Andreas Petters
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Herr Präsident!
Herr Jarchow, ich denke Sie kommen noch rechtzeitig an den Fernseher, aber ich denke, das ist ein sehr wichtiges Thema, das sollten wir hier ausgiebig diskutieren.
Frau Schwebs, Herr Minister, wer das Urteil vom 10.01.2006 zu Natura 2000 gelesen hat, der wird verstehen, dass wir hier keine Wahlkampfpolemik machen, sondern dass das ein ernsthaftes Thema ist für dieses Land.
Meine Damen und Herren und Herr Minister! Wenn Sie die erste Vizepräsidentin, Frau Holznagel, so auslegen, wie Sie das wollen, dann machen Sie das. Aber ich denke, man sollte sie schon im Wortsinne interpretieren und ernst nehmen, dass Sie das hier nicht als Wahlpolemik auslegen.
Meine Damen und Herren, wer mit offenen Augen durch dieses Land geht, wird von einer beeindruckenden Flora und Fauna angesprochen. Diese zu schützen ist selbstverständlich und bedarf nicht der gesonderten Aufforderung durch die Landesregierung, denn der rechtliche Rahmen ist gesetzt. Dieser wurde zum Schutz der Vögel bereits im Jahr 1992 geschaffen
und nun 14 Jahre später, Frau Borchardt, beabsichtigt die Landesregierung offensichtlich, diese Gebiete massiv zu erweitern.
Wir haben jetzt gehört, es soll eine Öffentlichkeitsanhörung geben. Da sind wir ja froh, dass wir das heute mal hier im Hohen Hause gehört haben.
Herr Jarchow, bitte mäßigen Sie sich.
Das bedeutet nicht in erster Linie mehr Schutz für Vögel.
Herr Jarchow, hören Sie doch mal als Umweltpolitiker zu.
Das bedeutet nicht mehr Schutz für Vögel. Die sind nämlich im Zweifel in ihrer Veränderungsbereitschaft und Anpassungsfähigkeit den Menschen, speziell dieser Landesregierung, deutlich überlegen und reagieren fl exibel auf veränderte Lebensräume.
Meine Damen und Herren, es wird doch keiner in diesem Hohen Hause, zumindest kann ich das für die Mitglieder meiner Fraktion sagen, mit fl ächendeckender Betonierung unserer Naturschönheiten inklusive der vielfältigen ornithologischen Präsenz den Garaus machen.
Es geht auch nicht darum, Frau Schwebs, dass Schützenswertes nicht geschützt wird. Es geht schlicht und einfach darum, dass der offensichtlich bei einigen vorherrschende ideologische Fundamentalismus als unangebracht,
ja sogar als schädlich für dieses Land einmal offen angesprochen werden muss.
Ich spreche heute hier als Wirtschaftspolitiker zu diesem umweltpolitischen Thema und Sie können sich ja schon vorstellen, was jetzt kommt.
Es kann doch nicht unser Ziel als Landespolitiker sein, den bei uns lebenden Menschen oftmals ein Mindestmaß an infrastruktureller Ausstattung,
geschweige denn die Chance auf wirtschaftliche und damit arbeitsmarktrelevante Entwicklungen zu verweigern,
nur weil die Rohrdommel einmal am falschen Platz gesessen hat oder die Graugans, meine Damen und Herren.
Liebe Frau Měšťan, ich will Ihnen das nur mal anhand des Themas Ortsumgehung Anklam zeigen.
Ich denke, als eine Abgeordnete aus Westmecklenburg interessieren Sie sich für das gesamte Land.
Ich mache das.
In Anklam hat man vor vielen Jahren ebenfalls Reptilien vorgefunden, die als schützenswert eingeschätzt worden sind. Dann hatten wir einen...
Herr Schlotmann, wollen wir so weiter diskutieren? Wir wollen doch hier sachlich arbeiten. Und wenn Sie sagen, dass es CDU-Reptilien waren, dann ist das ja auch hier nicht...
Ich habe das hier wiederholt, damit Ihre ganze Fraktion über diesen tollen Witz lachen kann. Aber hier geht es um die Menschen dieses Landes und nicht um einfache Scherze zugunsten oder zulasten von Menschen, die hier die Menschen des Landes vertreten.
Gehen wir noch mal nach Anklam zurück. Herr Ritter, Sie kennen sich ja dort auch aus.
Diese Reptilien waren geschützt und haben erst mal den weiteren Ausbau der Ortsumgehung verhindert.
Pech war, dass diese Reptilien nach einem starken Winter im Schmelzwasser ersoffen sind. So kann man das mal sagen.
Dort siedelten sich Wasservögel an, meine Damen und Herren.
Und plötzlich waren die auch wieder schützenswert. Dann war vor anderthalb Jahren der Wirtschaftsminister vor Ort in Anklam und hat erklärt,
schuld sind die Grünen, die damals noch das Umweltministerium hatten. Wir brauchen einen Sichtvermerk vom Bundesverkehrsministerium, SPD. Den bekommen wir aber nicht, weil das Bundesamt für Naturschutz
dieses nicht genehmigt hat.
Seit anderthalb Jahren haben wir nun diese Hängepartie, meine Damen und Herren. Nun haben wir auch das Bundesumweltministerium in SPD-Hand. Warum geht es dort nicht weiter, meine Damen und Herren? Das ist für mich ein Beispiel, dass wir gegen den Menschen arbeiten in diesem Bereich.
Aber, meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, auch das Thema A 241, die ja künftig A 14 heißen soll, ist Synonym von dem von mir angesprochenen ideologischen Fundamentalismus. Es geht ja nicht nur um Unternehmen.
Es geht ja nicht um Unternehmen, Frau Gramkow, das Großkapital, wie Sie das immer bezeichnen. Es sind schlicht und einfach die Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise aufgrund der fehlenden Nord-Süd-Verbindung durch die A 241 an Verkehrslawinen durch ihre ansonsten sehr beschaulichen Dörfer leiden. Sie leiden nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren.
Aber ich fahre dort sehr häufi g, also mich interessieren die Menschen auch,
die dort wohnen. Seit Jahren …
Ja, hätten Sie schon mal reagiert, hätten wir dort schon eine Autobahn, meine liebe Frau Kollegin.
Seit Jahren vertrauen Bürger und Unternehmen auf die Fertigstellung dieser Autobahn. Zahlreiche private...
Vielen Dank, Herr Präsident.
Zahlreiche private Unternehmensinvestitionen insbesondere im Industriezentrum Wismar erfolgten in den vergangenen Jahren
im festen Glauben auf die für 2005 versprochene durchgängig befahrbare Nord-Süd-Anbindung. Jeder Tag, an dem die A 241 nicht in voller Länge befahrbar ist, bedeutet nach Berechnungen der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin einen volkswirtschaftlichen Schaden – und das werden Sie als Volkswirt, Herr Minister, ja auch nachvollziehen können – von 75.616 Euro, also rund 27,6 Millionen Euro jährlich.
Dies muss man sich an dieser Stelle einfach nur mal auf der Zunge zergehen lassen. Das ist nicht die einzige Stelle in diesem Land, die wirklich in diesem Bereich auch davon beeinträchtigt wird.
Meine Damen und Herren, Umwelt- und Wirtschaftsministerium müssen endlich eine Lösung fi nden.
Die Autobahn A 241 sollte bereits als vordringliches Projekt im Bundesverkehrswegeplan 1992 mit einem Investitionsvolumen von 200 Millionen Euro ursprünglich im Jahr 2002 vollendet worden sein. Das sind vier Jahre, meine Damen und Herren. Und nach diversen Hochs und Tiefs wurden immer wieder neue Planungsbüros beauftragt. Nach einem Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2003 war der Baubeginn eines kritischen Teilabschnitts auch greifbar nahe. 2004 wurden die Bagger wieder in die Garagen zurückgeschickt.
Ursache, meine Damen und Herren, Vogelalarm.
Meine Damen und Herren, das Hickhack im Planungsverfahren der A 241 – und alle, die hier in diesem Raum sitzen, wissen um dieses Problem – erscheint seit 1992 wie eine negative Verkettung des Inkrafttretens von europäischen Naturschutzrichtlinien und nationalen Naturschutzgesetzen. Immer wieder mussten Planungsbüros beauftragt werden und musste deren Arbeit selbstverständlich auch bezahlt werden.
Der volkswirtschaftliche Schaden, also Zahlen, also Euro, meine Damen und Herren, ist nicht nur der fi nanzielle Verlust für unsere Unternehmen und die regionale Wirtschaftsentwicklung. Den kann man mittlerweile auf 165,6 Millionen Euro beziffern. Nur bei dieser Maßnahme! Es gibt Berechnungen, wonach durch den termingerechten Lückenschluss – und lassen Sie sich das bitte auch auf der Zunge zergehen – bereits über 1.300 zusätzliche Arbeitsplätze in der Region hätten neu entstehen können.
Meine Damen und Herren, angesichts vier Jahre negativen Wirtschaftswachstums seit 1998 in MecklenburgVorpommern ist es mir nahezu unerträglich,
dass der Naturschutz in beschriebener Dimension immer neue und höhere Hürden aufstellt. Ich frage mich
auch des Öfteren, was der für Wirtschaftspolitik zuständige Minister macht,
wenn sein für Umwelt zuständiger Ministerkollege im Kabinett walten und schalten kann. Es ist doch alles untersucht, es ist kartiert, es ist ausgewiesen. Wer jetzt zu den bestehenden Schutzgebieten welchen Status auch immer noch mal aufsatteln will, der wird die Verantwortung für noch höhere Arbeitslosigkeit und schlechtere Wirtschaftsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern tragen müssen.
Und wenn ich noch mal auf meinen Punkt komme, Frau Schwebs,
in meinem Wahlkreis, Frau Kollegin, soll demnächst eine Ortsumgehung in Hagenow gebaut werden. Und da die Nachmeldungen zu diesem Thema, über das wir heute sprechen, kommen werden, wird eine als sehr angenehm empfundene Variante, die also auch den Bürgerinnen und Bürgern nahe kommen wird, ausgeschlossen aus der Planung, weil man demnächst auch dieses Gebiet mit einer naturschutzrechtlichen Blockade belegen will.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Ministers für Umwelt hat zumindest deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird, und aus diesem Grunde möchten wir ganz gerne,
dass unser Antrag als erledigt erklärt angesehen wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Zunächst möchte ich mich beim Vorsitzenden des Innenausschusses bedanken, Herr Friese, dass wir es noch geschafft haben, in dieser Legislaturperiode dieses wichtige Thema – es geht um Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern – auf die Tagesordnung zu bekommen.
Ich denke auch, der Wirtschaftsminister redet heute nicht, weil er gehört hat, dass wir uns hier im Landtag einig sind, dies in diesem Land einzuführen. Ich finde das sehr gut, dass das durchaus Akzeptanz jetzt in der Landesregierung findet. Wir haben ja lange darum gestritten. Für die Öffentlichkeit möchte ich trotzdem noch mal deutlich machen, um was es bei diesem Thema geht.
Bereits im April 2004 gab es in Niedersachsen einen Feldversuch zu der Thematik „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“. Wir haben in der Diskussion gemerkt, dass es unterschiedliche Auslegungen zu diesem Thema gab, ich persönlich muss sagen, auch einige falsche Darstellungen in der Presse, weil manchmal Verkürzung zwar schön ist, aber manchmal auch Verkürzung dazu führt, dass ein Thema falsch in die Diskussion führt. Ich möchte noch mal deutlich machen, dass es nicht heißt, dass wir dafür sind, dass junge Leute bereits mit 17 Jahren allein auf den Straßen ein Fahrzeug bewegen können. Nein, wir sind einer Forderung des Fahrschullehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, der DEKRA und anderen Organisationen der Verkehrssicherheit, der Deutschen Verkehrssicherheitswacht nachgekommen, um die Möglichkeit zu geben, ein Jahr länger zu üben, bevor man alleine auf die Straßen unseres Landes entlassen wird.
Das ist ein Vorteil, der insgesamt nach anfänglicher Skepsis von allen Mitgliedern, denke ich mal, dieses Hohen Hauses mitgetragen wird. Es ist ein Thema, das dazu führen kann – das zeigen die Ergebnisse der Länder, die einen Modellversuch durchgeführt haben –, dass wir 40 Prozent weniger Unfälle haben können, insbesondere in Niedersachsen war es so, und dass die Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten in einem Umfang von 60 Prozent in diesen Ländern zurückgegangen sind. In der Anhörung, die wir hier im Landtag durchgeführt haben, wurde auch deutlich, dass bei der Auswertung des niedersächsischen Modellversuches die Anzahl der Diskounfälle erheblich zurückgegangen ist.
Wie funktioniert also dieses begleitete Fahren? Ein junger Mensch kann mit sechzehneinhalb Jahren seine Fahrschulausbildung beginnen. Er kann dann eine Fahrschulprüfung durchführen mit 17, die auch rechtsverbindlich ist, ihn aber noch nicht berechtigt, alleine ein Fahrzeug zu führen, sondern nur in Begleitung einer Person. An diese Person werden besondere Kriterien angelegt, die dazu führen können, dass dieser junge Mann, diese junge Frau in dem Jahr zwischen 17 und 18 mit dem Fahrzeug der Eltern oder eines anderen eingetragenen Erwachsenen, der mindestens 30 Jahre ist, der weniger als drei Punkte haben muss in Flensburg, üben kann, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden.
Der Fahrschullehrerverband Mecklenburg-Vorpommern hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass es wich
tig ist, dass man als junger Mensch eine Anzahl von Kilometern gefahren haben muss – und darauf kommt es auch an –, um sich wirklich sicher im Verkehr zu bewegen. Und die Fahrschulausbildung, die ja nur eine gewisse Anzahl von Kilometern zulässt, es kostet ja viel Geld und deswegen ist das auch gut so, kann dies allein nicht leisten. Deswegen ist es wichtig, dass man mit seinen Eltern oder mit einem eingetragenen Erwachsenen diese Ausbildung machen kann, also der zweite Ausbildungsweg im Prinzip.
Wir haben in den Beratungen zu diesem Thema natürlich auch ergänzende Hinweise bekommen. Dafür bin ich dankbar. In der letzten Sitzung des Innenausschusses gab es Ergänzungen der SPD und der PDS, die hilfreich waren, um dieses Thema konkreter zu beschreiben.
Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass wir uns in diesem Hohen Hause gerade in der letzten Sitzungswoche jetzt nicht darum streiten müssen, wer dieses Thema in dieses Parlament eingebracht hat. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir es schaffen, gemeinsam eine Regelung im Ministerium zu implementieren, die dazu führt, dass wir vor Ort diese Ausbildung durchführen können. Ich hoffe, dass die Rede, die jetzt vom Wirtschaftsminister nicht gehalten wurde, ein Signal ist, dass er bereit ist, dieses Thema unverzüglich in seinem Ministerium umzusetzen. Dies ist wichtig für unsere jungen Leute, damit sie mehr Ausbildung bekommen, damit dieses Thema Verkehrssicherheit weiter nach vorne gebracht wird. Es ist wichtig für die Eltern, die das Gefühl haben, wir können mit unseren Jugendlichen, mit unseren Kindern gemeinsam trainieren. Das führt auch etwas zusammen.
Wir hatten in der Anhörung einen Anzuhörenden, der sagte: Es war auch gut für mich als Vater, ein Jahr zusammen mit meinem Sohn, der 17 Jahre war, mit dem begleiteten Fahren zu üben. Man weiß, in diesem Alter ist es so, dass man nicht sehr häufig mit seinem Sohn, mit seiner Tochter längere Ausflugsfahrten unternimmt. Dieses Thema „Begleitetes Fahren mit 17“ bringt auch die Väter und Mütter mit ihren Kindern etwas zusammen. Und der Chef des Fahrschullehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern bringt immer wieder das gleiche Beispiel. Er sagt, es ist etwas anderes, wenn man seinem 17-jährigen Sohn sagt, lass uns am Sonntag mal zur Oma fahren, als wenn man ihm den Schlüssel hinlegt und sagt, du kannst fahren. Dann ist die Bereitschaft schon etwas größer, daran teilzunehmen, und zweitens bringt es weitere Erfahrungen mit dem Kfz.
Meine Damen und Herren, da wir uns hier alle einig sind und auch im Innenausschuss deutlich gemacht haben, dass wir keinen Vater oder keine Mutter dieser Initiative haben, sondern dass wir dies übergreifend wollen in Mecklenburg-Vorpommern, weil wir unseren jungen Menschen die gleichen Chancen wie in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg geben wollen und weil wir es nicht verantworten können, dass junge Menschen, wie es passiert im Landkreis Ludwigslust, sich nach Brandenburg abmelden, um an dem Modellversuch in Brandenburg teilzunehmen, bin ich froh, dass wir uns heute mit großer Mehrheit, wie ich denke, einigen können, dass Sie diesem veränderten CDU-Antrag zustimmen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Born hatte dies als Stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer getan. Herr Dr. Nieszery, ich wollte eigentlich nicht noch mal reden, aber da Sie sich das am Schluss nicht verkneifen konnten, möchte ich das noch mal richtigstellen. Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn Sie das nicht angesprochen hätten, aber so wird das jetzt richtiggestellt:
Der Landesvorsitzende der CDU braucht nicht mehr unsere Unterstützung, der brennt auch für dieses Thema. Bloß wenn Sie es richtig aufgenommen hätten, was er beim Wirtschaftsrat der CDU gesagt hatte zum Thema Bürokratieabbau, dann hätten Sie gewusst, dass er sich Sorgen gemacht hat,
dass der Wirtschaftsminister wie bei anderen Fällen auch aus diesem begleiteten Fahren mit 17 ein bürokratisches Monster macht.
Und wir sind uns einig darüber im Hohen Hause, das haben wir gerade im vorletzten Tagesordnungspunkt besprochen, dass wir dies nicht wollen. Ich habe Jürgen Seidel als Landrat, aber auch als Landesvorsitzendem zugesichert, dass wir alles dafür tun werden in diesem Hohen Hause – und ich gehe davon aus, dass Sie da auch zustimmen –, dass wir diese wichtige Regelung für mehr Verkehrssicherheit in MecklenburgVorpommern ohne überflüssige Bürokratie umsetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Notwendigkeit, meine Damen und Herren, Fehlanzeige, Versuch der Umsetzung ungenügend, Folgen nicht abschätzbar. So oder so ähnlich lässt sich die Diskussion um den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zum Straßen- und Wegegesetz abkürzen und dazu haben wir ja in den letzten Stunden nur sehr wenig gehört.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1734 mit dem heutigen Tage an für erledigt erklärt werden soll, bleibt doch der Kern des Problems im Gesetzentwurf 4/1710 zur Verwaltungsmodernisierung bestehen. Der Kern des Problems, meine Damen und Herren, ist nicht das politische Ringen um den besseren oder schlechteren Weg zur Modernisierung der Verwaltung, nein, der Kern des Problems ist die angestrebte Reform der Straßenbauverwaltung, eine Reform, für die es objektiv – und ich bedauere, dass jetzt der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände nicht mehr anwesend ist,
der hier hätte auch unserer Auffassung zustimmen können, meine Damen und Herren – keine Reformnotwendigkeit gibt und deren Nachteile für eine überwältigende Anzahl von Sachverständigen offensichtlich sind. Das haben auch die Erläuterungen, meine Damen und Herren, ganz deutlich gemacht.
Richtig, Herr Kokert.
Das, was diesem Hohen Hause heute als Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, hat in den vergangenen Wochen und Monaten zu einer Vielzahl von Sitzungen im Wirtschaftsausschuss, aber auch in anderen Ausschüssen und im federführenden Ausschuss sowie zu Anhörungen geführt. Insbesondere möchte ich heute zu den Anhörungen zur Straßenbauverwaltung sprechen, meine Damen und Herren, umfänglich, aber doch relativ unstrittig, denn zwei Feststellungen zogen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Debatte.
Feststellung 1: Wir haben gerade im Vergleich mit anderen Bundesländern eine straff und kostengünstig organisierte Straßenbauverwaltung in unserem Land, die eine hervorragende Arbeit leistet.
Feststellung 2: Eine Trennung der Zuständigkeiten von Straßenplanung, Straßenbau und Straßenunterhaltung ist aus fachlichen Gesichtspunkten strikt abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz dieser immer und immer wieder geäußerten Elementarkritik haben sich die Koalitionsfraktionen nicht beirren lassen und entgegen der festgestellten Überzeugung fast aller Verkehrsexperten bis heute an dem Vorhaben festgehalten. Das ist an sich schon absurd. Regelrecht grotesk ist es nach unserer Meinung, wenn man sich noch einmal das produzierte Reformchaos in seinen unterschiedlichen Fassetten anschaut. Da war es ja teilweise so, dass sich die Landesregierung selber im Weg stand und die eigenen Reformvorhaben kritisierte. Erst verkünden, dann selber kritisieren, letztendlich die Reißleine ziehen und zwanghaft nach anderen Opfern des eigenen Reformwillens suchen!
Ja, sehr gerne.
Ja, ich habe das wohl zur Kenntnis genommen, aber ich denke, das hat auch die Debatte insgesamt gezeigt, dass der Wirtschaftsminister und die anderen zuständigen Minister sich hier bei der Debatte nur zeitweise gezeigt haben.
Das zeigt, dass das Reformvorhaben anscheinend nicht mal diese Debatte mehr wert ist. Vielen Dank für die Frage.
Dazu empfehle ich, meine Damen und Herren, auch die Ausschussdrucksache 4/186 des Wirtschaftsausschusses zur Hand zu nehmen. Dort sind Stellungnahmen zu dem Entwurf des Straßen- und Wegegesetzes zusammengefasst. Anlage 3 beinhaltet beispielsweise ein Entwurfsschreiben des Innenministers an den Herrn Ministerpräsidenten. Dort gibt es folgende Einschätzungen nachzulesen, ich zitiere: „Das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Modell, bei dem die Aufgaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf das Ministerium und die Straßenbauämter verteilt werden sollen widerspricht dagegen dem Grundsatz, dass die ministerielle Ebene von Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben gerade freigehalten werden soll.“ Zitatende. Zu Recht wurde diese Reformvariante nun erst einmal auf Eis gelegt, leider aber nicht das gesamte Vorhaben.
Meine Damen und Herren, widersprochen werden kann nach meiner Auffassung auch nicht der Pressemitteilung der Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklen
burg-Vorpommern vom November vergangenen Jahres. Nun steht ja die Vereinigung der Unternehmensverbände dem Gesamtvorhaben Verwaltungsmodernisierung nicht sonderlich skeptisch gegenüber, doch in einem Punkt der Reform der Straßenbauverwaltung ist die Position eindeutig. So wird in Pressemitteilungen von Doppelbefassungen, Führungsproblemen, Überforderungen und Verschlechterungen im Vergleich zum Status quo gesprochen und gewarnt.
Meine Damen und Herren, in den genannten Anhörungen des Sonderausschusses, an denen ich teilgenommen habe, wurde immer wieder die im Ländervergleich effizient arbeitende Verwaltung in der bestehenden Struktur betont. Einig war man sich darüber, dass eine Kommunalisierung von Teilen der Verwaltung dem Grundsatz widerspräche, dass Planung, Bau und Unterhaltung von Straßen in einer Hand liegen müssen. Wenn wir uns nun die Vorlage der Beschlussempfehlungen durch den Sonderausschuss anschauen, stellen wir fest, dass nichts, aber auch gar nichts, was sachlich gegeben und notwendig wäre, berücksichtigt wurde.
Unter anderem sollten nach dem Willen der Koalitionsfraktionen mit der Wahrnehmung des Betriebsdienstes auch Aufgaben der Erweiterung und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen den Kreisen übertragen werden. Gleiches gilt für die Festsetzung von Ortsdurchfahrten. Im Ergebnis soll mit dem von der Landesregierung eingeschlagenen Weg ein Teil der Aufgaben der Straßenbauämter 2009, der Rest 2015 auf die Kreise übertragen werden. Wider jeden Expertenrat soll damit starrsinnig eine wirtschaftlich erfolgreiche Straßenbauverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zerschlagen werden.
Meine Damen und Herren, dies wurde der Wirtschaftsminister, der ja leider nicht anwesend ist, in der SVZ vom 29. November des vergangenen Jahres gefragt, ich zitiere: „Wie erklären Sie sich dann, dass alle am Diskussionsprozess Beteiligten bisher der Meinung waren, Ihr Ministerium wolle die gesamten Aufgaben der Straßenbauverwaltung behalten? Gibt es bei Ihnen ein Darstellungsproblem?“ Die Antwort des Wirtschaftsministers ganz schnell: „Nein, ein Darstellungsproblem gibt es bei uns nicht“, sagte er. „Möglich, dass durch die Verwendung von Fachbegriffen und deren Abgrenzung Missverständnisse bei denen entstanden sind, die sich nicht täglich mit der Materie beschäftigen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der gesamte Gesetzentwurf ein großes Missverständnis ist und von einigen verfasst worden ist, die sich nicht täglich mit der Materie befassen. Ich meine hier auch insbesondere den Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie ist es sonst zu erklären, dass alleine im Landkreis Ludwigslust – und ich sehe auch den Präsidenten des Landesrechnungshofes hier im Hohen Hause – die zu erwartenden Umstufungen von Land- und Kreisstraßen zu Kreis- und Gemeindestraßen die Beseitigung eines Sanierungsstaues von etwa 100 Millionen Euro voraussetzen und noch nicht einmal die Hälfte dieser Mittel nur für diesen einen Kreis zur Verfügung steht? Meine Damen und Herren, wie soll dann diese Sanierung im gesamten Lande umgesetzt werden?
Das Straßen- und Wegegesetz, Frau Gramkow, sowie die Regelungen im Gesetzentwurf zur Reform der Verwaltung sind in der vorgelegten Form unausgereift, Frau Gramkow, und unpraktikabel.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte auch spätestens in der 45. Sitzung des Sonderausschusses am 3. Februar 2006 einleuchten müssen. In der damaligen Anhörung, und das ist eine der wesentlichen Anhörungen bei dem Thema Straßenbauverwaltung, die diese Verwaltungsmodernisierung betrifft, war auf Einladung der Koalitionsfraktionen der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium Herr Dr. Jürgen Huber eingeladen, nämlich in der Hoffnung, dass zumindest dieser vermögen würde, den eigenen Gesetzentwurf im Angesicht der Anzuhörenden ins rechte Licht zu rücken, meine Damen und Herren. Doch der Versuch misslang wirklich ganz deutlich.
An dieser Stelle möchte ich gern aus der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses zitieren. Dort heißt es auf Seite 274: „Dr.-Ing. Jürgen Huber hat den gegenwärtigen Zeitpunkt als ungeeignet für die beabsichtigte Reform bezeichnet.“ Zitatende. Weiter heißt es im Text: „Eine Aufteilung der Aufgaben auf die Kreise verschütte Synergien und Rationalisierungspotenziale. Gleichzeitig steige der Koordinierungsaufwand.“ Meine Damen und Herren, so etwas haben Sie in das Gesetz geschrieben, das wir heute hier beschließen sollen.
„Auch die dann erforderliche umfassende Aufsicht sei mit Mehrkosten verbunden“, sagte der Experte aus dem Bundesverkehrsministerium.
Meine Damen und Herren, wollen Sie das ignorieren, dass wir die Expertenmeinung, die hochrangig ist, hier einfach ausblenden
und die Zukunft des Landes mit einer zukünftigen Kostenbelastung wirklich gefährden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bluhm!
Wenn Sie schon den Aussagen Ihrer eigenen Sachverständigen nicht vertrauensvoll folgen wollen, sollte Ihnen doch zumindest ein Blick auf die anderen Länder, Herr Bluhm, ein deutliches Warnsignal sein. So hat es beispielsweise in Baden-Württemberg auch eine Verände
rung der Straßenbauverwaltung gegeben, die aber eine Konsequenz hatte: Das Land Baden-Württemberg konnte in den letzten Jahren seine Bundesmittel nicht in voller Höhe abfordern. Dort hat man nur eine Regionalisierung gemacht, und das nicht im Zusammenhang mit einer Kreisgebietsreform.
Meine Damen und Herren, bisher hat die Straßenbauverwaltung des Landes jeden Cent verbaut, der überwiesen worden ist.
Können wir uns das leisten, dass wir in der Zukunft dieses Geld nicht mehr verausgaben können?
Meine Damen und Herren, den Zustand und die Konsequenz belegen auch Anfragen meiner Fraktion zum Zustand von Brücken und Straßen. Dort ist nachzulesen, dass die Situation der Landes- und Bundesstraßen sowie der Brücken heute schon katastrophal ist. Das ist ein Dokument, das jedem zur Verfügung steht. Mittlerweile befinden sich demnach 25,5 Prozent der Bundesund 14 Prozent der Landesstraßen in der niedrigsten Zus t a n d s b e w e r tung 4. Ganze 34 Brücken im Land weisen noch keine Schäden auf, während 119 Brückenbauwerke in der Tragfähigkeit beeinträchtigt beziehungsweise 27 sogar teilweise zerstört sind.
Das ist ein offizielles Dokument. Meine Damen und Herren, hier ist Handlungsbedarf.
Wollen wir mit diesem Gesetz wirklich die Landesbauverwaltung, die Straßenbauverwaltung des Landes schwächen?
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat offensichtlich nicht erkannt, dass Investitionen in den Erhalt der Straßen und Brücken volkswirtschaftlich zwingend notwendig sind und jede hinausgezögerte Erhaltungsmaßnahme in der Zukunft ein Vielfaches an Kosten für unser Land wirklich generiert.
Sehr deutlich waren auch, meine Damen und Herren, die Aussagen des Vertreters des Freistaates Thüringen in einer entsprechenden Anhörung. So wurde zunächst einmal betont, dass sich die bisherige Struktur in Mecklenburg-Vorpommern bewährt hat. Gewarnt aber wurde, und das ist entscheidend, vor den Folgen einer Kommunalisierung im Hinblick auf mögliche Konflikte mit dem Bund, weil wichtige Aufgaben der Auftragsverwaltung nicht mehr gewährleistet werden können. Das alles müssen wir bei unserer heutigen Entscheidung, meine Damen und Herren, hier berücksichtigen.
Eine Trennung von Planung, Bau und Unterhaltung wurde selbstredend auch aus der Sicht Thüringens abgelehnt, weil das, so wörtlich, Konflikte hervorrufen würde. Da haben die Thüringer ihre Erfahrungen, meine Damen und Herren. Nicht nur, dass wir Geld nicht abrufen können, sondern wir werden wirklich Konflikte zwischen den
einzelnen Stufen der Verwaltung haben. Dies ist auch nicht in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, abschließend und vor dem Hintergrund der Argumente bleibt mir einfach nur die Bitte, dass Sie diese Punkte in dieser emotionalen Diskussion mit berücksichtigen. Hier geht es in diesem Gesetzentwurf, weil wir ihn auch verbunden besprechen, um wirklich fundierte sachliche Argumente, Argumente von unabhängigen Experten, die auch Sie als Koalitionsfraktionen extra hier nach Schwerin geholt haben. Ich bitte dies zu bedenken und darüber nachzudenken, welche Folgen eine Zustimmung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz heute Abend für unser Land bedeuten könnte. – Vielen Dank.
Guten Morgen, Herr Minister.
Die Frage lautet:
3. Worauf ist zurückzuführen, dass bei dem Landessozialgericht die Präsidentenstelle und zwei weitere Vorsitzendenstellen nicht besetzt sind?
Kann ich die nächste Frage stellen? (Zustimmung)
4. Seit wann sind diese Stellen beim Landessozialgericht nicht besetzt und wann soll die Besetzung erfolgen?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt auf der Drucksache 4/2138 die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu den Unterrichtungen durch die Landesregierung auf den Drucksachen 4/1486 und 4/2039 vor. In beiden Unterrichtungen geht es um die Konversion in Mecklenburg-Vorpommern, also um die Überführung militärisch genutzter Einrichtungen in eine zivile Nutzung. Der Wirtschaftsausschuss war sich einig, dass wir unserem Hohen Hause dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen sollten, die Ihnen in Textform zur Verfügung steht.
Meine Damen und Herren, eine klare und kleine Feinheit der Geschäftsordnung sei mir am Rande zugestanden: Ich denke, seitdem dieser Landtag besteht, ist das die erste Beschlussempfehlung zu zwei Unterrichtungen, und das sollten wir positiv zur Kenntnis nehmen. Zwischen den beiden Unterrichtungen durch die Landesregierung liegt ein Zeitraum von knapp einem Jahr. Wir waren uns im Ausschuss, nachdem wir die erste Unterrichtung beraten und eine Anhörung durchgeführt hatten, einig, dass wir nach der damals bereits angekündigten zweiten Unterrichtung eine Beschlussempfehlung erarbeiten würden, was dann so geschehen ist.
Mit der Beschlussempfehlung möchte der Wirtschafts
ausschuss auch ein Stück weit Öffentlichkeitsarbeit für den Themenkomplex der Konversion machen, ein Themenkomplex, der uns seit Mitte der 90er Jahre und dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte sowie auch infolge der Bun d e swehrstrukturreformen in den Jahren 2001 und 2004
immer wieder beschäftigt, ohne dass wir die damit einhergehenden Probleme in den Standortgemeinden und betroffenen Regionen vollständig hätten bewältigen können. Es ist und bleibt eine Herausforderung für das gesamte Land, eine Herausforderung, die aber auch – und das möchte ich positiv hervorheben – dazu geführt hat, dass die betroffenen Kommunen und Regionen bei uns im Land und auch unsere Landesregierung ein erhebliches strukturelles Know-how im Umgang mit den Problemen entwickelt haben. Zuletzt wurde dies dokumentiert durch die Anfang des Jahres zwischen dem Land, den Standortgemeinden und dem Bund, mit der Bundeswehr sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vereinbarten Konversionspartnerschaft.
Dass die Ihnen, meine Damen und Herren, heute vorliegende Beschlussempfehlung selbst einstimmig zustande gekommen ist, spricht für sich und spricht auch – und diese Anmerkung sei mir gestattet – für den sach- und ergebnisbezogenen Ansatz der Kolleginnen und Kollegen im Wirtschaftsausschuss.
Als Vorsitzender des Ausschusses möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die konstruktiven und sachbezogenen Beratungen bedanken. Mein Dank gilt selbstverständlich auch Ihnen, Herr Dr. Ebnet, und Ihrem Haus für die Erarbeitung der Unterrichtungen und die ergänzenden Ausführungen im Ausschuss. Ich denke, die Umsortierung des Bereiches Konversion in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums hat der Sache gut getan.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat sich einstimmig auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung verständigt. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen und im Auftrag des gesamten Wirtschaftsausschusses um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat mir gezeigt, dass ein zweiter Aufguss eines Antrages nicht so gut ist wie der erste Aufguss.
Das hat es ganz klar gezeigt, meine Damen und Herren. Und deswegen habe ich mich auch entschieden, noch einmal in die Debatte einzugreifen.
Ich habe mit Bedauern zur Kenntnis genommen – und der Kollege Born hat gerade noch einmal dazwischengerufen –, der Minister schaut grimmig in den Plenarsaal, weil die Debatte hier wirklich nicht sehr zielführend läuft. Und gestatten Sie, Frau Kollegin Gramkow, ich mache mir Sorgen, wenn Sie hier am Podium stehen. Sie gehen mit so einer Power an ein Thema heran,
dass ich mir um Ihre Gesundheit Gedanken machen muss.
Ich denke, ein einfaches Ja zu diesem Antrag würde doch genügen. Aber wenn Sie jetzt noch bundespolitische Debatten hier anregen,
die vielleicht Ihre Kollegen in der Bundestagsfraktion nicht ausreichend führen können, weil sie zu wenig Redezeit haben, bitte verschonen Sie uns mit diesen Debatten hier im Haus!
Herr Müller, ich schätze Sie sehr als Kollege des Tourismusausschusses
und ich denke, dass wir viele Diskussionen im Ausschuss hatten.
Ich sage etwas zum Redebeitrag. Frau Kollegin, gestatten Sie mir bitte diese Anmerkungen, denn der Kollege Müller ist heute ein wenig vom Konsens abgewichen, dass wir eine Tourismuskonzeption haben, dass wir wissen, dass Qualität vor Preis geht. Und er bringt hier in seiner Einbringungsrede ganz klar Beispiele für Niedriglohn, für Niedrigpreise. Sie wissen doch ganz klar, Herr Kollege Müller, ich weiß nicht, warum Sie es gesagt haben: Mit Mallorca wird Mecklenburg-Vorpommern nie konkurrieren können.
Wir setzen auf Qualität und das ist uns wichtig.
Und auch wenn ich das Thema Verdrängungswettbewerb höre, Frau Kollegin Schildt, wir sitzen doch hier in diesem Hohen Hause. Frau Gramkow, die leider jetzt das Plenum verlassen hat,
hat schon vor langer Zeit in der DEHOGA-Zeitschrift die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes gefordert. Es ist wichtig, dass wir uns für die Unternehmen engagieren. Darum geht es, nicht darum, hier Niedrigpreisverdrängungswettbewerb zu führen. Es geht um die Wettbewerbssituation unserer kleinen Gastronomiebetriebe, unserer Restaurants, und darauf sollten wir uns doch einfach beziehen. Ich gehe davon aus, Herr Müller, dass Sie das auch unterschreiben, dass das in diesem Falle wichtig ist.
Und, Herr Minister, gestatten Sie doch meinem Kollegen Liskow einen kleinen Rückblick auf die Vergangenheit. Er hat mich gebeten, ihm das Protokoll dieser Sitzung zu überreichen, was ich gern nachher tun werde.
Es ist doch wichtig, Politik im Gesamtzusammenhang zu sehen, meine Damen und Herren,
ohne heute doch der guten Sache ein positives Votum zu geben.
Ich möchte hier ausdrücklich noch einmal für meine Fraktion deutlich machen: Wir unterstützen natürlich die Bemühungen des Ministers in Berlin
und wir wissen es zu schätzen, wie er in den Koalitionsverhandlungen um dieses Thema gekämpft hat.
Das wissen wir zu schätzen und das hat er auch im Ausschuss deutlich gemacht, das musste hier heute noch einmal gesagt werden.
Ich bin sehr zuversichtlich, Herr Minister, dass Sie es schaffen werden, mit Ihrem Kollegen Steinbrück und anderen Kabinettsmitgliedern etwas für diesen Tourismus zu tun.
Wir würden uns freuen, wenn Sie es schaffen könnten,
uns noch vor der Landtagswahl dazu Informationen zu geben,
wie weit Sie bei diesem Thema gekommen sind.
Ich bedanke mich sehr für die Frage, Herr Dr. Born.
Ich denke, meine Eingangsbemerkung, dass ein Antrag im zweiten Aufguss auch den Rednern Schwierigkeiten macht,
Argumente zur Begründung nachzuschieben, sagt alles.
Ich denke, da haben wir eine Meinung,
dass dieses Argument hier nicht zielführend ist.
Zielführend ist, dass wir bei diesem Thema gemeinsam handeln. Und wichtig ist für uns alle, dass der Wirtschaftsminister und das Bundeskabinett gute Entscheidungen für die Wettbewerbsfähigkeit
unserer kleinen und mittelständischen Tourismusunternehmen erzielen können.
Ich bin zuversichtlich, dass Herr Minister Ebnet mit seiner Stimme in Berlin dies auch erreichen wird.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich jetzt zum Thema weitere Anmerkungen aus touristischer Sicht anbringe, möchte ich noch mal deutlich machen, dass wir, Herr Backhaus, wirklich auch konstruktiv tätig werden.
Wir haben heute als Fraktion den Wirtschaftsminister Herrn Ebnet hier aus seiner Verantwortung entlassen, damit er mit dem Bundeswirtschaftsminister Herrn Glos auf der Internationalen Tourismusmesse in Berlin den Stand Mecklenburg-Vorpommerns besuchen kann, damit dort viel mehr gemacht wird, meine Damen und Herren. Und das halte ich auch für einen konstruktiven Vorschlag.
Genauso ein konstruktiver Vorschlag – und es geht ja heute auch um Perspektiven – ist es, dass die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel am Freitag zusammen mit dem Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) und mit Fraktionsvertretern ebenfalls auf der größten Tourismusmesse der Welt für unser Land wirbt, damit wir die Schäden, die bisher eingetreten sind, minimieren.
Meine Damen und Herren, das soll aber alles nicht davon ablenken, das ist wirklich Krisenmanagement auch für die Tourismuswirtschaft. Da haben ja einige Redner die Gelegenheit gehabt, etwas zu sagen, und ich habe nichts von der Tourismuswirtschaft gehört, meine Damen und Herren. Das ist unser Anliegen, dass wir heute der Tourismuswirtschaft zur Seite stehen, denn sie hat eigentlich das verfehlte Management der Landesregierung auszubaden, meine Damen und Herren.
Wir sollten auch darüber diskutieren, wie wir in der Zukunft Hilfemaßnahmen des Landes für die betroffenen Unternehmen organisieren können. Denn die Unternehmen sind nur durch die aktuelle Berichterstattung, die durch die Landesregierung verursacht worden ist, in diese Lage gekommen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich hier schon aufregen, dann möchte ich Ihnen auch sagen, woran ich das festmache. Wenn, wie wir es gehört haben, der Landwirtschaftsminister deutlich macht, wie toll er sich gerade auch bei Fischen engagiert, hat er vergessen – natürlich ist das aus technischer, aus fachlicher Sicht, und Sie sind ja Doktor, Herr Backhaus, korrekt –,
in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg sitzen Menschen, die sind nicht landwirtschaftlich vorgeprägt,
die wollen nur in unserem Bundesland Urlaub machen. Und die haben natürlich Angst, wenn man das Thema Fische und Gewässer in die Diskussion einbringt. Das war unverantwortlich, meine Damen und Herren!
Wenn Sie nichts gefunden haben, okay, dann sagen Sie es.
Weiterhin, meine Damen und Herren – und es muss ja auch angesprochen werden, Herr Dankert, was gewesen ist –, weiterhin unverantwortlich ist aus meiner Sicht, dass man über dem Nationalpark, wo man normalerweise nicht mit einem Hubschrauber fliegen kann, den Medien Zugang gegeben hat, einen ganzen Tag mit einem Hubschrauber im Tiefflug über den Nationalpark zu fliegen.
Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn wir negative Berichterstattungen über dieses Land bekommen.
Herr Fraktionsvorsitzender, es müssen aber ein paar Sachen gesagt werden, die aus touristischer Sicht auch wirklich anzubringen sind.
Die Strandsperrung auf dem Darß war genauso kontraproduktiv. Sie ist Gott sei Dank am gleichen Tag wieder zurückgenommen worden.
Das sind Punkte, die wir nicht, die wir nicht unterstützen können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen zweiten Punkt sagen: Die Landesregierung unterschätzt auch den eingetretenen Schaden für die Tourismuswirtschaft, indem Herr Ministerpräsident in dieser Woche eine Binnenmarketingkampagne „Pro Mecklenburg-Vorpommern“ startet. Sehr gute Kampagne für einen Fall, wo man wirklich kein Problem hat!
Aber wenn man ein Außenmarketingproblem hat, dann wäre es sinnvoller gewesen, wenn man Herrn Ministerpräsident Beck aus Rheinland-Pfalz vielleicht hierher bekommen hätte, dass er hier Urlaub macht. Das wäre zum Beispiel ein wichtiger Punkt gewesen, um ein Votum für dieses Land auszugeben.
Meine Damen und Herren, meine Zeit ist leider am Ende. Aber ich möchte Sie noch mal recht herzlich bitten, wenn die Emotionen so ein bisschen aus den Körpern wieder raus sind,
dass Sie unseren Antrag im Finanzausschuss, in dem wir die Tourismuswirtschaft unterstützen wollen mit ganz konkreten Maßnahmen, wir halten das für wichtig, dass wir wirklich mit Bürgschaften, wirklich auch die Unternehmen, die im Kapitaldienst Probleme bekommen, unterstützen, und das vehement, und zwar nicht aus Bordmitteln, sondern dass wir dort Verstärkungsmittel zur Verfügung stellen,
dass wir Bürgschaftsprogramme einsetzen, meine Damen und Herren, und dass wir dem Tourismusverband Möglichkeiten geben müssen, wieder mehr Objektivität über das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern nach außen an die Kunden zu bringen,
das heißt mehr Promotiontouren, mehr Aktionen vor Ort, mehr Journalistenreisen, damit Sie draußen an den Bildschirmen, meine Damen und Herren, auch wieder wissen, in diesem Land ist es nicht gefährlich, Urlaub zu machen. Kommen Sie nach Mecklenburg-Vorpommern, das ist wichtig. Es ist wirklich ein sehr guter Standort mit guten Angeboten,
tollen Hotels und leider mit einem Fraktionsvorsitzenden, der unsachlich ist.
Meine Damen und Herren, vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Es gibt in der Bundesrepublik keinen Modellversuch, der den Erwerb der vollwertigen PKW-Fahrerlaubnis vor Erreichen der Mindestaltersgrenze zum Gegenstand hat.“ Das ist ein Zitat aus einer Kleinen Anfrage des Wirtschaftsministers vor etwa sechs Wochen.
Ungefähr sechs Wochen vor Beantwortung dieser Kleinen Anfrage an die Landesregierung wurden in Berlin auf einem Symposium die Ergebnisse des niedersächsischen Modellversuchs zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren vorgestellt. Erstmals liegen somit wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zum begleiteten Fahren vor. Und diese, meine sehr verehrten Damen und Herren, übertreffen die kühnsten Erwartungen. Bei dem seit April 2004 durchgeführten Feldversuch hat sich im Ergebnis gezeigt, dass bei den Fahranfängern die Zahl der Unfälle um 40 Prozent und die der Bußgelder sogar um 60 Prozent gesunken sind.
Angesichts der dramatischen Unfallzahlen...
Die kann ich Ihnen zuleiten, Herr Friese!
Angesichts der dramatischen Unfallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern ist es für mich ein politisches Selbstverständnis, nichts zu unterlassen, was helfen kann, um die Zahl der Verunglückten zu reduzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der bundesgesetzliche Rahmen ist gesetzt. Die Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen zu bestimmen, die Möglichkeiten zur Erteilung der Fahrerlaubnis
der Klassen B und BE in Begleitung zu schaffen. Erst gestern hat der Senat in Berlin diese Regelung auch für Berlin umgesetzt.
Demnach wird es den Jugendlichen ermöglicht, mit 16,5 Jahren die ganz normale Führerscheinausbildung zu beginnen und nach bestandener Prüfung sowie Vollendung des 17. Lebensjahres für ein Jahr unter Begleitung eines Erwachsenen Fahrpraxis zu sammeln.
Die Anforderungen an die begleitenden Personen sind ebenfalls im bundesgesetzlichen Rahmen gesetzt. So muss die Person mindestens 30 Jahre alt sein, sie darf maximal drei Punkte im Verkehrzentralregister in Flensburg aufweisen und sie muss mindestens fünf Jahre im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Bezüglich der Blutalkoholwerte und des Drogeneinflusses gelten die gleichen Vorschriften wie für den Fahrer, also genauso wie für uns, meine Damen und Herren.
So deutlich wie die Vorteile des begleiteten Fahrens mit 17 beschrieben sind, so deutlich sind auch die Sanktionen formuliert. Fährt ein Jugendlicher beispielsweise allein, werden ein Bußgeld von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrsregister fällig, zudem erlischt die erteilte Ausnahmegenehmigung zum begleiteten Fahren unverzüglich. Der Jugendliche muss dann bis zum 18. Lebensjahr warten, bis er einen Führerschein ausgehändigt bekommt. In besonders schweren Fällen wird überprüft, ob die Fahrerlaubnis sogar ganz entzogen werden kann. Unter den Bedingungen des begleiteten Fahrens ist die Vernunft der 17-Jährigen aber auch nach den erzielten Ergebnissen offensichtlich so groß, dass kaum gegen Auflagen in den Versuchen des Landes Niedersachsen zum Beispiel verstoßen worden ist. Dort gab es bei diesem Modellversuch nur zwei Unregelmäßigkeiten. Bei einem Vorkommnis war ein Parkschaden beim Rückwärtsausparken entstanden, was auch jedem erfahrenen Fahrer einmal passieren kann, und das zweite Vorkommnis war ein Fahren ohne Begleitung, weil ein 17-Jähriger seine Schwester zur Schule fahren wollte. Das ist hier dokumentiert worden, sonst gab es zu dem Modellversuch des Landes Niedersachsen keine weiteren Anmerkungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein Blick auf entsprechende Erfahrungen im Ausland wie beispielsweise in den Niederlanden oder Österreich untermauern die Zielgerichtetheit des heutigen Vorstoßes der CDUFraktion. Als quasi positiver Nebeneffekt würde auch die Beseitigung einer aktuell bestehenden Ungleichbehandlung der 17-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern erreicht, denn ein 17-Jähriger aus Hamburg oder Niedersachsen darf schon heute in Begleitung die Straßen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Das darf auch der Brandenburger und demnächst der Berliner, sodass wir in Mecklenburg-Vorpommern hier wirklich eine Insellage beim Thema „Begleitetes Fahren“ darstellen würden. Es gilt bei diesem Verfahren schlicht und einfach das Wohnortprinzip. Zudem ist es vielen 17-Jährigen bereits heute erlaubt, ganz allein Auto zu fahren, wenn eine Sonderregelung vorliegt. Ein Beispiel dafür wäre, wenn die Bus- oder Bahnverbindung zu schlecht ist oder um den Ausbildungsplatz in einem anderen Bundesland zu erreichen. Ich denke, das ist aber mit dieser Regelung nicht gemeint, denn wir wollen 17 Jahre plus Begleitung. Das
hat den Vorteil, dass wir ein Jahr länger Ausbildung bekommen, meine Damen und Herren. Auch sei einmal erwähnt, dass jedes Jahr rund 20.000 Jugendliche als Austauschschüler aus den USA bei uns in Deutschland zu Gast sind. Der dort mit 16 zu erwerbende Führerschein stellt selbstverständlich auch hier in Deutschland eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Antrag trägt die CDU-Fraktion der Fülle an genannten Vorteilen Rechnung und fordert entsprechendes Handeln der Landesregierung. Wirkliche Argumente dagegen konnte ich aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage nicht entnehmen. Ich bin daher sehr gespannt, ob der Wirtschaftsminister heute wirkliche Hemmnisse und objektive Argumente gegen eine Einführung in Mecklenburg-Vorpommern vorbringen wird. Sätze wie: „Die Landesregierung sieht gegenwärtig nicht die Notwendigkeit der Absenkung des Mindestalters“, sind mir einfach zu wenig, meine Damen und Herren. Aber wir werden gleich noch vom Wirtschaftsminister hören, welche Gründe gegen eine Einführung im Lande sprechen könnten. Ich habe Signale, dass wir, wenn wir diesen Antrag in den Ausschuss überweisen, dort eine zügige Beratung durchführen können, damit auch der Wirtschaftsminister noch in dieser Legislaturperiode die Möglichkeit hat, das begleitete Fahren in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Minister, guten Morgen!
3. Plant die Landesregierung die bis zum Ende des Jahres befristete Erlaubnis für Erkundungsbohrungen im Raum Lübtheen bzw. auf dem Truppenübungsplatz zu verlängern?
Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Minister? (Zustimmung)
Wie rechtssicher schätzen Sie die Entscheidung des Bergamtes ein und welche Rechtsbehelfe stehen der MIBRAG zur Verfügung?
Gestatten Sie eine weitere Nachfrage? (Zustimmung)
Für den Fall, dass die MIBRAG gegen die Entscheidung des Bergamtes rechtlich vorgehen wird: Ist das Wirtschaftsministerium gewillt, den Rechtsweg auszuschöpfen?
Die zweite Frage.
4. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Landesregierung für die mittelständische Wirtschaft, falls es – trotz der derzeitigen Versagung – zu einer Genehmigung des Abbaus – von Braunkohle in der Region – kommt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich ein bisschen verwirrt bin.
Sie haben nicht damit gerechnet, dass sich die Zuständigkeiten jetzt auch bei der SPD bei diesem Thema in den Sozialausschuss beziehungsweise in den Sonderausschuss verlagert haben.
Aber Sie sind herzlich willkommen, Herr Nieszery, bei uns mitzuarbeiten in der Verkehrspolitik der Zukunft.