Bernd Schubert
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich als Einstieg in die Debatte noch einmal den zeitlichen Ablauf zum Thema „Rauchfreie Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ darstellen.
Mit der Drucksache 4/1410 „Kinder- und JugendGesundheitsvorsorgeinitiative des Landes MecklenburgVorpommern – Rauchfreie Schule als erster Schritt“ stellte die CDU-Fraktion am 03.11.2004 den ersten Antrag. Dieser Antrag wurde abgelehnt, auch der Überweisungsantrag in den Bildungs- und Sozialausschuss. Am 06.04.2005 stellte die CDU-Fraktion erneut einen Antrag mit der Forderung, einen Landesaktionsplan gegen Sucht und Drogen bei Kindern und Jugendlichen unverzüglich durch die Landesregierung zu erarbeiten (Drucksa- c h e 4/1627). Die Regierungsfraktionen PDS.Linkspartei und SPD stellten zeitgleich mit Drucksache 4/1632 den Antrag „Suchtfreie Schulen und Freizeiteinrichtungen“. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde abgelehnt und dem Antrag der PDS.Linkspartei und SPD wurde zugestimmt.
Nach fast einem Jahr, das ins Land gezogen ist, in dem keinerlei Aktivitäten der Landesregierung erfolgten, sich die Situation beim Einstiegsalter verschlechterte und ein Anstieg bei den jugendlichen Raucherinnen und Rauchern vollzogen hat, sah sich die CDU-Fraktion erneut veranlasst, am 22. März 2006 einen Antrag zu stellen (Drucksa- che 4/2174). Der Antrag „Flächendecke Einführung der ,Rauchfreien Schule‘ in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde erstmalig in den Bildungs- und Sozialausschuss überwiesen. Das war für uns schon ein kleiner Erfolg. Es konnte und durfte nicht sein, dass der CDU-Antrag die einzige Alternative ist, um der schlechten Ausgangssituation beim Tabakkonsum in der Altersgruppe 12 bis 17 – 46,7 Prozent der Jungen und 48,4 Prozent der Mädchen rauchen mehr als eine Zigarette pro Tag, der Bundes
durchschnitt liegt bei 28 Prozent, in Ostdeutschland beträgt der Durchschnitt 31 Prozent bei den Jungen und 33 Prozent bei den Mädchen – zu begegnen.
Nach einem Jahr der Ruhe und Untätigkeit der Landesregierung, wieder einmal im Ressort der Sozialministerin Frau Dr. Linke, war Hektik angesagt. Man erinnerte sich an den Landtagsbeschluss vom 19.04.2005 und der Landesaktionsplan zur Suchtprävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern sollte nun als Eillösung präsentiert werden, wie eigentlich üblich in diesem Ministerium, und seine Zustimmung erfahren. Dies wird durch die Regierungsfraktionen aufgrund der Machtverhältnisse auch so sein. Davon gehen wir mal aus. Doch die CDU-Fraktion wird diesem lebensfernen Landesaktionsplan zur Suchtprävention nicht zustimmen. Es gibt keine neuen Maßnahmen, welche zu einer Trendumkehr beim Drogenmissbrauch von Kindern und Jugendlichen führen könnten.
Der Schulwettbewerb „Be smart – don’t start!“ hat bisher keinen Erfolg gehabt und wird auch weiterhin keine gravierende Veränderungen beim Suchtverhalten von jungen Menschen in der Schule hervorrufen. Wenn an diesem Programm 100 von 670 Schulen aus MecklenburgVorpommern teilgenommen haben und davon lediglich fünf rauchfrei wurden, ist es absurd, dass die Landesregierung in hohen Tönen von Erfolg spricht.
Es ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu grotesk, wenn
die Umsetzung einer rauchfreien Schule bis zum Jahre 2009 erfolgen soll und erst dann überprüft wird, ob Verbote wirksamer sind. Bis dahin sollen weiterhin Raucherecken an Schulen eingerichtet werden, Passivraucher dem Dunst der Raucher ausgesetzt sein, die Lehrer machtlos den Rauchern an den Schulen gegenüberstehen und keine Unterstützung aus dem Bildungsministerium bekommen. Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin Spitzenreiter in Deutschland und Europa bleiben beim Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen. Milliardenschäden, verursacht durch Rauchen, sollen in Kauf genommen werden.
„Ostsee-Zeitung“ vom 21.06.2006, ich darf zitieren die Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern, und zwar den Leiter der Landesvertretung Karl Nagel: „,Jährlich entsteht der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Behandlung von Krankheiten, die durch den Nikotinmissbrauch entstehen, ein Schaden in Milliardenhöhe.‘ … Immer mehr Jugendliche griffen zur Zigarette. Dadurch seien gesundheitliche Schädigungen, die erst Jahre später zum Tragen kämen, vorprogrammiert.“ Damit steigen natürlich auch die Krankenkassenkosten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident! Leider ist er jetzt nicht da. Mir scheint, Sie sind sich im Kabinett nicht mehr ganz einig, was das Rauchverbot an Schulen betrifft, so zumindest laut einem Artikel der SVZ vom 20.06. Ich darf daraus zitieren: „Ringstorff: Rauchverbot kann hilfreich sein, Selbstverpflichtung zeigt wenig Wirkung … ,Ich kann einem prinzipiellen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden viel Positives abgewinnen‘, sagte er gestern. Der gesundheitliche Schutz der Nichtraucher müsse im Vordergrund stehen. Ringstorff betonte aber auch, er sei generell davon überzeugt, ,dass eine Selbstverpflichtung wirksamer ist als ein Verbot.‘ Die Rea
lität zeige allerdings, dass solche Verpflichtungen ,nur ganz schwer zustande‘ kommen, räumte er ein.“ Damit hat er recht.
Ja, Herr Ministerpräsident, Sie haben recht. Dies hat die CDU-Fraktion schon zwei Jahre lang versucht, auf den Punkt zu bringen, aber die Augen wurden von den Koalitionären verschlossen, um die Realität nicht zu sehen. Eine Freiwilligkeit der Einführung von rauchfreien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist realitätsfremd. Wir brauchen gesetzliche Regelungen. Dies fordern Eltern, Schüler, zahlreiche Politiker, Krankenkassen und Wissenschaftler wie Professor Dr. Haustein.
Und noch eine Zustimmung, Herr Ministerpräsident. Vor einiger Zeit haben Sie auf dem Forum des Deutschen Beamtenbundes in Berlin in einem anderen Zusammenhang gesagt – es betraf die Föderalismusdebatte –, Politiker sollten auch mal auf die Sachverständigen und Wissenschaftler hören. Ja, Herr Ministerpräsident, sprechen Sie ein Machtwort in Ihrem Kabinett, fordern Sie den Bildungsminister Herrn Professor Metelmann und die Sozialministerin Frau Dr. Linke auf, einen anderen Weg bei der Einführung von rauchfreien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu beschreiten – nicht auf freiwilliger Basis, sondern durch ein gesetzliches Verbot in Begleitung von präventiven Maßnahmen! Andere Bundesländer haben das Verbot bereits gesetzlich geregelt und hatten hiermit Erfolg, zum Beispiel Hamburg: Reduzierung von 36 auf 18Prozent innerhalb eines Jahres bei 14- bis 15-Jährigen. Wir sind wieder einmal Schlusslicht. Wäre man 2004 dem Antrag der CDU gefolgt, dann hätten wir die Vorreiterrolle. Doch nun sind wir Schlusslicht – wie immer!
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lernen Sie von Ihren roten Brüdern in Berlin!
Stimmen Sie dem Antrag der CDU „Flächendeckende Einführung der ,Rauchfreien Schule‘ in Mecklenburg-Vorpommern“ zu!
Aber ich habe da noch ein Beispiel, wie auch aus anderen Bundesländern Initiativen gestartet werden. Frau Ministerin, heute treffen sich ja die Gesundheitsminister in Dessau. Es gibt eine Initiative der Bundesländer Bremen und Sachsen-Anhalt.
Die wollen gemeinsam mit einem Vorstoß zum Schutz der Nichtraucher eine Initiative starten. Ich frage mich: Beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an dieser Initiative? Und ich hoffe, Sie werden morgen dort hinreisen und werden dann genügend Argumente mitnehmen, damit Sie dieser Initiative zustimmen können.
Und zu dem, was Sie uns unterstellen,
wir beschäftigen uns nur mit rauchfreien Schulen: Das ist unser erster Schritt. Wir haben uns nie dagegen gesperrt, dann auch „rauchfrei“ in öffentlichen Einrichtungen einzuführen. Ich habe einen Zeitungsartikel, wo Sie der CDU unterstellen, wir wollen nur eine Insellösung. Das ist nicht so. Wir haben immer gesagt, es ist ein erster Schritt
und diesen Schritt müssen wir beginnen in den Schulen, denn Kinder und Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes. Darum war das für uns der erste Schritt.
Ich hoffe, Sie werden diese Initiative mit unterstützen. Wenn man die Entwicklung in der Bundesrepublik gerade zum Thema „rauchfrei“ verfolgt hat in den letzten Wochen und Monaten, glaube ich, haben wir damit eine Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern angestoßen, die CDUFraktion, die dann natürlich weitergegangen ist, denn man will versuchen, in öffentlichen Einrichtungen dieses Rauchverbot durchzusetzen.
Eines haben wir erreicht, aber ich glaube, wir können nicht bis 2009 warten, um eine Auswertung zu machen, bei der wir dann feststellen, wir sind beim Stand von 2004, dass sich nichts entwickelt hat und dass es keine Erfolge gibt. Darum bitten wir noch einmal: Überlegen Sie und stimmen Sie unserem Antrag zu! Dann werden wir weiterhin einen gemeinsamen Weg gehen, um die Einführung in öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider werden die Redebeiträge ja immer so gelegt, dass wir fast als Erste dran sind und nachher auf die Argumente der anderen Redner nicht eingehen können. Aber lassen Sie mich auf zwei, drei Argumente noch mal eingehen.
Herr Bildungsminister, eigentlich bin ich von Ihnen enttäuscht.
Gleichzeitig sind Sie Mediziner und müssten wissen – und das haben Sie auch versucht darzustellen –, welche Auswirkungen das Rauchen gerade bei jungen Menschen hat. Wir reden hier nicht über uns Parlamentarier oder über eine Gruppe von 18- bis 65-Jährigen, wir reden hier über Kinder.
Kinder sind Schutzbefohlene und da haben wir eine Verantwortung. Das habe ich in diesem Landtag schon mal gesagt. Das ist eine ganz andere Debatte.
Und, Herr Heydorn, das ist es, was mich so ein bisschen befremdet. Wenn wir rauchen – und ich habe ja auch gesagt, dass ich selbst rauche –, …
Lassen Sie mich bitte mal ausreden!
… dann ist es unsere eigene Verantwortung, wie wir damit umgehen. Aber das sind Kinder, die muss man schützen und da gibt es auch eine ganz andere Einstellung dazu.
In dem Podiumsgespräch, Herr Dankert, wo wir diesen Wettstreit hatten um rauchfreie Schulen, stellten Sie die Frage: Warum rauchen gerade Kinder und Jugendliche? Ja, weil das ein Statussymbol ist. Damit wollen sie zeigen, wir sind erwachsen.
Vorbildwirkung durch die Erwachsenen. Und deswegen ein generelles Rauchverbot an Schulen.
Zweitens möchte ich noch mal sagen, es gibt bereits jetzt Zahlen, die belegen, dass Rauchverbote, die gesetzlich geregelt worden sind, Erfolge haben. Ich habe es ja hier genannt, das beste Beispiel ist Hamburg. Hamburg kann man natürlich nicht mit Mecklenburg-Vorpommern vergleichen, weil man sich in der Stadt als unentdeckter Raucher besser verstecken kann als in einem großen Flächenland.
Ja, bitte.
Es gibt Schulen, die das durchsetzen, es gibt aber auch viele Schulen, die das nicht durchsetzen können, wo das Durchsetzen der Schulverordnung das nicht gebracht hat. Es zeigt sich, eine gesetzliche Regelung ist ein Handlungsrahmen, worauf sich die Lehrer, die Schulleiter verlassen können.
Und es gibt nicht das Problem, dass Schüler Anträge stellen, von einer rauchfreien Schule an eine Schule zu wechseln, wo man rauchen darf. Es gibt dafür Beispiele.
Im Moment nicht. Ich wollte erst mal zum Ende meiner Ausführungen kommen.
Frau Polzin hatte auch die Möglichkeit, denn wir haben ja im Bildungsausschuss lange darüber debattiert und hatten unterschiedliche Auffassungen. Ich glaube, wir kommen bei diesem Thema trotzdem nicht zueinander.
Frau Sozialministerin Dr. Linke, Sie sagten, der CDUAntrag ist lebensfremd. Nun muss ich mal aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 16.06. zitieren. „Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Martina Bunge …“ – ich glaube, die war mal Sozialministerin hier im Land –
„kündigte ein Gesetz zum Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen an.“
Das ist ja auch okay, sagen Sie. Aber wenn man hinterfragt, dann kommt heraus, dass bei dieser Initiative im Vordergrund steht das Rauchverbot an Krankenhäusern,
in öffentlichen Einrichtungen,
Schulen als vorrangig.
Davon wird gesprochen bei dieser Initiative und insofern liegen wir da nicht auseinander.
Und wenn Herr Heydorn hier gesagt hat, wir wollen es in der nächsten Legislaturperiode noch mal überprüfen, dann ist der Zeitpunkt schon ziemlich weit gewählt, weil wir schon zwei Jahre darüber sprechen und noch nichts Konkretes getan haben. Wir haben jetzt die Chance. Das Schuljahr 2006/2007 beginnt.
Wir können jetzt eine Gesetzesänderung vornehmen, wie es in anderen Bundesländern geschehen ist. Und damit haben wir jetzt die Chance, dieses heute noch zu regeln.
Nachher kommt in der nächsten Legislaturperiode der Landtag erst im Oktober zusammen, dann vergeht wieder ein Jahr, wir debattieren wieder ein Jahr und 2009 stellen wir fest, wir sind genauso weit wie heute. – Danke schön.
Wir können heute Abend sprechen. –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider kann ich nicht so ein positives Fazit ziehen wie Frau Dr. Linke, leider nicht.
Das ist auch sehr traurig.
Zum Ende der Legislaturperiode bekommen wir diese serviert, sagte schon mein Kollege Wolfgang Riemann,
und dann soll man Positives dazu reden. In dieser Woche finden die letzten Landtagssitzungen der 4. Legislaturperiode statt. 48 Tagesordnungspunkte haben es erforderlich gemacht, bereits am Dienstag mit der Sitzung zu beginnen …
Mache ich auch kurz.
… und unter Einbeziehung des Freitags eine annährend ordnungsgemäße Debatte zu führen. Wieder einmal hat das Sozialministerium unter Verantwortung der Sozialministerin Frau Dr. Linke sprichwörtlich in letzter Sekunde durch Gesetze und Unterrichtungen zu dieser umfangreichen Tagesordnung beigetragen. Leider ist es so.
Verständnis könnten wir als Landtagsabgeordnete haben, wenn kontinuierlich im Verantwortungsbereich von Frau Dr. Linke gearbeitet worden wäre. Ich erinnere an das Landespflegegesetz, an das Kindertagesfördergesetz,
an das Gesetz zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, um nur einige zu nennen. Alle wurden in letzter Sekunde im Landtag verabschiedet und mussten kurzfristig manchmal in wenigen Tagen umgesetzt werden.
Das weiß ich nicht.
Heute bekommen wir nun die Konzeption zur Förderung der Integration von Migranten und Migrantinnen auf den parlamentarischen Tisch geliefert. Das Zuwanderungsgesetz des Bundes wurde am 5. August 2004 verkündet und ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Eineinhalb Jahre ist nichts passiert.
Mecklenburg-Vorpommern hat wieder einmal ein Bundesgesetz nicht rechtzeitig umgesetzt.
Die Landesregierung hat sich mit Leitlinien, Drucksache 4/968, begnügt. Es ist bedauerlich,
dass die Landesregierung gerade bei dem für uns Parlamentarier wichtigen Thema „Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ die notwendige zielstrebige und temporäre Erarbeitung in einer notwendigen Konzeption vermissen lässt.
Heute wird die Konzeption verabschiedet,
für deren Umsetzung jedoch die ohnehin knappen Gelder wieder zusammengestrichen werden. Es stimmt nämlich nicht ganz so, wie Sie das dargestellt haben, Frau Ministerin.
Im Bereich der Integration auf dem Arbeitsmarkt aus dem Holter-Ministerium
werden die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds um 24 Prozent gekürzt. Die Konzeption ist somit nicht ausfinanziert und entpuppt sich als Mogelpackung.
Dem Integrationsfachdienst Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern, dessen Einzugsbereich sich auf den gesamten Ostteil unseres Bundeslandes einschließlich Demmin und Müritz erstreckt, werden die finanziellen Unterstützungen für eine umfassende kontinuierliche und nachhaltige Integrationsarbeit verweigert. Dieses, obwohl 40 Prozent aller Migrantinnen und Migranten in dieser Region wohnen. In Rostock hingegen, das hatten Sie schon gesagt, wird diese finanzielle Zuwendung gewährt. Diese Ungleichbehandlung ist für viele unverständlich. Nach welchen Kriterien wird da im Sozialministerium entschieden?
In der Drucksache – jetzt kommen wir auf die Drucksache – 4/2282, Seite 11 steht: „Um die genannten Schwerpunkte in der Integrationsförderung ab dem Jahre 2006 zu realisieren, hat das Sozialministerium eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Das Land fördert entsprechende Projekte nach Maßgabe des Haushalts.“ Die Richtlinie war jedoch nach Redaktionsschluss noch nicht beschlossen. Redaktionsschluss dieser Vorlage war der 7. Juni 2006. Sie können vielleicht nachher noch in einem weiteren Redebeitrag sagen, ob die Richtlinie jetzt schon beschlossen worden ist. Diese Richtlinie existiert somit noch nicht und das Jahr 2006 ist inzwischen fast sechs Monate alt. Vielleicht soll sie am Ende des Jahres in Kraft treten, kurz vor dem 31. Dezember 2006. Doch glücklicherweise sind vorher noch Landtagswahlen. Das bedeutet, dass aufgrund des Endes der Legislaturperiode und der Diskontinuität des Landtages sich ohnehin diese Unterrichtungen erledigen und ein neuer Landtag und eine neue Landesregierung an dieses Papier nicht mehr gebunden sind.
Sie haben sich spätestens dann endgültig erledigt und werden gegenstandslos.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotzdem wird die CDU-Fraktion beide Drucksachen als erledigt erklären und ihre Zustimmung geben.
Wir werden in der neuen Legislaturperiode diese so wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft weitaus ernster nehmen als die jetzige Landesregierung und die Integration aktiv vorantreiben.
Integrationsprogramme – zum Schluss noch einmal – kurz vor Toresschluss, die zudem nicht ausfinanziert sind, sind somit eine leere Hülle und als solche als Mogelpackung zu bezeichnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Belastungen der Polizeibeamten sind gerade in diesen Wochen sehr hoch. Man könnte auch sagen, die Jungs kommen gar nicht mehr aus den Stiefeln.
Öffentliche Großveranstaltungen während der Fußballweltmeisterschaft, NPD-Demonstrationen, Vorbereitungen auf den Besuch des USA-Präsidenten Bush in Stralsund und der tägliche Polizeidienst sind abzusichern. Zahlreiche Überstunden der Polizistinnen und Polizisten sind die Folge. Keiner murrt und jeder verrichtet hervorragend mit großem Einsatz seinen Dienst.
Doch wenn in einigen Polizeirevieren der bauliche Zustand seit Jahren katastrophal ist, wie in Wolgast, Demmin und Stralsund
und Wismar, ja, um nur einige zu nennen –
ich kann gar nicht alle aufzählen, dann würden wir die Redezeit heute überschreiten –, so könnte auch bei den Polizeibeamten die Arbeitsmoral nachlassen.
Zitat aus dem „Nordkurier“ vom 09.06.: „Glaubt man den Worten von Krimalhauptmeister Ingo Plückhahn, frisch gewählter Personalrat in der Polizeiinspektion in Demmin, dann lässt sich die Arbeitsstätte der Ordnungshüter an der Peene nicht verfehlen. ,Das hässlichste Gebäude in der Stadt‘. Selbst Beamte aus Bayern hätten mit dieser Beschreibung ganz locker und leicht die Demminer Kollegen finden können.“
„,Die Arbeitsmoral hebt das nicht‘, so Plückhahns Urteil. Seit 1990 würde man schon um bessere Bedingungen kämpfen, bisher alles umsonst. Unterm Dach säßen zwei Ermittler in einem Büro, die sich den Raum mit mehreren Wasserschüsseln teilen müssen: Bei Regen tropft es durch. Selbst im Aufenthaltsraum der Schichtbeamten wäre es feucht … Die Kollegen hätten hier noch nicht ein
mal die Möglichkeit, sich mit warmem Wasser die Hände zu waschen.“
Ähnlich sieht es in Wolgast aus. Hier sind seit 1998 mehrere Container aufgestellt. Es gibt keine Trennung der Sanitäranlagen für Männer und Frauen und die Beamten sind dort in sehr, sehr beengten Räumlichkeiten untergebracht.
Dass es solche katastrophalen Zustände in unseren Polizeirevieren heute noch gibt, hätte wohl kaum ein Landtagsabgeordneter vermutet. Wer den Mut als Abgeordneter hatte, konnte sich bei der Null-Bock-Demo der Polizeigewerkschaft den Fragen und Kritiken der Polizeibeamten stellen.
Mitgebrachte Transparente mit Fotos der Polizeireviere Demmin und Wolgast haben eindrucksvoll die katastrophalen Zustände gezeigt. Das sind Arbeitsbedingungen wie in frühesten DDR-Zeiten.
Ich konnte mich mit meinem Kollegen Wolfgang Riemann vor Ort im Polizeirevier Wolgast selbst davon überzeugen und meine Kollegin Frau Vizepräsidentin Renate Holznagel in Demmin. Die Kleinen Anfragen der Vizepräsidentin Frau Holznagel und der Abgeordneten Wolfgang Riemann und Bernd Schubert brachten leider kein Licht ins Dunkel, vor allem wann diese baulichen Zustände verändert werden sollen.
Einige Abgeordnete des Landtages haben aus Anlass der Demo die Gelegenheit genutzt, mit den Polizeibeamten über mögliche Veränderungen zu diskutieren. Der auch anwesende Innenminister Dr. Timm konnte leider keine Vorschläge unterbreiten. Er verwies immer wieder auf die fehlenden finanziellen Mittel und was schon alles investiert worden ist, zum Beispiel bei der Polizeidirektion Anklam. Das hat auch nie einer bestritten.
Ja, aber dies hilft natürlich den Polizistinnen und Polizisten in den Revieren Demmin, Wolgast, Stralsund und Wismar überhaupt nicht. Erst mein Kollege Wolfgang Riemann, in vielen Jahren erfahren im Finanzausschuss des Landtages und als Finanzausschussvorsitzender, präsentierte uns eine mögliche Lösung – danke noch mal –
für die stark sanierungs- und renovierungsbedürftigen Gebäude in Demmin und Wolgast. Und natürlich denken wir auch an Wismar.
Der Innenminister hat den Polizistinnen und Polizisten große Hoffnung gegeben, indem er ihnen sagte, dass er der beabsichtigten Lösung im Landtag zustimmen will. Wir werden sehen, wie er sich heute verhält.
Dieser Vorschlag liegt Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, als Antrag 4/2305 der CDU-Fraktion vor. Lassen Sie uns den Antrag doch erst in
der Diskussion erläutern, bevor Sie sich darüber aufregen und alles infrage stellen. Bis jetzt ist ja noch ziemlich Ruhe, also werden wir auch die Zustimmung bekommen.
Dies geht sowieso nicht und haltshaltsrechtlich auch nicht.
Aber die ersten Wortmeldungen gibt es ja schon.
Wenn wir gemeinsam eine Veränderung der baulichen Situation der Polizeidienststellen wollen und damit eine dringend notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Polizeibeamten, dann ist die Umsetzung des CDU-Antrages möglich. Wenn wir es wollen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die finanztechnischen Feinheiten zur rechtlichen Umsetzung unseres Antrages wird Ihnen mein von allen in diesem Haus geschätzter Finanzexperte Wolfgang Riemann erläutern. Wer könnte es auch besser machen als er.
Freuen Sie sich auf seinen Diskussionsbeitrag und denken Sie immer an unsere Polizeibeamten!
Herr Innenminister, ist Ihnen bekannt, dass man Polizeistationen im ländlichen Raum geschlossen hat? Sie haben ja gesagt, Sie möchten, dass die Polizisten in die Fläche gehen. Aber dass man die Polizeistationen gerade in der Fläche geschlossen hat, ist Ihnen das bekannt?
Gestatten Sie eine zweite Frage?
Ist diese Schließung begründet mit den Ämterfusionen?
Der Polizeistationen im ländlichen Raum.
Eine Zusatzfrage dazu?
Sie sprachen das Amt AnklamLand an. Wissen Sie aber, dass es da keine einvernehmliche Lösung gegeben hat und nur auf Druck der Bevölkerung und der Bürgermeister diese Schließung rückgängig gemacht worden ist?
Erst auf Druck der Bevölkerung und der Bürgermeister.
Weil Sie sagten einvernehmlich.
Gut.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kurz vor Torschluss, in der letzten Sitzung des Landtages, wird jetzt noch eine Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Damit hat es die Landesregierung nach vielen Ankündigungen während der laufenden Legislaturperiode gerade noch hinbekommen, ein modernes Polizeigesetz zu schaffen, welches die Polizei des Landes für die Anforderungen der Zukunft rüstet. Das hat der Innenminister auch schon betont. Insgesamt steht die CDU-Fraktion den vorgeschlagenen Regelungen des SOG positiv gegenüber.
Rechtssichere Eingriffsgrundlagen für die Polizei sind aber nicht nur in Anbetracht des G8-Gipfels im Mai/Juni des nächsten Jahres zwingende Voraussetzungen. Ich weise noch einmal auf Pressemitteilungen hin, wie die aus dem „Nordkurier“ vom 18. Februar 2006, wonach militante Globalisierungsgegner im Zusammenhang mit dem geplanten Gipfel Straßenkämpfe, brennende Autos, Blockaden und massive Polizeieinsätze voraussagen. Hierfür gilt es, gewappnet zu sein!
Sehr interessant waren die Ausführungen der Sachverständigen im Innenausschuss. In der öffentlichen Anhörung am 3. Mai 2006 wurde der Gesetzentwurf von den Praktikern der Gewerkschaft der Polizei, Deutsche Polizeigewerkschaft, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter und dem Präsidenten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz als moderne und praxisnahe Regelung positiv beurteilt. Theoretiker wie der Landesdatenschutzbeauftragte und der Polizeirechtskommentator Rechtsanwalt Dr. Roggan wiesen auf verfassungsrechtliche Bedenken bei der Videoüberwachung, der Telefonüberwachung und dem Verbot des Lauschangriffes auf bestimmte Vertrauensverhältnisse sowie bei der Rasterfahndung hin.
Sie können nachher in Ihrem Beitrag, Herr Ritter, darauf noch antworten.
Ich glaube, wir als CDU-Fraktion haben mit diesem Gesetz nicht solche Probleme wie der Koalitionspartner SPD. Schön, dass sich die Koalitionsfraktionen für die Praxis entschieden haben.
Wir werden das auch tun und dem Gesetzentwurf zustimmen.
Die Diskussionen um die Regelungen der Rasterfahndung im Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Linkspartei.PDS einerseits und dem Gesetzentwurf der CDU andererseits wurden während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in eine neue Richtung gewiesen. Am 4. April 2006 hat das Bundesverfassungsgericht nämlich entschieden, dass die präventive polizeiliche Rasterfahndung verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn eine konkrete Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut gegeben ist.
Ich komme in meinen Ausführungen noch dazu. Sie müssen abwarten!
Aufgrund dieses Urteils wurden Paragraf 44 SOG neu gefasst und die Möglichkeit einer Vorfeldrasterfahndung zur Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung gestrichen. Nunmehr muss eine im Einzelfall bevorstehende Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut vorliegen. In Anbetracht – und jetzt kommen wir darauf, wie wir darauf reagieren – des vorgenannten Urteils,
welches zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes noch nicht bekannt war, konnte die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen zur Erweiterung der Rasterfahndung auch nicht mehr weiterverfolgen. Ob die Formulierung des CDU-Gesetzes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig wäre, bleibt dahingestellt. Im Wortlaut orientiert sich der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Wesentlichen an Paragraf 44 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Danach kann eine Rasterfahndung zur Abwehr von Straftaten von erheblicher Bedeutung eingesetzt werden. Eine präventive Abwehr...
Sie meinen doch wohl nicht, dass wir den Braunbären mit einem Menschen vergleichen können?! Das gehört, glaube ich, hier nicht in das Parlament.
Eine präventive Abwehr von Straftaten ist nach dem Wortlaut der Regelung nicht vorgesehen. In Bayern ist eine Novellierung des Paragrafen 44 nicht geplant. Eine Erweiterung der Vorschriften der Schleierfahndung, verdachtsunabhängigen Fahrzeug- und Personenkontrolle wird derzeit, so habe ich es den Ausführungen von SPD und Linkspartei.PDS bei der Ersten Lesung entnommen, auch in Anbetracht der bevorstehen Großereignisse wie dem Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm nicht für notwendig erachtet.
Da eine Durchsetzung des Gesetzentwurfes der CDU vielleicht aus rechtlichen, jedenfalls aber ganz sicher aus
politischen Gründen derzeit nicht möglich ist, zieht die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf hiermit zurück. Weil letztlich die von der Praktikerseite vorgetragenen positiven Aspekte des Gesetzes von SPD und Linkspartei.PDS gegenüber möglichen Bedenken überwiegen, wird die CDU-Fraktion dem SOG zustimmen. Damit will die CDUFraktion den Polizistinnen und Polizisten vor Ort die Sicherheit geben, dass die Eingriffsgrundlagen ihres Handelns von allen Fraktionen des Landtages mitgetragen werden. Außerdem haben wir mit unserem Antrag erreicht, dass es zumindest zu einer Novellierung des Gesetzes gekommen ist. Ich glaube, das war auch die Intention unseres Antrages.
Wir bedanken uns dafür, dass die Koalitionsfraktionen dieses zum Anlass genommen haben, ihren eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Wir werden diesem zustimmen und ziehen unseren Antrag zurück,
und der Minister bekommt insofern unsere Unterstützung, die er wahrscheinlich von der PDS-Fraktion nicht haben wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass wir dem Anspruch Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern jetzt und auch in Zukunft gerecht werden. Das ist unser Anliegen, Herr Borchert.
Aber Sie haben ja schon versucht, den Antrag zu zerreden.
Ich würde bitten, sehen Sie sich doch den Antrag aus Schleswig-Holstein mal richtig an, Herr Borchert.
Da steht ganz eindeutig drin: „Ziel muss dabei weiterhin eine Stabilisierung der Beiträge der Krankenversicherung bleiben.“
Das ist der Antrag von SPD und CDU aus SchleswigHolstein. Da hat man genau darauf Bezug genommen.
Es heißt nämlich nicht, dass wir den Landesbasisfallwert – das haben wir mit keinem Ton gesagt – unbedingt erhöhen wollen.
Wir wollen aber, dass er bundes...
Nein.
Wir wollen für gleiche Leistungen die gleiche Bezahlung. Das wollen wir und da muss man sicher angleichen.
Mit der Gesundheitsreform 2000 ist mit den Fallpauschalen ein neues Abrechungssystem für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht worden.
Der Systemwechsel stellt im Bereich der Krankenhausfinanzierung einen Quantensprung dar. Durch die Fallpauschalen wird nun nicht mehr nach Liegezeit des Patienten vergütet, sondern nach der jeweiligen Behandlung. Für jede Diagnose wird eine feste Pauschale vergütet. Auf diese neue Finanzierung haben sich die 35 Krankenhäuser des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig eingestellt. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt nunmehr sieben Tage. Das ist ein Spitzenwert im Vergleich zu anderen Bundesländern. Unsere Krankenhäuser arbeiten wirtschaftlich und effizient. Das kann keiner bestreiten.
Leider wurde dieses Engagement durch den Systemwechsel der Krankenhausfinanzierung auf das Abrechnungssystem nach Fallpauschalen nicht honoriert. Das ist nämlich unser Ansatz.
Es ist ungerecht, wenn die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des durch Einsparungen erzielten niedrigen Landesbasisfallwertes weniger Geld für gleiche Leistungen erhalten als weniger wirtschaftliche Häuser anderer Bundesländer. Das ist der Ansatzpunkt.
Mecklenburg-Vorpommern hat den geringsten Landesbasisfallwert in der Bundesrepublik. Er beträgt 2.649,63 Euro, das wurde schon genannt. Berlin liegt 17 Prozent höher mit 3.085,81 Euro. Thüringen, Bayern und Saarland, auch diese Werte wurden schon genannt. Eine solche Differenzierung ist aus meiner Sicht nicht begründbar. Die Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegen mit ihren Krankenhäusern direkt beieinander und haben überschneidende Einzugsbereiche. Sowohl Berlin als auch Mecklenburg-Vorpommern haben große Krankenhäuser der Maximalversorgung und zahlreiche kleine Krankenhäuser der Grundversorgung.
Ferner kann man feststellen, dass im großen Freistaat Bayern auch kein Unterscheid zwischen dem Klinikstandort München und den ländlich geprägten Regionen Franken, Ober- und Niederbayern oder Bayerisch Schwaben gemacht wird, obwohl es aus meiner Sicht hier angebracht wäre, zwischen den teuren Oberzentren und den einzelnen Bezirken dieses großen Flächenlandes zu differenzieren. So ist es auch nicht sinnvoll, die Höhe des Entgeltes lediglich an Landesgrenzen festzumachen, die mit
dem Einzug von Versorgungsbereichen der Krankenhäuser selten übereinstimmen.
Die derzeitige Rechtslage von landesweiten Basisfallwerten ist somit ein Wettbewerbsnachteil für die Krankenhäuser unseres Landes und ich glaube, als Landtagsabgeordnete sollten wir uns für unsere Landeskrankenhäuser einsetzen, die die geringsten Entgelte bekommen. Die Folge ist ein massiver Einnahmeausfall, der sich negativ auf die Krankenhauslandschaft, die Löhne und Gehälter der Beschäftigten in den Kliniken auswirkt. Der Ärztetourismus ist vorprogrammiert, und das ist auch ein Punkt, warum wir diesen bundeseinheitlichen Basisfallwert einführen wollen.
Meine verehrten Damen und Herren, Jutta Schümann, Mitglied der SPD-Fraktion des Landtages Schleswig-Holstein, hat Recht, wenn sie sagt: „Gleiche Preise für gleiche Leistungen in allen deutschen Krankenhäusern.“
Der Landesvorsitzende des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Landesgruppe Schleswig-Holstein, Herr Lothar Obst, schreibt in einem Brief an seine Kolleginnen und Kollegen: „Den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnerverbandes Mecklenburg-Vorpommern möchte ich den Vorschlag machen, eine ähnliche Initiative im politischen Raum zu ergreifen und in gleicher Weise einen Beschluss des Landtages zu erreichen. Wir haben jetzt den ersten Landtagsbeschluss in Deutschland. Darauf könnten wir aufbauen und so nacheinander die Landtage der Bundesländer für solche Beschlüsse gewinnen, die durch extrem niedrige Landesbasisfallwerte von dem jetzigen DRG-System stark benachteiligt sind.“ Das sollten wir aufgreifen und da sollten wir weitermachen.
Schleswig-Holstein hat den drittniedrigsten Fallwert, Mecklenburg-Vorpommern den geringsten.
Es ist deshalb für uns eine Pflicht, dass wir der Aufforderung von Herrn Obst nachkommen.
Es gibt jedoch noch andere Gründe, warum wir die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auffordern sollten, sich der Initiative von Schleswig-Holstein anzuschließen. Folgende Gründe sprechen dafür: Die Sozialversicherungsbeiträge sind im Bundesgebiet gleich. Für gleichwertige Leistungen ist es angemessen, auch gleiche Vergütungen zu entrichten.
Bei deutlich schlechterer Vergütung in den einzelnen Bundesländern wird sich die Qualität der stationären Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern im bundesweiten Vergleich auf Dauer nicht aufrechterhalten lassen. Dies ist weder für die Patienten noch für das in den Krankenhäusern arbeitende Personal zumutbar. Es widerspricht auch dem Gebot gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Qualitätseinbußen würden gerade Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland besonders hart
treffen, da unser Bundesland die Gesundheitswirtschaft als Eckpfeiler seiner weiteren Entwicklung betrachtet.
Herr Koplin, ich möchte mal daran erinnern, es gab einen Brief von Herrn Gagzow an Frau Pau, Bundestagsabgeordnete Ihrer Partei, und wie sie darauf antwortet.
Ja gut.
Also sie schreibt: „Die zurzeit praktizierten Regelungen der unterschiedlichen Landesbasisfallwerte ist ein wesentlicher Kritikpunkt an den viel zu komplizierten Bestimmungen im Gesundheitswesen. Ich unterstütze eine bundesweit einheitliche Regelung,“
„auch in der Hoffnung, dass nicht nach unten novelliert wird.“
Sie sagt sogar, es soll erhöht werden. Also dann würde ich sagen, schließen Sie sich dieser Initiative an,
denn Ihre Vizepräsidentin möchte das! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind nur noch 22 Tage bis zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2006 und bisher hat es die Landesregierung nicht für nötig gehalten, ein Konzept zur Sicherung der Liveübertragung in unseren Städten vorzulegen.
Herr Ritter, ich habe schon gewartet auf Ihren Zwischenruf.
Wir wollen nicht wissen, wie viel Polizisten dort vor Ort sind.
Wir wollen eigentlich wissen,
welche Vorgaben gibt es an die Ordnungsbehörden vor Ort, und wir wollen wissen, wie ist die Zusammenarbeit, wie wird sie organisiert zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei.
Uns interessiert nicht, wo die Polizisten stehen, wo sie untergebracht sind. Das ist nicht unser Ansatzpunkt. Das ist bei Ihnen ein bisschen anders.
Sie wollen in Ihrem Antrag laufend darüber unterrichtet werden.
Dieses Ereignis ist seit Monaten in aller Munde. Die gesamte Welt schaut auf Deutschland. Wir sind uns daher sicher alle einig, dass dieser Event eine einmalige Chance für unser Land ist, denn Fußballfreunde aus aller Welt sind zu Gast bei Freunden. Man kann allerdings nicht erwarten, dass auch wirklich jeder, der zu uns kommt, um die Weltmeisterschaft zu verfolgen, ebenfalls als Freund kommt. Deshalb haben wir aus Sicherheitsgründen eine sehr große Verantwortung.
Leider gibt es solche negativen Erscheinungen wie Hooligans, die Sportereignisse nutzen, um pöbelnd durch Städte und Gemeinden zu laufen, und weder vor fremdem Eigentum noch vor anderen Menschen Halt machen. Die Medien sprechen bereits von einem Hooligantourismus, der insbesondere auf Übertragungsstädte mit Großbildleinwänden zurollen wird. Das ist die gefährliche Kehrseite der Medaille Fußballweltmeisterschaft 2006 und dafür dürfen wir vor lauter Vorfreude nicht die Augen verschließen. Insbesondere unser Nachbarland Polen hat mit diesen randalierenden Fußballhooligans stets große Probleme und weil Polen keine Übertragungsrechte für die WM hat, wird mit ihnen zu rechnen sein.
Es gibt auch etliche Zeitungsartikel und ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin einmal einen vortragen: „Seit dem Tod eines jungen Mannes ist die Angst gestiegen, polnische Hooligans könnten bei der Fußball-WM in Deutschland, die in“ – damals noch – „55 Tagen beginnt, für böse Überraschungen sorgen. Bisher fürchtet man in Europa vor allem die britischen Randalierer, auch niederländische oder deutsche Hools sind für die Gewaltneigung bekannt, doch die schlimmsten Schläger könnten aus dem Osten kommen.“ Noch ein weiteres Zitat: „Die schrecken nicht vor dem Einsatz von Messern zurück. Über Beile bis zu Motorkettensägen“
„reicht das Waffenarsenal.“ So in einem Zeitungsartikel, den ich Ihnen auch zur Verfügung stellen kann.
Dieses Problem ist wirklich ein großes und darauf sollten wir uns einstellen. Das ist kein Schlechtmachen, das ist nur eine Tatsache.
Da in Mecklenburg-Vorpommern an 26 Orten öffentliche WM-Partys mit Liveübertragung und Ausschank geplant sind, werden wir natürlich zuallererst betroffen sein von den polnischen, aber auch den durchreisenden skandinavischen Krawalltruppen. Allein bei der WM-Party auf dem Flugplatz in Peenemünde in meinem Landkreis werden 10.000 Zuschauer erwartet.
Das sind bereits Stadiondimensionen und die sollten nach bisherigen Erkenntnissen völlig ohne Sicherheitsstandards und Sicherheitsvorkehrungen ablaufen. Vielleicht kann der Innenminister nachher sagen, dass es doch welche gibt, das wäre erfreulich. So kann leider aus diesem großen Traum, die WM in unser Land geholt zu haben, ein schlimmer Alptraum werden. Das wäre unverantwortlich und leichtfertig unseren Bürgern und allen friedlichen Fans gegenüber.
Der WM-Sicherheitsapparat hat mehrfach insbesondere vor osteuropäischen Hooligans gewarnt, da sich dort eine neue Gewaltszene entwickelt hat. Ich hatte es an dem Beispiel schon dargestellt. Aber nicht nur die teilnehmenden Fußballanhänger könnten eine Gefahr darstellen, auch die Durchreisenden sind nicht zu unterschätzen. Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass alle Fans friedlich durch Mecklenburg-Vorpommern zu den Übertragungsorten in Berlin oder Niedersachsen reisen. Viele Anhänger, die keine Eintrittskarten haben, werden die großflächigen Übertragungen bei uns im Land nutzen, um die Spiele zu verfolgen. Mein Kollege Herr Wolf-Dieter Ringguth wird noch einiges dazu sagen, warum man gerade auch diese beachten muss, die keine Eintrittskarten bekommen haben, weil die nämlich vorher überprüft worden sind.
Wir müssen darauf gefasst sein, dass sich auch in unserem Bundesland fanatische Anhänger mit anderen gewaltbereiten Truppen zu Kämpfen und Auseinandersetzungen verabreden. Dazu möchte ich noch einmal ein Zitat aus einer Pressemitteilung anführen: „Bei Auseinandersetzungen der Clubanhänger gab es bereits mehrere Tote, zuletzt vor wenigen Wochen im südpolnischen Krakau. Für die WM sollen die Gewalttäter, die nach Polizeiberichten längst von der Mafia unterwandert sind, einen Waffenstillstand abgeschlossen haben. Gemeinsam soll es gegen die Hooligans der anderen WM-Teilnehmer gehen.“
Das steht in der „Kölnischen Rundschau“.
Wenn Sie sich damit befassen würden, Herr Koplin, dann würden Sie solche Pressemitteilungen auch bekommen.
Haben wir nicht. Wir sind hier nicht in der Regierung, also können wir auch kein Herrschaftswissen haben.
Wegen der drastischen Sicherheitsvorkehrungen in den Austragungsstätten werden die Übergriffe im Besonderen bei öffentlichen Veranstaltungen abseits der Stadien erwartet. Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Michael Silkeit gibt zu bedenken, dass besonders die osteuropäischen Hooligans auf grenznahe deutsche Städte ausweichen werden.
Insbesondere das Spiel Deutschland gegen Polen am 14. Juni 2006 gibt Anlass zur Sorge, da polnische Hooligans zu den gewaltbereitesten gehören. Ich hatte es schon gesagt. Für diese wären alle 26 öffentlichen Großveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern ohne einheitliche Sicherheitsstandards ein idealer Schauplatz für Übergriffe. Unser Land ist von Polen aus leicht zu erreichen. Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen werden die friedlichen Fußballanhänger ihnen so hilflos ausgeliefert. Das können wir, meine Damen und Herren, nicht zulassen und bitten Sie daher, schnellstmöglich ein Sicherheitskonzept vorzulegen,
denn, wie gesagt, es sind nur noch 22 Tage bis zum Anpfiff und Sie warten hier seelenruhig auf die Hooligans,
ohne für die Sicherheit unserer Bürger zu sorgen.
Sicherheitsstandards wie Absperrzäune, kontrollierter Alkoholausschank oder Polizeipräsenz sind Mindestvoraussetzungen für eine friedliche Übertragung.
Wir sind es den friedfertigen Fußballanhängern schuldig, für eine gute Stimmung ohne Übergriffe zu sorgen.
Es ist sicher eine fantastische Sache für Fußballbegeisterte, die keine Möglichkeit haben, bei den Spielen live dabei zu sein, riesige Übertragungsleinwände in unseren Städten aufzubauen. Allerdings darf das Motto „Zu Gast bei Freunden“ nicht Gewalttätigen ebenfalls die Möglichkeit bieten, sich in unserer Land eingeladen zu fühlen. Wir dürfen die profitablen Einnahmen aus diesen Veranstaltungen nicht über die Sicherheit aller Teilnehmer stellen. Daher fordern wir ein Sicherheitskonzept, um eine friedliche Abwicklung der WM-Feierlichkeiten zu gewährleisten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Voland, Sie sagten eben, der Plan soll jährlich fortgeschrieben werden. Wenn Sie sich die Beschlussempfehlung durchlesen und dann auch die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen, so steht dort „mittelfristig“ und „langfristig“. Jährlich steht dort nicht drin, das haben wir gefordert. Es soll jährlich über den Fortgang berichtet werden, aber wir haben gefordert, er soll jährlich angepasst werden. Also es ist nicht ganz so, wie Sie das gesagt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit einstimmigem Beschluss des Landtages vom 13. Mai 2004 wurde die Landesregierung aufgefordert, in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung bis zum Juni 2005 einen Masterplan zur Sicherung der weiteren flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen. Dies geschah dann auch am 30.06.2005. Die Unterrichtung der Landesregierung stellt eine umfassende Analyse der Ist-Situation dar, die sowohl vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und künftiger Versorgungsbedarfe in Mecklenburg-Vorpommern die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit sowie die Honorarentwicklung sehr ausführlich darstellt.
Die Entwicklung sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung inklusive der Entwicklung der Anzahl und Altersstruktur der Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Masterplan sehr schön dargestellt.
Dies ist jedoch nur die Beschreibung der Vergangenheit und des gegenwärtigen Ist-Zustandes. Auch Zahlen zur Anzahl der zukünftigen Ärzte in unserem Land vor dem Hintergrund der derzeitigen Altersstrukturen aufgrund von Hochrechungen stellen recht ausführlich die Versorgungssituation in einigen Jahren dar. In dem Moment jedoch, in dem es um ein strategisches Konzept und konkrete Handlungsempfehlungen geht, ist dieser Masterplan nicht so ausführlich. So wird der vordringliche Handlungsbedarf wohl erkannt. Handlungsfelder werden auch aufgezeigt, Frau Voland hat sie genannt, jedoch im Rahmen der Bestimmung von Zielen, vor allem, wie man sie erreichen kann, findet sich wenig Konkretes. Es werden zwar Handlungsempfehlungen gegeben und auch Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, jedoch hat sich die Landesregierung nicht dazu durchringen können, sich auf ein konkretes Handeln festzulegen, wie zum Beispiel in Sachsen oder Sachsen-Anhalt. So ist in diesem Bereich vieles sehr allgemein gehalten. Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern, insbesondere mit den neuen Bundesländern, die ähnliche Probleme haben, geht über eine derzeitige Ist-Beschreibung nicht hinaus.
Der Leser findet keine abschließende Antwort darauf, was die Landesregierung konkret die nächsten Jahre machen will, um den drohenden Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum bei den Hausärzten, also bei den so genannten Landärzten, zu verhindern. Der Masterplan ist somit gerade nicht ein Aktionsplan der Landesregierung zur künftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung hat sich bewusst nicht auf konkrete Handlungsschritte in den nächsten Jahren festlegen wollen. Es geht sogar so weit, dass selbst die Aktivitäten der anderen Bundesländer zwar analysiert und auch bewertet werden, jedoch abschließend keine Entscheidung getroffen wird, ob man dieses oder jenes in einem bestimmten Zeitraum genauso oder ähnlich machen wird.
Ich kann dazu auch ein Beispiel nennen. Ich hatte schon zu Anfang Sachsen und Sachsen-Anhalt genannt. Wenn man sich den Masterplan angesehen hat, es stehen auch Beispiele darin. Ich erläutere das einmal an dem Beispiel von Sachsen. Da werden bei der Übernahme einer bestehenden verwaisten Hausarztpraxis Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro bereitgestellt. Das ist ein konkreter finanzieller Ansatz. Praxisneugründungen werden mit 30.000 Euro unterstützt. Es erfolgt also eine Gleichbehandlung zwischen den Ärzten, die ihre Praxis schon haben und aufrechterhalten wollen, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten durch Honorareinbußen wirklich Schwierigkeiten haben, aber auch die Neueinsteiger werden gleichzeitig gefördert. Bedingung ist, dass die Ärzte mindestens 75 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl eines Hausarztes erreichen können, dann können sie auch diese Fördermittel bekommen. Weitere 30.000 Euro werden Neugründern als Sicherstellungzuschlag in Form einer Vorauszahlung zum Honorar gewährt. Außerdem erhalten die weiterhin im Planungsbereich praktizierenden Hausärzte leistungsbezogen einen Förderbetrag von insgesamt 400.000 Euro. Das Fördervolumen von bis zu 650.000 Euro jährlich teilen sich die Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung. Das sind konkrete Maßnahmen, die man dort eingearbeitet hat. Vieles ist somit weiterhin von der allgemeinen Tagespolitik abhängig, die große Linie fehlt daher weiterhin. Das ist zu bedauern und leider auch eine der Kritiken an dem vorgelegten Masterplan.
Eine weitere Kritik ist, dass der Masterplan inzwischen gar nicht mehr aktuell ist. So findet sich nichts zu dem so genannten AGnES-Projekt, man kann auch sagen zu den Krankenschwestern vor Ort, die den Hausarzt von Hausbesuchen im ländlichen Raum entlasten sollen. Hier läuft inzwischen eine weitere Modellphase, jedoch ist gegenwärtig nicht absehbar, wie langfristig und dauerhaft die Finanzierung gesichert werden kann.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir dieses Projekt unterstützen. Wir fordern jedoch, dass endlich eine nachhaltige Finanzierung auf den Tisch gelegt wird. Das kann aber nur geschehen, indem man sich mit den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen an einen Tisch setzt. Daher fordern wir die Sozialministerin auf, sich dieser Verantwortung zu stellen und im Prozess der Meinungs- und Entscheidungsfindung zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. Wir fordern somit kurz und knapp gesagt eine Moderatoren- und Motorenrolle von Frau Dr. Linke. Vor diesem Hintergrund müssen wir auch die Entschließung, die von den Koalitionären im Rahmen der Beratungen im federführenden Sozialausschuss eingebracht wurde, kritisieren.
Ich sagte schon, es reicht aus unserer Sicht nicht aus, wenn man die Landesregierung auffordert, den Masterplan regelmäßig fortzuschreiben, denn regelmäßig kann auch regelmäßig alle zehn Jahre heißen. Vielmehr – und das hatten wir so auch im federführenden Sozialausschuss beantragt – sollte der Masterplan jährlich fortgeschrieben und der Landtag jährlich über den Fortgang des Masterplans einschließlich einer Erfolgsbewertung unterrichtet werden. Dies jedoch wurde leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Sie wollten die Landesregierung nicht zu stark binden. Im Rahmen der Einforderung von Ergebnissen, also in dem Moment, in dem es konkret wird, haben SPD und Linkspartei.PDS wieder einen Rückzieher gemacht. Dies bedauern wir zutiefst, denn es dient nicht der nachhaltigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Es entspricht somit nicht dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die insbesondere im ländlichen Raum, also in den dünn besiedelten Regionen, insbesondere im Osten unseres Landes leben und auf einen Landarzt in ihrer Nähe angewiesen sind.
Was hat nun aber die Landesregierung konkret an Ergebnissen schon vorzuweisen? Im Rahmen der Gewährung von Umsatzgarantien und Investitionszuschüssen durch die Kassenärztliche Vereinigung konnte bisher ein Allgemeinmediziner zusätzlich gewonnen werden. Es handelt sich um einen Österreicher, der zur Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern bewegt werden konnte. Er hat sich aber nun nicht, wie vielleicht von manch einem zu erwarten gewesen wäre, in einem der östlichen Landkreise angesiedelt, sondern vielmehr in Schönberg vor den Toren von Lübeck. Weitere Neuansiedlungen im Rahmen dieses neuen Förderprogramms konnten bisher nicht verzeichnet werden.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft weit mehr Allgemeinmediziner dazu bewegt werden können, unter Nutzung dieses so genannten Ansiedlungsprogramms in andere Regionen unseres Landes zu gehen und dort eine Landarztpraxis zu übernehmen. Gegenwärtig ist jedoch festzustellen, dass der derzeitige Erfolg der Landesregierung mehr als überschaubar ist – wie gesagt, ein Fall. Daher gilt es, zukünftig regierungsseitig etwas mehr als bisher zu leisten, damit die Sicherung der flächendecken
den ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin gewährleistet ist.
Ich möchte noch bemerken, es betrifft nicht nur die ärztliche Versorgung, es betrifft auch – das hatten wir schon im Sozialausschuss kritisiert – die zahnärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Ich glaube, darüber ist in diesem Masterplan nicht ein Wort erwähnt worden, und das vermissen wir.
Frau Linke, vielleicht können Sie in dem zukünftigen überarbeiteten Masterplan dann auch diese Probleme der zahnärztlichen Versorgung mit aufnehmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist Ihnen nicht unbekannt. Im November 2004 hat die CDU-Fraktion bereits einen Antrag „Rauchfreie Schule“ eingebracht. Leider wurde dieser Antrag aufgrund der Arroganz der Mehrheiten von SPD und Linkspartei.PDS
in diesem Landtag abgelehnt.
Ja, das ist leider so. Wir hätten als Gesundheitsland Nummer eins in Mecklenburg-Vorpommern, diesen Slogan haben wir ja,
eine Vorreiterrolle für das Verbot des Rauchens an Schulen übernehmen können.
Diese Chance haben wir leider vergeben.
In der Zwischenzeit haben die Länder Hessen, Bayern, Berlin – Berlin, Rot-Rot regiert – sogar die Vorreiterrolle übernommen
und unsere Nachbarländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hamburg haben ein generelles Rauchverbot an Schulen eingeführt, Herr Müller.
In der Landtagssitzung im April hat die CDU-Fraktion noch einmal den Versuch unternommen, ein generelles Rauchverbot an Schulen per Gesetz einzuführen. Ein Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/1632 fand dann letztendlich die Mehrheit. Das Ergebnis dieses Antrages war ein Landesaktionsplan zur Förderung eines suchtfreien Lebens unter Berücksichtigung eines zu erwartenden Präventionsgesetzes des Bundes. Ein suchtfreies Leben sollte durch Aufklärung erreicht werden. Kinder sind vom Kindergarten an gesundheitsbewusst zu erziehen und ihnen sind frühzeitig die Gefahren des Rauchens bewusst zu machen. Ein weiterer Punkt war die Ermutigung zu einem gemeinsamen Wirken und Handeln der Lehrkräfte und Eltern für rauchfreie Schulen und der dritte Punkt die Fürsorge für rauchende Schüler, aber auch Lehrer, soziale und medizinische Hilfe.
Das Ziel wurde mit dem Landesaktionsplan nicht erreicht.
So sind gemäß einer Befragung im Oktober 2005 von 172 Regionalschulen lediglich 10 rauchfrei, von 73 Gymnasien sind es 6. Bei Sonderschulen sind von 56 lediglich 8 und bei 13 Berufsschulen sogar nur eine einzige rauchfrei. Erschreckend ist diese Tatsache, dass MecklenburgVorpommern im Vergleich zu anderen ostdeutschen Ländern deutlich über dem Durchschnitt liegt. 46,7 Prozent der Jungen und 48,4 Prozent der Mädchen im Alter von 15 bis 16 Jahren rauchen mehr als eine Zigarette pro Tag, bei 14,4 Prozent der befragten Jungen und 12,3 Prozent der befragten Mädchen sind es sogar mehr als zehn Zigaretten pro Tag.
Und, meine Damen und Herren, …