Protokoll der Sitzung vom 19.02.2003

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und haben dadurch eine höhere Kreditaufnahme. Also wir sollten doch wenigstens hier in dem Haus, wo wir für das Land Verantwortung tragen, auch erst einmal das im Landesinteresse sehen!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben für die Kommunen Verantwortung.)

Sie können dann natürlich Ihre kommunale Brille aufsetzen, wenn Sie in Greifswald sind. Aber bitte, hier müssen wir das erst einmal so sehen!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben auch für die Kommunen Verantwortung.)

Wir haben auch eine Verantwortung und es nützt dem Land nichts, wenn die Kommunen schwach sind. Umgedreht nützt es aber auch den Kommunen nichts, wenn das Land schwach ist. Deshalb glaube ich schon, dass das, was wir gemacht haben, ein sehr fairer und sehr großzügiger Teil ist.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Leider ist Herr Rehberg jetzt nicht im Saal. Ich habe jetzt schon des Öfteren immer wieder mitbekommen, dass die CDU ein Personalentwicklungskonzept vorschlägt, ich weiß aber nicht, was eigentlich dahinter steht. Unser Lehrerpersonalkonzept garantiert, dass kein Lehrer und keine Lehrerin aufgrund von Bedarfsänderungen gekündigt werden kann. Das ist eine sehr, sehr großzügige Leistung. Und das ist eine Entscheidung gewesen, die vor Jahren getroffen worden ist und die den Lehrern dieses Landes eigentlich eine große Sicherheit gibt.

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Udo Timm, CDU)

Ich würde gerne einmal wissen, wie die CDU ihr Lehrerentwicklungskonzept aufbaut unter Beachtung des drastischen Schülerrückgangs. Also da müssen Sie das jetzt schon einmal auf den Tisch legen und dann wollen wir doch einmal sehen, was los ist.

Und lassen Sie mich zum Schluss noch sagen, ich habe es ja von Herrn Liskow wieder gehört und auch von Herrn Rehberg: Er will nicht bei den Kommunen sparen, er will nicht bei den Lehrern sparen, er will nicht bei der Schuldnerberatungsstelle sparen, er will nicht bei den Investitionen kürzen. Ja, bitte schön, wo soll es dann herkommen? Sie haben es heute wieder nicht gesagt! Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, Herr Liskow, schaffen wir es nicht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Renz?

Aber ja, jetzt geht es.

Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie referieren immer sehr lange und ausgiebig über die Ausgaben. Mich würde einmal ganz konkret interessieren, Sie haben das zumindest angedeutet, dass die Einnahmeseite ein Riesenproblem darstellt, sagen Sie doch mal ganz konkret, auch für den Bürger verständlich, vielleicht drei Punkte, wenn es machbar ist: Wie wollen Sie als Landesregierung die Einnahmeseite verbessern?

Herr Abgeordneter, Sie müssten schon stehen bleiben!

Ja, ich bin neu.

Lieber Herr Renz, Entschuldigung, ich hatte vorhin Ihren Namen noch nicht parat. Mecklenburg-Vorpommern hat etwa nur knapp 50 Prozent seines Steueraufkommens. Nein, so muss ich anfangen: Die Steuereinnahmen des Landes werden nur durch etwa 50 Prozent des Steueraufkommens im Land gedeckt. Alles andere bekommen wir über den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Zusätzliche Mittel bekommen wir von der EU.

Wenn Sie jetzt glauben, dass wir durch zusätzliches Wirtschaftswachstum im Lande die Steuereinnahmen drastisch erhöhen können, dann muss ich Sie ein bisschen enttäuschen. Sie haben das ja mitbekomen, der Ministerpräsident hat vorhin die Zahlen gesagt. Die Einnahmen oder das Aufkommen im Lande MecklenburgVorpommern lagen im Jahre 2002 um 3,8 Prozent über dem Ist des Jahres 2001 und trotzdem haben wir am Ende 8,3 Prozentpunkte weniger gehabt. Das bedeutet, wir sind insgesamt im großen Länderfinanzausgleich und im Verbund mit drin. Wir werden also dieses Steueraufkommen nur verbessern, wenn insgesamt in Deutschland die Wirtschaftskonjunktur ansteigt. Und wir wissen ja jetzt schon mal, dass nicht Deutschland allein ausreicht, sondern dass das ein europäischer Punkt ist. Deshalb muss ich Sie enttäuschen, wenn Sie glauben, wir könnten hier im Land unsere Einnahmen auf einen Schlag drastisch erhöhen. Hier sind wir im Geleitzug der anderen Länder und des Bundes und können uns leider nicht ausklinken.

Darf ich nachfragen? (Zustim- mung)

Frau Keler, es geht nicht darum, was ich glaube. Es geht darum, was die Landesregierung unter der Führung eines Ministerpräsidenten – an der Seite die Finanzministerin –, was Sie gedenken zu tun. Da sind Sie mir die Antwort schuldig geblieben. Was gedenken Sie konkret zu tun, um die Einnahmeseite zu verbessern?

(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD)

Denn ich sage Ihnen voraus, wenn Sie nur an der Ausgabenseite herumdoktern, dann fahren wir gegen die Wand.

Herr Liskow,

(Reinhard Dankert, SPD, und Volker Schlotmann, SPD: Herr Renz!)

vielleicht können Sie sich mal nicht mehr so hinstellen, das wäre schon ganz schön für mich.

Frau Ministerin, das ist der Abgeordnete Herr Renz.

Ach so, Entschuldigung. Herr Renz, vielleicht wäre es mir gegenüber ein bisschen höflicher. Aber gut, das ist eine andere Frage.

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich stehen soll.

Ich habe gerade etwas zur Einnahmeseite gesagt. Ich habe Ihnen aber auch heute ausgiebig dargelegt, dass wir ja gerade unsere Investitionen auf sehr hohem Niveau lassen, dass wir gerade in dem Bereich alles tun werden, um zusätzliche Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

damit es dann weitere Einnahmeerhöhungen gibt. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass wir hier im Verbundsystem sind und wir durchaus von der deutschlandweiten Konjunktur und von der europäischen Konjunktur abhängig sind.

(Volker Schlotmann, SPD: Das will der Herr Kollege nicht verstehen.)

Danke schön, Frau Ministerin.

Als Nächstes hat das Wort der Umweltminister des Landes Herr Professor Dr. Methling. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es uns, das heißt dem Umweltminister und seiner Kollegin Frau Finanzministerin Keler, gelungen ist, ein Sondervermögen aufzulegen, das ökologischen Zwecken dient und zugleich wirtschaftliche Anreize schafft – das Sondervermögen zur Sanierung ökologischer Altlasten im Lande Mecklenburg-Vorpommern. Die Voraussetzung für die Schaffung des Sondervermögens war der nach schwierigen und – wie Sie sich denken können – auch lang andauernden Verhandlungen erfolgte Abschluss eines Generalvertrages „Altlastenpauschalierung“ vom 20. Dezember 2002 mit der BvS, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

Die Altlastenpauschalierung hat einen gleichermaßen wirtschaftlichen wie ökologischen Ansatz. Investitionen können auf den Grundstücken vollzogen werden, sie können von den Kosten der Altlastensanierung nach dem Umweltrahmengesetz des Jahres 1991 öffentlich-rechtlich freigestellt werden, wenn die schädlichen Umweltverunreinigungen vor dem 1. Juli 1990, vor der Deutschen Einheit, entstanden sind und wenn – das ist die wesentliche Bedingung – mit diesen Grundstücksinvestitionen Arbeitsplätze geschaffen werden. Es geht also hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Investitionen, es geht um Arbeitsplätze, die daraus resultieren, und es geht um Umweltschutz im Lande. Ich könnte auch sagen, es geht um Nachhaltigkeit.

Ableitend aus diesem Gesetz, auch bekannt als Investitionshemmnisbeseitigungsgesetz, haben sich der Bund und die neuen Bundesländer im Rahmen eines Verwaltungsabkommens am 1. Dezember 1992 darauf verständigt, die Kosten bei einer Freistellung von Unternehmen im Bereich der Treuhandanstalt im Verhältnis von 60:40 zu teilen, verringert um einen Eigenanteil der Investoren. Dieses Verwaltungsabkommen wurde 1995 fortgeschrieben.

In den Verhandlungen mit der BvS ist es mir zunächst um eine gründliche Aufarbeitung der gesamten Risikolage gegangen. Deshalb dauerten die Verhandlungen zwei Jahre, in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium,

wie gesagt. In diesen zwei Jahren wurden die betreffenden Grundstücke, die Belastungen, die Sanierungsrisiken und die voraussichtlichen Kosten von beiden Seiten eingehend begutachtet und bewertet. Ende vergangenen Jahres konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Der von mir unterzeichnete Generalvertrag über die Pauschalierung vom 20. Dezember 2002 und der dazu gehörende Kauf- und Abtretungsvertrag über einen Geschäftsanteil liegen Ihnen als Anlage zu dem Gesetzentwurf vor.

Der Bund zahlt danach an das Land einen Betrag von 90 Millionen DM, entsprechend 46 Millionen Euro, zweckgebunden für Altlasten- und Grundstückssanierungen auf ehemaligen Treuhandliegenschaften im Lande. Dieser Betrag, das muss ich hinzusagen, ist als Erfolg zu werten. Die BvS war nämlich zunächst auch nach langwierigen Gesprächen nicht bereit, mehr als 76 Millionen DM zu zahlen. Wir haben dann in den Jahren 2001 und 2002 schwierige Nachverhandlungen geführt, jeweils kurz vor Weihnachten. Im Jahr 2001 habe ich mit dem Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Gespräche geführt, das hat zu einer Anhebung der Summe auf 85 Millionen DM geführt. Wir haben im vergangenen Jahr, vor allen Dingen durch die Finanzministerin und durch den Ministerpräsidenten, erwirkt, eine Erhöhung auf 90 Millionen DM zu erreichen.

In der Vergangenheit hat sich die gemeinsame Finanzierung des Bundes mit dem Land als nicht immer zielführend erwiesen. Der Zeitraum bis 1994 war gekennzeichnet von einer etwa gleichen Interessenlage bei beiden Partnern hinsichtlich der Beseitigung von Altlasten als einem Investitionshemmnis. Die Treuhandanstalt beziehungsweise BvS wollte Unternehmen privatisieren und das Land die wirtschaftlichen Aktivitäten der Investoren unterstützen. Etwa ab 1995 endete der Privatisierungsboom und der Bund bemühte sich, seine Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen zu minimieren. Der Abstimmungsprozess gestaltete sich daher zunehmend schwierig, kompliziert und zeitaufwendig, weil das Einvernehmensprinzip bis hin zum Detail gegolten hat. Kurzum, er stellte mehr und mehr ein Investitionshindernis und keine Beseitigung von Investitionshindernissen dar.

Das Land war verpflichtet, eine Maßnahme mit 100 Prozent vorzufinanzieren. Der Bund trat mit seinem Anteil von 60 Prozent erst dann in die Refinanzierung ein, wenn er sämtliche Voraussetzungen des Umweltrahmengesetzes und des Verwaltungsabkommens erneut und eigenständig geprüft hatte. Die Kooperationsbereitschaft auf Seiten des Bundes blieb hier aus und war zurückzuführen auf finanzielle Erwägungen, die hinter den Erwartungen des Landes aber in jedem Falle zurückblieben.

Um dieses Hemmnis zu beseitigen und die Altlastensanierung sowie die Finanzierung in eigener Regie betreiben zu können, hat sich die Landesregierung MecklenburgVorpommern als drittes Bundesland nach Thüringen und Sachsen-Anhalt entschlossen, die 60-prozentige Refinanzierungsverpflichtung des Bundes durch Zahlung eines Pauschalierungsbetrages abzulösen. Diese Mittel können fortan zweckgebunden und steuergünstig über ein Sondervermögen vom Land allein eingesetzt werden. Erst im Verlaufe des Sanierungszeitraumes, der sich wahrscheinlich über zehn Jahre erstrecken wird, führt das Land seine Kofinanzierungsanteile zu.

Der Gesetzentwurf ist Ihnen im Artikel 6 des Haushaltsanpassungsgesetzes 2003 vorgelegt. Auf Seite 17 der

Drucksache finden Sie den Gesetzentwurf, die entsprechenden Anlagen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Diese Systematik der Einordnung des Gesetzentwurfes in das Haushaltsanpassungsgesetz ist auf die Landeshaushaltsordnung zurückzuführen. Inhaltlich geht es selbstverständlich um ein Gesetz, das ökologischen Zielen dient und Zuständigkeiten hat. Mit Zustimmung zu dem Gesetzentwurf wird das Land daher ein Mehr an Handlungsfreiheit und Gestaltungsraum zur Verfolgung ökologischer und ökonomischer Ziele gewinnen.

Auf die Einzelheiten des Gesetzes und der Verträge möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen, Sie können dieses auch den Begründungen entnehmen. Sie werden bemerkt haben, meine Damen und Herren, dass die Pauschalierung entgegen ihrem Wortlaut nicht lückenlos und abschließend ist, weil es dem Land gelungen ist – und dieses ist in diesem Fall ein Vorteil –, eine Nachverhandlungsklausel durchzusetzen, eine Nachverhandlungsklausel, die es möglich macht, auf der Basis von Kostenschätzungen und tatsächlichen Erhebungen dann Nachrechnungen vorzunehmen. Kosten beziehungsweise Erhebungen, die dort getätigt worden sind, die dann belegen, dass wir größere Aufgaben haben, als vereinbart war, können dann noch geltend gemacht werden. Im Übrigen gibt es eine Gleichstellungsklausel, die uns davor schützt, dass wir schlechter gestellt werden als die anderen Bundesländer. Dieses spielte bei den Verhandlungen auch eine wesentliche Rolle.

Mancher von Ihnen wird sich fragen, warum es nötig war, in diesem Zusammenhang eine BvS-Gesellschaft zu übernehmen, eine Gesellschaft, die über die Altlastengrundstücke verfügt. Wir haben dafür eine Ablösesumme zahlen müssen, die Sie den Unterlagen entnehmen können. 25.000 Euro hat uns diese Gesellschaft gekostet. Ich darf Ihnen sagen, wir hätten auch lieber den Pauschalierungsvertrag genommen und die Gesellschaft beim Bund gelassen. Dies war in den Verhandlungen, in denen wir unterstützt wurden von den Fachleuten des Finanzministeriums, nicht durchsetzbar. Der Bund ging in allen neuen Bundesländern gleichermaßen vor und fasste die altlastenverdächtigen Grundstücke aus dem TLG- und dem BVVGBestand in regionalen Sanierungsgesellschaften zusammen. Aus seiner Sicht wäre die Pauschalierung daher nur Stückwerk, wenn diese Verpflichtungen beim Bund verbleiben würden. Für das Land kam es daher in den Verhandlungen vor allen Dingen darauf an, das Sanierungsrisiko dieser Grundstücke möglichst lückenlos abzuschätzen und einen ausreichend hohen Abgeltungsbetrag auszuhandeln.

Ich habe darüber hinaus großen Wert darauf gelegt, dass die vom Land zu übernehmende Gesellschaft GSN frei von Personal und bilanziellen Altverpflichtungen ist. Dieses Ziel ist erreicht worden. Ich verweise in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Eigenkapitalgarantie der BvS zum Übernahmestichtag 1. Januar 2003. Beide Verträge, der Generalvertrag und der Abtretungsvertrag über den Geschäftsanteil der GSN, werden im Falle der Zustimmung durch das Hohe Haus rückwirkend zum Stichtag in Kraft treten. Das Land verfügt seit dem 1. Januar 2003 bereits über Mitspracherechte in der GSN und damit über sämtliche zur Beurteilung der Gesellschaft notwendigen Kenntnisse. Wir kaufen also, wenn ich das mal so sagen darf, die Katze nicht im Sack, sondern wissen ganz genau, was in diesem Unternehmen behandelt worden ist.

Die Bewirtschaftung des Sondervermögens, meine Damen und Herren, wird durch das Umweltministerium