt, findet bei den vier Straßenbauämtern statt, die übernehmen einen Teil der Arbeit des Landesamtes. Gruppen des Landesamtes werden beim Ministerium angesiedelt und übernehmen die anderen Tätigkeiten, soweit sie nicht kommunalisiert werden. Also da gibt es noch ein drittes Element. Das sind die drei Punkte, um die es hier geht.

Gestatten Sie noch eine weitere Nachfrage?

Zweite Zusatzfrage zu Frage 4.