welches zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes noch nicht bekannt war, konnte die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen zur Erweiterung der Rasterfahndung auch nicht mehr weiterverfolgen. Ob die Formulierung des CDU-Gesetzes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig wäre, bleibt dahingestellt. Im Wortlaut orientiert sich der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Wesentlichen an Paragraf 44 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Danach kann eine Rasterfahndung zur Abwehr von Straftaten von erheblicher Bedeutung eingesetzt werden. Eine präventive Abwehr...
Sie meinen doch wohl nicht, dass wir den Braunbären mit einem Menschen vergleichen können?! Das gehört, glaube ich, hier nicht in das Parlament.
Eine präventive Abwehr von Straftaten ist nach dem Wortlaut der Regelung nicht vorgesehen. In Bayern ist eine Novellierung des Paragrafen 44 nicht geplant. Eine Erweiterung der Vorschriften der Schleierfahndung, verdachtsunabhängigen Fahrzeug- und Personenkontrolle wird derzeit, so habe ich es den Ausführungen von SPD und Linkspartei.PDS bei der Ersten Lesung entnommen, auch in Anbetracht der bevorstehen Großereignisse wie dem Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm nicht für notwendig erachtet.
Da eine Durchsetzung des Gesetzentwurfes der CDU vielleicht aus rechtlichen, jedenfalls aber ganz sicher aus
politischen Gründen derzeit nicht möglich ist, zieht die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf hiermit zurück. Weil letztlich die von der Praktikerseite vorgetragenen positiven Aspekte des Gesetzes von SPD und Linkspartei.PDS gegenüber möglichen Bedenken überwiegen, wird die CDU-Fraktion dem SOG zustimmen. Damit will die CDUFraktion den Polizistinnen und Polizisten vor Ort die Sicherheit geben, dass die Eingriffsgrundlagen ihres Handelns von allen Fraktionen des Landtages mitgetragen werden. Außerdem haben wir mit unserem Antrag erreicht, dass es zumindest zu einer Novellierung des Gesetzes gekommen ist. Ich glaube, das war auch die Intention unseres Antrages.
Wir bedanken uns dafür, dass die Koalitionsfraktionen dieses zum Anlass genommen haben, ihren eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Wir werden diesem zustimmen und ziehen unseren Antrag zurück,
(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Das wissen wir. – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Nehmen Sie jetzt Ihren zurück?)
und der Minister bekommt insofern unsere Unterstützung, die er wahrscheinlich von der PDS-Fraktion nicht haben wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich von dieser Stelle des Parlamentes aus meine Verbundenheit mit der Landespolizei noch einmal mit Nachdruck zum Ausdruck bringen, denn unsere Landespolizei hat in diesen Tagen und Monaten ein erhebliches Pensum an Arbeit zu leisten. Der G8-Gipfel wirft seine Schatten voraus. Der Besuch des amerikanischen Präsidenten kommt uns wahrscheinlich nicht nur teuer zu stehen, sondern wird auch bei der Polizei für reichlich Arbeit sorgen.
Und die Fußballweltmeisterschaft bringt im Übrigen auch Verpflichtungen für unsere Landespolizei, und zwar nicht nur im eigenen Land, sondern darüber hinaus. Unsere Polizei ist also gegenwärtig sehr stark gefordert. Und um ihr in diesen Großlagen, aber natürlich auch zur Verfolgung der Kleinkriminalität das entsprechende Handwerkszeug zu geben, haben wir das SOG novelliert. Ich möchte die Dinge, die wir verändert haben, nicht noch einmal aufzählen, das hat der Innenminister bereits getan und mein Vorgänger von der Union auch.
Ich möchte hier aber deutlich machen, dass die heutige Verabschiedung des Gesetzes zum Ausdruck bringt, dass Sicherheitsfragen in den letzten acht Jahren in diesem Land von diesem Landtag kontinuierlich vorangetrieben wurden. Der Innenminister hat es betont, aber ich möchte dieses noch einmal unterstreichen: Das Kriminalitätsaufkommen in unserem Land ist noch nie so gering gewesen seit der Wende wie heute und die Aufklärungsquote ist
noch nie so hoch gewesen seit der Wende wie heute. Diese Kontinuität, die wir in Sicherheitsfragen in unserem Lande einfach konstatieren können, hängt ganz sicher mit dem Mann zusammen, der seit acht Jahren an der Spitze des Innenministeriums steht. Er verkörperte durch seinen Einsatz sicherheitspolitische Kontinuität in zwei Legislaturperioden. Und ich darf erinnern, dass dies, als die CDU dieses Ministerium führte, bei Weitem nicht der Fall war. Sie haben in acht Jahren vier Minister verbraucht. Zwei waren diesem Amt nicht gewachsen.
Herr Dr. Timm, herzlichen Glückwunsch, Sie haben das in zwei Perioden geschafft, was vier Ihrer Vorgänger in zwei Perioden nicht geschafft haben.
Da unser Koalitionspartner andere Schwerpunkte setzt oder anders gesagt die Schwerpunkte in der Gesetzgebung nicht so stark auf Sicherheitsfragen in der letzten Zeit gelegt hat, möchte ich von diesem Pult aus betonen, dass die innere Sicherheit im Land, so, wie sie steht, mit unserem Innenminister, aber auch mit der SPD-Fraktion zu tun hat. Ich denke, es ist ein Gewinn für unser Land, wenn auch nach dem 17. September der erfahrenste und dienstälteste Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns die innere Sicherheit weiter in seiner Hand behält.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte dem Innenminister gratulieren zu seinem Geburtstag. Mit weiterem Lob werde ich mich in Bezug auf diesen zu behandelnden Gesetzentwurf natürlich zurückhalten. Das werden Sie verstehen.
Im Verlauf der Beratung des Gesetzentwurfes sind noch einmal die grundsätzlichen Unterschiede in den Auffassungen zur Sicherheitspolitik deutlich geworden, aber auch gerade die Debatten zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Koalition sowie des CDU-Entwurfes haben das unterstrichen. Ich möchte das in der Ersten Lesung Gesagte nicht im Einzelnen wiederholen, dennoch sind aus meiner Sicht hier und da ein paar Anmerkungen zu bestimmten Darlegungen der jüngsten Vergangenheit angezeigt.
Zunächst möchte ich noch einmal das Ansinnen der CDU-Fraktion zurückweisen, wonach das Motiv oder die innere Seele Ihres eigenen Gesetzentwurfes, wenn er denn freilich überhaupt eine hatte, darin bestünde, links
Ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, die Verstrickung Ihrer SOG-Änderung mit dem G8-Gipfel ist geradezu grotesk.
Und, sehr geehrte Kollegin, es ist in diesem Zusammenhang unverfroren, die Globalisierungskritiker, wozu unbestritten die Linkspartei.PDS gehört, in einen Topf mit Terroristen zu werfen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)
Keinerlei Polizeirecht, werte Kollegin, keinerlei Polizeirecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, vermag es zu verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger und Einwohner dieses Landes ihrem friedlichen und demokratischen Protest gegen die Anmaßung der globalen G8Politik Ausdruck verleihen.
(Beifall Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Reinhard Dankert, SPD: Ja. – Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)
Dies zu verhindern, dazu sind Polizeigesetze nicht gemacht. Sie sollten nicht dazu missbraucht werden. Im Gegenteil, die Polizeigesetze haben unter anderem das friedliche verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsrecht zu schützen.
Und ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, auch noch sagen, dass das Recht auf friedliche Demonstrationen und auf freie kritische Meinungsäußerungen selbstverständlich für jedermann gilt, somit auch für Politiker und Minister demokratischer Parteien.
(Beifall Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Ja, ja. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Das sage ich auch ganz bewusst – und die Betonung liegt auf „friedlich“, und das bei jeder Erklärung von uns, das sage ich hier auch ganz bewusst –, um bestimmte Irritationen und Spannungen, die im Vorfeld des Bush-Besuches aufgetreten sind, unsererseits klarzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Polizeigesetz muss aus unserer Sicht den verfassungsmäßigen Grundsätzen folgen. Das hat bei der Gefahrenabwehr, und um nichts anderes geht es bei dieser Gesetzesänderung, an der Menschenwürde sowie am Recht auf Leben und an den Freiheitsgütern seine Grenzen.