Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

es muss die Erwartungen erfüllen, die der Käufer hat.

(Angelika Peters, SPD: Der Kunde kann selbst entscheiden, was er kauft.)

Und genau darum geht es, diese Erwartungen zu erfüllen, und zwar wieder in der Erwartung, dass die Preise, die man da erzielen kann, wesentlich höher sind als die beim reinen Verkauf von Nahrungsmitteln.

(Angelika Peters, SPD: Der Kunde kann selber bestimmen, was er kauft.)

Gestatten Sie noch eine Nachfrage? (Zustimmung)

Herr Minister, können Sie mir als landwirtschaftlichem Laien erklären, ob zum Beispiel Kartoffeln, Erdbeeren und Spargel unter dieses Segment fallen oder sind das spezielle andere Produkte?

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Auch das. – Heinz Müller, SPD: Grünkohl! – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Besonders im Winter. – Heinz Müller, SPD: Grünkohl und Schwarzwurzel.)

Herr Dr. Born, ich glaube, wir haben uns noch nicht richtig verstanden. Ich denke vom Markt her. Ich habe auch vom Markt her argumentiert, nicht von der Produktion her. Hier reden jetzt die Laien, die landwirtschaftlichen Laien miteinander.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Das macht es ja so interessant. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Ich fühle mich nicht aufgerufen,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

ich fühle mich jetzt nicht aufgerufen, hier den Landwirten als Laie Ratschläge zu geben, ob das nun Spargel sein soll oder sonst etwas. Ich halte es aber für wichtig, weil man ja von dem Verbrauch der Produkte leben muss, möglichst hohe Preise zu erzielen. Möglichst hohe Preise kann man dann erzielen, wenn man sich aus dem Massenmarkt, der ja einen ziemlichen Preisverfall hinter sich hat in den letzten Jahren, herauskommt zu Spezialitäten und damit zu Kunden, die bereit sind, mehr zu zahlen.

(Torsten Renz, CDU: Richtig.)

Danke schön.

Für den erkrankten Abgeordneten Herrn Harry Glawe, Fraktion der CDU, bitte ich nun in Vertretung den Abgeordneten Bernd Schubert, die Frage 5 zu stellen.

Herr Minister Dr. Ebnet, ich frage Sie:

5. Wie begründet die Landesregierung ihre gegenüber der Presse getätigte Aussage, dass viele Kliniken und Sanatorien im Land zu wenig hochwertige Leistungen insbesondere für Privatpatienten anbieten und damit ihr Entwicklungspotenzial gegenwärtig noch nicht ausschöpfen?

Herr Abgeordneter Schubert, meine Äußerungen sind nicht richtig wiedergegeben. Ich will Ihnen mal, so, wie es in der Presse steht, worauf Sie sich ja beziehen, den Presseartikel vorlesen. Da steht unter der Überschrift „Gesundheitsbranche neu ausrichten“ und der Unterüberschrift „Ebnet: Orientierung auf private Vorsorge“ geschrieben: „Viele Kliniken und Sanatorien setzten noch zu sehr auf Leistungen der Krankenkassen.“ Dann kommt ein wörtliches Zitat: „,Die Kassen werden langfristig immer weniger Leistungen bezahlen. Zugleich wird aber die Bereitschaft des Einzelnen steigen, mehr Geld für die Gesundheit auszugeben‘, erläuterte er“, also ich. Dann geht es weiter: „Die Einrichtungen müssten deshalb mehr hochwertige Leistungen für Privatzahler anbieten und für entsprechende Kunden aktiv werben.“ Das ist ein anderer Inhalt als der, den Sie beziehungsweise Herr Glawe in der Frage daraus gemacht haben. Hier sieht es nämlich so aus, hier klingt es so, als ob ich gesagt hätte, unsere Kliniken und Sanatorien würden zu wenig hochwertige Leistungen anbieten. Genau das wurde nicht ausgesagt. Ich denke, wenn Sie dieses so zur Kenntnis genommen hätten, wie ich es gesagt habe, hätten Sie die Frage nicht gestellt.

Vielen Dank, Herr Schubert. Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, hierzu die Fragen 6 und 7 des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur „Besetzung der W2-Professur für Konservierende Zahnheilkunde an der Universität Rostock“ auf Drucksache 4/1982 bleiben einige Fragen offen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

6. Die Landesregierung bestätigt in der Antwort auf meine Frage 5, dass die Medizinische Fakultät der Universität Rostock ein Konzept vorgelegt hat, in dem sie einerseits die Einsparvorgaben der Regierung erfüllt und andererseits die Weiterführung des Studienganges Zahnmedizin plant. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung, dass die Fakultät in Übereinstimmung mit der Hochschulleitung damit in Anwendung ihrer Hochschulautonomie gemäß LHG § 28 Absatz 4 Satz 3 den Nachweis erbracht hat, dass die Stellen und Mittel für die Umsetzung der hochschulpolitischen Strukturentscheidung vorhanden sind und damit die Weiterführung des Studienganges durch die Landesregierung nicht behindert werden darf?

Herr Dr. Bartels, die Landesregierung behindert die Fortführung des Studienganges nicht. Es liegt auch kein Fall des Paragrafen 28 Absatz 4 Satz 3 LHG vor, da diese Regelung keine Anwendung findet. Die im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung getroffenen Maßnahmen beruhen auf Paragraf 59 Absatz 2 und Paragraf 60 Absatz 2 LHG.

Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja.

Herr Minister, nach meiner Kenntnis hat die Strukturkommission zur Entwicklung der Hochschulmedizin unter anderem angeregt, die C3-Professur für Kinderonkologie an der Universität Rostock in Zukunft nicht wieder zu besetzen, und nach meiner Kenntnis berücksichtigt das Konzept der Medizinischen Fakultät diese Empfehlung. Ist es richtig, dass Sie inzwischen genau diesen Punkt des Konzeptes der Medizinischen Fakultät kritisieren?

Herr Abgeordneter Dr. Bartels, wir sind mitten in Verhandlungen.

Gestatten Sie eine zweite Zusatzfrage?

Gerne.

Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den rechtskräftigen Vertrag zwischen zwei juristischen Personen, nämlich der Landesregierung und der Universität Rostock, zur Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin zu kündigen?

Herr Dr. Bartels, hier stecken wir in einem Berufungsverfahren und da berufen wir uns auf Paragraf 59 Absatz 2 mit Rücksicht auf übergeordnete Aspekte der Landesentwicklung. In diesem Berufungsverfahren ziehen wir diesen Punkt in den Vordergrund.

Meine zweite Frage, Herr Minister:

7. In der Antwort auf Frage 7 meiner Kleinen Anfrage teilt die Landesregierung mit, dass sie die „Zustimmung zur Ruferteilung für die befristete Wiederbesetzung der W2-Professur für Konservierende Zahnheilkunde erteilt“ habe. Die entsprechenden Paragrafen des LHG sehen meines Erachtens eine Befristung einer Ruferteilung seitens der Landesregierung entgegen dem Willen der Hochschule nicht vor. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Landesregierung diese Befristung der Ruferteilung verfügt?

Dr. Bartels, mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 hat das Bildungsministerium die Zustimmung zur befristeten Besetzung der oben genannten Professur gemäß Paragraf 60 Abs a t z 2 LHG erteilt. Danach ist durch das Bildungsministerium zu prüfen, ob die Liste ergänzt, die Stelle neu ausgeschrieben wird und die Stelle eine neue Verwendung erhält. Hier wurde gegenüber der Neuausschreibung beziehungsweise einer anderweitigen Verwendung der Stelle das mildere Mittel, nämlich die zeitlich befristete Besetzung der Stelle gemäß Paragraf 61 Absatz 1 und 3 LHG,

gewählt. Die hierfür maßgeblichen Gründe haben Sie sicherlich der Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage vom 29. Dezember 2005 entnommen.

Gestatten Sie eine Zusatzfrage?

Ja.

Herr Minister, sehe ich das richtig, dass nach dem Landeshochschulgesetz die Regierung die Möglichkeit hat, bei Ankündigung einer Ausschreibung durch eine Hochschule unter Rücksicht auf übergreifende Strukturmaßnahmen eine andere Besetzung zu verlangen, aber nicht mehr einen Eingriff vornehmen kann, wenn das Berufungsverfahren abgeschlossen ist?

An dieser Stelle haben wir das übergeordnete Interesse einer Neustrukturierung, wie wir es gestern auch in den ausführlichen Darstellungen zum Gesetzestext gehört und gesagt haben, in den Vordergrund gestellt. Für uns ist es jetzt wichtig, dass im Zuge der Verhandlungen ein Gesamtkonzept erarbeitet wird. Dazu gehört dann, dass der Studiengang nicht behindert, aber auch nicht durch eine unbefristete Position in der Bewegungsmöglichkeit einschränkt wird.

Gestatten Sie mir eine zweite Zusatzfrage?

Ja.

Welche Maßnahmen würde die Regierung unternehmen, falls die Universität unter Berufung auch auf meine Interpretation des Landeshochschulgesetzes und unter Berufung auf entsprechende Beschlüsse der zuständigen Hochschulgremien entgegen der Aussage des Ministeriums eine unbefristete Berufung vornimmt?

Das wird sich ergeben am Ende der Verhandlungen über die Zielvereinbarung.

Danke, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Dr. Bartels. Vielen Dank, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD – Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“, auf Drucksache 4/1937, und Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Stärkung von Demokratie und Toleranz, auf Drucksache 4/1944, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/2072.

Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD: Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ – Drucksache 4/1937 –

Antrag der Fraktion der CDU: Stärkung von Demokratie und Toleranz – Drucksache 4/1944 –