Sehr geehrte Damen und Herren! Der von Ihnen vorgelegte Antrag fordert die Landesregierung auf, Nachbesserungen im Verbraucherinformationsgesetz durchzusetzen. So sind Sie der Auffassung, dass die Höhe der Gebühren im Sinne des Antragstellers zu bestimmen sei und die Ablehnung eines Informationsersuchens nicht mit Kosten für den Antragsteller verbunden sein darf. Praktisch heißt das, dass die Gebühren je nach Einkommen oder Finanzlage des Antragstellers zu berechnen seien. Bei Nichtherausgabe von Informationen aus Gründen des Datenschutzes sind keine Gebühren zu erheben. Die bei der Recherche der Verwaltung entstehenden Aufwendungen sollen nach Ihren Vorstellungen durch die Verwaltung getragen werden. Diese Forderungen stehen im Widerspruch zu den Zielen der Entbürokratisierung und der Verwaltungsmodernisierung in unserem Land.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Punkt 2 des Antrages fordern die Regierungsfraktionen eine Reduzierung der Ausschluss- beziehungsweise Beschränkungsmittel. Wie bereits beim Umweltinformationsgesetz des Landes debattiert, gibt es eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Erwägungen, die bei der Herausgabe von Informationen berücksichtigt werden müssen. Die Herausgabe von Informationen darf nicht zum Nachteil von unbescholtenen Bürgern oder Unternehmen führen. Hier muss meines Erachtens seitens der Behörden eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Interessen der Bürger beziehungsweise Unternehmen vorgenommen werden.
Unter Punkt 5 fordern Sie Bearbeitungsfristen, die in der Regel einen Monat betragen sollen. Gerade hier gilt es, bei der Gewährung von Akteneinsicht die rechtsstaatlichen Grundsätze zu beachten. Die im Verbraucherinformationsgesetz enthaltene Frist von zwei beziehungsweise drei Monaten bei Drittbeteiligung ist notwendig, um eine gründliche Prüfung der Belange Dritter zu ermöglichen.
Gerade Ihre Landesregierung, meine Damen und Herren der Koalition, hat sich in letzter Zeit bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen immer wieder dadurch ausgezeichnet, dass Sie auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder auf die Anforderungen des Datenschutzes verwies.
Im Gegensatz zu Ihrer Auffassung geht die CDU-Landtagsfraktion davon aus, dass das vorliegende Verbraucherinformationsgesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Schutz gegenüber verdorbenen oder unsachgemäß behandelten Lebensmitteln bietet.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, anstatt hier einen Antrag zu stellen, der sich mit bundespolitischen Themen befasst, sollten Sie lieber mal vor der eigenen Tür kehren. So haben Sie in den letzten Jahren die Förderung der Verbraucherschutzzentrale so stark gekürzt, dass diese Insolvenz anmelden musste.
Dem Verbraucherschutz in unserem Land haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen. So war in der SVZ vom 14.06. dieses Jahres zu lesen, ich zitiere: „Schlechte Noten für Verbraucherschutz im Land“. Im bundesweiten Ranking ist Mecklenburg-Vorpommern unter der von Ihnen getragenen Regierung auf Platz 16 gerutscht. Das sind die Ergebnisse Ihrer Politik! Die „Berliner Zeitung“ kommt zu der Auffassung: „Besonders mangelhaft ist … der Schutz der Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern …“ und so weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag greift bei Weitem zu kurz. Sie versuchen, die Probleme der Landesregierung in puncto Verbraucherschutz auf die Bundesebene zu schieben. Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz auf dem richtigen Weg ist. Es steht jeder Landesregierung frei, sich über den Bundesrat in die Beratung von Gesetzen einzubringen.
(Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS: Das tun wir auch. – Egbert Liskow, CDU: Machen wir nicht. – Zuruf aus dem Plenum: Genau.)
Diese Möglichkeit sollte die Landesregierung auch wahrnehmen, aber – und das ist der wichtigste Punkt – erst einmal sind die eigenen Hausaufgaben zu machen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Schaufensterantrag ab.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Oh, schade.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Peters. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Egbert Liskow, CDU: Genau.)
ausgerechnet die CDU! Ich habe es noch im Ohr, als ich vor ungefähr zwei Jahren zum Thema Verbraucherschutz hier gesprochen habe, dass Sie angemahnt haben, dass das Verbraucherinformationgesetz kommen muss,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Und dann haben Sie die Verbraucherschutzzentrale in Konkurs gehen lassen. – Egbert Liskow, CDU: Und dann habt Ihr die Verbraucher- schutzzentrale dichtgemacht.)
und als wir uns darüber beschwert haben, dass der Bundesrat dabei ist, es totzublockieren, um es wegzulegen, rief Herr Caffier zu: „Na Gott sei Dank!“. Und jetzt wollen Sie sagen, Sie sind die geborenen Verbraucherschützer? Hören Sie auf!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Reinhard Dankert, SPD: Von der CDU lernen heißt Pirouetten lernen. – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: So sind sie!)
Es hat zwar lange gedauert, aber ich bin froh, dass nach diesen vier Jahren der Bundestag endlich ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen hat.
(Beifall Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Weil die CDU da an der Regierung war.)
Und, meine Damen und Herren, er hat nicht nur den Entwurf in der Urfassung beschlossen, nein, er hat zwei Änderungen mit beschlossen, Frau Schlupp. Das werden Sie wahrscheinlich noch nicht gesehen haben. Frau Wien, das haben Sie auch noch nicht erwähnt. Die Zeit ist entsprechend unserem Antrag stattgegeben worden. Dies ist eingereicht und beschlossen worden. Es dauert also jetzt nur noch einen Monat, wie bei uns in Punkt 5 gefordert. Bitte, da lagen wir also nicht so verkehrt.
und zwar sind die Ausschlussgründe etwas aufgeweicht worden. Auch darüber können wir froh sein, dass hier ebenfalls eine Ausweitung erfolgt ist.
Der von Bundesminister Seehofer vorgelegte Gesetzentwurf lässt bisher, um es mal vorsichtig auszudrücken, ein großes Potenzial ungenutzt. Wir haben Recht, wir brauchen nicht nur die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika oder Wein, sondern wir müssen es ausweiten auf den wirtschaftlichen, den unternehmerischen Bereich, auf Produkte.
Denn ich kann mir vorstellen, wenn Sie, Herr Dr. Born, sich jetzt zum Beispiel eine Spülmaschine kaufen …
… es wird Ihnen Geräuschminimierung versprochen, es wird Ihnen ganz wenig Wasserverbrauch versprochen, aber plötzlich stellen Sie fest, das stimmt alles gar nicht, dann ist das eine Täuschung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Harry Glawe, CDU: Er hat’s mit Kaffee, Frau Peters. – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Egbert Liskow, CDU)
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)