riums dazu beigetragen wurde und wird, dass sich Spitzen in der Vergangenheit immer wieder auffangen ließen.
Wir wissen, dass eine starke Demokratie eine leistungsfähige Justiz braucht, weshalb den Parlamentariern insgesamt daran gelegen ist, die Voraussetzungen für die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich hoffe, dass die Arbeit im Rechts- und Europaausschuss in den vergangenen vier Jahren ein Stück dazu beigetragen hat, diese Rahmenbedingungen zu schaffen. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der Ausschussmitglieder für das Engagement und die geleistete Arbeit der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Land bedanken.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 4/2164. Der Rechts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/2164 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2326 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/2164 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2164 einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle eine Information zum weiteren Ablauf unserer Sitzungstage. Interfraktionell ist vereinbart worden, sofern die zeitliche Möglichkeit besteht, die Tagesordnungspunkte 23, 27, 28 und 36 im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 16, also noch heute, aufzurufen. Sofern morgen oder am Donnerstag jeweils die zeitliche Möglichkeit besteht, zusätzliche Tagesordnungspunkte einzuordnen, werden die Tagesordnungspunkte 48, 47, 46, 45, 44 und 43 nach Beendigung der regulären Tagesordnung am Mittwoch beziehungsweise am Donnerstag behandelt und entsprechend der eben vorgetragenen Reihenfolge eingeordnet und aufgerufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann...
Also, meine Damen und Herren, reden Sie mit Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer, das ist so verabredet worden.
Dann werden wir die Abstimmung über diese Reihenfolge an dieser Stelle aussetzen. Wenn es Beratungsbedarf bei der CDU-Fraktion gibt, bitte ich einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Herr Präsident, selbstverständlich gibt es keinen Beratungsbedarf, sondern wir folgen sehr gerne Ihrem Vorschlag. Wir haben nur die Bitte, dass das als ganz tief gehängte kleine Information den Abgeordneten zur Verfügung gestellt wird, damit jeder seinen persönlichen Zeitplan entsprechend darauf ausrichten kann.
Wir haben es veranlasst, dass jeder diesen Zettel noch einmal in die Fraktion bekommt, sodass wir nach dem nächsten Tagesordnungspunkt möglicherweise darüber abstimmen können. Ich wollte jetzt nicht darüber abstimmen lassen, sonst hätten wir nämlich die Sitzung unterbrechen müssen. Der Zettel ist also unterwegs.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) , auf der Drucksache 4/1621, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechts- und Europaausschusses auf der Drucksache 4/2327.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1621 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechts- und Europaausschusses, der Abgeordnete Herr Krumbholz.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen auf Drucksache 4/2327 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechts- und Europaausschusses zum Parlamentsinformationsgesetz vor. Dieser Gesetzentwurf ist von der Fraktion der CDU in den Landtag eingebracht worden. Er bezieht sich auf Artikel 39 der Landesverfassung, der die Informationspflichten der Landesregierung regelt und in Absatz 3 vorsieht, dass das Nähere hierzu durch Gesetz zu regeln ist. Deshalb hat der Gesetzentwurf zum Inhalt, dass die Landesregierung die Pflicht haben soll, den Landtag frühzeitig und vollständig über Vorhaben der Landesgesetzgebung sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben zu unterrichten.
Im Ausschuss ist in mehreren Sitzungen über den Gesetzentwurf beraten worden. Auch unternahmen wir eine umfangreiche Anhörung, die auf eine Fülle von verfassungsrechtlichen Problemen einging, die in der vorliegen
den Drucksache umfangreich dargestellt worden ist. Dennoch hat sich der Ausschuss mehrheitlich dazu entschieden, die Ablehnung des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Auf die einzelnen Argumente werden meine Kollegen und ich im Anschluss noch eingehen. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Sachverständigen für ihre fundierten Ausführungen während der Anhörung bedanken.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ankermann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt sind wir bei diesem Tagesordnungspunkt von der Judikative, über die wir ja in der Vergangenheit hier debattiert haben, doch wieder zu dem für Parlamentarier Wichtigen gekommen, und zwar zum Parlamentsinformationsgesetz.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eines solchen Gesetzes wollte meine Fraktion einen Beitrag zur Stärkung unseres Landesparlaments leisten. Es war und ist ein Anliegen meiner Fraktion, die Position des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im föderalen System, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu festigen. Vertreter aller deutschen Landesparlamente, Sie werden sich erinnern, haben vor etwa drei Jahren die sogenannte Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente verabschiedet, auch unsere Präsidentin war bei der Veranstaltung in Lübeck anwesend. In dieser Erklärung sind alle Vertreter der deutschen Landesparlamente nachhaltig dafür eingetreten, dass die Landesparlamente als vom Volk gewählte oberste Organe der politischen Willensbildung – das haben wir ja heute Nachmittag schon gehört, Artikel 20 unserer Landesverfassung – zu stärken sind. Auch die Föderalismusreform, die derzeit in Berlin betrieben wird, hat dieses Ziel vor Augen.
Wir wollten dieses Ziel mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf vorantreiben, mit dem wir die Mitwirkungsrechte unseres Parlaments näher ausgestaltet hätten. Damit hätten wir natürlich auch das Ziel gefördert, den Landtag als Institution zu stärken. Dass dieses Ziel nicht uneingeschränkt von der Landesregierung mitgetragen wird, dafür kann ich im gewissen Maße Verständnis aufbringen, denn, wie sagte der Kollege Friese vorhin in seinem Beitrag: „Informationen sind ein Machtfaktor für den, der über sie verfügt.“ Dass dieses Ziel von den Parlamentariern und Fraktionen dieses Hauses nicht mitgetragen wird, kann ich fast nur als Verrat, ich will das ganz vorsichtig formulieren, empfinden, denn de facto wird das Parlament dadurch, dass ein solches Gesetz nicht beschlossen wird, schwach gehalten oder sogar auch geschwächt.
Zu unserem Gesetzentwurf hat der Rechts- und Europaausschuss im Herbst letzten Jahres eine Anhörung durchgeführt. Angehört wurden der Präsident des Landesarbeitsgerichts unseres Bundeslandes, Vertreter der Universitäten Rostock und Greifswald sowie ein Vertreter der Bayerischen Landesregierung und der Vorsitzende
des bayerischen Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen. Die Anzuhörenden befürworteten unisono den von uns vorgelegten Gesetzentwurf. Zwar waren sie in Detailfragen gelegentlich anderer Auffassung, aber wir haben schon bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes betont, dass wir eine gemeinsame Regelung mit den anderen Fraktionen finden wollten, die tragfähig ist. Wir waren immer diskussionsbereit.
Entscheidend war für uns allein, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sich mit der vorgelegten Initiative die Chance erhalten hätte, sich mit diesem Gesetz selbstbewusst diejenigen Rechte zu nehmen, die er seiner Stellung nach entsprechend braucht und ihm als modernem Parlament auch zustehen. Wir hätten uns mit den Koalitionsfraktionen gern darüber unterhalten, ob man Teile des Gesetzes besser nicht in einer Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung geregelt hätte, wie dieses teilweise vorgeschlagen worden ist. Leider sind wir mit den Koalitionsfraktionen aber so weit nicht gekommen. Insbesondere wollte die SPD-Fraktion dieses Gesetz von Anfang an verhindern und hat argumentiert, dass eine gesetzliche Regelung im Sinne eines Parlamentsinformationsgesetzes nach ihrer Einschätzung nicht erforderlich sei. Die SPD-Fraktion sieht die Regelung von Artikel 39 der Landesverfassung als ausreichend an, obwohl Artikel 39 einen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vorsieht.
Herr Ausschussvorsitzender, ich habe sehr wohl in Ihren Ausführungen gehört, dass hier schon eine Veränderung im Gegensatz zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes bei Ihrer Fraktion möglicherweise oder auch beim Ausschussvorsitzenden eingetreten ist, der mittlerweile ebenfalls sagt: Der Gesetzesvorbehalt ist ja in Artikel 39 Absatz 3 tatsächlich vorhanden. In der Praxis jedoch gibt es nach Einschätzung der SPD-Fraktion keine Defizite im Informationsfluss und von daher brauche man keine gesetzliche Grundlage, da man die bisherige Praxis für parlamentsfreundlich und praktikabel hielt.
Mit Blick darauf, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dass Sie den Ministerpräsidenten und vier weitere Minister dieser Landesregierung stellen, auf die Sie im kurzen Dienstweg jederzeit zugreifen können, lässt sich Ihre Einschätzung natürlich erklären. Aber das ist sehr kurz gedacht. Die Landesparlamente in Deutschland haben seit 1949 einen stetigen Bedeutungsverlust erlitten. Das ist allen in diesem Hohen Hause bekannt. Der Bund neigt dazu, Gesetzgebungskompetenzen an sich zu ziehen. Inwieweit sich dieses nun nach der Föderalismusreform ändern wird, ist in Gänze noch nicht abzusehen. Jedenfalls hat es bis dato über 90 Verfassungsänderungen im Bund hinsichtlich der Kompetenzänderungen gegeben, die zulasten der Länder gegangen sind. Mein Selbstverständnis als Landesparlamentarier gebietet es mir, dieser Entwicklung auch auf unserer Ebene Einhalt zu gebieten. Unsere Möglichkeiten der Einflussnahme als Landtag sind begrenzt. In Deutschland haben wir einen Exekutivföderalismus, denn allein die Landesregierung wirkt bei der Gesetzgebung mit. Ich hätte mich gefreut, wenn wir mit einem wie auch immer ausgestalteten Parlamentsinformationsgesetz erreicht hätten, dass der Landtag bei der Mitwirkung von Bundesgesetzen stärker eingebunden wäre.
Wie schon der Präsident des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht hat, kann der Landtag nur dann seine Kon
trollfunktion von Anfang an erfüllen, wenn er über ausreichende Informationen verfügt. Dazu genügt es nach Einschätzung des Präsidenten nicht, dass die Landesregierung auf Fragen der Abgeordneten antwortet. Ein Abgeordneter kann doch nur fragen, wenn er dazu einen Anlass hat. Und dieser Anlass setzt Anfangsinformationen voraus. Deswegen ist es bedeutsam, dass der Landtag auch ohne solch einen Anlass über Vorgänge von politischer Bedeutung bereits von Amts wegen unterrichtet wird.
Auch andere Landtage haben in unterschiedlichen Ausprägungen Parlamentsinformationsgesetze. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat ebenso erkannt und deutlich gemacht, dass sie ein solches Gesetz für eine Stärkung des Landtages hielte.
Ich finde das natürlich sehr bedauerlich. Wir hätten die Gelegenheit gehabt, mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Stärkung unseres Landesparlaments in MecklenburgVorpommern zu leisten. Diese Chance haben wir derzeit jedenfalls vertan, weil sich die Koalitionsfraktionen darauf festgelegt haben, den Gesetzentwurf abzulehnen. Einer eingängigen Beratung hat sich die SPD-Fraktion im Rahmen der Ausschussberatungen im Übrigen entzogen. Wie gesagt, wir haben bereits im Rahmen der Einbringung deutlich gemacht, dass wir für alle Vorschläge offen gewesen sind. Von Ihnen kam jedoch nicht einmal ein Hinweis, in welche Richtung Sie sich ein solches Gesetz hätten vorstellen können.
Sie wollten es nur ablehnen, zuletzt mit der Begründung, dieser Landtag solle den der nachfolgenden Legislaturperiode nicht binden. Hätten Sie es nur getan, meine Damen und Herren von der SPD! Nach dem 17. September werden Sie es gewiss nicht leichter haben.
(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das verstehe ich jetzt nicht.)
Aber auch rechtliche Gründe sprechen gegen Ihre Argumentation. Die Argumente, die hier verwendet werden, finden sich weder in Artikel 39 noch an anderer Stelle der Landesverfassung. Auch ein später eventuell verabschiedetes Gesetz fällt nicht der Diskontinuität anheim und bindet Landtage nachfolgender Legislaturperioden, sodass man diese Argumentation summa summarum als fadenscheinig bezeichnen darf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf hätte die Zustimmung verdient, aber eine Beschlussempfehlung, die seine Ablehnung vorschlägt, verdient die Ablehnung. – Vielen Dank.