ja, Sie haben ja dankenswerterweise die dritte Schulgesetznovelle noch mal angesprochen. Also es ist ja eigentlich auch Ihr Wunsch
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das kommt davon, wenn man hier was verbessert. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)
Zu Ihrem Änderungsantrag. Sie haben gesagt, wir können der Intention des Antrages zustimmen, aber natürlich müssen wir ein bisschen darin herumwerkeln. Sie haben auch etwas gefunden. Ich denke, um dem Antrag gerecht zu werden und weil wir ja wollen, dass er durchgeht, werden wir diesem Antrag zustimmen, Herr Bluhm.
Wir wollen hier keine Krümelkackerei betreiben. Warum Sie die Landesregierung nicht auffordern wollen, obwohl ja hier eine Aufforderung Not tut, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Aber gut, wenn Sie das nicht wollen und wenn Sie meinen, dass „umfassend“ nicht gerechtfertigt ist und auch zu wenig konkret, dann muss ich Ihnen sagen: Was ist denn konkreter an dem Begriff „geeignete Maßnahmen“? Auch das müsste dann konkret gefasst werden.
Also viel konkreter ist das auch nicht. Das kann man sagen, wir lassen uns im Ausschuss darüber berichten, wie denn die konkreten Maßnahmen, zu der die Landesregierung hier ja aufgefordert oder gebeten wurde, dann aussehen. Das ist ein anderer Schnack, steht aber nicht im Antrag drin. Aber das können wir natürlich gerne machen, Herr Bluhm, wir sind dabei.
Ich darf noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Landeselternrat, wie Sie wissen, sogar mittlerweile den Klageweg erwägt. Also ich denke, hier tut wirklich Einschreiten Not und wir als Parlamentarier sollten diesen Gremien, die gesetzlich festgeschrieben sind, hier den Rücken stärken. Meine Damen und Herren von der SPD und Linkspartei.PDS, wir stimmen Ihrem Antrag zu
und wir hoffen, dass wir hier gemeinsam daran arbeiten, dass diese Gremien in Zukunft rechtzeitig nicht nur informiert, sondern rechtzeitig um ihre Stellungnahmen gebeten werden. – Vielen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2033 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2033 einstimmig angenommen.
che 4/1943 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1943 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD – Zwischenlager Nord in Lubmin, Drucksache 4/1939.
Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD: Zwischenlager Nord in Lubmin – Drucksache 4/1939 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lange hat es gedauert, bis dieser Antrag die heutige Sitzung erreicht hat. Das lag nicht etwa daran, dass sich die Koalitionsfraktionen nicht einig waren, sondern dass wir glaubten, eine parlamentarische Befassung wäre nicht notwendig. Inzwischen deutet aber alles darauf hin, dass sowohl eine parlamentarische Debatte also auch eine Entscheidung unumgänglich ist, und es sollte der Konsens, der vor fast zehn Jahren in diesem Hause gefunden wurde, nach dem Willen der Koalitionsfraktionen erneuert werden.
Es geht um die so genannte Pufferlagerung von Atommüll im Zwischenlager Nord in Lubmin. Bereits im Oktober 1991 stand die Diskussion um das Zwischenlager zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Landtages. Damals ging es um seine notwendige Errichtung und die Genehmigung der Einlagerung atomarer Abfälle aus den stillgelegten KKWs Greifswald und Rheinsberg. So war es der parteiübergreifende Wille der damaligen Fraktionen der CDU, SPD, PDS und F.D.P. Schon 1991 wurde in der Debatte betont, dass der Standort Lubmin nicht zum Endlagerstandort für atomaren Abfall aus der ganzen Bundesrepublik werden dürfte.
Ein zweites Mal, nämlich im Frühsommer 1996, beschäftigte das Zwischenlager den Landtag und natürlich auch der dort einzulagernde Abfall. Wiederum gab es ein
fraktionsübergreifendes Votum. Die Landesregierung wurde aufgefordert, eine verbindliche Erklärung der Bundesregierung zu erwirken, dass in Mecklenburg-Vorpommern außer den Abfällen aus den Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg keine überregionalen radioaktiven Abfälle eingelagert werden sollten.
Auf der Basis dieser Entscheidung und im Hinblick auf die Stimmung der Bevölkerung in der Region vor Ort wurde durch die zuständige Behörde im Februar 1998 die Entscheidung getroffen, nur eine einjährige Pufferlagerung im Zwischenlager Nord zuzulassen. Dies wurde die gängige Praxis in Lubmin. Sie ist von der Bevölkerung und auch von den Atomkraftgegnern akzeptiert, weil sie den notwendigen Abbau des Kernkraftwerkes garantiert.
Dieser Kompromiss, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich auch dem Betreiber des ZLN, den Energiewerken Nord, bekannt. Dennoch wurden die Mitglieder des Umweltausschusses am 15. Juni dieses Jahres über einen Antrag der Energiewerke Nord informiert, in Lubmin die Pufferlagerung künftig ausweiten zu wollen mit dem Ziel, Abfälle aus dem Betrieb, der Stilllegung und dem Abbau anderer kerntechnischer Anlagen und Forschungseinrichtungen zu behandeln. Dieses Ansinnen der Energiewerke Nord hatte schon vorab in der regionalen Presse für Unmut gesorgt. Die Einwohner der Region verwehrten sich dagegen, dass der Standort Lubmin unter der Hand quasi zum Endlager mutieren sollte. Auch der Kernenergiebeirat hatte sich bereits im Februar mit einem Antrag der Energiewerke Nord befasst. Zum Ergebnis, denke ich, werden sich die hier anwesenden Mitglieder aus den verschiedenen Fraktionen selbst äußern.
dass es immer wieder Rücksprachen zwischen der Genehmigungsbehörde, dem Umweltministerium und dem Geschäftsführer der Energiewerke Nord gegeben habe. Er selbst habe in Bezug auf eine Ausweitung der Pufferlagerung auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach der Behandlung Bedenken gehabt, da es zu diesem Problem eine eindeutige politische Positionierung des Landtages gegeben habe, die eine einjährige Pufferlagerung ermögliche. Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen hat der Umweltminister sich in diesem Falle vollkommen korrekt verhalten,
indem er sich auf den politischen Willen des Gesetzgebers berief. Und auch in der gültigen Koalitionsvereinbarung spiegelt sich dieser politische Wille wider.
Inzwischen haben die EWN beim Verwaltungsgericht Greifswald eine Untätigkeitsklage gegen das Ministerium eingereicht.
(Wolfgang Riemann, CDU: Bevollmächtigt von der rot-roten Bundesregierung. – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Rot-grün.)
Des Weiteren haben die Energiewerke Nord beim Bundesamt für Strahlenschutz als der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde für das Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord zwei weitere Anträge zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und wärmeent
wickelnden Abfällen aus Forschungsvorhaben des Bundes gestellt. Der erste Antrag ist datiert vom 26. April 2005 und mit ihm wird die Aufbewahrung von vier Castorbehältern beantragt. Sie sollen folgendes Inventar aufnehmen:
1. bestrahlte Brennelemente des Forschungszentrums Karlsruhe aus der kompakten natriumgekühlten Kernreaktoranlage, die derzeit noch in Frankreich lagern, Frankreich möchte nämlich diesen Müll gerne loswerden
3. bestrahlte und unbestrahlte Brennstäbe des Forschungszentrums Geesthacht aus dem Betrieb des Forschungsschiffes „Otto Hahn“, die derzeit noch in Geesthacht lagern und