Michael Ankermann
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt sind wir bei diesem Tagesordnungspunkt von der Judikative, über die wir ja in der Vergangenheit hier debattiert haben, doch wieder zu dem für Parlamentarier Wichtigen gekommen, und zwar zum Parlamentsinformationsgesetz.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eines solchen Gesetzes wollte meine Fraktion einen Beitrag zur Stärkung unseres Landesparlaments leisten. Es war und ist ein Anliegen meiner Fraktion, die Position des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im föderalen System, aber auch innerhalb der Europäischen Union zu festigen. Vertreter aller deutschen Landesparlamente, Sie werden sich erinnern, haben vor etwa drei Jahren die sogenannte Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente verabschiedet, auch unsere Präsidentin war bei der Veranstaltung in Lübeck anwesend. In dieser Erklärung sind alle Vertreter der deutschen Landesparlamente nachhaltig dafür eingetreten, dass die Landesparlamente als vom Volk gewählte oberste Organe der politischen Willensbildung – das haben wir ja heute Nachmittag schon gehört, Artikel 20 unserer Landesverfassung – zu stärken sind. Auch die Föderalismusreform, die derzeit in Berlin betrieben wird, hat dieses Ziel vor Augen.
Wir wollten dieses Ziel mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf vorantreiben, mit dem wir die Mitwirkungsrechte unseres Parlaments näher ausgestaltet hätten. Damit hätten wir natürlich auch das Ziel gefördert, den Landtag als Institution zu stärken. Dass dieses Ziel nicht uneingeschränkt von der Landesregierung mitgetragen wird, dafür kann ich im gewissen Maße Verständnis aufbringen, denn, wie sagte der Kollege Friese vorhin in seinem Beitrag: „Informationen sind ein Machtfaktor für den, der über sie verfügt.“ Dass dieses Ziel von den Parlamentariern und Fraktionen dieses Hauses nicht mitgetragen wird, kann ich fast nur als Verrat, ich will das ganz vorsichtig formulieren, empfinden, denn de facto wird das Parlament dadurch, dass ein solches Gesetz nicht beschlossen wird, schwach gehalten oder sogar auch geschwächt.
Zu unserem Gesetzentwurf hat der Rechts- und Europaausschuss im Herbst letzten Jahres eine Anhörung durchgeführt. Angehört wurden der Präsident des Landesarbeitsgerichts unseres Bundeslandes, Vertreter der Universitäten Rostock und Greifswald sowie ein Vertreter der Bayerischen Landesregierung und der Vorsitzende
des bayerischen Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen. Die Anzuhörenden befürworteten unisono den von uns vorgelegten Gesetzentwurf. Zwar waren sie in Detailfragen gelegentlich anderer Auffassung, aber wir haben schon bei Einbringung dieses Gesetzentwurfes betont, dass wir eine gemeinsame Regelung mit den anderen Fraktionen finden wollten, die tragfähig ist. Wir waren immer diskussionsbereit.
Entscheidend war für uns allein, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sich mit der vorgelegten Initiative die Chance erhalten hätte, sich mit diesem Gesetz selbstbewusst diejenigen Rechte zu nehmen, die er seiner Stellung nach entsprechend braucht und ihm als modernem Parlament auch zustehen. Wir hätten uns mit den Koalitionsfraktionen gern darüber unterhalten, ob man Teile des Gesetzes besser nicht in einer Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung geregelt hätte, wie dieses teilweise vorgeschlagen worden ist. Leider sind wir mit den Koalitionsfraktionen aber so weit nicht gekommen. Insbesondere wollte die SPD-Fraktion dieses Gesetz von Anfang an verhindern und hat argumentiert, dass eine gesetzliche Regelung im Sinne eines Parlamentsinformationsgesetzes nach ihrer Einschätzung nicht erforderlich sei. Die SPD-Fraktion sieht die Regelung von Artikel 39 der Landesverfassung als ausreichend an, obwohl Artikel 39 einen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vorsieht.
Herr Ausschussvorsitzender, ich habe sehr wohl in Ihren Ausführungen gehört, dass hier schon eine Veränderung im Gegensatz zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes bei Ihrer Fraktion möglicherweise oder auch beim Ausschussvorsitzenden eingetreten ist, der mittlerweile ebenfalls sagt: Der Gesetzesvorbehalt ist ja in Artikel 39 Absatz 3 tatsächlich vorhanden. In der Praxis jedoch gibt es nach Einschätzung der SPD-Fraktion keine Defizite im Informationsfluss und von daher brauche man keine gesetzliche Grundlage, da man die bisherige Praxis für parlamentsfreundlich und praktikabel hielt.
Mit Blick darauf, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dass Sie den Ministerpräsidenten und vier weitere Minister dieser Landesregierung stellen, auf die Sie im kurzen Dienstweg jederzeit zugreifen können, lässt sich Ihre Einschätzung natürlich erklären. Aber das ist sehr kurz gedacht. Die Landesparlamente in Deutschland haben seit 1949 einen stetigen Bedeutungsverlust erlitten. Das ist allen in diesem Hohen Hause bekannt. Der Bund neigt dazu, Gesetzgebungskompetenzen an sich zu ziehen. Inwieweit sich dieses nun nach der Föderalismusreform ändern wird, ist in Gänze noch nicht abzusehen. Jedenfalls hat es bis dato über 90 Verfassungsänderungen im Bund hinsichtlich der Kompetenzänderungen gegeben, die zulasten der Länder gegangen sind. Mein Selbstverständnis als Landesparlamentarier gebietet es mir, dieser Entwicklung auch auf unserer Ebene Einhalt zu gebieten. Unsere Möglichkeiten der Einflussnahme als Landtag sind begrenzt. In Deutschland haben wir einen Exekutivföderalismus, denn allein die Landesregierung wirkt bei der Gesetzgebung mit. Ich hätte mich gefreut, wenn wir mit einem wie auch immer ausgestalteten Parlamentsinformationsgesetz erreicht hätten, dass der Landtag bei der Mitwirkung von Bundesgesetzen stärker eingebunden wäre.
Wie schon der Präsident des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht hat, kann der Landtag nur dann seine Kon
trollfunktion von Anfang an erfüllen, wenn er über ausreichende Informationen verfügt. Dazu genügt es nach Einschätzung des Präsidenten nicht, dass die Landesregierung auf Fragen der Abgeordneten antwortet. Ein Abgeordneter kann doch nur fragen, wenn er dazu einen Anlass hat. Und dieser Anlass setzt Anfangsinformationen voraus. Deswegen ist es bedeutsam, dass der Landtag auch ohne solch einen Anlass über Vorgänge von politischer Bedeutung bereits von Amts wegen unterrichtet wird.
Auch andere Landtage haben in unterschiedlichen Ausprägungen Parlamentsinformationsgesetze. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat ebenso erkannt und deutlich gemacht, dass sie ein solches Gesetz für eine Stärkung des Landtages hielte.
Aber der Wille allein genügt nicht, Frau Kollegin, wenn die Kraft fehlt.
Ich finde das natürlich sehr bedauerlich. Wir hätten die Gelegenheit gehabt, mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Stärkung unseres Landesparlaments in MecklenburgVorpommern zu leisten. Diese Chance haben wir derzeit jedenfalls vertan, weil sich die Koalitionsfraktionen darauf festgelegt haben, den Gesetzentwurf abzulehnen. Einer eingängigen Beratung hat sich die SPD-Fraktion im Rahmen der Ausschussberatungen im Übrigen entzogen. Wie gesagt, wir haben bereits im Rahmen der Einbringung deutlich gemacht, dass wir für alle Vorschläge offen gewesen sind. Von Ihnen kam jedoch nicht einmal ein Hinweis, in welche Richtung Sie sich ein solches Gesetz hätten vorstellen können.
Sie wollten es nur ablehnen, zuletzt mit der Begründung, dieser Landtag solle den der nachfolgenden Legislaturperiode nicht binden. Hätten Sie es nur getan, meine Damen und Herren von der SPD! Nach dem 17. September werden Sie es gewiss nicht leichter haben.
Aber auch rechtliche Gründe sprechen gegen Ihre Argumentation. Die Argumente, die hier verwendet werden, finden sich weder in Artikel 39 noch an anderer Stelle der Landesverfassung. Auch ein später eventuell verabschiedetes Gesetz fällt nicht der Diskontinuität anheim und bindet Landtage nachfolgender Legislaturperioden, sodass man diese Argumentation summa summarum als fadenscheinig bezeichnen darf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf hätte die Zustimmung verdient, aber eine Beschlussempfehlung, die seine Ablehnung vorschlägt, verdient die Ablehnung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute spreche ich zu Ihnen auch in meiner Funktion als Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar. Ich bedauere es aus
drücklich, dass der Abgeordnete Heinz Müller jetzt leider nicht vor mir im Plenum sitzt,
denn er hat sich ja vorhin zu den Mandatsträgern geäußert. Er hat gesagt, sie kümmern sich um zu viele Dinge, nämlich auch um klappernde Kanaldeckel.
Ich muss schon sagen, das ist schon ein starker Tobak, wenn das aus dem Landtag so nach draußen verbreitet wird und diese Missachtung der kommunalen Mandatsträger in diesem Parlament Raum greift.
Damit begründen zu wollen, dass die Behauptung, das Ehrenamt würde untergraben werden, eine Legende sei,
das geht ja wohl völlig daneben, Herr Müller!
Als Mitglied der Bürgerschaft in Wismar lassen Sie mich deshalb meine Ausführungen mit einem aus der allseits bekannten Comicreihe entlehnten Zitat entnehmen. Ich halte das einmal hier etwas höher, damit man das auch sehen kann. Da findet man auf der dritten Seite Folgendes: „Wir befinden uns im Jahre 2006 nach Christus. Ganz Mecklenburg-Vorpommern scheint von einer Idee besetzt. Ganz Mecklenburg-Vorpommern, nein, eine von unbeugsamen Hanseaten bevölkerte Stadt hört nicht auf, der Idee einer Verwaltungsgebietsreform Widerstand zu leisten.“
„Und das ist nicht leicht für die Ideengeber, die als Besatzung in den befestigten Lagern von Innenministerium, SPD- und PDS-Landtagsfraktion liegen.“ Ende des Zitats.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Vergleiche möchte ich nicht anstellen. Ich überlasse es allein Ihrer Fantasie, festzustellen, wer Majestix und die anderen Protagonisten in Wismar sind. Bei uns in der Hansestadt gehört dieser Vergleich schon zum Alltagsgeschäft. Aber im vorliegenden Fall – der Kollege Born hat es gerade erwähnt – ist es ja nicht nur die Hansestadt, die sich gegen diese Reform wendet.
Ideen aus Schwerin und die von der Regierungsmehrheit dieses Landtages beschlossenen Gesetze finden nicht immer Wohlwollen. Im Gegenteil, sie werden häufig kritisiert, weil sie handfeste Nachteile für die Hansestadt mit sich bringen. Erst vor wenigen Wochen – Sie werden sich erinnern – stand unsere Bürgermeisterin mit vielen anderen Bürgern morgens in der Frühe bei Eis und Schnee vor dem Landtag und hat gegen die Verabschiedung des Hochschulgesetzes demonstriert, das Sie, meine Damen und Herren von SPD und PDS, Stunden später hier verabschiedet haben.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat im September 2005 einstimmig die von der Stadt abgegebene Stellungnahme zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz und die von der Bürgermeisterin in den Anhörungen vor dem Sonderausschuss dieses Landtages vorgetragenen Argumente und Rechtspositionen beschlossen. Sie kennen dies alles aus den Protokollen.
Auf Antrag aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen hat die Bürgerschaft erneut auf ihrer Februarsitzung in diesem Jahr einstimmig – ich wiederhole, einstimmig – die Landesregierung aufgefordert, den Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes zurückzuziehen. Für den Fall, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf dennoch in den Landtag einbringen sollte, forderte die Bürgerschaft wiederum einstimmig den Landtag auf, den Entwurf dieses Gesetzes zurückzuverweisen. Schließlich – und auch das will ich Ihnen nicht verheimlichen – hat die Bürgerschaft in dem besagten Beschluss nochmals einstimmig ihren Willen bekräftigt, dass gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz von der Stadt Klage vor dem Landesverfassungsgericht erhoben werden soll, und die Bürgermeisterin beauftragt, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Das Außergewöhnliche daran ist nicht, dass ich Ihnen hier diese Beschlusslage vortrage, das kann schließlich auch der Präsident der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Herr Dr. Zielenkiewitz tun, der ja vielleicht noch das Wort ergreifen wird. Das Interessante daran ist aber, dass Mitglieder aus Ihren eigenen Reihen schon am Anfang dieses Jahres das Gesetz für so verfassungswidrig gehalten haben, dass sie sich dafür aussprechen, dieses Gesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Ich sage dieses ohne jegliche Ironie, es muss doch einer Landesregierung und einer regierungstragenden Fraktion zu denken geben, wenn ihnen derart scharfer Wind aus den eigenen Reihen entgegenbläst.
Der vorliegende Gesetzentwurf – das ist bekannt und auch heute schon mehrfach angesprochen worden – weist erhebliche Mängel auf. Sie alle aufzuführen, dazu fehlt hier natürlich die Redezeit. Das soll auch an dieser Stelle nicht mehr geschehen. Aber diese Mängel führen auch zur Verfassungswidrigkeit dieses Entwurfes. Das haben Ihnen nicht nur der Landkreistag und die Hansestadt Wismar, sondern auch drei unabhängige Verfassungsrechtler ins Stammbuch geschrieben. Es mangelt an einer Prüfung, ob sich die 1994 geschaffenen Strukturen, auf deren Bestand kreisfreie Städte und auch Landkreise vertraut haben und vertrauen, sich bewährt haben oder nicht. Diese Strukturen werden verändert nach Gutsherrenart mit Strichen auf der Landkarte, weil Reformen angeblich die helle Sonne des Erfolges auf den Innenminister leuchten lassen und die Bürger dürfen dann später strampeln, damit das künstliche Licht über dem Herrn Innenminister tatsächlich auch leuchtet.
Es mangelt aber an der Erkenntnis, dass in subjektive und den Landkreisen und kreisfreien Städten zustehenden Rechtspositionen nur aus Gründen des öffentlichen Wohls eingegriffen werden dürfe. Diese Gründe hat der Gesetzgeber darzulegen und nicht etwa – auch dieses ist von den Sachverständigen festgestellt worden – die betroffenen Gebietskörperschaften. Die so genannte Defizitanalyse gibt es nicht. Es gibt keinen Beweis dafür, dass
Kreise und kreisfreie Städte nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Und in Bezug auf die kreisfreien Städte jedenfalls kann man eins sagen: Sie können sogar noch mehr als das, was sie bis heute ohnehin für den eigenen Bereich tun oder tun dürfen.
Und weiter im Spezialfall der kreisfreien Städte: Es mangelt schlicht an der Rechtskenntnis, dass es deren Einkreisung der detailliert dargelegten Gründe des öffentlichen Wohls nur dann bedarf, wenn es keine Alternativen gibt wie die Neuregelung der Stadt-Umland-Problematik. Dann kann eine derartige Regelung greifen. Der Tatsache, dass die leistungsfähigen Städte lange an ihre Stadtgrenzen gestoßen sind, wird auch durch das vorliegende Gesetz und auch durch den neuen Paragrafen 101 nicht Rechnung getragen.
Deshalb zitiere ich abschließend aus der Begründung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom Februar und fordere Sie auf, Ihre Gestaltungsund Überwachungsverpflichtung im Interesse des Landes wahrzunehmen und den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Borchardt, eins vorab: Die CDU zieht nicht in den Kampf. Die CDU-Fraktion stellt einen Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, obwohl heute schon ein Ergebnis unverrücklich feststeht.
Alle Bemühungen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten unternehmen werden, können nicht dazu führen, ein sinnloses und abscheuliches Verbrechen rückgängig zu machen und Carolin ihrer Familie, ihren Angehörigen und ihren Freunden zurückzugeben. Deshalb gilt auch heute meine und unsere besondere Anteilnahme den Menschen, die mit diesem Verlust zukünftig leben müssen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so sinnlos das Verbrechen war, tragen wir heute und hier nicht alle eine ganz besondere Verantwortung, nicht etwa dem Verbrechen, wohl aber vielleicht dem Tod Carolins so etwas wie einen Sinn zu geben? Natürlich werden wir solche und ähnliche Verbrechen nie ganz verhindern können, aber wäre nicht schon die zukünftige Verhinderung eines einzigen ähnlichen Verbrechens ein unsäglicher Erfolg?
Herr Dr. Nieszery, hören Sie doch erst einmal zu, bevor Sie dazwischenreden!
Ist ein solches Ziel, selbst dann, wenn man es wahrscheinlich nie erfahren kann, dass man es erreicht hat, nicht auch dann alle Anstrengungen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg wert, wenn man neun Monate vor der Wahl steht? Ich meine, alle Abgeordneten haben die Pflicht, so bis zum Ende der Wahlperiode intensiv zu arbeiten, wie der Einhundertmeterläufer bis zum Ziel durchzieht und nicht schon kurz vorher abbricht und auf halbe Kraft schaltet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Schlotmann,
ich sage Ihnen, es ist jede Anstrengung wert, jede Stunde, jede Diskussion, jede Debatte, wenn wir damit erreichen können, auch nur ein einziges Menschenleben zu retten.
Zu Recht haben Sie vorhin darauf hingewiesen, dass es bei diesem Thema um ein sehr ernstes Thema geht, Herr Schlotmann, und Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Klamauk an dieser Stelle nicht angebracht ist. Ich weise auch von dieser Stelle noch einmal darauf hin.
Sehr richtig, Herr Dankert, Sie haben Recht.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde bitte ich Sie, Vokabeln wie „Wahlkampfgetöse“, „Hickhack“, „parteipolitische Auseinandersetzung“ oder „Kampfmittel“ einzustellen und mitzuhelfen, aufzuklären, aufzudecken, um danach zu entscheiden, was man besser machen kann und was man besser machen muss.
Es geht nämlich mitnichten darum, den Ermittlungsbehörden allgemein oder einzelnen Beamten individuell Versagen vorzuwerfen, um sie an den Pranger zu stellen, und auch nicht darum, die Justiz insgesamt zu diffamieren.
Und wenn jemand behauptet, die Union wolle nun den Gerichten, den Staatsanwaltschaften oder einzelnen Staatsanwälten den Garaus machen oder ans Leder, versucht der doch nur, von eigener Verantwortung abzulenken, sich zu drücken und Verbündete zu gewinnen, aber der Sache selbst nützt er nichts, er schadet ihr vielmehr.
Nein. Nach meinen Ausführungen gerne.
Wer allerdings etwas verbessern will, und das ist unser Ziel, der muss wissen und der muss aufklären, der muss alles und rückhaltlos wissen. Wer nichts weiß, kann auch nichts verändern. Deshalb brauchen wir diesen Untersuchungsausschuss, der systematisch, unverzüglich und umfassend aufklärt. Natürlich sehen wir, dass die Koalition eine Anhörung im Rechtsausschuss durchführt.
Und selbst wenn ich diese Anhörung wohlwollend betrachte und nicht sage, dass die Fragestellung verkürzt
ist, und nicht sage, dass durch doppelte Anhörungen doppelte Kosten entstehen, und nicht sage, dass der Eindruck entsteht, als würde der Patient sich selbst untersuchen, und auch nicht sage, dass damit der Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses lediglich die Argumente genommen werden sollen,
selbst wenn ich dieses alles nicht unterstelle, bleiben doch zumindest zwei Argumente, an denen auch diejenigen nicht vorbeikommen, die nach der von SPD und PDS beschlossenen Anhörung gern auf den Untersuchungsausschuss verzichten wollen:
Erstens kann in der Anhörung die anzuhörende Person eben nur angehört werden. Der Untersuchungsausschuss dagegen geht nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung vor, das heißt, er vernimmt Zeugen, sachverständige Zeugen und Sachverständige. Und jeder, der schon einmal einer Hauptverhandlung in einem Strafprozess beigewohnt hat, weiß, was ich meine.
Zeugen werden, nicht weil man ihnen misstraut, sondern weil das Gesetz es vorschreibt, darüber belehrt, dass sie die Wahrheit zu sagen haben
und sich auch dann, wenn sie nicht vereidigt werden, bei einer Falschaussage strafbar machen,
wobei das Gesetz hier als Mindeststrafe die Freiheitsstrafe vorschreibt.
So weit die Belehrung eines jeden Zeugen, Frau Kollegin Polzin, in einem Strafprozess. Ich wiederhole es noch einmal: nicht, weil der Richter meint, der Zeuge würde a priori die Unwahrheit sagen, sondern weil das Gesetz es vorschreibt. Selbst jeder Laie erkennt hier – hoffentlich auch jeder Laie – einen gewaltigen Unterschied: auf der einen Seite unverbindliche Aussagen, auf der anderen Seite die gesetzlich strafbewährte Pflicht zu Wahrheit, Genauigkeit und Wahrhaftigkeit.
Zweitens geht es um das Fragerecht der Abgeordneten. Auf Fragen muss man sich vorbereiten und vorbereiten können. Zur Vorbereitung benötigt man Unterlagen und Akten, die man einem genauen Studium unterziehen muss. Glaubt hier irgendjemand in diesem Hohen Hause, dass es auch nur einen Rechtsanwalt, einen Staatsanwalt oder einen Richter gäbe, der in eine Zeugenvernehmung eintreten würde, ohne sich vorher intensiv mit den Akten auseinander gesetzt zu haben? Sicher wohl nicht. Und wohl deshalb bekommen die von SPD und PDS benannten Anzuhörenden diese Unterlagen in Kopie ausgehändigt. Nur die Abgeordneten werden ungleich behandelt und schlechter gestellt. Sie dürfen nur in den Räumen des Justizministeriums in einige Akten einsehen. Sie dürfen
sich keine Kopien anfertigen und keine Abschriften, so die Bedingung des Justizministers.
Stellen Sie sich bitte vor: Knapp 200 Schreibmaschinenseiten mit Urteilen und Gutachten und in diese Unterlagen dürfen Sie an einem Nachmittag im Winter einsehen, um dann in einen sachverständigen Dialog zu treten. Meine Damen und Herren, würde vor einem deutschen Gericht so verfahren werden, der Bundesgerichtshof würde jedes Urteil wegen Verstoßes gegen das Gebot eines fairen Verfahrens aufheben.
Ich behaupte, der Justizminister weiß genau, dass er damit gegen den Grundsatz des fair-trail verstößt.
In diesem Zusammenhang möchte ich eines hier auch noch erwähnen, es ist von einem meiner Vorredner angesprochen worden. Wir hatten eine Rechtsausschusssitzung am 4. Januar, sicherlich. Aber dass wir dort die Möglichkeit hatten, alle Fragen zu stellen und auch alle Fragen in der Tragweite beantwortet zu bekommen, wie es aus unserer Sicht möglich gewesen wäre, das war doch nicht der Fall.
Sie wissen doch selbst, Frau Kollegin Borchardt, dass Sie einen anderen Termin hatten. Ich glaube, Sie hatten eine Fraktionsklausur, sodass wir die Sitzung rechtzeitig beenden mussten.
Dem haben wir dann zugestimmt, weil wir gesagt haben, es kann nicht sein, dass wir hier im Ausschuss weitermachen, wenn eine Fraktion nicht beteiligt ist.
Es verwundert mich doch schon sehr, dass Sie, meine Damen und Herren von SPD und PDS, eine weitere Sondersitzung des Rechtsausschusses zur Anhörung beantragen, obwohl Sie wissen, dass wir dieses Mal eine Fraktionsklausur haben, uns also von vornherein von der Teilnahme daran ausschließen.
Meine Fraktion hat sich die Entscheidung, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen, nicht leicht gemacht.
An dieser Stelle möchte ich – jetzt sehe ich sie gar nicht mehr, ach, sie ist hinter mir – Ihnen, Frau Borchardt, herzlich danken für Ihre gemeinsam mit dem Kollegen Mohr verfassten Anregungen zur Konkretisierung unseres Antrages, vielleicht auch zur Verbesserung unseres Antrages. Wir haben uns mit diesem Angebot sehr wohl auseinander gesetzt. Wir haben, wie Sie es auch eben ausgeführt haben, an einigen Stellen konkretisiert und nach
gebessert und mein persönlicher Eindruck war hier schon, und deswegen bedanke ich mich ausdrücklich, dass man doch sehr wohl zur Verbesserung des Anliegens gut zusammenarbeiten kann.
Auf der anderen Seite ließ uns aber die Informationsstrategie des Ministers keine andere Wahl, als diesen Untersuchungsausschuss zu beantragen.
Der Minister hat den Ausschuss nur lückenhaft und scheibchenweise informiert.
Wir sind als Parlament mit verfassungsrechtlichem Kontrollauftrag nun gezwungen, die Wahrheit scheibchenweise ans Licht zu bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, protestieren Sie doch nicht!
Sie wissen es besser oder zumindest müssten Sie es besser wissen. Und wenn Sie die taktierende Vorgehensweise des Ministers hier bestreiten und in Abrede stellen, dann lassen Sie uns einfach einmal gemeinsam einen Blick in die Vergangenheit, in die vergangenen Monate werfen und gleichzeitig auch auf das taktierende Vorgehen des Ministers.
Richtig ist, dass der Rechtsausschuss den Versuch unternommen hat, den Sachverhalt aufzuklären. Aber dass es ihm gelungen sei, das ist auf keinen Fall richtig.
Maik S. wurde am 08.07.2005 nach Verbüßung einer 7-jährigen Haftstrafe entlassen. Nur sieben Tage später, am 15.07., wurde Carolin ermordet. Am 18.07. wurde Maik S. vorläufig als Täter festgenommen.
Zutreffend ist, Herr Kollege Mohr, da stimme ich Ihnen unbedingt zu, der Rechtsausschuss ist der richtige Ausschuss für alle die Justiz betreffenden Fragen.
Sie werden mir zugeben, dass es den Gepflogenheiten dieses Hohen Hauses entspricht, dass der Ressortminister unaufgefordert in den Ausschüssen über besondere Vorkommnisse berichtet.
Aber Minister Sellering kennt diese Gepflogenheiten nicht.
Erst nachdem die CDU-Fraktion einen entsprechenden Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss beantragt hat,
berichtete er über einen Monat später, am 25.08., im Ausschuss über diese Vorfälle.
Und da wollen Sie behaupten, der Minister würde nach Leibeskräften zur Information beitragen?
Aber das ist kein Einzelfall. Mittlerweile hat sich dieses Gebaren, wie Sie alle wissen, wiederholt: Aus dem „Nordkurier“ und aus der „Ostsee-Zeitung“ vom 10.01.2006 war zu entnehmen, dass sich in der Jugendanstalt Neustrelitz ein besonderes Ereignis zugetragen hat. Ein jugendlicher Häftling hat sich dort nächtens stranguliert – Grund genug, im Ausschuss zu berichten. Doch von Aufklärung durch den Minister wiederum keine Spur. Auf der Sitzung des zuständigen Rechtsausschusses am 19. Januar hüllt sich der Minister wiederum in Schweigen.
Und da wollen Sie immer noch behaupten, es würde hier alles aufgeklärt und man würde von sich aus auf die Politik und auf das Parlament zugehen?
Frau Gramkow, damit habe ich gerechnet.
Manches ist eben doch vorhersehbar und durchschaubar.
Ich komme auch gerne gleich zum Thema zurück.
Aber gestatten Sie mir noch, darauf hinzuweisen, dass dieses Verhalten sehr wohl etwas mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun hat,
denn dieses sich wiederholende Verhalten des Ministers belegt doch in eindeutiger Art und Weise, wie er mit dem Ausschuss und dem Parlament umgeht
und wie er doch sehr wohl freiwillig dazu beiträgt, alles zu erklären und alles bereitzuhalten.
Aber ich komme auch gern wieder zurück zum Fall Carolin und werde Ihnen weitere Beispiele nennen, wie
der Justizminister hier zur Sachaufklärung in der Vergangenheit beigetragen hat.
In der Rechtsausschusssitzung am 8. Dezember 2005 hat die CDU-Fraktion die Nichtteilnahme des Generalstaatsanwalts in eben dieser Sitzung gerügt. Der Minister hat diese Rüge zum Anlass genommen, sehr deutlich klarzustellen, dass seine Rechte, als Minister im Rechtsausschuss gehört zu werden, nur ihn als Minister betreffen und dass die Frage, wen er dazu mitbringe, allein seine Entscheidung sei.
Das gelte auch dann, wenn der Ausschuss beschließen sollte, einzelne Bedienstete seines Geschäftsbereichs zu laden.
Ich zitiere den Minister wörtlich: „Dem werde ich nicht nachkommen.“ So Minister Sellering.
Und das, meine Damen und Herren, ist derselbe Minister, der hier vor wenigen Minuten gesagt hat,
ich stehe dem Rechtsausschuss uneingeschränkt zur Verfügung und stehe Rede und Antwort.
So äußert sich ein Minister, der um Aufklärung bemüht ist.
In derselben Sitzung hat der Ausschuss dann beraten, in welche Unterlagen Einsicht zu nehmen ist.
In diesem Zusammenhang hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass für sie die Einsicht in die Gefangenenpersonalakte unerlässlich sei. Nur am Rande: Der Minister sagt, die Akte sei etwa 1.000 Seiten stark, was ja schon ein erheblicher Umfang ist. Nach unseren Informationen ist die Akte sogar etwa 1.500 Seiten stark,
also „nur“ der geringe Unterschied von 500 Blatt.
Sie kennen alle diese Packungen Schreibmaschinenpapier, „nur“ ein marginaler Unterschied, das räume ich ein. Diese Akteneinsicht aber untersagt der um Aufklärung bemühte Minister und erklärt, dass es für ihn eine Grenze gebe, die er ganz deutlich ziehen wolle.
Erst in der Sitzung am 12. Januar 2006,
als es darum geht,
die von SPD und PDS benannten Anzuhörenden mit Akten und Unterlagen auszustatten, erkennt der Minister, dass er eine Schieflage erzeugen würde, wenn er den Sachverständigen, aber nicht den Abgeordneten Einsicht in die Gefangenenpersonalakte gewährt, und bietet Einsichtnahme wie selbstverständlich an. Nur ist inzwischen wiederum ein Monat ins Land gegangen.
Auch dieses ist ein Beitrag des Ministers zur freiwilligen Sachaufklärung á la Sellering, Herr Dankert.
Meine Damen und Herren, dieses ist nicht anders zu bezeichnen als mit dem Begriff „Salamitaktik“. Ich glaube, ich habe Ihnen auch deutlich gemacht, warum es notwendig ist und warum es gar nicht zu vermeiden ist, dass hier ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird,
damit alle Fragen, so, wie der Minister es angeboten hat, rückhaltlos beantwortet werden können.
Was nicht zu beantworten war in der Ausschusssitzung,
war beispielsweise die Frage, ob die Erlasslage, die im Jahr 2004 geschaffen worden ist, heute noch eine gültige Erlasslage ist.
Das ist zum Beispiel eine Frage, die durchaus von erheblicher Wichtigkeit ist, aber sie ist bis heute nicht beantwortet worden, obwohl sie gestellt wurde und obwohl auch versprochen worden ist, diese Frage zu beantworten. Ich frage mich: Wenn die Erlasse vor und zum Zeitpunkt der Entlassung des Maik S. noch gültig waren, wurden sie dann hinreichend beachtet? Ich frage mich: Wie intensiv wurde die Entlassung eines Häftlings von der Staatsanwaltschaft geprüft, dem die psychologische Gutachterin Fellert noch gut drei Monate vor der Entlassung eine hohe Rückfallwahrscheinlicht attestiert hatte? Lag der Staatsanwaltschaft bei Prüfung der Frage, ob Paragraf 66b StGB, ob also eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen war, die Gefangenenpersonalakte
vor? Wie hat die Staatsanwaltschaft die darin enthaltenen zahlreichen und immer wiederkehrenden Auffälligkeiten und Regelverstöße des Strafgefangenen bewertet? Mit anderen Worten: Wäre es vermeidbar gewesen, Maik S. aus der Haft zu entlassen? Hätte man schon während der Haft feststellen können, dass es sich bei ihm – wie heute mehrfach angesprochen und wie der Gutachter Orlob offenbar festgestellt hat – um einen nicht therapierbaren Straftäter gehandelt hat, und wäre nicht dieses die eine neue Tatsache im Sinne des Gesetzes gewesen, die zu prüfen gewesen wäre?
Denn eines ist in diesem Zusammenhang natürlich auch zu beachten und das genau macht diese Veränderung deutlich:
Im Gerichtsurteil von 1998 steht, dass der Täter therapiert werden soll, also therapierbar ist. Und wenn er heute feststellbar nicht mehr therapierbar ist,
dann hat es doch eine Veränderung gegeben, und diese ist doch unbestritten wohl eine neue Tatsache.
Man fragt sich auch, warum der Justizminister nicht im Besitz des zweiten psychologischen Gutachtens von Orlob ist und warum er sich immer wieder veranlasst sieht, hier allein aus der Presse zu zitieren. Und man fragt sich, ob der Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinreichend berücksichtigt und kennt, wenn er Anfang Januar behauptet, die letzte Entscheidung des BGH sei diejenige vom 25. November, dies ist heute ja auch schon angesprochen worden. Und schließlich fragt man sich auch, warum in Bayern in einem höchst vergleichbaren Fall erfolgreich Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt werden,
nicht aber in Mecklenburg-Vorpommern.
Welche Folgerungen und Schlüsse sind hieraus zu ziehen und welche Folgerungen und Schlüsse sind zukünftig einzufordern?
Fragen über Fragen! Sämtlichst hat der Justizminister sie nicht beantwortet, nicht hinreichend beantwortet oder nicht beantworten können. Wir müssen aber, wenn wir ernsthaft bemüht sind – und ich komme noch einmal auf das eingangs erwähnte Ziel zurück –, nur ein Ziel vor Augen zu haben, nämlich solche Verbrechen zukünftig zu verhindern, eine systematische, unverzügliche und umfassende Information verlangen.
Noch ein Wort zu den zu ziehenden Schlussfolgerungen: Der Minister hat hier eben schon das Bundesland Hessen erwähnt. Ich will es noch einmal tun. Einige von Ihnen werden es wissen, es wird in Hessen seit geraumer Zeit ein Versuch durchgeführt mit elektronischen Fußfesseln. Das sind kleine technische Geräte,
die mit Miniatursendern ausgestattet sind und kontrollieren,
ob sich Straftäter zu bestimmten Zeiten tatsächlich auch in ihren Wohnungen aufhalten, wie es angeordnet ist. In Hessen wird dieser Einsatz für Straftäter gerade ausgeweitet, indem überwacht wird, ob Straftäter ihre Bewährungsauflagen einhalten. Ich gehe weiter und fordere, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln, mit denen der jederzeitige Aufenthaltsort beispielsweise unter Auflagen entlassener, grundsätzlich gewaltbereiter Straftäter – auch rückwirkend – festgestellt werden kann, dringend zu prüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen doch alles unternehmen, um die in unserem Lande lebenden und sich aufhaltenden Menschen zu schützen,
und dafür brauchen wir die Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses, die wir, wie die vergangenen Monate gezeigt haben, auf keine andere Weise erhalten können.
Auch bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sehen wir ganz erheblichen Aufklärungsbedarf. Weshalb konnte dort ein Staatsanwalt über einen längeren Zeitraum unbemerkt von seinen Vorgesetzen Strafverfahren nicht bearbeiten, sodass es bei Pornografiedelikten, Fällen von sexuellem Missbrauch, von pornografischen Darstellungen von Kindern in zahlreichen Fällen zur Verfolgungsverjährung gekommen ist? Wie reagiert ein Generalstaatsanwalt oder wie kann er reagieren, wenn er ernst zu nehmende Hinweise hat, dass die Arbeitsfähigkeit einer von vier Staatsanwaltschaften im Lande gefährdet ist? Wie schnell reagiert er oder wie lange sieht er zu? Auch hier sehen Sie wesentliche Fragen. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist dringend aufgefordert, Antworten zu suchen, um immer wieder die staatliche Aufgabe der Rechtspflege und der damit verbundenen Aufgaben zu verbessern. – Vielen Dank.
Ja.
Herr Friese, das ist die Presseerklärung, über die wir im Rechtsausschuss bereits gesprochen haben.
Nicht?
Ja.
Herr Friese, ich antworte Ihnen eindeutig: Nein, ich fühle mich überhaupt nicht angesprochen.
Ich weiß, was Sie mir damit unterstellen wollen. Ich habe hier heute versucht, zum Ausdruck zu bringen, dass es viele ernst zu nehmende und ernsthafte Gründe gibt, einmal auf andere Weise nachzufassen,
als es dem Rechtsausschuss mit den ihm gegebenen Mitteln, das ist ja völlig unbestritten, in der Vergangenheit möglich war.
Ich bin der Auffassung, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht nur das ist, was von denjenigen, die ihn verhindern wollen, immer wieder vorgetragen wird, sondern dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss eine Möglichkeit ist, Sachverhalte aufzuklären, aus ihnen Schlüsse und Folgerungen zu ziehen und abzu
leiten, um dann, ich sage es einmal ganz deutlich, die Welt zu verbessern.
Herr Minister, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie dem Parlament mitgeteilt haben, Sie könnten nicht sagen, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen hat, die von den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abweicht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir in MecklenburgVorpommern benötigen eine gut funktionierende Justiz. Wir in Mecklenburg-Vorpommern, so kann man es auch formulieren, benötigen auch eine gut funktionierende Justiz. Beide Sätze sind richtig, beide Sätze sind wichtig. Da werden Sie mir wahrscheinlich insgesamt zustimmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Schnelle und effiziente Gerichtsverfahren sind nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sie fördern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Einhaltung und die Durchsetzung des Rechts. Ich bin der festen Überzeugung, Herr Minister, dass auch Sie sich dieser Erkenntnis verpflichtet fühlen. Für die Umsetzung allerdings könnten Sie meines oder unseres Erachtens mehr tun. Die Verfahrensdauer, insbesondere bei den Verwaltungsgerichten, aber auch zunehmend bei den Sozialgerichten ist immer noch zu lang.
Besonders gravierend ist zudem, dass die Umsetzung erstrittener Titel in Mecklenburg-Vorpommern nicht selten ein Jahr und länger dauert. So etwas ist insbesondere vor dem hiesigen wirtschaftlichen Hintergrund nicht zu akzeptieren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Durchsetzung ihrer Forderungen nämlich oftmals überlebenswichtig.
Nicht selten bedeutet hier eine lange Verfahrensdauer vom Einreichen einer Klage bis hin zum Erfolg, zum möglichen Erfolg einer Zwangsvollstreckung für die Betroffenen das wirtschaftliche Aus, weil die finanzielle Decke zu dünn und nicht auf lang andauernde Außenstände ausgelegt ist. Hier sind Sie weiter gefordert, Herr Minister. Sorgen Sie dafür, dass diese Missstände abgestellt werden! Justizpolitik ist nämlich nicht langweilig, sondern sie ist aktive Gesellschaftspolitik.
Wie landläufig bekannt ist, plant der Justizminister eine Justizreform, die er einseitig nach Kostengesichtspunkten ausrichten will. Konkret, das wissen Sie, ist vorgesehen, Sozialgerichte mit den Verwaltungsgerichten zusammenzulegen. Solche justizpolitischen Experimente sind abzulehnen, weil erstens konkrete Entlastungs- und Beschleunigungseffekte nicht dargelegt werden konnten und zudem die Rechtssicherheit durch solche Experimente gefährdet wird. Eine Schließung von Gerichten und eine weitere Zentralisierung der Justiz darf nur dort vorgenommen werden, wo wegen geringer Fallzahlen und erforderlicher Spezialkenntnisse die Beibehaltung der lokalen Zuständigkeiten nicht mehr im Bürgerinteresse liegt. Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ist es indes von immanenter Bedeutung, dass der Rechtsstaat überall, also auch in der Fläche, wahrgenommen wird.
Zweitens, und dieses gehört direkt dazu, führen die gesellschaftspolitischen Probleme, die wir in unserem Lande insbesondere mit den Rechten haben, uns immer wieder vor Augen, dass Rechtsstaat und Justiz als präsent und stark wahrgenommen werden müssen. Insofern ist es nicht angezeigt, an der Justizstruktur herumzuexperimentieren, zumal das Einsparvolumen, das vorgerechnet wird, mehr als fraglich erscheint.
Wir sollten vielmehr aus der früheren Amtsgerichtsstrukturreform lernen, aus den damals gemachten Fehlern lernen. Und ich sage Ihnen, es ist nicht ansatzweise das Einsparvolumen realisiert worden, das uns damals vorgerechnet worden ist.
Für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gilt wie in vielen anderen Bundesländern das Prinzip, der Anteil der Ausgaben für die Justiz einschließlich des Strafvollzuges am Gesamthaushalt ist nur marginal zu nennen. Er beträgt hier nicht einmal 3,5 Prozent des Gesamthaushaltes. Die Justizreform ist eine Sparreform. Geredet wird zwar von einer besseren Justiz, aber gemeint ist eine billigere Justiz.
Und billig ist eben nur billig, aber billig ist noch lange nicht gut, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dieses gilt im Übrigen auch für den Strafvollzug, der natürlich nichts kosten darf. Seit der Mordfall Carolin uns beschäftigt, stelle ich mir die Frage: Wie ist denn die Situation in unserem Strafvollzug? Nach den hohen Anforderungen des Strafvollzugsgesetzes soll der Strafvollzug die Verurteilten während ihrer Strafverbüßung resozialisieren und sie auf ein künftig straffreies Leben nach dem Strafvollzug vorbereiten. Für mich stellt sich die Frage, ob dieser Mordfall Carolin, den ich hier nur als Einzelfall anführe, nicht symptomatisch ein schlechtes Licht auf die Umsetzung dieser Forderung des Strafvollzugsgesetzes wirft. Ganz konkret ist doch offenbar bei dem potenziellen Täter – Sie wissen alle, in erster Instanz verurteilt, nun ist das Verfahren in der Revision – mit einer Sozialtherapie erst nach fünf Jahren Haftverbüßung begonnen worden. Fünf Jahre saß der zu sieben Jahren Haft Verurteilte ein, ohne dass auf dieser Strecke irgendetwas unternommen wurde.
Ich frage Sie, Herr Minister: Wie kann denn dieses sein? Denn alle Experten und psychologisch versierten Sachverständigen werden Ihnen eines attestieren, dass man für eine Sozial- und Psychotherapie erstens lange Zeit braucht und zweitens nicht erst nach fünf Jahren Haftverbüßung ansetzen darf.
Ich höre, dass für Sozialtherapie, Psychologen und Arbeit mit psychisch kranken Gefangenen zu wenig Geld da sei. Allerdings finden Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, doch an anderer Stelle unseres Landeshaushaltes reichlich Spielwiesen, wo genügend Geld und auch überflüssig Geld ausgegebenen wird. Und Ihre Aufgabe als Justizminister ist es doch, mit Blick auf die Probleme im Strafvollzug im Kabinett darauf hinzuwirken, dass Sie genügend finanziellen Spielraum haben, um Ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Immerhin handelt es sich hier um einen gesetzlichen Auftrag und es handelt sich um die erste und vornehmste Pflicht des Ministers, diesem auch nachzukommen. Manchmal stelle ich mir daher die Frage, ob die Justiz mit Ihnen, Herr Minister, tatsächlich auch die erforderliche Lobby in diesem Lande hat.
Hier sind Sie in der Pflicht, sich gegen Ihre Ministerkollegen – und alle wissen, wer hier vorrangig gemeint ist – durchzusetzen, damit wir keine Justiz nach Kassenlage in diesem Lande haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließlich möchte ich mich noch dem Bereich der Europapolitik zuwenden, auch wenn er nicht dem Einzelplan 09 zuzuordnen ist, aber es soll hier gleich alles aufgearbeitet werden. Wir haben als CDU schon lange die Struktur der Europapolitik in diesem Lande angeprangert. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern ein Büro in Brüssel, das für uns vor Ort das europapolitische Terrain sondiert. Wir wissen, dass das Büro dünn besetzt ist, aber wir wissen auch, dass die dortigen Mitarbeiter sehr engagiert ihre Arbeit tun. Wir kritisieren allerdings schon lange, dass diese Landesvertretung – und sie ist eine Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und nicht eine Vertretung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns – ausschließlich mit der Staatskanzlei zusammenarbeitet. Weder der Landtag noch die Ministerien sind direkt an dieses Büro gekoppelt.
Meine Fraktion hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses beispielhaft in anderen Ländern anders und erfolgreicher gehandhabt wird. Schauen Sie beispielsweise nach Bayern oder Baden-Württemberg. Natürlich werden Sie anführen, dieses hinge im Übrigen alles mit einer anderen Finanzausstattung dieser Länder zusammen. Aber das allein kann es doch nicht sein.
Wir haben beispielsweise bei der Anhörung zum Parlamentsinformationsgesetz von unserem bayerischen Kollegen durchaus mit einem gewissen Schmunzeln zur Kenntnis nehmen dürfen, dass die Abgeordneten in Bayern jedenfalls direkt aus Brüssel mit denselben, nicht mit den gleichen, sondern tatsächlich mit denselben Informationen aus Brüssel versorgt werden wie die Landesregierung versorgt wird. Man kann sich nur schwer vorstellen, dass dieses in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein soll.
Zudem findet in anderen Bundesländern hier eine erfolgreichere Vernetzung der Arbeit zwischen Brüssel und den einzelnen Ressorts statt. Meine Fraktion fragt sich daher: Hätten wir das nicht auch in Mecklenburg-Vorpommern dringend nötig?
Eine Anhörung aller drei aus Mecklenburg-Vorpommern vertretenen Europaabgeordneten, die im Rechtsausschuss schon vor zwei Jahren vorgenommen wurde, hat überdies zum Ausdruck gebracht, und jetzt komme ich auch gerne zu Ihnen, was der Kollege André Brie aus Brüssel erklärt hat, jeder Euro, der nach Brüssel investiert wird, kommt dreifach in das Land zurück. Dem haben die Kollegen Kindermann und Gomolka zugestimmt. Nur wir fragen uns: Warum passiert hier nichts?
Warum nehmen wir die Aufgabenfelder, die aus Brüssel immer stärker auf dieses Land eindringen, nicht stärker wahr? Warum brechen wir nicht die alten, teilweise auch die neu geschaffenen, mit der hier vorhandenen Mehrheit im Landtag geschaffenen Wege nicht auf und fangen an, hier neue effizientere Wege zu beschreiten? Das müsste
doch möglich sein und dazu sollte die Haushaltsberatung Anlass geben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Dr. Backhaus, Sie haben eben erklärt, dass Sie und die SPD-Fraktion dafür stehen, Familien insbesondere finanziell zu entlasten. Ich frage Sie daher, können Sie mir sagen, um Butter bei die Fische zu tun, wie hoch die Entlastung der Familien seit Einführung des KiföG gewesen ist?
Herr Abgeordneter D r. Backhaus, wenn Sie meinen, dass zum Großteil die Gemeinden und die Städte hier die Schuldigen sind, die veranlassen, dass Eltern, die ihre Kinder in Tageseinrichtungen haben, stärker zur Kasse gebeten werden, beabsichtigen Sie in Zukunft beispielsweise durch ein Gesetz etwas dagegen zu unternehmen, um dann Ihrem Ziel, die Familien mit Kindern stärker finanziell zu entlasten, näher zu kommen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Nach einer
durchaus staatstragenden Rede, die mein Kollege Born hier soeben gehalten
und in der er diesen Antrag der CDU-Fraktion begründet hat, muss ich mit Bedauern feststellen, dass es meinen beiden Vorrednern doch gelungen ist, vom Thema, das wir in den letzten Wochen und Tagen, auch gestern, aufgenommen haben aus der Presse, aus der Öffentlichkeit, in erheblicher Weise abzulenken, und sie den Versuch unternommen haben, dem Parlament hier Sand in die Augen zu streuen.
Herr Kollege Müller, ich schätze Sie ja sehr, auch als Fachmann im Rechts- und Europaausschuss, aber ich habe hier schon ein wenig den Eindruck gewinnen müssen, dass Sie sich der Verantwortung, die beim Parlament liegt, entzogen haben oder versucht haben zu entziehen.
Denn, meine Damen und Herren von der Koalition, es ist doch immer so, dass Sie bei der Opposition das Fehlen der Unterstützung der Regierung beklagen, dass Sie sagen, wir würden Sie nicht unterstützen, wir würden die Regierungsbank nicht unterstützen.
Nun bringen wir einmal einen Antrag und unterstützen das. Wir konnten es jedenfalls der Presse entnehmen, was der Ministerpräsident vorhat in Berlin zu tun oder möglicherweise vorhat, nämlich im Bundesrat der Europäischen Verfassung zuzustimmen.
Nun wollen wir das unterstützen, und zwar mit der breiten Mehrheit dieses Parlamentes,
und dann sagen Sie Nein, so ginge das aber nicht, wir könnten doch schließlich der Regierung nicht vorschreiben, was sie zu tun hätte.
Herr Kollege, es ist keine Taktik.
Ich habe es eben schon mal in einem Zwischenruf ausgeführt, wir reagieren doch nur auf das, was wir wahrnehmen in der Presse.
Oder haben Sie den „Medienspiegel“ gestern nicht gelesen? Haben Sie die ersten Seiten so schnell umgeblättert, dass Sie gar nicht wahrnehmen konnten, was da steht?!
Da steht nämlich, dass Sie ein Problem damit haben, sich hinter den Ministerpräsidenten zu stellen und ihm zu sagen, jawohl, wir stehen auch dazu.
Wir wollen auch, dass dieser Europäischen Verfassung, die einem gemeinsamen Europa aus 25 Staaten ein demokratisches, ein friedliches, ein freiheitliches Gesicht gibt, zugestimmt wird, denn es ist ein genialer Gedanke, von Kohle und Stahl zu Freiheit, Grundrechten und Frieden zu kommen.
Meine Damen und Herren, man muss schon ein wenig darauf eingehen, dass dieser interfraktionelle Streit bei Ihnen nicht nur im Lande, sondern auch in Deutschland und europaweit wahrgenommen wird.
Man kann sich hier nicht hinstellen und sagen, wir finden das alles ganz toll, aber einem Antrag, in dem gefordert wird, das Parlament stelle sich hinter den Ministerpräsidenten,
können wir nicht zustimmen, obwohl die Verfassung so Klasse ist, wie sie ist. Sie werfen uns immer vor, wir würden hier das Land schlechtreden, aber mit solchen Kleinigkeiten, habe ich heute den Eindruck, halten Sie sich gar nicht auf.
Es ist letztlich, Frau Kollegin, doch viel schlimmer. Sie machen in diesem Falle das Land schlecht. Der eine erklärt dieses, der andere erklärt jenes und im Radio kann man dann auch in Sendern hören, die nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Norddeutschland oder auch deutschlandweit zu hören sind, dass dieses ein einzigartiges Problem in ganz Deutschland darstellt.
Meine Damen und Herren, Sie versuchen hier den Eindruck zu erwecken, dass es gar nicht darauf ankommt, ob wir diesem Antrag hier heute zustimmen oder ob wir das lassen, denn Sie wissen natürlich genauso gut wie ich, dass ein Nein oder eine Enthaltung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesrat letztlich keine Auswirkungen darauf hat, dass die Europäische Verfassung voraussichtlich auch im Bundesrat breite Zustimmung erfahren wird. Das ist richtig. Aber wichtig und richtig ist doch auch, dass Sie mit dieser unterschiedlichen Haltung, die nach außen gekehrt worden ist, hier dem Lande einen schweren Imageschaden zufügen.
Der Wirtschaftsminister hat an dieser Stelle mehrfach Ausführungen zum Image unseres Bundeslandes gemacht, zuletzt auch, als es um die Imagewerbung und Imagekampagne „Mecklenburg-Vorpommern tut gut.“ ging.
Da ist hier erklärt worden, dass es ganz wichtig sei, das Image des Landes hochzuhalten, dieses nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch für die gesamte Entwicklung eines solchen Landes.
Glauben Sie denn wirklich, dass die einzige Enthaltung Mecklenburg-Vorpommerns hier der Imageförderung dieses Landes zuträglich sein sollte?! Oder ist es vielleicht eher wieder einmal so, wie es auch schon mehrfach hier gesagt worden ist, dass der Schwanz mit dem berühmten Hund wedelt?
Frau Kollegin, ich will Sie natürlich nicht beleidigen,
ich habe mir in diesem Falle nur erlaubt zu zitieren.
Es ist nicht unser Problem, wie Sie den Bundeskanzler mit diesem Verhalten letztlich in Schwierigkeiten bringen, denn auch er wird natürlich darauf von den europäischen Kollegen angesprochen und gefragt werden, was denn in Deutschland los sei. Auch dort stünde man ja nicht einheitlich hinter der Europäischen Verfassung. Und natürlich müssen wir auch für die Union erklären, dass wir uns in einzelnen Punkten eine konkretere, eine stärkere, eine andere Ausformung der Europäischen Verfassung gewünscht hätten.
Allein der Bezug, der christlich-kirchliche Bezug in der Präambel ist hier schon angesprochen worden. Dieser hätte, das Parlament hat es einstimmig beschlossen, nach unserer Auffassung tatsächlich mehr heraustreten können.
Aber bedenken Sie doch bitte auch eins, meine Damen und Herren: Wir haben eine Europäische Union der 25Staaten. Dass hier bei 25 Staaten Kompromisse gefunden werden müssen, das ist uns allen klar. Und dass Deutschland nun nicht unbedingt der Staat ist, der hier den größten, den meisten, den stärksten Einfluss hat, um seine Vorstellungen Punkt für Punkt in eine solche Verfassung einbringen zu können, das wissen wir auch alle. Also sollten wir doch einer Verfassung, die in unglaublicher Weise gelungen ist, die ein Europa herstellt, das von Grundrechten geprägt ist, ein Europa herstellt, das von Freiheit und Frieden geprägt ist, zustimmen und in diesem Falle auch den Ministerpräsidenten ermuntern, entsprechend seine Stimme in Berlin abzugeben.
Bedenken Sie bitte auch, meine Damen und Herren, dass mit dieser Verfassung der Europäischen Union das
wohl größte Friedensprojekt der Welt fortgeschrieben werden soll, und dieses, gerade in Anbetracht der Geschichte, nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa. Es ist es allemal wert, alles dafür zu tun, dass nach außen hin auch erkennbar wird, jawohl, wir stehen einstimmig hinter einer solchen Verfassung. Wir wollen diese Verfassung nicht nur in Deutschland haben, wir wollen sie auch in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Und schließlich bedenken Sie auch, dass Sie heute Morgen an der europäischen Fahne vorbeigegangen sind, als Sie dieses Schloss betreten haben,
dass Sie hier vor der europäischen Fahne sitzen und dieses nicht nur deshalb geschieht, weil wir mehr oder weniger zufällig der Europäischen Union angehören, sondern dass dieses etwas ist, was uns als Demokraten in diesem Parlament aus tiefem Herzen beseelt. Wir wollen zukünftig weiterhin aktiv an Europa teilhaben. Wir wollen zukünftig aktiv die europäische Politik weiter wahrnehmen und das können wir nicht dadurch tun, indem wir sagen, Europäische Union Ja, Europäische Verfassung aber Nein. Wir wollen dieses nicht aufspalten, sondern wir wollen daraus ein einheitliches Gebilde machen, und deswegen sind wir schon dafür, dass sich das Parlament einstimmig und einhellig hinter den Ministerpräsidenten stellen sollte,
damit dieser in Berlin mit Selbstbewusstsein auftreten und sich einreihen kann in die Aussagen der anderen demokratischen Ministerpräsidenten.
Meine Damen und Herren, zum Schluss beantrage ich für die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung des Parlamentes,
sowohl für den Änderungsantrag als auch für den eigenen Antrag.
Herr Kollege Schlotmann, das hat mit Maske doch überhaupt nichts zu tun.
Es ist doch ein ureigenes Interesse, nicht nur innerhalb des Parlaments, sondern auch innerhalb des Landes. Sie merken das ja an der Medienberichterstattung, wie man hier in diesem Lande zu einer Europäischen Verfassung steht.
Und wir wünschen uns natürlich, dass jeder, der hier in diesem Hohen Hause erklärt, ich stehe zu der Europäischen Verfassung, es auch nach außen hin deutlich bekunden kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Minister Sellering, niemand hat behauptet, wir hätten das Rad mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf neu erfunden.
Es ist natürlich das Gegenteil der Fall, aber darauf kommt es im vorliegenden Fall doch überhaupt nicht an. Vor diesem Landtag, zeitlich vorher, haben schon andere Landtage über diese Angelegenheit und über die Notwendigkeit beraten, den konkreten Informationsfluss von der Landesregierung in das jeweilige Parlament einzufordern und so einen deutlich sichtbaren und auch wahrnehmbaren Beitrag zur Stärkung des Parlaments zu leisten, so, wie es der Kollege Born eben auch formuliert hat.
Wenn Sie, Herr Minister Sellering, den Aufschwung des Landes und die Zukunft des Landes hier ansprechen und mit der Schönheit des Landes in Verbindung bringen, dann frage ich mich, ob Sie denn wirklich den Aufschwung dieses Landes alleine aus seiner Schönheit herleiten wollen. Das geht doch so überhaupt nicht! Bayern hat diese Regelung deswegen aufgegriffen, so, wie Sie sie hier vorgetragen haben, weil Bayern eben keinen Artikel 39 Absatz 3 einer mecklenburgischen Landesverfassung hat. Und von einem Justizminister erwarte ich nicht, dass er die Landesverfassung auswendig hersagen kann. Ich erwarte aber, dass er sie kennt, und ich erwarte erst recht, wenn er sie hier zitiert, dass er sie dann auch richtig zitiert.
Es heißt nämlich in unserer Landesverfassung in Artik e l 39 Absatz 3 keineswegs, da könne etwas getan werden, so, wie Sie es hier zitiert haben wollen, sondern da steht: „Das Nähere regelt das Gesetz.“ Das ist eine ganz andere Aussage als diejenige, die Sie hier getroffen haben.
Darauf muss man einmal hinweisen, auch dann, wenn es sich um den Justizminister handelt,
der sich naturgemäß mit Recht und Gesetz auskennt.