Protokoll der Sitzung vom 08.07.2010

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wird ja auch nicht negiert.)

Das, verehrte Damen und Herren, die Sie sich jetzt gerade so erregen, ist auch Ausdruck des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt:

(Egbert Liskow, CDU: Kommen Sie doch mal zur Sache! – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Ich bitte Sie deshalb, diesem Eingriff in die Elternrechte nicht zuzustimmen, und bitte stattdessen um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag,

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Ja, genau.)

der also auf eine humanistische Werteerziehung

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Ja, genau.)

und Ethik Wert legt.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Ja. – Zuruf von André Specht, CDU)

Schulgesetze – also die Verantwortung des Staates für die schulische Bildung regelt Artikel 7 des Grundgesetzes. Schulen Sie sich einfach mal im Vorfeld!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Ilka Lochner-Borst, CDU: Und Religion schaffen wir ab. Mann, Mann, Mann, Mann! Religionsfreiheit ist grundgesetzlich.)

Gut, wir trennen noch mal schön beim KiföG zwischen dem Artikel 6 des Grundgesetzes

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Also, Frau Linke, jetzt noch mal!)

und dem Artikel 7. Ich denke, das wäre ganz gut.

Schauen wir weiter auf das Gesetz!

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Im Paragrafen 1 der Novelle heißt es im Absatz 3 zu den Zielen und Inhalten der individuellen Förderung:

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Zur Religionsfreiheit gehört es auch, dass man sich gegen die Religion entscheiden kann.)

„Grundlage der individuellen Förderung ist die in Mecklenburg- Vorpommern verbindliche Bildungskonzeption für Kinder von null bis zehn Jahren, die schrittweise … eingeführt wird.“ Und wir haben in den letzten Tagen die Debatten um dieses Bildungskonzept verfolgt. Diese spielten auch bei den Anhörungen eine Rolle.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Die meisten Anzuhörenden monierten, dass etwas, was ihnen nicht ausreichend bekannt ist, zur Grundlage der Bildung in der künftigen Kindertagesförderung werden soll.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Meine Fraktion beantragt, um eben hier kein Vakuum entstehen zu lassen, bis zum Inkrafttreten der Bildungskonzeption für null- bis zehnjährige Kinder die im alten Gesetz geltende Regelung, also die Arbeit nach dem Rahmenplan für die vorschulische Bildung, fortzuschreiben. Wir kennen dessen Grenzen, wir kennen aber auch dessen Wert und halten es für geboten, hier keine Lücke im Gesetz entstehen zu lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jetzt!)

das KiföG 2004 hat im Gesetz die Quote für pädagogische Fachkräfte festgeschrieben. Auch das war eine Besonderheit in Deutschland, wo sonst nur Personalschlüssel ungeachtet der Qualifikation des Personals normiert waren. Ich erinnere noch einmal, im Gesetz hieß es also „pädagogische Fachkräfte“, sie wurden dann im Detail definiert, und in der vorliegenden Novelle wird der Begriff der „pädagogischen Fachkraft“ durch „pädagogisches Personal“ ersetzt. Das sind die „pädagogischen

Fachkräfte“ gemäß KiföG, so, wie es bisher galt, und das sind die Assistenzkräfte, ebenfalls gemäß KiföG, so, wie es bisher galt.

Zur Unterstützung des pädagogischen Personals können Praktikantinnen und Praktikanten eingesetzt werden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Überdies, und damit wird eigentlich der Qualitätsansatz des geltenden Gesetzes dann vollkommen ausgehebelt, wenn man diese Fachkraftquote durch pädagogisches Personal auflöst, indem der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also das Landesjugendamt – künftig im Einzelfall von den Anforderungen nach den Absätzen 2 und 3 Ausnahmen zulassen kann, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt ist.

(Egbert Liskow, CDU: Hätten Sie doch mal ein Gesetz von diesem Jahr genommen!)

Und gestern haben Sie ja beschlossen mit der Mehrheit der Koalition, das Landesjugendamt dem Kommunalen Sozialverband zuzuordnen, also aus den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe herauszulösen und damit die Fachlichkeit preiszugeben.

(Harry Glawe, CDU: Was? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch Quatsch.)

Wir schlagen vor, diesen Passus zu streichen,

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

einfach, um hier nicht Tür und Tor zu öffnen für wenig qualifiziertes Personal,

(Harry Glawe, CDU: Das ist doch Quatsch.)

wo doch in der Präambel und auch im Paragrafen 1

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Also, Frau Linke, was unterstellen Sie denn hier?)

hohe Qualitätsanforderungen festgeschrieben sind.

(Harry Glawe, CDU: Das können wir nur noch ablehnen jetzt, den Antrag.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Entwicklung, das wissen wir, eines Kindes ist stark von Anregungen, der Zuwendung der Erzieherinnen und Erzieher abhängig.

(Beate Schlupp, CDU: Und der Eltern.)

Wir wollen an dieser Stelle auch ihnen danken für die außerordentlich wichtige und gute Arbeit, die sie im Land leisten,

(Vincent Kokert, CDU: Uns danken Sie jetzt, oder wie?)

aber wir halten es eben für ein Problem,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Weil wir so ein gutes Gesetz gemacht haben.)

wenn nicht qualifiziertem Personal der Zugang zur Kindertagesbetreuung eröffnet wird.

(Egbert Liskow, CDU: So was gibt’s doch gar nicht. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Herr Glawe, Sie haben darauf verwiesen, Sie wollen mit dem neuen Gesetz den Paragrafen 18 Absatz 7 veran