Ulrich Born
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist sicherlich für niemanden in diesem Hause eine Überraschung, wenn ich sage, dass ich im Wesentlichen namens meiner Fraktion den Ausführungen unseres verehrten Herrn Ausschussvorsitzenden zustimme, insbesondere was die Beschlussfassung im Ausschuss angeht.
Denn es ist in der Tat so,
dass dieser Antrag – das kann man nun drehen und wenden, wie man will – sich in der Sache schlicht erledigt hat.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Konsultationsverfahren zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU längst abgeschlossen ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschutzbeauftragten der Länder – der Vorsitzende hat ja eben den Gang des Verfahrens hier zutreffend dargestellt – haben in ihrem Konsultationsbeitrag die Leitgedanken der Europäischen Kommission für die Reform des EU-Datenschutzes begrüßt. An Details – das können Sie alle nachlesen – wurde Kritik geübt. Ähnlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 11. Februar dieses Jahres votiert. Der Bundesrat hat zum Ausdruck gebracht, dass das Anliegen, den Datenschutz in der EU unter Achtung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten zu modernisieren und an die technischen Entwicklungen anzupassen, sehr zu begrüßen ist.
Sowohl der Beschluss des Bundesrates als auch die Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten, die dieser zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer – also auch unseres Landesdatenschutzbeauftragten – erarbeitet hat, sind in das EU-Konsultationsverfahren eingebracht worden. Beide Stellungnahmen sind nicht nur den Ausschussmitgliedern, sondern, wie ich denke, auch allen Landtagsmitgliedern bekannt und behandeln alle Fragestellungen dieser Thematik umfassend. Darüber hinausgehende Aspekte sind von der LINKEN nicht vorgetragen worden, wenn ich einmal von dem wirklich verunglückten Versuch absehe, hier ein ausdrückliches Bekenntnis zur Institution „Landesdatenschutzbeauftragter“ abzugeben.
Wenn wir das beschließen würden, würde das eher eine Schwächung unseres Landesdatenschutzbeauftragten hervorrufen,
denn die Position des Landesdatenschutzbeauftragten,
verehrter Herr Kollege Ritter,
ist gesetzlich ganz eindeutig verankert.
Niemand in diesem Hohen Hause – insbesondere auch nicht der Kollege Ritter – hat irgendeinen Zweifel an dieser Position des Landesdatenschutzbeauftragten aufgeworfen.
Und deshalb hat die Mehrheit aus gutem Grund beschlossen, diesen Antrag der LINKEN abzulehnen.
Da dieser Antrag der LINKEN sich einer Thematik zuwendet, die im Konsultationsverfahren eingehend erörtert wurde und die verfahrensmäßig – das kann man drehen und wenden, wie man will – abgeschlossen ist, sollte der Landtag auch nicht mit solchen Anträgen hier noch einmal befasst werden.
Und deshalb unterstreiche ich das, was in der Beschlussempfehlung zum Ausdruck kommt, was der Ausschussvorsitzende hier zutreffend, natürlich zutreffend ausgeführt hat, und empfehle also, den Antrag der LINKEN abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon ein Blick auf die Tagesordnung zeigt, dass wir es hier mit einem ungewöhnlichen Tagesordnungspunkt zu tun haben. Es geht um nicht mehr und nicht weniger – das hat Kollege Bluhm eben auch deutlich gemacht – als um eine Kernfrage der Demokratie und um das Selbstverständnis unseres Landtages. Und es geht um ein Thema – Europa –, das die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes umtreibt und das erst recht diesen Landtag umtreiben muss.
Einstimmige Beschlüsse der Präsidentinnen und Präsidenten aller Landtage, des Deutschen Bundestages und des Bundesrats – und das ist eben das wirklich Bemerkenswerte, es sind keine Schönwetterbeschlüsse, sondern wie Sie alle selbst nachlesen können, diese Beschlüsse sind höchst substanziell und inhaltsschwer. Was uns Parlamentariern unsere obersten Repräsentanten hier ins Stammbuch schreiben, hat es in sich. Das ist alles andere als eine Schönwetterveranstaltung.
Die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat haben in ihren unterschiedlichen Erklärungen das Selbstverständnis der nationalen Parlamente und der Landesparlamente deutlich gemacht, im europäischen Gesetzgebungsprozess selbstbewusst aufzutreten, Einfluss zu nehmen und die Themen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich zu machen. Auch unser Europa- und Rechtsausschuss schlägt in der hier zu beratenden Beschlussempfehlung vor, dass der Landtag der 6. Wahlperiode den Einwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten der deutschen Landesparlamente hohe Aufmerksamkeit schenken soll.
Immer wieder geht es um die Frage: Welche Informationsrechte hat der Landtag in europäischen Fragen und inwieweit sollte ein Weisungsrecht der Landtage gegenüber den Landesregierungen in europäischen Fragen bestehen? Uns allen wird immer mehr bewusst, dass die zunehmende Verlagerung von Rechtssetzungskompetenzen auf der Unionsebene vor allem für die Landesparlamente einen weiteren Bedeutungs- und Kompetenzverlust nach sich zu ziehen droht. Auch das haben meine beiden Vorredner bereits deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang hat der Lissabon-Vertrag ein Subsidiaritätsfrühwarnsystem implementiert. Darin sind neue Rechte für die Parlamente der Mitgliedsstaaten festgelegt. Dieses kann als Gegengewicht für die allseits kritisierten Integrationsprobleme und Demokratiedefizite gesehen werden.
Anknüpfungspunkt für das Subsidiaritätsfrühwarnsystem ist immer ein Gesetzgebungsakt der EU-Kommission. Dieser muss intensiver als vor Inkraftreten des Lissabon-Vertrages im Hinblick auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit begründet werden. Die nationalen Parlamente, denen die Gesetzgebungsakte durch Kommission und Europäisches Parlament zugeleitet werden, sollen so die Möglichkeit erhalten, innerhalb von acht Wochen eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Im Subsidiaritätsprotokoll ist dazu geregelt, dass die nationalen Parlamente die regionalen Parlamente konsultieren können. An dieser Stelle wird deutlich, dass es sich nicht nur um ein europarechtliches, sondern eben und gerade auch um ein innerstaatliches, verfassungsrechtliches
Problem handelt. Dieses Frühwarnsystem muss natürlich in den Landesparlamenten, also auch in MecklenburgVorpommern, hier bei uns, umgesetzt werden.
Und damit komme ich zu des Pudels Kern. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Umsetzung des Frühwarnsystems ist in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bisher schlicht nicht gelungen.
Auch der Hinweis auf die frühzeitige Befassung des Europa- und Rechtsausschusses mit der richtungsweisenden Ludwigsluster Energiewende durch Kollegin Borchardt beim vorletzten Tagesordnungspunkt ändert daran nichts.
Im letzten halben Jahr hat sich nicht nur auf meinem Schreibtisch ein etwa eineinhalb Meter hoher Stapel mit Drucksachen angesammelt, die unter dem Rubrum des Frühwarnsystems an uns Abgeordnete verteilt wurden. Behandelt worden ist davon mit wenigen Ausnahmen, trotz unseres unglaublich einsatzfreudigen Generalsekretärs und seiner Mitarbeiter und unseres Ausschussvorsitzenden, behandelt worden ist davon mit wenigen Ausnahmen – ich darf sogar sagen, mit ganz wenigen Ausnahmen – nichts, jedenfalls nichts in unserem Europa- und Rechtsausschuss. Und in den Fachausschüssen dieses Landtages, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dürfte das wohl kaum anders aussehen.
Das mag zum einen an den Themen liegen, zum anderen an der Masse, die einen erschlägt, aber auch daran, dass das bisherige Verfahren unzureichend und unbefriedigend ist.
Insbesondere fehlt nach wie vor eine verbindliche Regelung der Frage, wie der Landtag insgesamt in dieses Verfahren so einzubinden ist, dass das Subsidiaritätsprinzip – und das heißt nichts anderes als vollumfängliche, rechtzeitige Einbindung der Länder in alle europäischen Rechtssetzungsakte, die die Länder betreffen – ernst genommen und mit Leben erfüllt wird.
In Mecklenburg-Vorpommern – auch das hat Kollege Bluhm deutlich gemacht – ist das derzeitige Verfahren viel zu informell und der verfassungsrechtlichen Stellung des Landtages absolut unangemessen. Andere Landtage, insbesondere der von Baden-Württemberg, aber seit vielen Jahren auch der des Freistaats Bayern, sind an dieser Stelle wesentlich stringenter und besser aufgestellt als wir. So hat man es in Baden-Württemberg geschafft, mithilfe eines interfraktionellen Gesetzentwurfs der Bedeutung des Frühwarnsystems durch eine Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg Rechnung zu tragen. Mit dieser Verfassungsänderung – es handelt sich dort um den Artikel 34 a der baden-württembergischen Landesverfassung – wurden die Beteiligungen des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union und die Informationsrechte des Landtages stark erweitert. Die Landesregierung …
Ich merke, bis jetzt beunruhigt es die Damen und Herren der Landesregierung noch nicht, aber ein Blick nach Baden-Württemberg sollte da zu mehr Unruhe führen.
Die Landesregierung dort ist nunmehr an die Stellungnahmen des Landtages zu europäischen Fragen gebunden.
Es ist eine strikte Bindung sogar dann vorgesehen, wenn ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder ganz oder teilweise auf die Europäische Union übertragen werden sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Ministerinnen und Minister, da auch in der nächsten Legislaturperiode ein einvernehmliches oder ein gutes Zusammenwirken der unterschiedlichen Verfassungsorgane sichergestellt werden soll, mache ich noch einmal darauf aufmerksam: Es handelt sich dort um eine Gesetzesinitiative, die von einer breiten Mehrheit nicht nur initiiert, sondern auch angenommen wurde – also interfraktioneller Antrag. Auch so was soll ja im Land Mecklenburg-Vorpommern möglich sein.
Und ich empfehle, sich rechtzeitig hier auf ein entsprechendes Verfahren konstruktiv einzustellen.
So etwas wie in Baden-Württemberg haben wir bisher bei uns nicht einmal ansatzweise.
Und wir haben in dieser Frage leider auch noch nichts auf den Weg bringen können. Wir können an dieser Stelle nur an den Landtag – das greife ich von dem Kollegen Bluhm auf – der nächsten Wahlperiode appellieren: Tragen Sie dem Subsidiaritätsprinzip im Hinblick auf die Stärkung der europäischen Gesetzgebungskompetenzen durch den Lissabon-Vertrag gemäß unserem Grundgesetz und dem sehr eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009, aber auch entsprechend unserer eigenen Landesverfassung in Artikel 11 Rechnung durch eine klare gesetzliche Regelung! Die Landtage als regionale Parlamente müssen sich – dies haben auch sämtliche Erklärungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage deutlich gemacht – ihren Platz im europäischen Mehrebenensystem erkämpfen. Die Initiativen dazu müssen aus den Landtagen, also aus unserer Mitte kommen.
Wir müssen, und das merken wir in der aktuellen europäischen Tagespolitik, die Bürger in europäischen Angelegenheiten mitnehmen. Unmut macht sich an vielen Stellen breit, oft undifferenziert, aber gleichwohl ist er in beachtlichem Umfang vorhanden. Wir haben als Landtag auch eine hohe Integrationsaufgabe in europäischen Fragen. Es geht darum, den europäischen Integrationsprozess, den das Grundgesetz in Artikel 23 vorschreibt, in unser System zu implementieren. Wir müssen auch in der Verfassungswirklichkeit unsere Gesetze und Vorgaben so gestalten, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern das System der parlamentarischen Demokratie gewahrt und gesichert bleibt und den veränderten Bedingungen eines zunehmenden Prozesses der Verlagerung von Rechtssetzungsgewalt auf die Europäische Union angepasst wird. Wir dürfen eine weitere Schwächung des parlamentarischen Systems auf unserer Ebene des Bundeslandes, soweit es um europäische Fragen geht, nicht hinnehmen. Wir dürfen nicht immer nur beklagen, dass es diese Auszehrung des parlamentarischen Systems auf der Länderebene gibt, aber nichts dagegen tun. Deswegen müssen wir kompensatorische
Regelungen finden, die die teilweise eingetretenen Verluste wettmachen.
Und an dieser Stelle – das schließt sich auch nahtlos an den Kollegen Bluhm an – zitiere ich auch noch einmal den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der in einer Anhörung zum in einer Gesetzesinitiative vorgesehenen „Weisungsrecht des Bayerischen Landtags auf das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung im Bundesrat“ am 07.12.2010 in München zum Ausdruck gebracht hat, dass er dringenden Handlungsbedarf bei der Einbindung der Landtage in europäische Fragen sieht. Er hat konstatiert, dass er mit rechtlichen und politischen Widerständen rechne, wenn die Befugnisrechte der Landtage ausgeweitet werden. Das mag ja hier auch der Fall sein. Aber er hat zugleich unmissverständlich deutlich gemacht, ich zitiere:
„Es geht doch um nicht mehr, aber auch um nicht weniger als die Existenz der parlamentarischen Demokratie auf der Ebene der deutschen Bundesländer, also letztlich um deren Staatsqualität und damit um unverzichtbare Existenzbedingungen der föderalen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt. Es geht letztlich nicht in erster Linie um verfassungsästhetische Einzelkorrekturen, es geht auch nicht darum, verblasstes Prestige von Landtagen“, und so hat er es gesagt, das mache ich mir jetzt nicht zu eigen, „Landtagsabgeordneten und Parlamentspräsidenten aufzupolieren, sondern darum, jedenfalls in Angelegenheiten der Europäischen Union die verfassungsrechtliche, zumindest die verfassungspolitische Notbremse zu ziehen. Wenn eine Stärkung und Erneuerung des Parlamentarismus auf der Länderebene gefordert wird, so muss diese nicht zuletzt auch von den Parlamentariern und dem Parlament selbst ausgehen. Es muss also dort auch die Bereitschaft und der Wille zur Kompetenzausübung bestehen.“ Soweit das Zitat.
Konsequent heißt es denn auch im Beschluss der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten der Stuttgarter Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrats vom 21. bis 22. Juni 2010 in Ziffern 5 und 6, ich zitiere:
„Nach Meinung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente obliegt es den Ländern, die jeweiligen Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht, so auszugestalten, dass die notwendige Mitwirkungsmöglichkeit des Landesparlaments gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Zu dieser Mitwirkungsmöglichkeit gehört über Informationsrechte hinaus die Möglichkeit, landesverfassungsrechtlich eine Bindung der Landesregierung beim Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Verfassungsklagen auf Bundesebene vorzusehen.“
Und Ziffer 6: „Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente fordern Änderungen des Gesetzes über Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union … zugunsten der Landesparlamente, durch die so weit als möglich Informationsgleichheit zwischen der Exekutive und der Legislative der Länder hergestellt wird. Denn ohne eine hinreichende Information können die Landesparlamente die ihnen – für den Bereich der Landesgesetzgebung –
obliegende Integrationsverantwortung nicht wahrnehmen.“ So weit das Zitat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten das wirklich ernst nehmen, was unsere obersten Repräsentanten aller deutschen Bundesländer, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates einstimmig beschlossen haben. Ich sage noch einmal: einstimmig. Das ist höchst ungewöhnlich und es zeigt, das geht über alle Parteigrenzen hinweg. Und wir sind wirklich gefordert, dem als Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Rechnung zu tragen.
Der jetzige Landtag – das muss ich ganz selbstkritisch feststellen – ist in einem Kernbereich der parlamentarischen Demokratie sich selbst erforderliche gesetzliche Klarstellungen und Regelungen schuldig geblieben. Der neue Landtag muss hier zügig Klarheit schaffen. Und ich darf an dieser Stelle abschließend noch einmal in Erinnerung rufen, was sogar durch Volksabstimmung in die Landesverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschrieben wurde. Dort heißt es in Artikel 11, ich zitiere: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten an dem Ziel mit, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen wir unsere Landesverfassung ernst, nehmen wir das Grundgesetz ernst, die Beschlüsse der obersten Parlamentsrepräsentanten, nämlich die Beschlüsse der Präsidentinnen und Präsidenten. Und wenn ich jetzt sage, gehen wir an die Arbeit, dann heißt das natürlich, es ist eine klare Aufforderung, dass der nächste Landtag das nachholt
und das in Kraft setzt, was wir leider verabsäumt haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dem Weg hierher habe ich die Aufforderung vom Kollegen Jäger vernommen. Dr. Jäger hat gesagt, ich soll doch das Ergebnis meines Fazits vorwegnehmen – ich werde das versuchen.
Dieser Antrag, Frau Kollegin Borchardt, ist nicht das, was man mit altem Wein in neuen Schläuchen bezeichnen könnte, sondern das ist alter Wein in alten Schläuchen. Das führt zu einem firnen Wein. Aber dies ist noch mehr: Es ist schlicht Essig, was Sie uns hier präsentieren.
Und das ist bei den Vorreden eben sehr, sehr deutlich geworden.
Damit jeder, der den Antrag nicht vorliegen hat, das nachvollziehen kann, zitiere ich mal die Ziffer 1 Ihres Antrages. Da heißt es:
„Der Landtag möge beschließen:
1. Zur weiteren Stärkung der Europafähigkeit des Landes werden alle mit Angelegenheiten der Europäischen Union befassten gesellschaftlichen, staatlichen und politischen Institutionen ermutigt, die vielfältigen Angebote von Weiterbildungsveranstaltungen in der politischen Bildung intensiv zu nutzen.“
So weit das Zitat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sollen wir so etwas hier wirklich beschließen?
Wollen wir uns also restlos lächerlich machen
und alle ermutigen, das zu tun, was sie längst tun und wovon sie viel mehr verstehen, als der Landtag mit einem solchen Beschluss hier zum Ausdruck bringen kann? Das ist alles längst überholt, was Sie hier in dieser Ziffer 1 meinen, ermutigen zu können, weil viel, viel mehr im Lande passiert.
Und insofern hat Ihr Antrag ja doch etwas Gutes, denn Sie haben dadurch dem Minister die Möglichkeit gegeben, in eindrucksvoller Weise ein europapolitisches Feuer werk hier zu veranstalten,
nämlich darzustellen …
Ja.
Ich habe Ihnen genau zugehört, dann habe ich dem Minister zugehört. Da habe ich gedacht: Die arme Frau Borchardt, hat sie das nicht mal erahnt, was alles hier schon passiert auf europapolitischem Gebiet in diesem Land?
Und dann kam auch noch der Kollege Brodkorb und hat dargelegt, was die Landeszentrale für politische Bildung alles tut und welche gesellschaftlichen Gruppen da mitwirken. Und dann habe ich mich gefragt: Was hat die Frau Kollegin Borchardt eigentlich gemacht?
Die Anhörung des Landtages, bei der ich ja noch nicht in diesem Landtag war, im Jahre 2008, hat zu einem ausführlichen Beschluss des Landtages geführt und der liegt mir hier vor, das ist diese Drucksache. Ihnen ist das eben noch schnell eingefallen, dass Sie wortwörtlich sogar zum Teil davon abgeschrieben haben. Danke schön,
danke schön, dass Sie das aufgedeckt haben, denn ich …
Ja, das ist ja gut.
Das hätten Sie gleich schon reinschreiben können in den Antrag, aber Sie haben gemerkt, irgendwie ist das mit Plagiaten so eine Sache, also lieber,
lieber rechtzeitig aufdecken. Es war nicht ganz so gefährlich, weil Ihnen kein Titel aberkannt werden konnte, aber trotzdem,
es war ein untauglicher Versuch, hier den Eindruck zu erwecken, dass Sie was ganz Originelles formuliert hätten, was der Landtag schon längst beschlossen hat im Jahre 2008. Ich zitiere die Ziffer 5, da heißt es:
„5. Der Landtag stellt fest, dass Fragen der Europafähigkeit des Landes nicht nur die Landesverwaltung betreffen. Auch die kommunale Ebene, die Wirtschaft und Zivilgesellschaft stehen vor den mit der Europäischen Union verbundenen besonderen Herausforderungen.“ Und so weiter.
Also das ist erstaunlich, denn Sie sind mit Ihrem Antrag ja noch weit hinter der Drucksache zurückgeblieben.
Aber es ist auch interessant, welche Wandlungen die Fraktion DIE LINKE innerhalb von zwei Tagen im Landtag so vollzieht.
Gestern haben Sie hier noch großartige Erklärungen abgegeben zur kommunalen Selbstverwaltung. Ich gebe allerdings zu, das war von anderer Qualität, was Ihr verehrter Herr Fraktionsvorsitzender, der jetzt vorsorglich schon gar nicht anwesend ist,
bei dieser etwas peinlichen Einbringung
zu diesem Antrag, denn …
Unser Fraktionsvorsitzender beobachtet das Ganze sehr übersichtlich von hinten und deshalb gebe ich mir ja auch große Mühe, sorgfältig zu formulieren.
Ich gebe mir große Mühe, sorgfältig zu formulieren, weil er das ja genau beobachtet, was hier vor sich geht.
Also, Frau Kollegin Borchardt, gestern noch ein stattliches Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und nun kommen Sie heute her
und sagen uns mit Ihrem Antrag:
„Der Landtag möge beschließen“ – jetzt muss ich mal schauen, ach ja, Ziffer 2 –: „Zur Stärkung der Europafähigkeit des Landes werden alle Kommunen bestärkt, Referate einzurichten, die beispielsweise mit der Erarbeitung von EU-Projekten und mit der Recherche aktueller Förderprogramme betraut sind.“
Frau Kollegin Borchardt, erklären Sie mir bitte mal, was das mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun hat! Das ist originäre Aufgabe der Kommunen, ihre Verwaltungen so zu organisieren, wie sie es für richtig halten.
Dazu brauchen sie keinen Landtagsbeschluss, und wenn, dann müssten Sie gleichzeitig nämlich nach dem Konnexitätsprinzip uns mal sagen, wo die Mittel eigentlich dafür herkommen sollen. Denn wenn Sie Referate großzügig zur Verfügung stellen wollen, dann sagen Sie bitte, wie Sie das finanzieren wollen!
Nun muss ich mal schauen, was überhaupt noch … Ach ja, zu den Kommunen:
Der Minister hat ja dankenswerterweise auch darauf hingewiesen, dass die Kommunen sehr nachdrücklich durch die Landesregierung darin unterstützt werden, aktuelle Förderprogramme aufzufinden, das zu recherchieren, was alles möglich ist, und zwar das Europaportal. Er hat es uns eben gesagt. Mecklenburg Vorpommern ist im Internet wie folgt zu finden – Sie können es aufschreiben und nachprüfen –: www.europa-mv.de. Dort findet jeder, der es möchte, auch Frau Borchardt, laufend aktualisiert alle Informationen über Fördermittel einschließlich entsprechender Ansprechpartner. Dort finden Sie weiter die laufenden EU-Ausschreibungen genauso wie einen Überblick über alle Ansprechpartner, die bei der Ak quirierung von Fördermitteln hilfreich sein können.
Selbstverständlich, Frau Kollegin Borchardt, muss man diese Seite anklicken und nutzen. Deshalb wiederhole ich noch einmal: www.europa-mv.de.
Sie kriegen das Protokoll
und wir schicken Ihnen gerne eine SMS. Dann haben Sie es auf Ihrem Handy, dann brauchen Sie es nur noch anzuklicken.
Dann brauchen Sie sich weder was zu merken noch aufzuschreiben, auch nicht mal zu lesen. Nur noch ein Klick,
und dann funktioniert das.
Nein, nein. Moment, Moment! Frau Borchardt, Herr Professor Methling, das haben Sie da hinten nicht mitgekriegt, Frau Borchardt hat eben gesagt, also sie könnte das jetzt nicht aufschreiben oder wollte nicht. Daraufhin habe ich ihr gesagt, sie braucht es nicht aufzuschreiben,
sie braucht es auch nicht nachzulesen. Also keine arrogante Belehrung bitte, ja!
Und ich kann Ihnen auch sagen, Frau Kollegin Borchardt, die Kommunen machen regen Gebrauch davon.
Und dann noch etwas:
Wir waren doch gemeinsam, wenn ich mich richtig erinnere …
Hört, hört! Vielen Dank für den Hinweis.
Wir waren, das heißt, der Europa- und Rechtsausschuss –
ich habe mich eben extra noch mal sachkundig gemacht, ob Sie auch dabei waren, ich hatte Sie noch vor Augen und dachte, na ja, bevor der Kalk bei mir so stark rieselt,
dass ich das verwechsele, nein, ich habe das bestätigt bekommen, Sie waren dabei
und Sie haben es jetzt auch noch mal gesagt –, also, der Europa- und Rechtsausschuss war im Rahmen eines
Vor-Ort-Termins im Dezember 2010, das ist noch nicht mal ein halbes Jahr her
oder gerade ein halbes Jahr, bei der Europaakademie in Waren an der Müritz. Dort …
Doch, doch, doch. Sie war dabei.
Also Frau Kollegin Borchardt wollte das auch gerne. Und unser Präsident beziehungsweise der Ausschussvorsitzende, der verehrte Kollege Müller, ist dem Wunsch natürlich nachgekommen.
Und dort war auch, Frau Kollegin Frau Borchardt, das Europäische Integrationszentrum in Rostock vertreten,
welches als freier Träger der politischen Bildung von der Landesregierung gefördert wird und sich der europäischen Integration verschrieben hat. Und dort haben Sie auch vernehmen können, was alles stattfindet.
Ich muss sagen, dieser Antrag – das hat der Kollege Brodkorb sehr deutlich gemacht und Herr Kreher hat da auch noch mal drauf, nein, Entschuldigung, Herr Leonhard hat noch mal darauf hingewiesen –, aber wenn wir Ihren Antrag beschließen würden, dann würden wir hinter das zurückfallen, was längst Praxis in diesem Lande ist,
und das sollten wir der europapolitischen Bewegung
in unserem Land nicht antun. Wir sind froh und dankbar, dass der Europagedanke hier in diesem Land so fest verankert ist.
Und der hat natürlich noch mal zusätzlichen Auftrieb bekommen durch die Rechtsextremisten, das ist unbestritten. Denn inzwischen wissen unsere Menschen im Lande sehr gut, wie wichtig es ist, den europapolitischen Gedanken
nicht nur theoretisch immer wieder hochleben zu lassen, sondern in der Praxis zu leben.
Und deshalb kann ich nur sagen, wir können froh sein, dass unsere Kommunen das tun, was der Landtag schon
in seiner Beschlussempfehlung damals angesprochen hat. Das ist längst Praxis, dass die politische Bildung so organisiert ist, wie es Kollege Brodkorb gesagt hat. Und dass dieser Antrag hinter dem allen zurückbleibt, das kann Sie eigentlich nur veranlassen, Frau Kollegin Borchardt, den Antrag zurückzuziehen, um es uns zu ersparen, ihn hier mit großer Mehrheit abzulehnen. – Vielen Dank.
Gut.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt sagt mir der nächste Fraktionsvorsitzende: „Das ist nicht notwendig.“ Also dann werde ich auch dem Rechnung tragen und möchte mich darauf beschränken, zwei Punkte nur noch einmal ganz kurz anzusprechen, weil es so nicht stehen bleiben kann.
Wenn gesagt wird, wir gemeinsam würden hier nichts vorlegen, dann verweise ich genau auf Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Landesregierung. Das ist die Drucksache 5/1608.
Und da habe ich ja vorhin gesagt, um das Plagiat ist Frau Borchardt gerade herumgekommen. Aber jetzt hat sie behauptet, wir hätten ja genau in diesem Bericht das, was sie gefordert hat, und dem muss ich nun aber widersprechen, denn in einem anderen Punkt haben Sie nicht abgeschrieben – das wäre ja schlimm gewesen, wenn der Landtag das so beschlossen hätte –, da sagen Sie nämlich: „Zur Stärkung der Europafähigkeit des Landes werden alle Kommunen bestärkt, Referate einzurichten...“ Und das ist genau der Unterschied. Wir wollen kommunale Selbstverwaltung
und wollen die Kommunen darin unterstützen,
ihre Aufgabe wahrzunehmen, aber ihnen nicht vorschreiben, wie sie das zu machen haben. Das ist das Erste.
Und das Zweite: Ich bin Herrn Kollegen Kreher sehr dankbar für seine Zwischenfragen, denn ich gestehe auch, wenn man schon in vielen Vereinen Mitglied ist und politisch engagiert ist, fällt es einem wahrlich nicht leicht zu sagen, jetzt musst du auch noch parteiübergreifend was Weiteres machen.
Aber genau dafür bin ich Herrn Kreher dankbar. Er ist nämlich einer derjenigen, wie übrigens auch die Landtagspräsidentin, wie der Kollege Dr. Jäger, und ich kann mich da auch nicht ausschließen, die gesagt haben, jawohl, wenn wir schon einen Parlamentarischen Abend machen, und ich glaube, unser Kollege Ausschussvorsitzender selbstverständlich auch,
wenn wir schon einen europapolitischen Parlamentarischen Abend machen …
Frau Kollegin Borchardt, wir sind alle frei gewählte Abgeordnete. Uns jedenfalls braucht keiner zu nötigen, sondern wir haben uns überzeugen lassen, dass der europapolitische Gedanke so wichtig ist, dass wir hier nicht nur im eigenen parteipolitischen Saft schmoren können, sondern dass wir eine Bewegung, die weit über unsere Landesgrenzen hinaus erfolgreich den Europagedanken vermittelt,
dass wir diese Bewegung dadurch unterstützen, dass wir Mitglied werden – parteiübergreifend. Es ist bezeichnend, dass Sie meinen, Sie brauchen das nicht zu tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Herrn Kokert hier zu vertreten
und den Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes der Fraktionen der CDU und SPD einzubringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es vorwegzunehmen, dies ist ein guter Gesetzentwurf,
um den Mittelstand in diesem Land weiter zu fördern.
Mit diesem Gesetzentwurf soll das seit 1993 in unserem Land in Kraft befindliche alte Mittelstandsförderungsgesetz, das sich im Wesentlichen bewährt hat, ersetzt werden
und dieses Gesetz soll den geänderten Rahmenbedingungen, die sich seit 18 Jahren für jeden erkennbar ergeben haben, angepasst werden. Sie alle wissen, es ist geradezu ein Allgemeinplatz, dass der Mittelstand der entscheidende Motor für das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland ist. Aber diese Aussage gilt erst recht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur aufgrund der nicht so stark ausgeprägten industriellen Dichte, sondern weil tatsächlich die mittelständischen Unternehmen in unserem Land es geschafft haben, die anfangs sehr schwierigen Rahmenbedingungen zu meistern. Und deshalb ist es eine hervorragende Aufgabe der Landespolitik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich der Mittelstand entfalten und sich seiner eigentlichen Aufgabe zuwenden kann.
Die Wettbewerbsfähigkeit soll mit diesem Gesetzentwurf weiter gefördert werden, die Unternehmensübernahme erleichtert und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft erleichtert werden. Auch wenn dies bereits mit dem Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1993 intendiert war, so ist es dennoch angezeigt, ein neues Gesetz zu erlassen, das sich den vielfältig geänderten Rahmenbedingungen anpasst. Insbesondere gilt es hier, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen, aus der sich vielfältige Herausforderungen ergeben.
Ich erinnere daran, dass wir in den vorangegangenen Legislaturperioden alle miteinander in die Unternehmen gegangen sind und immer wieder darum geworben haben, dass junge Leute eingestellt werden, dass ihnen Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Situation hat sich grundlegend verändert. Inzwischen ist es so, dass die Unternehmen um junge Leute werben müssen, die bereit sind, sich ausbilden zu lassen. So ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs gerade auch im Mittelstand eine dringende Sorge. Außerdem – und das schließt an die vorhergehende Debatte an – ist auch das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu beachten.
In der technologischen Entwicklung ist insbesondere auf den zunehmenden Einsatz elektronischer Verfahren einzugehen. Dadurch lassen sich unzweifelhaft Verfahren vereinfachen und verschlanken, aber diese technologischen Möglichkeiten stellen die Unternehmen natürlich auch im globalisierten Wettbewerb vor zusätzliche Herausforderungen. Und das, meine Damen und Herren, sind schon allein eine Reihe wichtiger Gründe, die für eine Neufassung des bestehenden Gesetzes sprechen.
Darüber hinaus berücksichtigt das hier vorgelegte Mittelstandsförderungsgesetz aber auch noch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und der europäischen Ebene.
Auch vor dem Hintergrund des seinerzeit von der FDP eingebrachten Gesetzentwurfes möchte ich hier zwei
Änderungen auf Landesebene herausheben. So soll mit Hinblick auf das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Vergabegesetz der Paragraf 15, „Öffentliches Auftragswesen“, des jetzigen Mittelstandsförderungsgesetzes wegfallen.
Das öffentliche Auftragswesen wird in Zukunft umfänglich durch das Vergabegesetz geregelt. Etwas Ähnliches gilt für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, die zukünftig in der Kommunalverfassung geregelt wird. Danach gehen die grundsätzlichen Möglichkeiten, sich wirtschaftlich zu betätigen, für die Kommunen nicht über die jetzigen Möglichkeiten hinaus.
Die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk sind bei der Entscheidung über eine wirtschaftliche Betätigung abzuwägen.
Sie sehen also, dass diese Regelungen, die sich im bisherigen Gesetz befanden, im neuen Mittelstandsförderungsgesetz zu Recht nicht mehr aufgenommen sind, weil sie in den dafür einschlägigen Gesetzen geregelt sind.
Darüber hinaus werden in dem neuen Mittelstandsförderungsgesetz die relevanten Vorschriften für mittelständische Unternehmen übersichtlich zusammengefasst. Das ist ein ganz wesentliches Anliegen, was auch immer wieder von den Unternehmen an den Gesetzgeber zu Recht herangetragen wird, dass man sich nicht überall langwierig erst mal alles zusammensuchen muss, sondern dass sich der Gesetzgeber bemüht, die Dinge so zu bündeln, dass diejenigen, die durch ein Gesetz angesprochen sind, auch damit sinnvoll arbeiten können, auch ohne zum Beispiel die Zunft der Rechtsanwälte erst zuhilfe nehmen zu müssen. Das heißt, es ergibt sich durch die übersichtliche Zusammenfassung der Vorschriften auch eine Vereinfachung der Gesetzeslage.
Sie sehen also, dass das neue Mittelstandsförderungsgesetz den bisherigen erfolgreichen Kurs weiter fortsetzt und an die neuen Gegebenheiten anpasst. Zur Stärkung des für unsere Wirtschaft so wichtigen Mittelstandes ist das der richtige Weg. Und dass dieser Weg erfolgreich beschritten wurde und gerade auch in dieser Legislaturperiode, das hat der Wirtschaftsminister in der letzten Landtagssitzung im Rahmen der Aktuellen Stunde sehr eindrucksvoll mit den aktuellen Zahlen belegt. Also der erfolgreich eingeschlagene Weg soll weitergegangen werden, aber die etwas veralteten Vorschriften sollen auch gleichzeitig angepasst und damit die Rahmenbedingungen für erfolgreiches, wirtschaftliches Handeln unserer Unternehmen erleichtert werden.
Deshalb bringt die Koalition diesen Gesetzentwurf ein und empfiehlt ihm dem Haus zur breiten Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Roolf, das war wohl etwas daneben, wenn Sie sagen, haben die Ihnen den richtigen Entwurf mitgegeben. Also des Lesens bin ich kundig, ich weiß, was wir selbst einbringen, und ich werde Ihnen anhand Ihres eigenen Entwurfes jetzt gleich zeigen, dass die Argumente, die Sie vermeintlich gegen unseren Entwurf ins Feld vorzubringen glaubten, sich gegen Ihren eigenen richten.
Herr Kollege Holter, Sie wissen, dass es mir überhaupt nicht liegt, nachzukarten,
aber in einem Punkt kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen,
weil ich habe den Kollegen Holter ganz bewusst persönlich angesprochen
und da Herr Roolf auch noch darauf eingegangen ist, auf eines noch mal einzugehen.
Ich habe vor gut acht Jahren geradezu wie eine tibetanische Gebetsmühle hier in diesem Landtag gefordert, dass wir dringend revolvierende Fonds brauchen, weil absehbar war, dass die finanziellen Möglichkeiten des
Landes begrenzt sind, und ich habe gesagt, wir haben eine viel größere Hebelwirkung, wenn wir anstatt verlorener Zuschüsse Darlehen geben,
und Sie wissen selbst, dass es nicht durchsetzbar war damals. Als der Freistaat Thüringen damit begann, wurde mir immer hier noch gesagt, das ist alles nicht sinnvoll, das brauchen wir nicht. Gut, jetzt haben wir das. Der Wirtschaftsminister hat das sehr erfolgreich eingeführt
und ich hatte jetzt nur über diese revolvierenden Fonds gesprochen.
Und jetzt komme ich zum Kollegen Roolf. Dann fragt der Kollege Roolf, was steht denn in eurem Gesetzentwurf über die eigenkapitalersetzende Funktion dieser Fonds. Ja, Herr Roolf, das hat in diesem Gesetzentwurf zu Recht nichts zu suchen. Das kann nämlich der Gesetzgeber nicht festschreiben, sondern das ist Bewertung, die die Wirtschaft und die Banken vornehmen, und das schreiben wir nicht im Gesetz fest. Das ist genau der Unterschied zu unserem Verständnis von Wirtschaft.
Und dann, Herr Kollege Roolf, sagen Sie, Sie vermissen hier ein Bekenntnis zur Marktwirtschaft.
Jetzt werde ich Ihnen mal sagen, unser Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft durchzieht den gesamten Gesetzentwurf.
Ich zitiere dazu Paragraf 1, „Zweck des Gesetzes“. Dort heißt es:
„Zweck des Gesetzes ist, mittelständische Strukturen in der Wirtschaft des Landes nachhaltig zu stärken und die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe auszubauen, insbesondere durch
1. die Schaffung und den Erhalt verlässlicher mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen,“
„2. die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb,
3. die Erhöhung des Innovationspotenzials für die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren,
4. die Förderung der Kultur der Selbstständigkeit, insbesondere durch die Unterstützung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie die Vermittlung wirtschaftlichen Verständnisses schon in der Schule“
So viel übrigens zum Thema Bildung. Es gibt seit vielen Jahren ein sehr erfolgreiches Programm „Wirtschaft und Schule“. Das jetzt nur mal als Einschub.
„5. die Unterstützung des Mittelstandes bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs,
6. die Sicherung und den Ausbau der Arbeits- und Ausbildungsplätze in der mittelständischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Chancengleichheit.“
Und dann abschließend Paragraf 4, damit es auch wirklich jedem deutlich wird, wo unser Bekenntnis zur sozialen Markwirtschaft liegt, nämlich Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Wirtschaft sich entfalten kann und die soziale Marktwirtschaft sich auch tatsächlich in der Wirklichkeit bewährt. Dazu zitiere ich Paragraf 4, „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist er überschrieben:
„(1) Maßnahmen der Mittelstandsförderung haben subsidiären Charakter. Das unternehmerische Risiko darf nicht ausgeschaltet werden.
So weit das Zitat aus unserem Gesetzentwurf.
Und wenn Sie sagen, das alles ist kein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, dann hängt es vielleicht damit zusammen, dass Sie das Soziale bei der Marktwirtschaft pro forma zwar sagen, aber nicht so ganz ernst nehmen.
Denn auch darauf hat der Minister eben sehr, sehr deutlich hingewiesen: Die Wirtschaft muss sich in der Tat den veränderten Rahmenbedingungen nicht nur stellen, was die Globalisierung angeht, sondern auch, was die demografische Entwicklung in diesem Land angeht. Und es heißt, sie muss alle Anstrengungen unternehmen, um jungen Leuten hier im Land die Möglichkeit zu geben, eine Perspektive auf Dauer zu haben,
hierzubleiben, und anderen die Möglichkeit geben herzukommen. Und dazu muss sie sich auch dem Wettbewerb stellen, wenn es um Löhne geht, um angemessene Löhne, sodass junge Menschen auch ihre Zukunft in unserem Land sehen. Das ist auch Teil der sozialen Marktwirtschaft. Man kann den Wettbewerb nicht nur darauf beschränken wollen, möglichst preiswert zu produzieren, sondern zu dem Wettbewerb gehört eben auch der Wettbewerb um Arbeitskräfte und mittlerweile um Ausbildungsplätze. Insofern haben sich, das hat der Minister sehr deutlich gesagt, die Rahmenbedingungen ganz entscheidend verändert.
Und nun komme ich mal zu den sogenannten Allgemeinplätzen, die Sie beklagen.
Da werfen Sie uns vor, verehrter Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Roolf, dass wir in Paragraf 12 formulieren: „Das Land unterstützt den Ausbau des Wissens- und Personaltransfers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft.“
Der nächste Satz lautet dann: „Das Land kann wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, technologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie erfolgversprechende innovative Ideen und deren schnelle wirtschaftliche Verwertung in mittelständischen Unternehmen fördern.“ So weit das Zitat.
Ich sage Ihnen, das ist ein ganz bewusstes Bekenntnis zum Zusammenbringen von Wissenschaft und Forschung und es ist sehr sinnvoll, dass wir im Gesetz noch mal ausdrücklich sagen, wir wollen die Hochschulen und die Wirtschaft unterstützen, wenn sie gemeinsam Forschungsvorhaben angehen.
Jetzt zitiere ich Ihnen dagegen Ihren ja offensichtlich so konkret gefassten Paragrafen 13, der dieselbe Überschrift hat, „Technologie und Innovation“. Da heißt es:
„Das Land unterstützt wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte oder technologische Forschungsvorhaben sowie marktbezogene innovative Ideen und deren zügige wirtschaftliche Umsetzung in mittelständischen Unternehmen.“
Absatz 2: „Die Entwicklung, Einführung und Verbreitung von neuartigen Produkten und Technologien, einschließlich des hierfür notwendigen Wissenstransfers, kann unterstützt und aktiv begleitet werden.“
Also, Herr Kollege Roolf, wenn Sie das als Beispiel für konkrete Aussagen nehmen, dann frage ich mich, ob Sie möglicherweise Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht so ganz genau gelesen haben oder das nicht ganz so ernst nehmen, was da drinsteht. Da muss ich sagen, da ist unser Text eindeutig konkreter und sehr viel sachbezogener.
Und wenn vorhin Herr Kollege Holter durchaus verständlich gesagt hat, na ja, das ist alles ziemlich allgemein, das muss untersetzt werden, Herr Holter, da stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, da sind wir überhaupt nicht unterschiedlicher Auffassung, aber es macht Sinn, dass wir ein Gesetz haben, das sozusagen die Leitlinien vorgibt für andere Gesetzgebungsvorhaben des Landes, nämlich die Leitlinien für die Mittelstandsförderung. Und das kann nur in allgemeiner Form erfolgen, aber es ist auch gut, wenn der Gesetzgeber durch ein solches Rahmengesetz sich selbst festlegt, was er zu beachten hat bei seiner Gesetzgebung.
Dazu sage ich Ihnen jetzt mal zwei ganz konkrete Beispiele, weil nämlich das in der Praxis in der Tat den Unternehmen immer wieder Schwierigkeiten bereitet, denn je rechtlicher die Vorschriften sind, desto schwieriger wird es Unternehmen, damit zu arbeiten. Und deshalb heißt es in Paragraf 5 des Gesetzentwurfes, „Mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften“, ich zitiere: „Bei Erlass und Novellierung mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften“ – das sind also Gesetze, aber auch Verordnungen, das heißt, das bindet Legislative wie Exekutive – „ist auf mittelstandsfreundliche Regelungen hinzuwirken. Insbesondere sollen Vorschriften, die investitions- und beschäftigungshemmende Wirkung haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für mittelständische Unternehmen verursachen, abgebaut oder vermieden werden.“
Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen aus der Praxis. Das können Sie bei jedem Unternehmen feststel
len. Natürlich braucht gerade die Regierung, wenn sie sinnvolle Maßnahmen in Gang setzen will, um die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft noch weiter zu verbessern, verlässliche Daten. Und dafür ist es zwingend erforderlich, diese Daten von den Unternehmen selbst zu bekommen. Also werden entsprechende Fragebogen an die Unternehmen gesandt,
aber auch das – das haben wir schon seit Jahren festgestellt – muss dazu führen, dass die Behörden, die die Daten brauchen, sich untereinander abstimmen, sich zusammensetzen und sagen: Was brauchen wir tatsächlich? Und dann sollte es eigentlich möglich sein, mit einer Befragung die Unternehmen nur einmal zu behelligen und nicht neun oder zehn verschiedene Behörden die dann jeweils zum Teil gleichen Fragen stellen zu lassen. Das ist zum Beispiel eine Sache, wo man den Unternehmen die Arbeit sehr deutlich erleichtern kann, und da ist es nicht erforderlich, dass alles immer wieder mehrfach erhoben wird. Aber dann kommen auch diejenigen, die sagen, das ist alles gut und schön, wenn ihr das fordert, das sind dann ganz dieselben, die sagen: Ja, aber der Datenschutz spricht dagegen.
Dieses Argument halte ich schlicht für unsinnig, weil Datenschutz kein Selbstzweck ist,
sondern da diese Datenerhebung den Unternehmen dient, ist es überhaupt kein Problem, dass man eine Behörde beauftragt,
die Daten für die anderen mit zu erheben und zu verwalten. Sie sind im gleichen Maße der Verschwiegenheit verpflichtet wie andere Behörden auch. Ich weise nur darauf hin, hier gibt es in der Tat Möglichkeiten, das Verfahren zu vereinfachen.
Einen zweiten Paragrafen will ich Ihnen nennen, wo es ganz konkret wird und scheinbar nur so allgemein klingt, wie es hier zu stehen scheint. Ich zitiere Paragraf 6, „Mittelstandsfreundliche Verwaltungsverfahren“:
„Die Behörden der in § 2 Absatz 1 genannten juristischen Personen“ – und da sind sie alle aufgezählt, es sind viele – „arbeiten bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren zügig und effizient zusammen. Sie berücksichtigen im Rahmen der Ausführung der Gesetze die wirtschaftlichen Interessen der mittelständischen Unternehmen.“
„Die Arbeitsabläufe sollen durch den Einsatz elektronischer Verfahren für die Beteiligten erleichtert sowie transparent und flexibel gestaltet werden.“
Verehrte Frau Borchardt, da sagen Sie: „Was für eine Erkenntnis!“ Genau deshalb ist eine solche Rahmengesetzgebung, wie Ihr Fraktionsvorsitzender völlig zu Recht festgestellt hat, sinnvoll und ich sage, nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, damit nämlich der Gesetzgeber, auch der zukünftige in der nächsten Wahlperiode, aber auch die Regierung sich bewusst machen, dass Gesetze kein Selbstzweck sind,
sondern insbesondere wenn es darum geht, wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gestalten, Gesetze diesem Zweck verpflichtet sind, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wirtschaft sich weiterhin gut in diesem Land entwickeln und entfalten kann, und zwar unter sozialen Bedingungen. Und das ist soziale Marktwirtschaft und keine freie Marktwirtschaft, wie das ein Teil in diesem Hause offensichtlich für sinnvoll hält. Wir bekennen uns ganz klar zur sozialen Marktwirtschaft.
Und deshalb ist dieser Gesetzentwurf sinnvoll. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier wieder mal mit einem Antrag zu tun, der deutlich macht, dass die NPD offensichtlich auch nicht in Teilen lernfähig ist. Sie versucht immer wieder, mit den gleichen Klischees hier Stimmung zu machen, und stellt nicht einmal fest, dass ihre eigenen Anträge den Begründungen, die Sie hier vortragen, widersprechen.
Ich lese Ihnen einmal vor, was hier im Satz 1 dieses Antrages steht. Da heißt es: „Der Landtag stellt fest, dass die vom Europäischen Rat am 16./17. Dezember 2010 ins Auge gefasste Änderung von Artikel 136 AEUV gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“ So weit das Zitat.
Der Abgeordnete Köster hat freundlicherweise den Beschluss des Bundesrates vorgelesen. Es ist schlicht peinlich, eine solche Aufforderung an den Landtag zu richten, denn selbst aus dem von ihm zitierten Beschluss wird unmissverständlich klar, dass der Bundesrat aber auch nicht den geringsten Zweifel an seinen verfassungsmäßigen Rechten hat und dass es ganz selbstverständlich ist, dass der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesvertragsänderung zustimmen muss.
Der Bundesrat hat sowohl im Februar als auch im März zu der Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – das bedeutet die Abkürzung AEUV – einen Beschluss gefasst und deutlich gemacht, dass erweiterte Beteiligungsrechte des Bundesrates eingefordert werden. Zwar wurde die Änderung des Artikels 136 wegen der unzweifelhaft gegebenen Eilbedürftigkeit nicht im normalen Vertragsänderungsverfahren, sondern im sogenannten vereinfachten Verfahren beschlossen, aber der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass sich aus dem gewählten Verfahren der vereinfachten Vertragsänderung für die innerstaatliche Ratifizierung, die ja bekanntlich erforderlich ist, wenn internationale Vereinbarungen, die die Bundesrepublik Deutschland verpflichten oder bei denen sie beteiligt ist, dass diese innerstaatliche Ratifizierung in Deutschland die Notwendigkeit eines Gesetzes nach Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes hervorruft.
In seiner Sitzung am 18. März 2011 hat sich der Bundesrat darauf verständigt, dass weitere Beteiligungsrechte des Bundesrates im Zusammenhang mit der Schaffung des Stabilitätsmechanismus eingefordert werden. Hier
sind zusätzliche parlamentarische Rechte bei der Ausgestaltung und Anwendung des Stabilitätsmechanismus gefordert. Diesen Beschluss des Bundesrates kann man nur mit Nachdruck begrüßen. Denn wegen der weitreichenden innerstaatlichen Folgen und der Beteiligung Deutschlands am EU-Stabilitätsmechanismus ist die Forderung nach einer starken parlamentarischen Beteiligung absolut gerechtfertigt. Und das wird nicht nur im Bundesrat so gesehen, sondern, wie wir alle wissen, auch im Deutschen Bundestag.
Ohne eine gesonderte Vereinbarung zusätzlicher Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte für Bundesrat und Bundestag bliebe es nämlich für die konkrete Ausgestaltung des Stabilitätsmechanismus bei dem für normale völkerrechtliche Verträge im Grundgesetz vorgesehenen Verfahren. Dieses hätte zur Folge, dass das Parlament erst nach Aushandlung der Verträge einbezogen würde.
Das kennen wir als Landtag auch. Wir haben gestern wieder ein Beispiel gehabt beim Rundfunkstaatsvertrag. Wir haben dann nur die Möglichkeit, zuzustimmen oder abzulehnen, wenn die Verträge erst einmal geschlossen sind. Und genau deshalb wird hier ein Verfahren vom Bundesrat zu Recht eingefordert, das eine andere Vorgehensweise vorsieht, nämlich das Instrumentarium des Artikels 23 Grundgesetz sieht umfängliche Unterrichtungs- und Beteiligungspflichten vor.
Somit ist die von der NPD getroffene Feststellung im ersten Teil des Antrags, um es mal ganz vorsichtig zu sagen, geradezu absurd. Man kann auch sagen, es ist ein weiterer Versuch, sich lächerlich zu machen. Der Bundesrat hat derartige plumpe Belehrungen nicht nötig. Er hat sich mit dem nötigen Ernst mit der Frage befasst und hat entsprechende Beteiligungsrechte völlig zu Recht geltend gemacht.
Weiter fordern die Herren von der NPD, dass die geplante Änderung des Artikels 136 AEUV abgelehnt werden soll. Auch dies ist schlicht Unfug. Der Europäische Rat hat sich auf die wie folgt lautende Änderung des Artikels 136 verständigt, ich zitiere: „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Beginn der Schuldenkrise im Euroraum wurde immer wieder gefordert, wir haben hier im Landtag auch schon des Öfteren darüber debattiert und auch wir haben gefordert, dass neben allem notwendigen Krisenmanagement auch über den Tag hinaus gedacht und gehandelt werden muss. Vor allem müssen eine neue Stabilitätskultur und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum der Bemühungen gestellt werden,
denn nur eine höhere Wettbewerbsfähigkeit kann auf Dauer für das Wachstum sorgen, das notwendig ist, um eine Perspektive zum Abbau der Schulden zu schaffen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Europäische Union, die Regierungen, die sich zusammengefunden haben, um hier das nötige Krisenmanagement sicherzustellen, brauchen erst recht keine Hinweise von der NPD,