Protokoll der Sitzung vom 05.04.2006

c) die direkte Einbeziehung der Landkreisebene in die Arbeit der Schlichtungsstelle beim Justizministerium nach Paragraf 10 des Personalübergangsgesetzes

Der vorliegende Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes beinhaltet nunmehr einen 3-jährigen Kündigungsschutz.

(Beifall Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Ich denke, Herr Jäger, das haben Sie eben nicht gesagt, dass es dabei um eine breite Zustimmung der Gewerkschaften und der Personalräte vor Ort ging.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, logisch, sicher. – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das ist ja auch nicht verwunderlich.)

Ich denke, das wäre wert gewesen, dass Sie das hätten würdigen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Und was lehrt uns das?)

Ich sage es sehr stolz, da wir diesen Punkt gemeinsam mit dem Koalitionspartner verhandelt und erstritten haben. Auf dieses Erreichte sind wir sehr stolz.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Dass diese Erweiterung insbesondere auf Seiten der kommunalen Arbeitgeber nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen ist, das sei der Vollständigkeit halber auch gesagt.

(Heike Polzin, SPD: Das ist eben unterschiedlich.)

Der Paragraf 10 Absatz 1 des Personalübergangsgesetzes enthält nach der parlamentarischen Befassung jetzt unter anderem die Regelung, dass beim Justizministerium bis 30. Juni 2008 eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird. Die Schlichter werden im Einvernehmen zwischen dem Justizministerium, dem Finanzministerium, dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen und vom Justizminister ernannt. Die kommunalen Spitzenverbände werden an diesem Prozess also angemessen beteiligt.

Meine Damen und Herren, es war die Intention meiner Fraktion – und hier bestand weitgehender Konsens mit Fachkollegen unseres Koalitionspartners, eine ausreichende Beteiligung und Information –, dass die Personalräte, die Gleichstellungsbeauftragten, die Schwerbehindertenvertretung und insgesamt die Beschäftigten ausreichend über den Reformprozess informiert und daran beteiligt werden. Das haben wir nun ausgestaltet. Die grundlegende Überarbeitung von Paragraf 79, Aufbaustäbe des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes, oder auch die Einfügung von Paragraf 8 Absatz 2 des Personalübergangsgesetzes können als Beispiele dafür gelten, wie mit Gesetzentwürfen durch die parlamentarische Befassung stärker den Bedürfnissen und Interessen der Beschäftigten entsprochen werden konnte.

Ich komme zu einem zweiten Schwerpunkt, Strukturentscheidungen demokratisieren. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang darf ich zwei Änderungen am Gesetzentwurf hervorheben, die sicher noch zu Diskussionen führen werden. Zu den Entscheidungen möchte ich Folgendes hinzufügen: Nach Paragraf 78, Wechsel von Gemeinden, können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2007 durch die Mehrheit der Kommunalvertreter oder durch einen Bürgerentscheid beschließen, einem anderen als dem bisher vorgesehenen Kreis zugeordnet zu werden. Ein entsprechender Antrag beim Innenministerium darf gegebenenfalls nur aus entgegenstehenden Gründen des öffentlichen Wohls abgelehnt werden. In den Paragrafen 73 bis 77 wurde das Quorum, mit dem der künftige Kreistag einen anderen als dem vom Gesetz bisher vorgesehenen Kreissitz festlegen kann, von der ursprünglich gewollten Zweidrittelmehrheit ausdrücklich auf die Mehrheit seiner Mitglieder reduziert. Diese beiden Regelungen halte ich für sehr demokratisch, geben sie doch Mitspracherecht und Eigenverantwortung.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Hauptamtliches Personal künftiger Kreistagsfraktionen ist ein dritter Schwerpunkt. Auch ich habe mich immer dazu geäußert, dass es sehr schade ist, dass wir auf der Grundlage einer Fünferstruktur auf viele Mandate verzichten müssen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ach?!)

Aber die Frage der hauptamtlichen Geschäftsstellen lächerlich zu machen, dazu muss ich sagen, das halte ich einfach für absurd, weil sie notwendig sind, um die Arbeit für alle vor Ort gleichermaßen vernünftig zu realisieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Und was sollen die kleinen Fraktionen machen? Was machen die kleinen Fraktionen?)

Mit der Überarbeitung von Artikel 3 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes Ziffer 17 wurde neu geregelt, wie die Arbeit der Kreistagsfraktionen mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt wird. Dabei waren wir uns durchaus darüber bewusst, dass dieses Problem kommunalpolitisch und kommunalrechtlich nicht unumstritten ist. Dennoch haben wir uns aufgrund unserer eigenen Erfahrungen und der unterschiedlichen Handhabung in den bestehenden zwölf Kreistagen und kreisfreien Städten genau für diesen Weg entschieden.

Meine Damen und Herren, es bietet sich an dieser Stelle an, auf die Entschließung zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes zu verweisen. Hier ist unter anderem in zehn Punkten festgehalten, auf welche Dinge wir bei der Umsetzung des Gesetzes noch achten müssen. Ein Merkposten für die Zukunft, könnte man sagen.

Bevor ich abschließend einen Ausblick wagen möchte, lassen Sie mich noch vier Anmerkungen zu den vielen zitierten verfassungsrechtlichen Bewertungen machen! Wie Sie wissen, habe ich die Beantwortung der rechtlichen Fragen in dem mehr als drei Jahre dauernden Prozess sehr kritisch gesehen:

Erstens. Die verfassungsrechtliche Durchdringung dieses Prozesses war nicht durchgehend von der gebotenen Souveränität geprägt.

Zweitens. Die verfassungsrechtliche Neulandtheorie belastet möglicherweise den Gesetzentwurf. Ich sage sehr deutlich, möglicherweise. Wir haben insbesondere in der mündlichen Anhörung erfahren, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt. Das ist ein Fakt, den man aber zur Kenntnis nehmen muss oder will.

Drittens. Da am Ende eines Gesetzgebungsprozesses auch politische Entscheidungen geboten sind, sollten strittige Rechtsfragen am Ende nicht als Vorwand überhöht werden. Das richte ich natürlich insbesondere an die Adresse der Opposition.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das haben wir gar nicht in der Hand. Das werden die Greifswalder entscheiden.)

Viertens. Bereits angekündigte Klagen gegen das Gesetz, Herr Jäger, davor muss man keine Angst haben,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ah ja!)

sie sind legitim. Sie sorgen auf ihre Art für die Schaffung von Klarheit, möglicherweise sogar mit bundesweiter Ausstrahlung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, wir befinden uns zwar am Ende eines wichtigen Abschnittes zum Thema Verwaltungsmodernisierung, keinesfalls aber am Ende des Prozesses der Verwaltungsmodernisierung.

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD)

Das muss uns allen klar sein!

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ist das eine Drohung?!)

Ja, Herr Ringguth, es ist auch nur ein kurzes Aufatmen erlaubt,

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Eine Einladung, endlich konstruktiv mitzuarbeiten. – Dr. Armin Jäger, CDU: Was wollen Sie denn noch kaputtmachen?! – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

denn der letzte Paragraf von Artikel 1, also Paragraf 101, er ist hier auch schon zitiert worden, bringt es meines Erachtens deutlich zum Ausdruck. Und da greife ich eine Erfahrung, die Sie genannt haben, durchaus auf. Ich möchte bereits heute den Rückgriff auf das bewährte Instrument einer Enquetekommission gedanklich anregen.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das haben wir beantragt. Da können Sie ja zustimmen. Ja, das können Sie.)

Bleiben Sie mal ganz ruhig, Herr Jäger!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nun haben Sie so viel geändert, dann können Sie das auch machen.)

Gemeinsamkeit aller Beteiligten – und das soll meine abschließende Schlussfolgerung sein – lässt sich über ergebnisoffene Sacharbeit eines derartigen Gremiums optimal realisieren.

Damit bin ich fast am Ende meiner Rede. Und da ich gewiss bin, dass einige Damen und Herren, insbesondere der CDU-Fraktion, deutliche Fragen an mich richten, möchte ich am Ende auch noch eine persönliche Bemerkung machen. Zu keiner Zeit war ich eine Gegnerin der Verwaltungsreform!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Wir auch nicht. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir aber auch nicht.)

Ich habe mich immer bemüht, Verbesserungen für dieses Gesetz zu erreichen. Für mich sind die Verbesserungen, die heute vorliegen, nicht das Maximale, aber das gegenwärtig Machbare. Und da ich es für die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns ganz wichtig finde, dass die Modernisierung heute endlich auf den Weg gebracht wird, stimme ich diesem Gesetz zu,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, in kritischen Lagen soll man nicht Sündenböcke suchen, sondern einen Ausweg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Frau Meˇsˇt’an, gestatten Sie noch die Anfrage von Herrn Dr. Jäger?

Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Nein.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das wusste ich! Schade, dann hätten wir was klarstellen können.)

Ich danke Ihnen für Ihren Redebeitrag.