Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Danke schön, Herr Vierkant.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in jedem Jahr liegt Ihnen auch in diesem Jahr der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vor, dieses Mal für das Jahr 2005, ganz entsprechend der Geschäftsordnung des Landtages. Wie in jedem Jahr kann man bei diesem Bericht eines feststellen: Er gleicht eigentlich einem Spiegelbild der Probleme unserer Bürgerinnen und Bürger, verursacht – ich fange jetzt bei uns an – durch Parlamentsentscheidungen, durch Behördenhandeln oder auch durch Regierungsauftreten. So wurde es von den Petenten empfunden oder auch tatsächlich so verursacht. Mit ihren Petitionen aus allen Lebensbereichen suchten und suchen die Petenten und die Einreicher den direkten Kontakt zu unserem Ausschuss. Dieser Ausschuss ist das Bindeglied zwischen den Petenten, dem Parlament, der Regierung und den nachfolgenden Behörden. Der Ausschuss muss somit in dieser Form seine Funktion wahrnehmen.

Durch Petitionen werden mitunter politische Prozesse mit in Gang gesetzt, Lücken und Schwachstellen in Gesetzen und Verordnungen aufgezeigt, aber auch Defizite bei den dienstleistenden Behörden in der Umsetzung des eben Genannten. Das Petitionsrecht, meine Damen und Herren, ist ein Grundrecht. Niemandem darf durch die Wahrnehmung des Petitionsrechtes ein Nachteil entstehen. Leider, muss ich sagen, schleicht sich bei uns an mancher Stelle ein anderes Gefühl ein, und zwar immer dann, wenn ganz plötzlich und ohne eine Erklärung die Petenten ihre Petition zurückziehen. Dann kommen wir doch schon einmal ins Grübeln.

Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit ihren ganz individuellen Anliegen und Problemen in den meisten Fällen erst dann an uns, wenn sie im Dickicht der Bürokratie und der Paragrafen stecken geblieben sind. Dies ist oftmals der letzte Weg für die Bürger, wenn sie zu uns kommen, denn sie möchten zu ihrem Recht kommen, zu ihrem realen Recht oder mitunter auch zu ihrem gefühlten Recht.

(Heike Polzin, SPD: Ja.)

Das löst natürlich auch große Erwartungen aus. Wie es der Vorsitzende schon bemerkte und auch aus dem Bericht ersichtlich ist, konnte aber lediglich in 66 von 1.180 Petitionen dem Anliegen voll entsprochen werden. Das ist wenig, aber es würde ein schiefes Bild vermitteln, wenn wir verschweigen, dass auch nur teilweises Entsprechen der Ersuchen oder auch das Aufzeigen von Verfahrenswegen sowie mitunter das Vermitteln schon für manch einen Petenten eine echte Hilfe darstellt. Insgesamt können wir von etwa 20 bis 25 Prozent ausgehen, in denen wir wirklich helfen, teilweise helfen oder beraten

konnten. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, etwa bei einem Viertel der Petitionen gab es Ermessensspielräume beziehungsweise wurden Gesetze zum Nachteil der sich wehrenden Bürger ausgelegt oder ist das Verhalten der Dienstleistungserbringer, sprich Behörden, nicht gerade als bürgerfreundlich, petentenfreundlich zu bezeichnen. Oftmals wurde vom grünen Tisch entschieden. Es wurde nicht genügend recherchiert und es wurden widersprüchliche Stellungnahmen durch Behörden abgegeben, die nach erheblichem Schriftverkehr und gezieltem Nachbohren durch uns korrigiert wurden. Nicht selten gab es auch nur Missverständnisse, wo man versucht hat, dem Petenten einfachste Dinge in schwer verständlichem Beamtenoder Juristendeutsch schriftlich erklären zu wollen. Bei solchen Erklärungen mussten wir schon dreimal lesen, um es einmal zu verstehen, und mussten ebenfalls nachfragen. Wie soll es denn der Petent richtig auf die Reihe bekommen?

Wie haben die Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht nun wahrgenommen im vergangenen Jahr? Lassen Sie mich auf einige direkte Beispiele eingehen. Der Vorsitzende ging zum Beispiel schon auf die Massenpetitionen ein und ich möchte drei direkte Beispiele von Bürgern nennen:

Eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern beschwerten sich über die Arbeitsweise der GEZ. Übrigens, das kann ich heute schon im Voraus ankündigen, auch im nächsten Bericht werden diese Beispiele eine Rolle spielen, denn wir behandeln schon wieder Eingaben zur GEZ. So hatte zum Beispiel ein Petent eidesstattlich versichert und durch eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichtes bestätigen lassen, dass er keine Empfangsgeräte besitze. Dennoch erhielt er regelmäßig Zahlungsaufforderungen durch die GEZ, angeblich weil dort nie eine Abmeldung angekommen ist, obwohl laut Aussagen und Belegen des Petenten er immer wieder nach jeder Zahlungsaufforderung seine Abmeldung eingereicht hatte. Erst als der Petitionsausschuss die entsprechenden Unterlagen und die Nachweise der Abmeldung von dem Petenten erhielt und diese weiterreichte, veranlasste der NDR die Abmeldung rückwirkend mit Ablauf des Monats Oktober 2003. Wir reden über den Bericht 2005. Das heißt, es bedurfte fast zwei Jahre! Es musste beinahe zwei Jahre dauern und es bedurfte des Anstoßes durch den Petitionsausschuss, bevor diese Angelegenheit endlich bereinigt werden konnte.

In einer anderen Petition bat ein Ehepaar darum – hier konnten wir nicht helfen, das nehme ich einmal vorweg –, eine Möglichkeit zu finden, ihre Tochter, die die schriftliche Prüfung auch zum zweiten Mal verfehlte, doch noch zur mündlichen Prüfung zuzulassen. Hier wurde uns in den Stellungnahmen klar aufgezeigt, dass die Voraussetzungen zur Zulassung nicht gegeben waren und dem Landesjustizprüfungsamt kein eigener Bewertungsspielraum zusteht. Verantwortlich zeichnen für die Notengebung die von Weisungen unabhängigen Prüfer. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung, in diesem Fall aus Billigkeitsgründen, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Prüfungsrecht und würde letztendlich auch zur Benachteiligung anderer Prüfungskandidaten führen. Dem Anliegen, wie schon gesagt, konnte von unserer Seite nicht entsprochen werden.

Ein drittes Beispiel. Eine Petentin beschwerte sich darüber, dass die Krankenkasse eine weitere physiotherapeutische Behandlung außerhalb des Regelfalles ablehn

te. Als Schlaganfallpatientin war sie aber dringend darauf angewiesen, um die zunehmende Lähmung ihrer linken Körperhälfte zumindest aufhalten zu können. Die Krankenkasse antwortete nicht einmal auf die Schreiben der Petentin, in denen sie um Überprüfung dieser Entscheidung gebeten hatte. Aus der Stellungnahme des Sozialministeriums ging dann hervor, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen Versicherte sehr wohl Anspruch auf Heilmittel haben, wenn diese für die Heilung beziehungsweise Linderung einer Krankheit oder die Vermeidung der Pflegebedürftigkeit notwendig seien. Sollte sich die Behandlung mit der Gesamtverordnungsmenge nicht erfolgreich abschließen lassen, seien auch weitere Behandlungen außerhalb des Regelfalls möglich. Eine ausführliche Begründung mit prognostischer Einschätzung ist der Kasse vorzulegen und die Notwendigkeit einer weiteren Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen zu lassen.

Was muss man eigentlich bei so einer Patientin, die halbseitig gelähmt ist, noch groß prüfen? Ist in so einem Fall nicht, wenn man weiter nichts macht und weiter nichts verordnet, die Pflegebedürftigkeit vorprogrammiert? Wie blind muss eigentlich der Medizinische Dienst gewesen sein, der diese Anträge abgelehnt hat? Das zeigte sich dann auch, denn im Ergebnis konnte nämlich geholfen werden. Plötzlich hatte der Medizinische Dienst eine Brille auf und die nochmalige Überprüfung ergab nunmehr, dass die beantragten Leistungen weitergewährt wurden. Außerdem entschuldigte sich die Kasse dafür, dass die Schreiben der Petentin aus krankenkasseninternen, was das auch immer bedeuten mag, Gründen nicht bearbeitet wurden. Erst durch uns wurde der Stein ins Rollen gebracht und dieser Patientin und gleichzeitig Petentin konnte geholfen werden.

Meine Damen und Herren, an diesen drei Einzelbeispielen möchte ich zeigen, dass wir sehr wohl in der Lage sind, unseren Bürgern zu helfen. Es gibt auch andere, aber ich belasse es jetzt bei diesen drei Beispielen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Sie die Drucksache natürlich gerne noch einmal lesen können, um sich an weiteren Beispielen zu orientieren.

Petition oder lateinisch „petitio“ bedeutet nicht nur „das Ersuchen“, sondern auch „der Angriff“. Und, auch darauf wies der Vorsitzende hin, nicht selten gibt es Petenten, die den Angriff auch gegen uns offen praktizieren, besonders dann, wenn das von ihnen gewünschte Ergebnis nicht erreicht werden kann. Aber, meine Damen und Herren, das hatten wir Ihnen schon einmal vorgetragen, wir haben es schriftlich vorliegen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben es schriftlich vorliegen. Wir müssen leidensfähig wie auch beleidigungsfähig sein, also mit derartigen Angriffen umgehen können, auch wenn es dem einen oder anderen von uns mitunter nicht sehr leicht fällt. Aber zum Glück gibt es auch Bürger, die sich bei uns für die Hilfe bedanken. Das baut auf, das macht Mut zum Dranbleiben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Peters.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Timm.

(Ministerin Sigrid Keler: Oh, Herr Timm hat heute Großkampftag.)

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Miene Damen un Herren! Väl hemm’ all wat secht, åwer ik heff noch nich œwerall wat tau secht.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Deswägen will ik dat daun, œwer ik will dat Protokoll nich verfieren. Ik räd nu hochdüütsch wedder, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit es jeder versteht.

(Heike Polzin, SPD: Schade!)

Die Bedeutung des 1. Ausschusses des Landtages wurde auch im vergangenen Kalenderjahr erneut bestätigt. 2005 befasste sich der Petitionsausschuss, wir haben es gehört, aber ich habe es noch nicht gesagt, mit 975 Petitionen. Diese Zahl besagt einen erneuten Anstieg von eingegangenen Petitionen im Vergleich zum Vorjahr. Das muss zu denken geben! Die zahlreichen Eingaben befassten sich mit einem breiten Spektrum von Themen, dennoch ist es wichtig, einige Schwerpunkte des Tätigkeitsberichtes hervorzuheben.

Eine besondere Thematik, die gleich zu Beginn des Berichtsjahres vermehrt auf die Tagesordnung kam, stand im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten des SGB II am 1. Januar 2005. Durch die neuen Regelungen wandten sich Bürgerinnen und Bürger vermehrt in Form von Eingaben und Petitionen zu Hartz IV an den Ausschuss. Um hier präzise handeln zu können, muss der Petitionsausschuss gezielte Stellungnahmen der betroffenen Ministerien einholen können. Leider wurde über einen langen Zeitraum die genaue Zuständigkeit für derartige Petitionen von Seiten der Landesregierung nicht genügend geklärt. Dieses erschwerte die Arbeit des Ausschusses, da sich eine rasche Bearbeitung der Eingaben zum Wohl der Petenten unter den gegebenen Umständen als schwierig gestaltete. Erst nach fast elf Monaten wurde die Zuständigkeit im Sozialministerium eindeutig zugeordnet. Davor wurde der Gesetzesbereich von Innen- und Sozialministerium auch vor dem Ausschuss unterschiedlich interpretiert. Hier wäre eine schnelle Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wünschenswert gewesen. Petitionen halten sich ohnehin viel zu lange im Sekretariat unseres Ausschusses auf. Anzustreben wäre minus 50 Prozent, dann wären wir vielleicht einmal in der Nähe der Bürgernähe.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

In einzelnen Fällen muss das mangelnde Engagement der Ministerien durchaus kritisiert werden. Es kommt vor, dass Mitarbeiter aus den Ministerien vertretungsweise morgens einen Zettel, ich sage das ganz bewusst, in die Hand gedrückt bekommen, schlagen dann im Petitionsausschuss auf und sind außerordentlich erschrocken, wenn wir sie etwas fragen und dann auch noch zum Thema.

(Heiterkeit bei Beate Mahr, SPD)

Das ist leider kein Einzelfall.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was?!)

Hier möchte ich anmahnen, dass die zuständigen Herren Minister in Zukunft etwas sorgfältiger mit dem Petitionsausschuss umgehen, denn wir sind eines der wesent

lichen Aushängeschilder der Arbeit dieses Landtages und, wie die Leute im Lande sagen, „die von da oben“, also auch von der Landesregierung. Der Petitionsausschuss muss auf Anfragen stets den aktuellsten Stand mitgeteilt bekommen. Hier besteht noch ein Entwicklungspotenzial in der Zuarbeit der Ministerien, um die unnötige Verzögerung von Petitionen zu verhindern. Eine rasche und kompetente Bearbeitung der einzelnen Eingaben ist elementar für die Arbeit des Petitionsausschusses und sollte uns vor allem auch am Herzen liegen.

Eine besondere Petition im Berichtsjahr 2005 befasste sich mit der Problematik Sozialhilfeantrag und Bestattungsvorsorgeantrag. Die Petentin wies auf die Situation ihres Vaters hin, dem aufgrund eines Beerdigungsvorsorgevertrages die Anträge auf Sozialhilfe und Grundsicherung negativ beschieden worden waren. Das stelle man sich einmal vor!

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Tja, so ist das.)

Der Vertragswert des Bestattungsvorsorgevertrages ging über den im Bundessozialhilfegesetz geregelten Schonbetrag hinaus. So musste der Vater der Petentin, um Sozialhilfe zu bekommen, zunächst jenen Bestattungsvorsorgevertrag auflösen. Dass das soziale Entscheidungen sind, das kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Ich glaube, meine Damen und Herren, Sie können mir weitestgehend folgen. Eine klare Regelung für eine solche Art von Vermögen ist im Bundessozialhilfegesetz nicht getroffen worden. Zwar konnte in der speziellen Position den Betroffenen nicht geholfen werden, jedoch resultierte im Mai aus der Eingabe im Petitionsausschuss eine Bundesratsinitiative, die hier im Landtag von allen Fraktionen unterstützt wurde und eine präzisere Regelung der Sozialgesetzgebung in diesem Bereich anstrebt. Das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Einzelnen müssen hier im Besonderen gewahrt sein.

(Beifall Michael Ankermann, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Hier haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, verantwortungsvoll und richtig gehandelt und dürfen uns sogar selbst loben.

Als weitere Punkte möchte ich zwei Petitionen hervorheben, welche Bauvorhaben innerhalb der Waldabstandsregelung thematisierten, ein immer wieder heißes Thema: Die Petenten wandten sich an den Petitionsausschuss, da es ihnen nach Auslegung des Landeswaldgesetzes nicht gestattet wurde, Anbauten beziehungsweise Erweiterungsbauten an bereits vorhandenen Gebäuden vorzunehmen, und zwar an Gebäuden, in denen Generationen lebten. Und die Generationen wollten sie nicht auseinander reißen, deshalb wollten sie für die Oma ein neues Klo an das Haus anbauen. Aber das ging nicht, die Oma hätte wegziehen müssen.

(Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

Um die Sachverhalte besser einschätzen zu können, führte der Petitionsausschuss hierzu zwei Ortsbesichtigungen durch. Lassen Sie mich an dieser Stelle einschieben, auch das haben wir gerade wieder vorige Woche erlebt, Ortsbesichtigungen sind das Salz in der Suppe des Petitionsausschusses. Ich bin sehr froh, dass wir die anfängliche Zurückhaltung in der Wahrnehmung oder in der Bestimmung von Ortsterminen heute überwunden haben und damit in eine wesentlich günstigere Situation

kommen, auf Dinge Einfluss zu nehmen und Befragungen oder Abfragen hinsichtlich der Auskünfte bei den Ministerien besser einschätzen zu können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Erlauben Sie mir noch einen Einschub. Ich habe mich immer wieder für eine solche Vorgehensweise ausgesprochen. Das persönliche Gespräch mit den Petenten während der Ortsbesichtigung ist oft ergiebiger und vor allem bürgernäher als ein langer Briefwechsel. Der Briefwechsel hat den Nachteil, obwohl wir ein sehr gut arbeitendes Sekretariat haben, dass das Sekretariat eine allgemeine Ebene in der Beantwortung einer Frage eines Petenten beurteilen kann, aber bei der fachlichen Beantwortung solcher Petitionen muss es auch Hilfestellungen geben. Hier sind wir auf sehr sachlich dargestellte Informationen aus den Ministerien, die manchmal fehlen, angewiesen.

Ich möchte noch auf eine Sache hinweisen – jetzt höre ich einmal auf, ins Manuskript hineinzugucken –, die mich immer wieder berührt. Es gibt in unserem Bundesland Städte, Hansestädte heißen sie. Hanse hat etwas mit Freiheit zu tun. Die Oberbürgermeister dieser Städte nehmen sich auch die Freiheit, den Petitionsausschuss als den letzten Dreck zu betrachten.

(Beifall Beate Mahr, SPD – Holger Friedrich, SPD: Ja. – Detlef Müller, SPD: Was?!)

Sie betrachten den Petitionsausschuss als ein Nichts,

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

als ein lästiges Instrument des Landtages, mit dem den Bürgermeistern auf den Geist gegangen wird.