Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag, mit dieser Beschlussempfehlung begeben wir uns auch auf die Ebene der europäischen Verfassungsdiskussion. Nun ist es durchaus Zufall, dass diese Debatte im Landtag am 30. Januar stattfindet. Wenn sich aber die Völker Europas auf den Weg machen, sich eine Verfassung zu geben, kommen sie um ihrer Zukunft willen nicht an ihrer Vergangenheit und Gegenwart vorbei. Gerade das deutsche Volk hat in dieser Frage des Zusammenwachsens der Völker und Staaten Europas eine besondere Verantwortung und da erscheint es unserer Fraktion wichtig, von dieser Stelle aus an den 30. Januar 1933 zu erinnern. An diesem 3 0. Januar wurde Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Hitler übernahm nicht einfach die Macht, er wurde in diese Machtposition gebracht. Ganz Europa sollte der Ideologie und Politik Hitlers, seiner Unterstützer und Förderer unterworfen werden. Bürgerrechte wurden aufgehoben, demokratische Parteien zerschlagen, Gewerkschaften aufgelöst. Der Zerschlagung jeglichen demokratischen Lebens folgte der bis dahin schrecklichste Krieg in der Geschichte Europas. Und wenn die Völker Europas auf dem Weg sind, sich eine Verfassung zu geben, dürfen sie diese Erfahrungen nicht außer Acht lassen. Antifaschismus sollte deshalb zu den Werten und Zielen der Union gehören.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns auf den Weg machen, gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten und den Fraktionsvorsitzenden der deutschen Landesparlamente die Diskussion zur europäischen Verfassung aufzunehmen, erhält auch unsere, durch unsere Landesverfassung formulierte Verantwortung, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, eine neue Qualität.
Gerade in diesen Tagen erscheint es meiner Fraktion daher wichtig darauf hinzuweisen, dass Frieden und Versöhnung Werte und Ziele jeglicher Politik sein müssen,
in Europa, im Nahen und Mittleren Osten, in Amerika, überall auf der Welt. Wahrung des Friedensgebots und des Gewaltverbots, Grundlagen der UN-Charta müssen auch Grundlage der europäischen Politik sein. Krieg darf kein legitimes und zu rechtfertigendes Mittel der Politik sein, nicht in Europa und nicht im Irak.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Welt ist heute verletzbarer denn je und der Frieden ist im Zeitalter der Globalisierung unteilbar. Das ist die Botschaft, die auch von diesem Hohen Haus ausgehen muss. Und wenn sich das alte Europa auf den Weg in das neue Europa macht, kann es auf Frieden und Friedenssicherung nicht verzichten. Unser Bundesland kann und muss dazu einen Beitrag leisten. – Danke schön.
Nunmehr hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ankermann. Bitte schön, Herr Ankermann.
Herr Ritter, ich danke Ihnen. Ihnen ist es offensichtlich gelungen, Interesse für das Thema zu wecken. Der Saal hat sich doch wieder gefüllt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vom Landtag in der Dezembersitzung überwiesene Antrag „Föderalismus voranbringen – Länderkompetenzen stärken“ ist im Rechtsausschuss sehr konstruktiv, eingehend und auch in vielfältigen Facetten beraten worden. Es haben allerdings – und auch das darf in dieser Situation nicht verschwiegen werden – wegen des zeitlichen Drucks nicht nur Fraktionen, sondern auch einzelne Abgeordnete darauf verzichtet, einzelne Punkte weitergehend zu beraten, und um der rechtzeitigen Beschlussfassung willen möchte ich diesen Abgeordneten und diesen Fraktionen hier meinen herzlichen Dank dafür aussprechen. Vielen Dank!
Der Antrag hat zwei Teilbereiche. Er besteht einmal aus dem europäischen, europarechtlichen Teilbereich der europäischen Verfassungsdiskussion und dem anderen Teil, in dem es um die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland geht.
Der europäische Konvent – dieses ist hier schon angeklungen – berät seit geraumer Zeit die europäische Verfassung. Beratungen sind offenbar nicht nur vom Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kaum zur Kenntnis genommen worden. Ausnahmen bestätigen hier zwar die Regel, aber die Regierung – und das ist meine feste Überzeugung – hat diese Beratung hier überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sie hat ihr überhaupt kein Interesse gezollt. Aber dazu komme ich noch später.
Warum, fragen wir uns an dieser Stelle, ist denn überhaupt eine Stellungnahme des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern wichtig. Es sind 16 Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland, die dazu Stellungnahmen abgeben können. Es gibt weitere Gebiete in der europäischen Gemeinschaft, etwa 160 mit mehr oder weniger gesetzgebenden Körperschaften, die dazu Stellungnahmen abgeben können. Warum denn dann ausge
rechnet Mecklenburg-Vorpommern? Warum sollte die Stellungnahme nicht den originären Mitgliedern der europäischen Gemeinschaft überlassen bleiben?
Meine Damen und Herren, nach meiner Auffassung wäre dieses fatal, denn die Politik lebt von Mitgestaltung, lebt von Diskussion und lebt auch von Mitwirkung. Europa, das ist nicht nur Brüssel, London und Paris, sondern Europa ist beispielsweise auch Hagenow, Anklam oder Wismar.
Als Gesetzgeber – und als diese müssen wir uns hier auch verstehen – sind wir deswegen verpflichtet, uns in einer solchen Frage auch zu Wort zu melden und nicht die Diskussion an uns vorbeistreichen zu lassen und zuzusehen, was passiert. Wir haben die Interessen der Wählerinnen und Wähler wahrzunehmen und dürfen nicht zusehen, wie andere dieses tun. Niemand wird abstreiten, dass Politik gestaltet, auch dann, wenn die Meinungsbildung nicht, wie es das Bundesverfassungsgericht im Bereich der Parteien sieht, von unten nach oben gebildet wird, sondern dann, wenn sie von oben gefasst wird und dann nach unten durchwirkt.
Lassen Sie mich dazu ein Beispiel nennen. Heute vor 70 Jahren war der Tag der Machtergreifung Hitlers. Mein Vater – keine Angst, ich werde Sie jetzt nicht mit Familiengeschichten langweilen – war damals sieben Jahre alt, kam also gerade zur Schule. Was er dort gelernt hat, nicht gerade in der ersten oder zweiten Klasse, aber dann später, war eins, nämlich dass Frankreich der typische deutsche Erzfeind ist. So hat es auch sein Vater gelernt und so hat es auch sein Großvater gelernt und die Generationen davor. Das war einfach so. Fast genau 3 0 Jahre später trafen sich in Paris, wahrscheinlich bei einer guten Flasche Bordeaux, zwei Staatsmänner. Der eine, Deutscher, Adenauer – ich muss enttäuschen, nicht von der SPD –, der andere de Gaulle, Franzose, setzten sich zusammen, sie kannten sich kaum. Beide waren schon etwas fortgeschrittenen Alters, der eine etwa 65, der andere etwa 80, und sie unterschrieben einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, was in dieser Situation 1963 eigentlich kaum denkbar gewesen ist. Wir haben gerade vor einigen Tagen das 40-jährige Jubiläum dieses Vertrages in Deutschland und in Frankreich gefeiert. De Gaulle überzeugte die Franzosen, die natürlich auch Argwohn gegen die Deutschen hatten, diesen zu vergessen, und Adenauer, der von den deutschen Politikern das größte Vertrauen bei den Franzosen genoss, schaffte es auch, die Deutschen von dem guten Sinn dieses Freundschaftsvertrages zu überzeugen. Und versuchen Sie heute einmal – dort hinten sitzt offensichtlich eine Schulklasse –, einem Pennäler weiszumachen, dass die Franzosen, das französische Volk, der Erzfeind des deutschen Volkes wäre. Wahrscheinlich würden die den Notarzt rufen und sagen, der ist nicht mehr ganz …, jetzt wäre mir fast ein unparlamentarischer Ausdruck herausgerutscht.
Politik gestaltet Leben und wir können deshalb nicht an der Frage der Mitwirkung der europäischen Verfassung achtlos vorübergehen, so, wie ich den Eindruck habe, dass es unser Landeseuropaminister doch tut.
Der Rechts- und Europaausschuss hat deshalb diesen Antrag zum Anlass genommen, dort eine europäische Komponente einzuarbeiten, weil der Landtag bisher politisch noch nicht Stellung bezogen hat.
Der europäische Konvent – auch dies ist bereits angeführt worden – wird sich schon im nächsten Monat, Anfang des nächsten Monats, abschließend mit der Rolle der einzelnen Parlamente beschäftigen. Daher haben die Mitglieder des Rechts- und Europaausschusses es für notwendig erachtet, dass auch unser Bundesland dazu eine Stellungnahme abgibt. Wir haben deshalb den Antrag zum Anlass genommen, unsere europapolitischen Positionen zu artikulieren, und schlagen dem Landtag die Annahme dieses Antrages zur Beschlussfassung vor. Der Landtag erkennt die enge Verknüpfung zwischen der Föderalismusdebatte, die in Deutschland geführt wird, auch gestern gerade wieder in Berlin, und der Frage der Regelung der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Rechte der Bundesländer – das ist, glaube ich, in diesem Hause auch eindeutige und einhellige Meinung – sollten dabei verfahrensmäßig abgesichert werden. Der Landtag erkennt darüber hinaus, dass es einen Kernbestand nationaler Identität neben dem ausgesprochen starken Föderalismus gibt, denn wir sind ja Mecklenburger oder wir sind Vorpommern oder wir sind möglicherweise auch Bayern. Er ist zurzeit gerade nicht da.
Es ist nämlich das Zugehörigkeitsgefühl oder die Zugehörigkeit zu Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Die Ebene Europa und Staat auf der einen Seite wird gegen eine Verabsolutierung der politischen Ordnung der Europäischen Union mit der Definition eines gemeinsamen Wertefundaments aller Menschen in den europäischen Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite verbunden, so dass sich die Menschen in dem gemeinsamen Europa bereits in der Präambel der Verfassung wiederfinden können. Dieses ist eine ganz wichtige Voraussetzung, dass auch von den Menschen, von dem einzelnen Bürger, von der einzelnen Bürgerin Europa angenommen wird.
Angeregt durch den interfraktionellen Antrag des schleswig-holsteinischen Landtages haben wir uns im Ausschuss mit der Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften beschäftigt und uns auch sachkundig mit den Vertretern der Kirchen unseres Landes beraten. Im Ergebnis des Gesprächs wurde deutlich, dass die Aufnahme eines Wertebezuges in die Präambel des Verfassungsvertrages der EU und eine Positionierung der Stellung der Kirchen innerhalb der künftigen europäischen Verfassungs- und Kompetenzordnung erforderlich sind, denn Europa braucht nicht nur eine Wirtschafts- und Währungsunion, sondern auch eine Wertegemeinschaft in dem zuvor ausgeführten Sinne.
Ich halte es ferner für außerordentlich wichtig, dass sich der Landtag dafür ausspricht, dass die Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag aufgenommen wird. Deutschland ist nicht gerade das typische Land und der Erfinder der Grundrechte gewesen. Das wissen wir. Da
sind möglicherweise Frankreich und Großbritannien eher zu nennen. Aber das Bonner Grundgesetz, unter dem wir hier alle leben, hat deutlich gemacht, dass die Grundrechte an allererster Stelle einer Verfassung stehen sollen. Und von uns kann sich heute keiner mehr vorstellen, dass das, was wir als Grundrechte im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes haben, einmal aufgegeben werden könnte. Dieses ist selbst in dieser umfassenden Weise in Europa noch nicht überall in dem Maße vorhanden, so dass man durchaus den Grundrechtskatalog bereits in die Verfassung aufnehmen sollte.
Die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Werte und Ziele der EU sollen insbesondere neben der Nennung der Menschenwürde, dieses ist für uns ganz selbstverständlich, und der Grundrechte den Gedanken der Förderung von Frieden und Versöhnung, Gerechtigkeit, Solidarität, Subsidiarität und Nachhaltigkeit zusätzlich nennen, denn auch dadurch wird deutlich, dass es gemeinsame Werte in Europa gibt und nicht nur gemeinsame Interessen in Bezug auf Wirtschaft und Währung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rechtsund Europaausschuss herrschte daneben aber auch Einigkeit darüber, dass Länder und Parlamente in der Europäischen Union gestärkt werden müssen. Eine auf 2 5 Staaten erweiterte Europäische Union muss sich auf die europäischen Kernaufgaben beschränken, wenn sie handlungsfähig bleiben will. Im Verfassungsvertrag ist daher präzise eine europäische Kompetenzordnung festzulegen und zu verankern, in der die Zuständigkeit der Europäischen Union eindeutig festgelegt und auch begrenzt wird. Richtschnur für diese Zuordnung müssen die Grundsätze der Subsidiarität bis auf die Ebene der kommunalen Selbstverwaltung hinunter, und zwar auch im finanziellen Sinne, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung sein.
Sie sehen, der ursprüngliche Antrag „Föderalismus voranbringen – Länderkompetenzen stärken“ hat im Rechtsund Europaausschuss eine deutliche Erweiterung und auch darüber hinaus eine Stärkung erfahren. Wir werden uns zukünftig in vermehrtem Maße – dieses ist auch bereits angeklungen – mit diesem Thema zu beschäftigen haben. Das klingt fast wie eine Drohung, aber Sie müssen es sicher auch so sehen, dass es eine gestalterische Aufgabe, eine hochinteressante Aufgabe ist, die sich das Parlament selbst geben kann, wenn es sich zukünftig mit einer europäischen Verfassung und einer Gestaltung derselben beschäftigen kann, denn unser ganzes Leben, die politische Zielstellung wird sich immer mehr in Europa wiederfinden. Europa wächst – das haben insbesondere auch die letzten Jahre gezeigt – deutlich immer mehr zusammen. Der Rechts- und Europaausschuss jedenfalls ist bereit, sich den Aufgaben der Zukunft und des zukünftigen Europas zu stellen.
Bei der Landesregierung und Ihnen, Herr Ministerpräsident, als zuständigem Landeseuropaminister habe ich allerdings den Eindruck, dass Sie die Existenz dieser Aufgaben noch nicht einmal wahrgenommen haben. Sie pflegen zwar das Landesvaterimage, aber dieses sollte Sie nicht davon abhalten, sich fortschrittlich und engagiert dem europäischen Gedanken zuzuwenden, und zwar besser heute als morgen, denn wenn die Dinge erst einmal beschlossen sind, dann haben wir überhaupt keine
Um hier eine eigenständige Zuständigkeit des Parlaments und damit auch das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, hat der Rechts- und Europaausschuss sich dazu entschlossen, den Prozess weiter zu begleiten und den Landtag zu unterrichten beziehungsweise ihm zukünftig Beschlüsse zu empfehlen. Dieses ist ein weiterer und anderer Gesichtspunkt, den Föderalismus voranzubringen, indem man Länderkompetenzen stärkt.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Exkurs zu einem aufschlussreichen Gespräch der Obleute des Kultusausschusses und des Rechtsausschusses mit Professor von Mutius von der Universität in Kiel, und zwar zum Landeshochschulgesetz. Professor von Mutius hat im Rahmen dieses Gesprächs dargelegt, dass nach seiner Auffassung, er ist Staatsrechtler, die Landtage – hier sind nicht nur wir gemeint, sondern auch die anderen – zukünftig in deutlich stärkerem Maße selber dafür Sorge tragen müssen, dass sie die verfassungsmäßig zugewiesene Gesetzgebungskompetenz stärker und insbesondere eigenständiger ausgestalten. Das bedeutet, dass beispielsweise Gesetzesvorhaben zukünftig stärker aus der Mitte des Parlaments kommen sollten und nicht das Parlament schließlich zu einem Beschlussfassungsgremium oder Beschlussgremium der Landesregierung wird.
Meine Damen und Herren, wir müssen doch nicht unser Licht unter den Scheffel stellen und sagen, wir können das alles nicht, Gedanken und Ziele aussprechen und die Umformung dieser Gedanken und Ziele in ein Gesetz, in einen Gesetzestext. Diese Umformung kann man ja getrost irgendwelchen Experten intern oder extern überlassen. Dieses wäre eine Möglichkeit, den Landtag deutlich zu stärken und die Arbeit sowie das Gedankengut des Landtages in das Land selbst zu transferieren.
Gerade gestern haben die Nachbesserungen zum Regierungsentwurf des Schulgesetzes, die der Landtag vorgenommen hat, gezeigt, dass handwerkliche Fehler gemacht worden sind. Wenn eine fundierte Beratung schon zu einem früheren Zeitpunkt über diesen Komplex stattgefunden hätte, hätte man möglicherweise diese Fehler vermeiden können. Man wird nie alle Fehler ausschließen können, aber mit einem solchen Vorschlag ist möglicherweise eine ganz neue Richtung parlamentarischer Arbeit vorgegeben. Professor von Mutius hat in diesem Falle auch seine persönliche Unterstützung dazu angeboten. Ob man darauf zurückgreifen möchte oder nicht, das ist eine andere Frage, aber es ist durchaus ein lohnender Gedanke, mit dem auch das Selbstverständnis des Parlaments hier in Mecklenburg-Vorpommern und der Parlamente allgemein gestärkt werden kann.
Schließlich noch zum zweiten Teil des Antrages, der sich der Föderalismusreform in Deutschland zuwendet. Auch hier setzt sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern für eine Stärkung der föderalen Ordnung im eigentlichen Sinn ein. Die Gesetzgebungskompetenz liegt grundsätzlich bei den Ländern. Das Subsidiaritätsprinzip hat bis hinunter auf die Ebene der Städte und Gemeinden allergrößte Bedeutung. Um auch hier den Anschluss an die Entwicklung zu behalten, fordert der Landtag von der Landesregierung eine umfassende und ständige Information der Bund-Länder-Kommission Föderalismus ein.