Herr Kollege Krumbholz, da nach meinem Kenntnisstand demnächst ein neuer Landtag gewählt wird und es damit auf jeden Fall eine neue Regierung gibt – wie auch immer diese zusammengesetzt sein mag –, frage ich Sie: Würden Sie mir zustimmen, dass es eine nicht so gute Voraussetzung ist, wenn Neulinge darangehen und sich die Erfahrungen eines Landtags, der vier Jahre gearbeitet hat, und einer Regierung, die vier Jahre im Amt war, aneignen sollen? Halten Sie es für wahrscheinlich, dass das eine der ersten Maßnahmen dieser neuen Regierung und des Landtages sein wird, sich eine solch schwierige Materie vorzunehmen, um das zu lösen, was dieser Landtag bei einem so kenntnisreichen Rechtsausschussvorsitzenden nicht zustande bekommen hat?
Kollege Dr. Born, das waren gleich viele Fragen. Zuerst einmal zu Ihrer Vermutung, dass bald ein neuer Landtag gewählt wird, die ist richtig, nach meinem Kenntnisstand am 17. September. Natürlich kann dann der neue Landtag alsbald mit der neuen Landesregierung eine Vereinbarung abschließen. Ich gehe einmal davon aus, dass nicht nur neue Abgeordnete in diesem Landtag sein werden, dort werden auch viele erfahrene Kollegen sein. Es werden sicher auch noch in der Regierung erfahrene Minister sein.
Und dieser neue Landtag kann diese Vereinbarung abschließen, die dann auch detaillierte Vorgaben macht. Dazu brauchen wir dieses Parlamentsinformationsgesetz jetzt und heute nicht.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die recht ausführliche Beschlussempfehlung zeigt auf, dass ein Einvernehmen zwischen den Fraktionen über ein Parlamentsinformationsgesetz in dieser Legislatur nicht möglich war. Offenbar ist eine Denkpause angezeigt und die neu gewählten Akteure im Landtag müssen entscheiden, ob es einen neuen Anlauf zu einem solchen Gesetz geben wird oder nicht.
Unsere Fraktion hat sich immer für ein solches Gesetz ausgesprochen. Für uns war es selbstverständlich, dass der Landtag als die erste Staatsgewalt souverän darüber befindet, welche Informationen in welchem Umfang er von der Landesregierung zu sehen wünscht. Es geht um die Kontrollfunktion des Landtages und die Transparenz der Landesverwaltung, die ohne rechtzeitige und gründliche Information überhaupt nicht möglich ist. Ich sehe dieses insbesondere von einigem Gewicht in Bundesrats- und EU-Angelegenheiten, wo die Exekutive im Prinzip ausschließlich das Zepter in der Hand hat und Herr des Verfahrens ist. Man könnte sagen, dass sie hier ein Informations-, Wissens- und Handlungsmonopol hat. Es besteht darum ein vitales Interesse des Landtages daran, das in der Verfassungslage begründete Informationsdefizit gerade zu diesen Gegenständen auszugleichen. Ich denke, dass eine gesetzliche Regelung angemessen ist, denn der Landtag befindet sich gegenüber der Landesregierung nicht in der Rolle des Bittstellers.
Zugleich hat die Anhörung gezeigt, dass ein schlichtes Ja noch nicht die Frage löst, was in einem Gesetz stehen soll, denn wir haben eine ausführliche Verfassungsregelung im Artikel 39. Sicherlich gibt es Sachverhalte, die konkreter gefasst werden können. Andererseits wäre aber eine zu detaillierte Regelung fatal. Sicherlich wären auch konkretisierende Definitionen angezeigt, denn was heißt es beispielsweise, wenn Artikel 39 Absatz 1 fordert, die Regierung habe „frühzeitig und vollständig“ entsprechende Informationen zu geben? Jedenfalls ist herzlich wenig gewonnen, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch einen anderen ebenso unbestimmten ersetzt wird, wenn beispielsweise an die Stelle von „frühzeitig“ der Rechtsbegriff „unverzüglich“ gesetzt wird.
Nur, meine Damen und Herren, derartige überzeugende und durchgreifende Definitionen sehe ich nirgendwo, auch wenn ich durchaus einräumen will, dass es dazu Ansätze in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
und beispielsweise der Verfassungsgerichte von Sachsen und Brandenburg sowie auch unseres Verfassungsgerichtes zu den Informationspflichten
Diese Ansätze lassen sich aber wohl zurzeit nicht zu gesetzlichen Definitionen heranziehen. Dies vermag auch der CDU-Gesetzentwurf nicht zu leisten.
Dann gibt es, was auch in der Anhörung deutlich wurde, in Details verfassungsrechtliche Probleme, die mit diesem Gesetzentwurf nicht gelöst werden können. Dass die Koalitionspartner in der Gemengelage ihre Koordinationsprobleme hatten, liegt auf der Hand und das streitet auch niemand ab. Die ablehnende Haltung der SPD kann man in der Beschlussempfehlung nachlesen und auch das Pro meiner Fraktion. Ich denke, es ist aber insgesamt sachlich begründet, den Entwurf der Opposition abzulehnen. Sie hat daher wenig Grund, Krokodilstränen darüber zu vergießen oder jedenfalls meiner Fraktion einen bösen Willen zu unterstellen. Denn da ist erstens, meine Damen und Herren von der CDU, das Zeitproblem.
Aber damit war es ja noch nicht zu Ende. Erst nach einigem Drängen haben Sie selbst im Rechts- und Europausschuss die Anhörung, und die fand im September 2005 statt, mit uns gemeinsam ausgestaltet.
Dann ließen Sie die Ergebnisse bis Toresschluss, bis Mai 2006, liegen und erwarteten die Beschlussfassung in Form eines Blankoschecks. Nur, meine Damen und Herren von der CDU,...
Wir haben vonseiten der CDU in keiner Phase – und das habe ich Ihnen auch bei der Beschlussempfehlung, Herr Ankermann, ganz deutlich gesagt – gespürt, dass Sie in irgendeiner Weise gemeinsam mit uns Änderungsanträge erarbeiten wollten, und zwar aus den Erkenntnissen der Anhörung heraus.
Dazu bestand aber auch nach den Ergebnissen der Anhörung, und das wissen Sie so gut wie ich, Handlungsbedarf.
(Beifall Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Es kann doch nicht sein, dass Faulheit zum Erfolg führt!)
So haben Sie es beispielsweise nicht einmal für nötig befunden, die allseitig kritisierte Sperre in Paragraf 1 Absatz 2 einfach zu streichen, wonach der Landtag ihm zur Information übergebene Gesetzentwürfe nicht zur eigenen Initiative verwenden dürfe. Die verfassungsmäßige Fragwürdigkeit ist ganz klar dargelegt worden. Und in der Tat käme diese Bestimmung einer Selbstentmannung des Landtages gleich. Aber, meine Damen und Herren und insbesondere meine Herren von der CDU, wer macht denn so etwas gern? Wir konnten uns, da die CDU an dem Gesetzentwurf nichts ändern wollte,
Wenn ich mir das Verfahren noch einmal durch den Kopf gehen lasse, meine Damen und Herren, drängt sich mir der Schluss auf, die CDU wollte dieses Gesetz halbherzig,