weil er nur das Thema Altfallproblematik im Bereich des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes aus der Sicht eines Landkreises dargestellt hat. Wenn Sie sich hier Ihrer Aufgabe als Landtagsabgeordneter in adäquater Art und Weise gestellt hätten, dann hätten Sie sich auch mal mit den Sichtweisen anderer Landkreise zu dem Thema beschäftigt.
(Udo Pastörs, NPD: Wir haben jetzt mal Ludwigslust genommen. Das ist unser gutes Recht, Herr Heydorn. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Das machen Sie mal und dann werden Sie feststellen, dass da die Situation völlig anders aussieht. Also damit muss man sich nicht weiter auseinandersetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Udo Pastörs, NPD)
Und dann in Richtung der Ministerin zu rufen, sie macht ihre Arbeit nicht, da muss man mal die Frage stellen,
Lauthals wie immer, ahnungslos in der Sache, dezidiert in der Auffassung und harsch im Ton – mehr können Sie nicht, das ist alles.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Stefan Köster, NPD: Reden Sie von sich selber? – Udo Pastörs, NPD: Sie sind ein Sprücheklopfer.)
Das will ich gerne tun, weil der Verlauf der Debatte mich schon etwas verwundert, denn wir müssen mal eins sehen: Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz ist der zweitgrößte Posten mit rund 270 Millionen Euro, den das Land nach dem FAG auf die kommunale Ebene heruntergibt.
Und die Frage ist: Ist das so in Ordnung? Gibt es Veränderungsbedarf? Wie sieht es aus beim Thema Sozial hilfefinanzierung? Wie sieht es aus beim Thema Sozialhilferecht? Was gibt es im Soll für Fortentwicklungserfordernisse und so weiter und so fort? Deswegen will ich meine Redezeit dazu nutzen, um noch einmal unsere grundsätzlichen Überlegungen darzutun, die mit dem Entschließungsantrag verbunden sind. Wir haben früher in den bundesgesetzlichen Regelungen eine Trennung der Zuständigkeiten gehabt, und zwar sowohl sachlich als auch finanziell. Es gab die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers und es gab die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers.
(Irene Müller, DIE LINKE: Es wäre ganz gut, wenn Sie auf die Probleme der Anzuhörenden eingehen würden.)
Und danach war auch die Finanzverantwortung geregelt. Das heißt, die örtlichen Sozialhilfeträger waren zuständig für die Finanzen im Bereich der örtlichen Sozialhilfe und der überörtliche Sozialhilfeträger war verantwortlich für die Finanzen in der überörtlichen Sozialhilfe.
So, und wir in Mecklenburg-Vorpommern haben vor Jahren mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz Folgendes gemacht: Wir haben die sachliche Zuständigkeit zusammengefügt. Wir haben gesagt, wir unterscheiden jetzt nicht mehr in örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger, sondern wir machen sachlich die örtlichen Träger der Sozialhilfe für die Sozialhilfe zuständig.
Was wir nicht getan haben, ist, dass wir die finanzielle Zuständigkeit in eine Hand gegeben haben. Wir haben nach wie vor die Trennung beibehalten – auf der einen Seite Finanzierung örtliche und auf der anderen Seite Finanzierung überörtliche Sozialhilfe. Und eine unserer Grundüberlegungen mit der Zusammenlegung der sachlichen Zuständigkeit ist es gewesen, dass wir gesagt haben, wenn wir nicht mehr diese Differenzierung haben, dann wird das eher den Belangen der Leute folgen und man wird nicht mehr gucken, wie kann ich Kostenzuständigkeiten hin- und herschieben. Das hat sich unseres Erachtens nur zum Teil erfüllt. Auch heute gibt es nach wie vor Tendenzen, dass die örtlichen Sozialhilfeträger die Kostenverschiebung in der überörtlichen Sozialhilfe haben wollen, weil sie diese Kosten vom Land erstattet kriegen.
Wenn man Sozialhilferecht auch in Mecklenburg-Vorpommern fortentwickeln will, muss man sich die Frage stellen: Was ist zeitgemäß? Zeitgemäß sind heute Dinge im Bereich der Sozialhilfe, die sagen, wir müssen den Menschen in den Mittelpunkt stellen
Habe ich es mit einer Einrichtung zu tun? Habe ich es mit einer ambulanten Leistung zu tun? Sondern der Mensch, sein Bedarf und seine Wünsche müssen im Mittelpunkt für Entscheidungen stehen.
die teilweise auch noch falsch wiedergegeben wurden. Aber konstruktiv haben Sie noch keinen Beitrag geleistet.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: So wie vorhin unten bei den Demonstranten. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Sie auch nicht. Wir haben den Anspruch, konstruktive Politik betreiben zu wollen. Den haben Sie schon lange aufgegeben.
Das muss man doch mal herausarbeiten. Wenn man Sie draußen erlebt, dann heißt es immer, Sozialpolitik und der ganze soziale Bereich ist für uns von enormer Bedeutung,