Sie haben sich auch heute wieder nicht damit beschäftigt und werfen uns dann vor, wir sollten doch auf eine vernünftige Landesregierung warten.
Das zeigt mir ganz klar, dass Sie auch auf eine neue Landesregierung hier im Land unter Führung der CDU hoffen,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Da hoffen Sie mal!)
denn dann, meine Damen und Herren von der Koalition, wäre dieser Antrag kein Problem und er würde mit Sicherheit auch eine Mehrheit im Landtag von MecklenburgVorpommern finden.
Da ich nur fünf Minuten Redezeit habe, komme ich jetzt zum Schluss. Die rote Lampe geht auch schon an. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
den Landwirten von Mecklenburg-Vorpommern hier ein ganz klares Zeichen zu setzen und zu sagen, auch der Landtag steht hinter den Landwirten, ihr seid für uns wichtig. Ich fordere Sie noch einmal dazu auf: Überlegen Sie sich das noch mal! Treten Sie unserem Antrag bei! Es geht um das Wohl der Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde gibt es wenig zum Landesumweltinformationsgesetz zu sagen, auch wenn die Damen und Herren vor allem in der Opposition möglicherweise und nicht nur möglicherweise, sondern wir haben es ja eben wieder erfahren, dies doch ganz anders sehen. Darum will ich in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung versuchen, die Sache so weit wie möglich abzukürzen.
Erstens. Das Gesetz ist gut für die Bürgerinnen und Bürger und dabei nicht schlecht für die Verwaltungen im
Land, die zu informationspflichtigen Stellen werden. Wer sich für die umweltrelevanten Informationen interessiert, hat nun Zugang zu solchen, die ihm bisher verschlossen blieben. Die informationspflichtigen Stellen müssen keine neuen Informationen beschaffen, sondern diejenigen veröffentlichen, die bereits vorliegen. Liegen bei verschiedenen Stellen Informationen vor, sollen sich diese untereinander verständigen. Mehr Bürgernähe, mehr Transparenz, wer will dem widersprechen?
Zweitens. Das Gesetz setzt Vorgaben der EU-Richtlinie um. Es orientiert sich stark am bereits 2004 verabschiedeten Umweltinformationsgesetz des Bundes. Aus Deregulierungsgründen wurde eine Verweislösung gewählt, um das Gesetz so schlank wie möglich zu halten. Nicht zuletzt haben alle in der Anhörung beteiligten Verbände inklusive des Städte- und Gemeindetages diesem Gesetzentwurf zugestimmt.
Drittens. Das Gesetz muss heute beschlossen werden. Beschließen wir es nicht, drohen, so, wie der Minister es auch schon sagte, erhebliche finanzielle Einbußen, sodass eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof kaum zu vermeiden wäre.
Viertens. Richtig ist, dass durch Artikel des Landesumweltinformationsgesetzes auch das Landeswassergesetz geändert wird. Richtig ist auch, dass ausschließlich Verfahren zu Zuständigkeitsfragen, die im Zusammenhang mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetz zu regeln waren, geregelt wurden. Richtig soll es auch bleiben, dass sachfremde Zusammenhänge für sich aber nicht in diesem Gesetz geregelt werden sollen. Damit sollen wohl alle Seiten, einschließlich Landesverfassungsgericht, zufrieden sein.
Wir haben, glaube ich, morgen Nachmittag noch einen Tagesordnungspunkt, der sich konkret mit den Abstandsregelungen befasst. Dazu wird der Kollege Borchert sprechen.
(Rudolf Borchert, SPD: Ja, so ist es. Thema verfehlt. – Vincent Kokert, CDU: Ja, dann hören Sie besser zu! – Rudolf Borchert, SPD: Doppelt hält besser.)
Ja, dann können Sie sich mal wiederholen, Herr Kollege Kokert. Und ich denke, mit diesem Änderungsantrag haben wir uns sehr lange beschäftigt
Ich denke, lassen Sie uns dieses Vorhaben, dieses Problem im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeswassergesetzes in der nächsten Legislaturperiode erneut diskutieren, so wir dabei sind.
Ich kann Ihnen nur sagen, unsere Fraktion wird diesen Änderungsantrag ablehnen, und ich bitte deshalb, der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Ende der Legislaturperiode ist es uns gemeinsam mit der Landesregierung doch noch gelungen, ein weiteres wichtiges Gesetz auf den Weg zu bringen, das europäisches und Bundesrecht umsetzt. Die im Umweltausschuss durchgeführte Anhörung und die Ausschussberatungen haben gezeigt, dass es im Grunde genommen keine wesentlichen Differenzen zwischen den im Landtag vertretenen Parteien und den kommunalen Verbänden gibt.
Auch die Befürchtungen des Bauernverbandes konnten entkräftet werden, was die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen durch die Weitergabe von Umweltinformationen durch Betriebe anbelangt. Der dazu angehörte Datenschutzbeauftragte des Landes stellte fest, dass der private Landwirt keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist und er damit keinerlei Verpflichtungen hat, zusätzliche Umweltinformationen zu erstellen oder freizugeben.
Im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfes stellte sich dann aber heraus, dass der mitberatende Landwirtschaftsausschuss und die Fraktion der CDU diesen als eine Krücke benutzen wollten, um völlig sachfremde Inhalt e hineinzupacken. Konkret handelt es sich hier um eine weitreichende Änderung des Landeswassergesetzes, also nicht nur um eine formale Änderung des Wassergesetzes, sondern um eine Änderung, die vielfältige Auswirkungen haben wird. Beigepackt werden sollte die Änderung oder die Streichung der Abstandsregelung für Gewässerrandstreifen.
Aus Sicht der Antragsteller und aus Sicht des Landwirtschaftsausschusses schien dies eine einmalige Gelegenheit, ein fachlich umstrittenes Thema im Schnelldurchlauf durchzuziehen
ohne Anhörung von Experten und Abwägung ihrer Argumente. Und heute, meine Damen und Herren, liegt Ihnen wiederum der Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, der zeigt, dass die CDU offensichtlich nicht willig ist, Tatsachen zu akzeptieren, wenn es nicht in ihr politisches Konzept passt.
Die Haltung der Fraktion der Linkspartei hierzu ist ganz klar: mit uns nicht, nicht in einem solchen rechtlich fragwürdigen Verfahren, denn es steht das Bepackungsverbot.
Die Landesregierung hat schon leidvolle Erfahrungen gemacht, was das Hinzufügen von sachfremden Inhalten zu Gesetzen betrifft.