Ganz wichtig war die Testregion. Ich glaube, wir sind uns einig, wirkliche Deregulierung, Bürokratieabbau muss von unten kommen. Die Betroffenen müssen mitarbeiten. Deshalb war es sehr wichtig, dass in der Testregion ein Riesenengagement da war. Es ist hier schon erwähnt worden, aus der Testregion kommt ein ganz umfangreicher Vorschlagskatalog für Deregulierung. Dieser Vorschlag ist von der CDU noch einmal aufgelistet worden, und zwar mit der Überschrift „Gesetz“ versehen. Wir haben diesen Katalog vollständig in der Deregulierungsstelle abgearbeitet. Wir haben vieles davon aufgenommen und auch vieles umgesetzt. Ich finde das ganz gut, dass wir das heute noch mal erwähnt haben, einfach als Dankeschön, als Anerkennung der Arbeit in der Testregion. Dass es jetzt zurückgezogen worden ist, finde ich vernünftig. Ich will nicht das sagen, was ich damals zum Gesetz gesagt habe, das hat sich ja überholt. Ich würde anregen, dass wir, wenn wir der Meinung sind, Herr Dr. Jäger, dass in dem Katalog noch Punkte sind, die wir abarbeiten müssen, uns ein Gremium suchen, wo wir das im Einzelnen gemeinsam mit der Wirtschaft durchgehen können, um zu schauen, was da noch drin ist. Denn ganz klar ist, was immer wir an Vorschlägen kriegen, sie müssen sorgfältig geprüft werden. Manche gehen auch einfach nicht.
Das Nächste sind in der Tat die Deregulierungsgesetze, heute das dritte. Mit diesen Gesetzen, die aus meinem Haus kommen, ergänze ich die Maßnahmen der Ressorts. Und da möchte ich, was diese Gesetze angeht, mich ganz ausdrücklich beim Sonderausschuss bedanken. Gesetze sind nur mit den Parlamentariern möglich. Es gibt ja diesen schönen Satz, dass kein Gesetz rauskommt, wie es reingeht. Da gibt es auch Hilfestellung von den Parlamentariern, dass unsere Gesetze verbessert werden und natürlich auch da, wo wir Gesetzesänderungen vorschlagen, die Berührungspunkte mit anderen Ressorts haben. Da kann das sehr hilfreich sein, wenn uns die Abgeordneten unterstützen.
Schließlich noch ein Gesichtspunkt bei der Deregulierung, den ich immer mal angesprochen habe: Es muss nicht immer ein Gesetz sein, es muss nicht immer darum gehen, Vorschriften abzubauen, sondern, das wollen wir in einem Beschleunigungspakt ja tun, da sind in der Test
region die Akteure im Gespräch, man verabredet sich, Dinge schneller zu machen. Auch da haben wir versucht, ein parteiübergreifendes Gespräch zu führen. Einmal hat es auch stattgefunden, aber das ist nicht so gut gelaufen. Ich fürchte, wir waren schon zu nah an der Wahl. Da müssen wir mal sehen, wie es demnächst weitergeht. Vielleicht ist es auch so, dass wir in diesem Punkt die Akteure in der Region durchaus alleine lassen können, dass die das hinbekommen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Standardkostenmodell. Da bedanke ich mich sehr für die Entschließung des Landtages, dass wir in diesem Bereich fortfahren sollen. Ebenso bedanke ich mich dafür, dass die Arbeit der Normprüfstelle, Deregulierungsstelle so anerkannt wird.
Ich denke, wir haben insgesamt eine sehr positive Bilanz, und ich bitte auch in Zukunft weiter um eine sehr gute Zusammenarbeit im Sonderausschuss oder in welchem parlamentarischen Gremium auch immer. – Ganz herzlichen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau auf der Drucksache 4/2161. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sonderausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2340 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses auf Drucksache 4/2340 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses auf Drucksache 4/2340 einstimmig angenommen.
Die Beschlussfassung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 4/1228 und damit über die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses entfällt, da der Antragsteller diesen Gesetzentwurf im Rahmen der Debatte zurückgezogen hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 4/2339.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/2339 –
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie natürlich nicht verwundern, dass der Petitionsausschuss Ihnen auch in dieser Landtagssitzungswoche wieder eine Sammelübersicht vorlegt, eine Sammelübersicht mit 118 Petitionen. Der Petitionsausschuss empfiehlt, den Empfehlungen beizutreten und die Petitionen so zu beschließen.
Aus der Übersicht geht hervor, dass von diesen 118 Petitionen 76 Petitionen noch aus dem Jahre 2005 stammen. Wenn aber im Zeitraum, den Sie auch im Bericht finden, vom 1. März bis 14. Juni 2006 168 neue Petitionen eingegangen sind, können Sie sich ja unschwer vorstellen, dass nach der 85. regulären Sitzung des Petitionsausschusses eine 86. Sitzung folgen muss. Für uns ist die Arbeit an dieser Stelle und in dieser Woche noch nicht beendet. Probleme, Bitten und Anliegen der Bürger werden unabhängig vom Ende einer Wahlperiode, Parlamentsferien oder Wahlkämpfen an den Landtag gerichtet. Da dieser Weg mitunter die letzte Hoffnung zur Lösung der Probleme ist, stehen wir natürlich in der Pflicht, Petitionen so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Genau darum, meine Damen und Herren, haben wir uns in dieser Wahlperiode stets bemüht.
Aus objektiven Gründen gab es mitunter Verzögerungen. Nicht zu entschuldigen sind jedoch subjektiv verschuldete Verzögerungen oder wenn Auskünfte und Stellungnahmen selbst dem Petitionsausschuss gegenüber nur schleppend beziehungsweise erst nach mehrfacher Aufforderung gegeben wurden oder aber wie im Fall Rostock – und das darf ich hier noch einmal betonen –, wo sich trotz dreimaliger Einladung die Verwaltung konsequent weigert, uns Auskünfte zu erteilen, und sich damit, wenn Sie so wollen, einer Befragung entzieht.
Wie werden alle möglichen Instrumente nutzen, um das Image des Petitionsausschusses nicht zu beschädigen. Wir werden also dranbleiben, das vergewissern wir von dieser Stelle aus auch der Verwaltung der Stadt Rostock.
Das passt so ganz in das Bild. Herr Kollege Ringguth, Sie wollten uns gestern weismachen, dass das IFG keinen Sinn macht – Herr Kollege Ringguth ist im Moment nicht drin, gut –, dass die Verwaltung...
... mit dem derzeitigen Personal die Anforderungen nicht erfüllen kann oder aber, und da wurde ich hellhörig, Informationen möglicherweise erst gar nicht in die Akte kommen.
Das gibt’s doch wohl nicht, ne?! Das hat mich doch sehr verwundert, dass Sie als langjähriger Verwaltungschef und Bürgermeister, Herr Ringguth, Derartiges vermuten und das hier gestern auch noch so gesagt haben. Mehr noch, es macht mich hellhörig und lässt mich zweifeln, ob eine solche Verwaltung ernsthaft als Dienstleister gegenüber dem Bürger zu verstehen ist.
Wir erhoffen uns jedenfalls durch das IFG weniger Petitionen, wenn der Bürger eine sachliche Information oder eine klare Antwort auf seine Frage direkt von seiner Behörde vor Ort bekommt und nicht erst den Umweg über den Petitionsausschuss nehmen muss.
Meine Damen und Herren, ich erspare mir weitere statistische Angaben, die Sie natürlich aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht entnehmen können. Ich möchte auf einige wenige Beispiele konkret eingehen:
Eine Petentin beschwert sich über den nächtlichen Lärm beim Reinigen von Personenwagen der Deutschen Bahn-AG.
Die Waschleistungen wurden in dem Bereich der Abstell- und Behandlungsanlage schon weit vor der Wende betrieben, wobei wir alle wissen, dass sich der Umfang der Zuglaufpaare und des Zuglaufes insgesamt in den letzten Jahren ganz beträchtlich verringert hat. Das Eisenbahnbundesamt hat zur Feststellung der Lärmbelästigung die in der Wohnung ankommenden Schallimmissionen gemessen, und zwar mit dem Ergebnis, dass der maßgebliche Richtwert von 40 Dezibel im Durchschnitt nicht überschritten, sondern deutlich unterschritten wird. Dennoch kann es zu kurzzeitigen Geräuschspitzen kommen, aber auch diese liegen im Raum des Zulässigen. Unverständlich für uns war, warum die Petentin erst vor rund zehn Jahren ihren Wohnsitz dort genommen hat, denn die Anlage gab es damals schon. Man musste also mit Geräuschbelästigungen rechnen. Im Ergebnis konnten wir nicht helfen. Wir können nicht den ganzen Teil eines Großbahnhofs an eine andere Stelle verlegen. Das geht nicht.
Ein zweites Beispiel: Ein Petent bittet um Auskunft darüber, ob gesunkene Schiffe unter Denkmalschutz stehen und demzufolge nicht geborgen werden dürfen. Ja, meine Damen und Herren, mit der UNESCO-Konvention von Paris hat sich die Völkergemeinschaft darauf geeinigt, dass Funde unter Wasser wie vorgefunden belassen werden sollen. Jetzt außerhalb des Protokolls: Falls Sie einen
Eine weitere Anfrage gab es, ob es Eltern verboten werden kann, in Unterrichtsstunden zu hospitieren. Ein einklagbarer Rechtsanspruch für Eltern zur Teilnahme an Unterrichtsstunden ihrer Kinder ergibt sich aus dem Schulgesetz nicht. Der Petitionsausschuss hält dieses Recht auch nicht für geboten, denn schließlich muss es der Entscheidung des Pädagogen, des Lehrers vorbehalten bleiben, wann er ein Elternteil mit in die Unterrichtsstunde lässt oder nicht.
Außerdem hängt es auch davon ab, wen will das Elternteil eigentlich behospitieren: Ihr eigenes Kind, den Lehrer oder die Nachbarkinder? Ich möchte das nicht weiter ausführen. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass diese Stunde dann öffentlich ausdiskutiert wird, und zwar beim Friseur oder sonst wo. Ich denke, so weit darf es nicht gehen.
Nun zu zwei Petitionen, und zwar zu den laufenden Nummern 13 und 14 der Sammelübersicht, die sich bereits über ein Jahr hinziehen. Es geht um die Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen Kleingartenanlagen.
Ach ja, höre ich da schon. Das Thema selbst ist seit Jahren ein Dauerbrenner, das wissen wir. Um die Wogen zu glätten, meine Damen und Herren, entschied sich der Landtag – es entschieden sich alle drei Fraktionen, das möchte ich noch einmal betonen –, in der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im April 2005 eine klare und eindeutige Aussage zu treffen.