Protokoll der Sitzung vom 06.04.2006

Danke schön, Herr Ringguth.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wesentlichste zu diesem dritten Deregulierungsgesetz, das uns hier vorliegt, haben meine Vorredner schon gesagt, die Inhalte sind benannt, auch die Kritikpunkte vom Kollegen Ringguth. Einen möchte ich aufgreifen oder vielleicht keinen Kritikpunkt, sondern eine konstruktive Anregung, dass wir zu Beginn der nächsten Legislatur, sofern wir alle noch da sind, eine Kommission einrichten, die sich wirklich partei- oder fraktionsübergreifend mit den wesentlichen Eckpunkten einer umfassenden Deregulierung beschäftigt, und zwar auch parlamentär. Das ist, glaube ich, eine sehr sinnvolle Anregung und dazu sind wir auf jeden Fall gesprächsbereit. Ich möchte hier nicht dezidiert zu einzelnen Inhalten Stellung nehmen. Wir haben bislang zu den Deregulierungsgesetzen im Sonderausschuss sehr konstruktive Beratungen geführt und auch sehr einvernehmliche Ergebnisse erzielt. Ich glaube, das wird auch bei diesem Gesetz so weitergehen. Insofern wird die SPD der Überweisung natürlich zustimmen. Die Kürze meiner Rede betrachte ich als Beitrag zur Deregulierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Dr. Nieszery.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Meˇsˇt’an von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Nieszery, sehen Sie es mir nach, wenn ich vielleicht zwei Sätze mehr als Sie sage. Trotzdem bin ich eine eifrige Verfechterin der Deregulierung.

Ja, meine Damen und Herren, der Minister hat es eingangs gesagt, auf den Tag genau vor einer Woche wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern das Zweite Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau veröffentlicht. Wir behandeln heute das dritte Gesetz in Erster Lesung. Ich spreche mich wie meine Vorredner für eine zügige Beratung in den Ausschüssen aus. Ich hoffe, dass wir das Gesetz zeitnah in dieser Legislaturperiode noch verabschieden können, spätestens im Juni. Auch dieses Gesetz nimmt wieder eine Zweiteilung zwischen landesweiter Umsetzung auf der einen Seite und Erprobung in der Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg auf der anderen Seite vor. Wir haben diese Thematik bereits diskutiert, auch Herr Ringguth hat darauf reflektiert. In der Testregion sollen innovative Regelungen vor der landesweiten Umsetzung in einem befristeten und örtlich begrenzten Modellversuch auf ihre Auswirkungen hin erprobt werden, auch wenn wir die Folgen noch nicht abschließend abschätzen können.

Meine Damen und Herren, wir haben am 5. Oktober des vergangenen Jahres das erste Deregulierungsgesetz verabschiedet. In Artikel 1 heißt es – ich möchte auch darauf zurückkommen, was Herr Ringguth gesagt hat, der sich ja mit der Testregion Bürokratieabbau beschäftigte, das ist eben noch gar nicht so lange her –, dass Abweichungen vom Landesrecht unternehmerisches Handeln erleichtern, Existenzgründungen fördern und die wirtschaftliche Entwicklung in der Testregion insgesamt vorantreiben sollen. In der allgemeinen Begründung ist zu lesen, das möchte ich einmal zitieren: „Die Ergebnisse des Projektes“, gemeint ist hier die Testregion, „dienen der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage dafür, ob die modellhaft erp r o b t e n Änderungen für eine dauerhafte Übernahme in den landesweiten Vorschriftenbestand in Betracht kommen.“ Insofern, Herr Ringguth werden wir in den Anhörungen, die wir dazu sicherlich im Ausschuss durchführen, vielleicht noch einiges dazulernen und dann entscheiden müssen, sind wir nun halbgut oder war es doch vernünftig, abzuwarten. Schaffen wir es diesmal nicht, denke ich, ist spätestens in einem nächsten Gesetz etwas klarer mit diesem Thema umzugehen.

Meine Damen und Herren, auch ich wende mich dem Justizminister zu.

(Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

Ich habe bereits gesagt, dass es absehbar ist, dass dem dritten Gesetz ein viertes folgen wird. Ich gehe davon aus, dass das sehr zügig zu Beginn der neuen Legislaturperiode sein wird, weil wir uns auf diesem Wege fraktionsübergreifend einig sind. Spätestens dann wird es eine Art Überprüfung oder Evaluierung von bisherigen Deregulierungsmaßnahmen geben, insbesondere in der Testregion, und zwar mit dem konkreten Prüfmaßstab für die landesweite Übernahme. Da stimme ich mit Herrn Ringguth voll überein. Damit hätten wir als Landtagsabgeordnete ganz konkrete Hinweise für die Ausrichtung künftiger Deregulierungsmaßnahmen. Schließlich wäre eine derartige Überprüfung auch für die Normenprüfstelle des

Justizministeriums selbst gewissermaßen in eigener Sache hilfreich.

Wir alle gemeinsam werden beantworten müssen, warum zur Deregulierung zahlreiche Gesetze sinnvoll, notwendig und hilfreich waren beziehungsweise sein können. Der Überweisung stimme ich namens meiner Fraktion ebenfalls zu und hoffe, dass wir als Kollegen sowohl in den Ausschüssen als auch im Sonderausschuss die Anhörungen und die Beratungen zügig durchführen, damit wir es in dieser Legislatur verabschieden können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Meˇsˇt’an.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2161 zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Bauausschuss, an den Umweltausschuss sowie an den Tourismusausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der CDU bei einer Stimmenthaltung überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, Drucksache 4/2172.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/2172 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Krumbholz von der Fraktion der SPD.

Zum zweiten Mal soll das Landesverfassungsgerichtsgesetz in einigen Vorschriften mit dem Ziel geändert werden, dem Gericht hierdurch Erleichterung bei seiner Arbeit zu geben. Wenn wir einmal davon ausgehen, dass heute kein Vertreter des Gerichtes hier im Saal anwesend ist und niemand auf der Besuchertribüne Platz genommen hat, dann bedeutet das nicht, dass diese Änderungen für das Gericht nicht so interessant sind, sondern es ist ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass das Gericht heute in Greifswald tagt und demzufolge niemand hier sein kann. Das hat mir der Vizepräsident gestern mitgeteilt.

Das Landesverfassungsgericht hat einen eigenen verfassungsrechtlichen Status, der an Bedeutung dem der anderen Organe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, also des Verfassungsorgans Landtag sowie des Verfassungsorgans Landesregierung, nicht nachsteht. Es nimmt gleichberechtigt an der Ausübung der obersten Staatsge

walt teil. Als neutrale Instanz hat das Landesverfassungsgericht keinen Auftrag zur unmittelbar schöpferischen Gestaltung des Lebens in unserem Land, sondern seine Kompetenz findet ihre Grenzen in der Landesverfassung selbst und im Landesverfassungsgerichtsgesetz ebenfalls. Dort sind die Zuständigkeiten sowie die einzelnen Verfahrensarten geregelt.

In der Vergangenheit ist unabhängig von Einzelverfahren, die oftmals gezeigt haben, wie welches Spannungsfeld zwischen Recht und Politik vom Landesverfassungsgericht ausgefüllt werden muss, zu regelmäßigen Konsultatione n mit den Mitgliedern des Rechts- und Europaausschusses gekommen. Bei diesen Beratungen zeigte uns das Gericht seine grundlegenden Entscheidungslinien auf und nahm im Einzelnen Bezug auf haushaltsrechtliche sowie statusrechtliche Fragen. Diese sind nun nach einer Auswertung im Rechts- und Europaausschuss von den Fraktionen aufgegriffen worden und in den vor Ihnen liegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Stellvertretend für die Änderungen möchte ich hier auf zwei hinweisen, die sich auf die Entscheidungsbreite des Gerichts beziehen:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung nunmehr auch das Stimmenverhältnis mitteilen kann. Wir wissen und wir haben es bei unseren Konsultationen auch erfahren, dass die Arbeit des Landesverfassungsgerichtes auf Konsens ausgelegt ist. Dennoch hat der Präsident Herr Dr. Hückstädt bei unseren Gesprächen darum geworben, dem Gericht diese Kompetenz einzuräumen und die Stimmenverhältnisse ihrer Entscheidung bekannt zu geben. Wenn der Sachverhalt politisch und manchmal auch rechtlich umstritten ist, könnte es die Überzeugungskraft der Entscheidung im Interesse des Landes erhöhen, wenn gegebenenfalls das Stimmenverhältnis mitgeteilt wird. Außerdem schadet es nicht, der Öffentlichkeit zu zeigen, dass man manchmal auch unterschiedlicher Auffassung beim Landesverfassungsgericht sei. Wir haben diese Anregung aufgegriffen und hier eine entsprechende Änderung eingearbeitet.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtes im Normenkontrollverfahren zum Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 sieht der Gesetzentwurf ferner vor, dass dem Landesverfassungsgericht künftig die Möglichkeit eingeräumt werden soll, statt die Nichtigkeit einer Rechtsvorschrift festzustellen, nunmehr festzustellen, dass diese mit der Verfassung des Landes unvereinbar ist, sie aber noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angewandt werden kann. Durch die Aufnahme dieser Änderung sollen unerwünschte Rechtsfolgen einer an sich fälligen Nichtigkeitserklärung von Normen in Bezug auf den Bestand zwischenzeitlich ergangener Akte in der Praxis ausgeschlossen werden.

Zum Abschluss möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die an der Erstellung des Gesetzentwurfes mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass die weiteren Beratungen im Rechts- und Europaausschuss und im Finanzausschuss genauso zügig und reibungslos verlaufen wie die Erstellung dieser Drucksache. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Krumbholz.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe

und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Born von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat grundsätzlich zur Bedeutung des Landesverfassungsgerichts hier einiges gesagt, was ich nachdrücklich unterstreichen möchte. Es ist in der Tat so, dass gerade dieses Verfassungsorgan in der Vergangenheit oftmals, das konnte man zum Beispiel deutlich bei offiziellen Empfängen feststellen, eher stiefmütterlich behandelt wurde. Das steht genau im Gegensatz zu der Bedeutung dieser Institution und vor allen Dingen zu der Tatsache, dass es sich hier um eine Institution handelt, deren Mitglieder im wahrsten Sinne des Wortes ehrenamtlich tätig sind. Das Ehrenamt ist hier in besonderer Weise ausgeprägt. Wir können froh sein, dass wir das Verfassungsgericht so besetzt haben, dass auch schwierige Rechtsfragen angemessen und vor allen Dingen in einer angemessenen Frist bearbeitet und beantwortet werden können.

Ich bin froh – so, wie es der Kollege Krumbholz, der hier als Ausschussvorsitzender des Rechtsausschusses die Einbringung des Entwurfs vorgenommen hat –, dass die Änderungen, die Ihnen jetzt hier vorgeschlagen werden, einvernehmlich zwischen den Fraktionen verabredet werden konnten. Ich glaube, das ist gerade im Hinblick auf die Bedeutung eines solchen Verfassungsorgans notwendig, dass man versucht, einen möglichst breiten Konsens zu finden. Das gilt insbesondere auch für die Verfahrensfragen, die für ein solches Gericht von Bedeutung sind.

Die meisten Änderungen – das hat der Ausschussvorsitzende ja hier gesagt – gehen auf Anregungen zurück, die wir in Gesprächen mit dem Landesverfassungsgericht erhalten haben. Es ist mittlerweile eine gute Tradition, dass der Rechtsausschuss zu informellen Gesprächen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen einige Male während einer Legislaturperiode zusammenkommt. Es hat sich dabei herausgestellt, dass das Landesverfassungsgericht einfach modernen Gegebenheiten in seiner Arbeitsweise angepasst werden muss. Es hat ja bereits eine erste Änderung gegeben, wo wir dem auch Rechnung getragen haben. Das Landesverfassungsgericht wird mittlerweile sehr viel häufiger angerufen, als das ursprünglich einmal der Fall war, und das muss sich auch bei den Arbeitsmöglichkeiten entsprechend widerspiegeln.

Zur personellen Besetzung zeigt sich einmal mehr, wie klug der Gesetzgeber beraten ist, wenn er nicht Gesetzesoder Rechtsänderungen nur mittelbar personenbezogen vornimmt. Wenn man also im Hinterkopf irgendwelche personellen Konstellationen hat, führt das zu keinen guten Gesetzen, denn Gesetze sollen abstrakt sein. Deshalb nehmen wir hier eine Korrektur vor, die einfach notwendig ist, weil die Regelung, auf die der Ausschussvorsitzende hingewiesen hat, nicht sachgerecht ist.

Es ging konkret darum, dass für den Vizepräsidenten bestimmte Qualifikationen gefordert werden, an denen wir auch festhalten, dass aber für dessen persönlichen Stellvertreter die gleichen Qualifikationen vorausgesetzt waren, obwohl das keinen Sinn macht. Entschuldigung, ich muss sagen, für den Präsidenten und dessen persönlichen Stellvertreter. Das macht keinen Sinn, wenn man

für den Vizepräsidenten die gleiche Qualifikation fordert oder eine entsprechend hohe, weil der Vizepräsident den Präsidenten in dieser Funktion vertritt. Wenn der Präsident an der Verhandlung nicht teilnimmt, dann wird er vom Vizepräsidenten in der Funktion des Präsidenten vertreten, aber als Richter in dieser Funktion von einem persönlichen Stellvertreter. Der braucht dann keine höhere Qualifikation als entsprechende andere Mitglieder des Gerichts. Also diese Darstellung ist sinnvoll und hilfreich.

Auch ich unterstreiche ausdrücklich die Möglichkeiten, den Kreis qualifizierter Richter zu gewinnen, zu erhalten und moderat zu vergrößern. Das hängt einfach damit zusammen, dass für das Landesverfassungsgericht hoch qualifizierte Richter benötigt werden. Wenn man sich die Voraussetzungen anguckt, stellt man fest, dass nicht allzu viele die rein formalen Voraussetzungen erfüllen. Deshalb haben wir gesagt, wir sehen hier einen Anpassungsbedarf. Es soll dabei bleiben, die Richter müssen in besonderer Weise dem Land Mecklenburg-Vorpommern verbunden sein, das ist die Grundvoraussetzung. Deshalb gilt grundsätzlich der Hauptwohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern oder aber eine entsprechende hauptamtliche Funktion, die sie für das Land beruflich hier ausüben. Wenn einer Mitglied des Verfassungsgerichts ist, dann soll er das auch bis zum Ende seiner Wahlzeit bleiben können, wenn die persönlichen Voraussetzungen ansonsten erfüllt sind, er jedoch lediglich im Zusammenhang mit dem Erreichen des Altersruhestands zum Beispiel seinen Hauptwohnsitz hier aufgibt, aber nach wie vor sich dem Land verpflichtet fühlt. Was wir nicht wollen, um das auch ganz deutlich zu machen, ist, dass jemand sich hier zum Verfassungsrichter wählen lässt und dann zum Beispiel eine Aufgabe in einem anderen Bundesland übernimmt. Es ist beispielsweise für die Professoren, die wir sehr gerne auch im Verfassungsgericht vertreten wissen wollen, sicherlich sehr ehrenvoll, wenn sie einen Ruf an eine andere Universität bekommen. Aber wenn diese außerhalb des Landes liegt, dann muss der Dienst hier im Landesverfassungsgericht beendet sein, denn die Verbundenheit zum Land ist ein ganz entscheidendes Kriterium,

(Zuruf aus dem Plenum: Sehr richtig.)

damit hier sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können. Darüber besteht völliges Übereinvernehmen im Rechtsausschuss.

Schließlich noch zu der Frage, die der Herr Vorsitzende des Rechtsausschusses angesprochen hat, dass wir dem Verfassungsgericht einen größeren Spielraum geben, seine Entscheidungen zu treffen, das heißt bei der Tenorierung einerseits, aber andererseits auch deutlich zu machen, ob zum Beispiel eine Entscheidung einstimmig ergangen ist oder ob es abweichende Auffassungen gibt. Bisher hatten wir da nicht sehr viele Differenzierungsmöglichkeiten. Es durfte bisher zwar abweichende Voten geben, aber es gibt auch etwas, was dazwischen liegt, dass ein Verfassungsgericht zwar mehrheitlich entscheidet, aber durchaus auch durch das Stimmenverhältnis deutlich wird, dass es hier in der Rechtsentwicklung Bewegungen gibt, oder dass man davon ausgehen kann, dass Rechtsfragen durchaus unterschiedlich gesehen werden, ohne dass deswegen ein abweichendes Votum niedergelegt werden muss. Deshalb haben wir dem Verfassungsgericht die Möglichkeit gegeben, keineswegs die Pflicht, das Abstimmungsverhältnis mitzuteilen. Das scheint aus unserer Sicht sehr sinnvoll und schließlich kann sich das

Landesverfassungsgericht im Tenor besser mit den Gegebenheiten bei Gesetzgebungsverfahren auseinander setzen, wenn es nicht nur die Möglichkeit hat, ein Gesetz für nichtig zu erklären. Man kann die Hilfskonstruktionen, die bisher gewählt werden mussten, vermeiden, wenn man ihm gleich die Möglichkeit gibt, durch eine entsprechende Tenorierung für sinnvolle Übergangslösungen zu sorgen.

Was die Sachverständigen angeht, da haben wir schlicht das übernommen, was das Bundesverfassungsgericht als Möglichkeit hat. Auch da hat sich das Landesverfassungsgericht bisher beholfen, das hat der Ausschussvorsitzende gesagt.

Ein anderer Punkt ist eine moderate Aufwandsentschädigung. Da kann man wirklich nur sagen, sehr moderat, wenn man sich anguckt, was diejenigen noch bekommen, die ehrenamtlich auf kommunaler Ebene tätig sind. Dann ist es angesichts der Arbeitsbelastung, die Verfassungsrichter haben, und der Stellung dieser Mitglieder eines Verfassungsorgans mehr als angemessen, dass wir hier eine moderate Aufwandsentschädigung vorsehen.

Ich denke, das ist insgesamt ein Gesetzentwurf, der die Arbeitsfähigkeit des Gerichts stärkt und der Stellung des Verfassungsorgans Landesverfassungsgericht gerecht wird. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir die Beratungen im Rechtsausschuss tatsächlich sehr schnell beenden können, weil wir die Vorarbeit im Rechtsausschuss oder zwischen den Mitgliedern des Rechtsausschusses geleistet haben. Ich hoffe und wünsche, dass das Hohe Haus insgesamt den Entwurf mitträgt und wir bei der nächsten planmäßigen Landtagssitzung auch das Gesetz verabschieden können. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU, Reinhard Dankert, SPD, und Bodo Krumbholz, SPD)

Danke schön, Herr Dr. Born.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion der Linkspartei.PDS.