und fordern die Landesregierung auf, ich zitiere: „sich dafür einzusetzen, dass nicht allein aufgrund der Entscheidung des“ Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „gefährliche Straftäter“ freigelassen „werden müssen.“
Es ist schon bemerkenswert, wie Sie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bewerten. Wie anders, so frage ich Sie, ist in Ihrer Entschließung die festgeschriebene Position, ich zitiere wieder: „Die Entscheidungen“ trügen „nicht dazu bei, die Sicherheit der Bevölkerung zu stärken“, zu verstehen?
Im August 2007 sagten Sie bezüglich der Ausführungen zu dem Verfassungsgerichtsurteil anlässlich der Verwaltungsmodernisierung, und ich darf wiederum zitieren: „Wenn man Beteiligter in einem Verfahren ist, dann sollte
man bitte das Ergebnis nicht bewerten und insbesondere nicht die schelten, die zu Recht angerufen worden sind“.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ich war nicht Beteiligter. Ich bin ein frei gewählter Abgeordneter. Haben Sie das schon gemerkt? Sie können mir keinen Maulkorb umhängen.)
Ich denke, dieser Grundsatz sollte hier gelten. Denn ich gehe davon aus, dass Sie nicht beliebig sind, oder?!
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Und wenn das dazu führt, dass wir aufgrund der Verbindlichkeit im innerdeutschen Recht zu Unrecht inhaftierte Strafgefangene entlassen müssen, so haben wir auch das zu respektieren. Das ist nun mal Ausdruck eines Rechtsstaates.
Sie hingegen sagen, dass wir trotz der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Strafgefangenen nicht entlassen sollten.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie haben das nicht verstanden. – Egbert Liskow, CDU: Das haben wir gestern gesehen.)
Als wenn wir uns aussuchen könnten, was wir an Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen und was nicht!
so ist letztendlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte maßgeblich, und das wissen Sie auch,
Stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder ihrer Protokolle durch Deutschland fest und beruht ein Urteil auf dieser Verletzung, kann im Zivilprozess Restriktionsklage geführt werden. Auf diese Vorschriften verweisen auch die Vorschriften für den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsprozess sowie viele andere. Für den Strafprozess besteht bereits seit 1998 die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens – Paragraf 359 Nummer 6 Strafprozessordnung. Das war in der Vergangenheit gang und gäbe.
Ich möchte nur an den Fall des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Dorothea Vogt erinnern. Auch hier gab es unterschiedliche Auffassungen vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den Berufsverboten. Letztendlich musste die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt werden. Das stellte im Übrigen auch die Justizministerkonferenz auf ihrer letzten Tagung fest. Denn im Protokoll ist unter Punkt 4 zu lesen, ich zitiere: „Die Bedingungen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung müssen entsprechend den Vorgaben des EGMR gestaltet werden.“
Und wenn man sich ernsthaft mit dem Urteil befasst, dann kann man unschwer erkennen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, dass in Deutschland – und das ist die wesentliche Aussage – kein wesentlicher Unterschied zwischen Strafe und dem in Deutschland praktizierten Maßregelvollzug besteht. Der Gerichtshof kommt in seiner Gesamteinschätzung zum Ergebnis, ich zitiere: „dass die Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch als Strafe im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der Konvention einzustufen ist.“
Meine Damen und Herren, meine Fraktion unterstützt ausdrücklich die Position des Deutschen Anwaltsvereins: „Die Maßregel schafft für die Öffentlichkeit, die um Schutz vor gefährlichen Gewalttätern besorgt ist, lediglich eine Scheinsicherheit. Sicherungsverwahrung muss daher abgeschafft und durch angemessene Maßnahmen der Therapie, Prävention und Kontrolle ersetzt werden.“ Zitatende.
Aus unserer Sicht ist es verantwortungslos von Ihnen, durch Strafverschärfung der Bevölkerung den Eindruck zu vermitteln, dass der Staat dafür sorgen könnte, jede Straftat zu verhindern.
Unsere Grundwerte setzen nun einmal voraus, dass der Staat nicht jedes Risiko für die Bevölkerung ausschließen kann. Und da steht an oberster Stelle nicht der Schutz der Bevölkerung, sondern die Freiheit jeder Person. Selbstverständlich wissen wir, dass wir hier in einem hochsensiblen Bereich diskutieren.
Herr Dr. Jäger, Sie meinten gestern und auch heute bei der Einbringung am Rande der Debatte, Sie möchten verhindern, dass ein Fall Carolin noch einmal geschieht.
Das möchten wir auch. Das haben wir auch im Ergebnis des Untersuchungsausschusses deutlich zum Ausdruck gebracht und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Und auch das will ich an dieser Stelle sagen: Wir sind als Politiker verpflichtet, konkrete wissenschaftliche Untersuchungen zur Kenntnis zu nehmen. In einem „Greifswalder Appell zur Reform der Sicherungsverwahrung“, den viele namhafte Experten unterschrieben haben, heißt es dazu: „Problematisch sind für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vor allem die Unsicherheiten bei Rückfallprognosen.“
„Ein hoher Prozentsatz der Inhaftierten verbleibt so in der Sicherungsverwahrung, obwohl diese Menschen tatsächlich in Freiheit wohl nicht wieder rückfällig geworden wären.“ Zitatende.