(Marc Reinhardt, CDU: Frau Borchardt, gleich morgen früh zum Bildungsgipfel sprechen wir uns wieder.)
Und Handlungsbedarf gibt es, den ersten Ansatz hatte ich Ihnen gesagt, im Untersuchungshaftvollzugsgesetz,
wo wir durchaus Handlungsbedarf hier in Mecklenburg-Vorpommern haben. Und wenn Sie einschätzen, wir haben keinen, dann nehme ich das erst mal so zur Kenntnis.
Aber auch das will ich an der Stelle sagen: Der Dolmetscherverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich in Vorbereitung auf die heutige Sitzung an uns gewandt und hat gesagt: Hervorragend, dass Sie das thematisieren,
(Michael Andrejewski, NPD: Das ist ja ein Konjunkturprogramm. – Udo Pastörs, NPD: Das ist ja richtig toll.)
Ich denke schon, und zwar als wir den Antrag gestellt haben. Das will ich hier noch mal sagen, wir machen nicht so eine Lobbypolitik wie andere, die hier im Landtag sitzen.
Man kann nicht – und ich denke, das sollte man ernst nehmen – einfach nur Dolmetscher dort hinsetzen, sondern ich glaube, wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es auch darum geht, dass sie Fachkenntnisse im Rechtssystem haben und in dieser Frage vom Prinzip her sich dementsprechend auskennen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass wir im Europa- und Rechtsausschuss nicht weiter gemeinsam darüber beraten wollen. Dazu sind Sie einfach nicht bereit. Das nehmen wir zur Kenntnis. Aber ich kann Ihnen versprechen, wir werden das Thema weiter auf die Tagesordnung setzen, vielleicht auch im Rahmen der Selbstbefassung. Da können Sie sich nicht entziehen.
Frau Kollegin Borchardt, das Buch habe ich nicht vergessen und sowohl Herr Dr. Jäger als auch ich haben Ihnen sehr genau zugehört. Und das war ja gerade der Grund, weshalb wir nachgeprüft haben,
weshalb wir nachgeprüft haben, ob uns wirklich etwas seit dem ersten Semester entgangen ist, nämlich dass diese Lücke, die Sie gemeint haben zu finden,
Und nun will ich Ihnen den Beweis antreten, wie gut wir zugehört haben. Sie haben nämlich gesagt, wenn der Richter das ablehnt, dann kann man nichts machen, die Beschwerde ist nicht zulässig. Und ich habe Ihnen daraufhin diesen schönen schlichten Paragrafen 304 Strafprozessordnung vorgelesen, der seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft ist,
und da steht eben drin, dass die Beschwerde gegen alle richterlichen Beschlüsse, Anordnungen und so weiter zulässig ist,
soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Da sie nicht ausgeschlossen ist, ist sie zulässig. Und damit Sie nicht sagen können, wir hörten Ihnen nicht zu, habe ich Ihnen das jetzt extra noch mal hier dargelegt. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf durch den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, selbst durch die Abgeordnete Frau Borchardt nicht. Das haben wir Ihnen geantwortet, und da können Sie nicht sagen, wir hätten Ihnen nicht zugehört.
Ich wundere mich nur, Kollege Gino Leonhard, dass Sie zunächst mal gemeint haben, Sie können den Antrag unterstützen, aber …
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Vincent Kokert, CDU: Das war Absicht, das war Absicht.)
ist es richtig, dass ich in meiner Rede darauf hingewiesen habe, natürlich ist dieser Grundsatz durch die Rechtsprechung anerkannt?