Protokoll der Sitzung vom 16.10.2006

(Raimund Borrmann, NPD: Hier sind wir.)

Sie haben mit einer Vielzahl von Anträgen versucht, die Geschäftsordnung dahin gehend mit einem Schnellschuss zu verändern, dass man nicht von einem geregelten Regelwerk reden kann. Ich will nur auf zwei, drei Anträge von Ihnen eingehen:

Sie schreiben zum Paragrafen 41 „Vorlagen“ in Ihrem Änderungsantrag, dies kann nur sichergestellt werden, wenn den Abgeordneten ausreichend Zeit gegeben wird, sich mit den Vorlagen zu befassen. Sie haben Ihre Vorlagen heute früh eingereicht, und das soll ein Regelwerk für fünf Jahre sein. Das kann nicht ausreichend Zeit sein. Und genau dazu haben sich die Parlamentarier der zurückliegenden Legislaturen ausführlich mit dem Regelwerk der Gesetzgebung befasst. Und damit wir keine Schnellschüsse haben, Ihr Antrag zu den „Aufgaben des Ältestenrates“: „Im zweiten Satz wird das Wort ,soll‘ durch das Wort ,hat‘ ersetzt.“, da kann ich Ihnen mal die Lektüre der Landesverfassung empfehlen. Das steht gegen die Landesverfassung. Aber mit Lektüre und mit beschäftigender Geschichte haben Sie offensichtlich sowieso Probleme.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der NPD)

„Der Geschäftsordnungsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP ist wie folgt zu ändern“ im Paragrafen 17 „,Nicht öffentliche und öffentliche Sitzungen‘“. Auch hierzu kann ich Ihnen nur die Landesverfassung empfehlen.

(Stefan Köster, NPD: Dann lesen Sie sich das mal durch!)

Lesen Sie sie und sehen Sie, dass Sie damit kollidieren!

Sie können sich gerne zu Wort melden, wenn Sie dran sind, meine Herren.

(Stefan Köster, NPD: Das machen wir.)

Natürlich ist die Reform der Parlamentsarbeit ein ständiger Prozess. Es wird in diesem Landtag keinen Zeitpunkt geben – und den hat es auch in der zurückliegenden Legislatur nicht gegeben – zu dem wir nicht an der Verbesserung der Organisation der parlamentarischen Arbeit, der Verbesserung der Darstellung und Transparenz politischer Beratungen und Entscheidungsprozesse arbeiten müssen. Und weil dies so ist, kann ich auch alle hier und heute darauf aufmerksam machen, dass mir beim nochmaligen Lesen der Lektüre aufgefallen ist, obwohl alle das schon gelesen haben, dass trotzdem noch ein Druckfehler drin ist. Ich erlaube mir, an dieser Stelle auf diesen redaktionellen Fehler aufmerksam zu machen. Auf den Seiten 43 und 44 Ihrer Unterlagen haben Sie jeweils den Paragrafen 104. Den kann es nur einmal geben. Insofern ändert sich auf Seite 44 der Paragraf 104 in den Paragrafen 105. Alle fortfolgenden sind wieder ordentlich ausgedruckt. Dieses kann passieren und dieses ist auch legitim.

(Michael Andrejewski, NPD: Darauf haben wir aufmerksam gemacht.)

Wir sind uns darüber bewusst, dass die Geschäftsordnung nicht als etwas Statisches betrachtet werden kann, das keiner Veränderung unterzogen werden darf. Aber diese Veränderung müssen wir gemeinsam mittragen und auch erst mal sehen, welcher der bessere Weg ist. Derzeit haben wir eine Grundlage, die sich bereits 16 Jahre bewährt hat. Und die Sachen, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt haben und im Laufe der Legislaturperiode zum Tragen kommen, die werden verändert, und zwar gemeinsam mit dem Parlament.

(Stefan Köster, NPD: Warum haben Sie es nicht vorher verändert?)

Insofern sollten wir diesen Weg nicht verlassen und gemeinsam dafür sorgen, dass unser Arbeitsinstrument des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin eine solide Grundlage ist, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vernünftige Politik gestalten zu können. Ich wünsche mir eine große Zustimmung zu diesem Regelwerk des Parlamentarismus

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen und bei der Verwaltung bedanken, die hier maßgeblich dazu beitragen, dass ein geregelter Parlamentsbetrieb gewährleistet werden kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS, FDP und Udo Pastörs, NPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP haben vorgeschlagen, eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vorzusehen. Dementgegen liegt ein Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/11 vor, mit dem eine Gesamtaussprachedauer von 120 Minuten beantragt wird.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/11 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/11 abgelehnt.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist wie in der Volkskammer.)

Meine Damen und Herren, ich lasse nun über die Gesamtredezeit von 30 Minuten abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Bei einer Gegenstimme ist das so beschlossen.

Ich eröffne nunmehr die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben diesen Geschäftsordnungsentwurf sehr wohl sorgfältig gelesen, deswegen ist uns auch als Einzigen aufgefallen, dass es den Paragrafen 104 zweimal gab. Bedauerlicherweise hat Herr Caffi er es versäumt, darauf hinzuweisen, dass wir das gesehen haben. Wir haben auch einen unserer Änderungsanträge entsprechend formuliert.

Es sind auch noch andere Fehler darin zu fi nden, die

wir bei der sorgfältigen Lektüre festgestellt haben. So heißt es in Paragraf 44 (2) der alten Geschäftsordnung: „Die Zustellung der Landtagsdrucksachen erfolgt durch die Verteilung in die beim Landtag eingerichteten Postfächer, die Versendung per elektronischer Post an die E-Mail-Adressen der Mitglieder des Landtages“. Dieses „Mitglieder des Landtages“ fehlt jetzt. Nun heißt es nur noch „an die E-Mail-Adressen“. Punkt! Und wessen E-Mail-Adressen? Die vom Weihnachtsmann?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der NPD)

So darf ein Gesetzestext nicht aussehen. Es ist offensichtlich heruntergeschludert worden und das ist auch ein Schnellschuss gewesen. Da hätten Sie sich vielleicht ein bisschen mehr Zeit nehmen sollen.

(Beifall Stefan Köster, NPD)

Hinzu kommen die meiner Meinung nach unvertretbaren Demokratiedefi zite in dieser neuen Geschäftsordnung. Gestrichen wurde die persönliche Erklärung aus dem alten Paragrafen 89 – gibt es nicht mehr, keine Erklärung mehr. Gestrichen wurden die Mindestredezeit von 15 Minuten und die Möglichkeit, dass je ein Redner jeder Fraktion auf deren Verlangen 30 Minuten Redezeit in Anspruch nehmen konnte. „Reden“, „Parlament“ kommt vom französischen „parler“, „sprechen“. Parlament ist der Ort, wo gesprochen werden soll. Das hier soll wohl eher in eine Art Schweigekammer verwandelt werden. Viele Redemöglichkeiten gibt es nicht mehr.

Gestrichen wurde auch, dass über alle Beratungsgegenstände geheim abgestimmt werden kann. Jetzt geht das nur noch bei der Vertrauensfrage. Da scheint wohl jemand Angst zu haben, dass wie in Sachsen auch hier Mitglieder anderer Fraktionen im Schutze der geheimen Wahl für unsere Fraktion stimmen könnten. Das ist wohl der wahre Grund.

(Zuruf aus dem Plenum: Träumen Sie mal weiter!)

Begründet wurde das mit mehr Transparenz. Was merkwürdig ist, ist, dass Ihnen diese mangelnde Transparenz in 16 Jahren nicht aufgefallen ist.

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Vielleicht war es hier so undurchsichtig, dass man es nicht sehen konnte. Das hätte eine gewisse Logik.

Dazu kommen jede Menge schwammiger Soll-Vorschriften. Der Präsident soll Störer zur Ordnung rufen. Er kann sie aber auch gewähren lassen, wenn er will, und auf den Tischen tanzen lassen. Er kann wegen gröblicher Ordnungsverletzungen einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen oder er kann ihn auch dazu ermuntern, er kann es auch lassen.

(Reinhard Dankert, SPD: Richtig.)

Alles Soll-Vorschriften! Das ist zwar üblich, aber wenn ich mir das in der Strafprozessordnung vorstelle – ein Staatsanwalt kann ermitteln, wenn ein Verdacht vorliegt oder auch nicht, oder soll ermitteln,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

aber er muss nicht –, das wäre schon nicht so gut. Diese Geschäftsordnung eröffnet die Möglichkeit reiner Willkür, wenn der Präsident das denn will, und diese Geschäftsordnung wäre der Volkskammer angemessen gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD – Reinhard Dankert, SPD: Das kennen Sie wohl auswendig.)

Ich werde die Geschäftsordnung der Volkskammer im Archiv einmal lesen. Vielleicht war die sogar liberaler, mal sehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Caffi er von der CDU.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich erst einmal den Vorwurf zurückweisen, dass die Präsidentin oder der Präsident des Landtages und seine Vizepräsidenten in irgendeiner Form Regularien auslegen, wie es ihnen gerade recht ist. Es ist eine Unterstellung, die dem Landtag in keiner Form angemessen ist

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

und in der zurückliegenden Legislatur auch in dieser Form nicht praktiziert worden ist. Und ich kann schon an Ihren Einführungen sehr deutlich feststellen, welches Demokratiedefi zit Sie besitzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Um Gottes Willen! – Stefan Köster, NPD: Wir haben keine Demokratie.)

Sie haben hier noch unglaublich viel zu lernen. Wie Sie umgehen mit dem Parlament, das ist unglaublich und das ist der Würde dieses Hauses in keiner Form angemessen.