Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

… Jungköniginnen mit normalem Erbgut.

Der Zusammenhang ist der, dass, wenn genetisch manipuliertes Saatgut freigesetzt wird, die Verbreitungsgefahr besteht, dass schon die kleinsten Fehler dazu führen können, selbst der kleinste Laborfehler, und ein solcher kleiner Laborfehler führte dazu, dass diese Killerbienen entstanden. Leben ist eben unberechenbar, sowohl bei Bienen als auch beim Saatkorn, worum es hier geht.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Ein anderes Opfer der Schwellenwertideologie ist der kanadische Farmer Percy Schmeiser. Sein Saatgutunter

nehmen, was ja wieder ins Thema passt, wurde durch Vermischung von konventionellem mit wild zugewandertem gentechnisch verändertem Raps in den Ruin getrieben, weil sich – und das kann hier auch passieren – Genrapssaatgut innerhalb seines Saatbestandes ungefragt vermehrte und nicht mit den Laborbedingungen übereinstimmte und sich einen Teufel um Grenzwerte scherte.

Wenn künftig neben Raps, Mais und Kartoffeln auch solche Windbefruchter wie Weizen, Gerste oder Kohlsorten und Zuckerrüben aus Gentechniklaboren stammen und nahezu alle Nutzpflanzen umfassen, wie wollen Sie dann die Biobranche, die sich selbst eine Nulltoleranzgrenze auferlegt hat, vor dem Untergang bewahren? Denn selbst gewählte Grenzwerte lassen sich gesetzlich nicht verändern, es sei denn, die FDP verbietet mit der freien Willensentscheidung auch gleich noch den Liberalismus.

Ein weiterer Kritikpunkt: die Feststellung eines Grenzwertes. Das Problem bei Mess- und Gerätefehlern an der kritischen Grenze ist ein gleiches wie bei 0,0 Prozent. Sind es nur 0,01 Prozent oberhalb oder unterhalb des Schwellenwertes? Wie hoch darf die tolerierte Abweichung sein? Viel entscheidender ist die praktische Handhabung von Schwellenwerten. Bisher wurden fast alle idealen Beimengungen von Genorganismen per Zufall gefunden, also es wurde nicht zielgerichtet danach gesucht. Soll die Überwachung der Schwellenwerte nach Ansicht der FDP per Stichprobe erfolgen, womöglich gar vom Hersteller, der natürlich völlig neutral ist?

Aufgrund der veränderlichen Anteile infolge unterschiedlicher Vermehrungsraten – Gentech-Pflanzen werden ja auf höhere Fruchtbarkeit getrimmt, müssen ja Geld bringen – muss eine permanente flächendeckende Kontrolle aller einzelnen Saatgutchargen in Betrieben, die ihre Ernte erneut zur Aussaat einsetzen, erfolgen. Wer kann sonst garantieren, dass ein Schwellenwert statt bei einem Promille dann doch bei 10 oder 100 Promille liegt?

Ergebnis: Wer Schwellenwerte bei Saatgut für die Beimengung von gentechnisch veränderten Organismen legt, zerstört nicht nur endgültig die Fiktion einer Wahlfreiheit zwischen grüner Gentechnik und konventioneller Landwirtschaft,

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

er stürzt unser Land in eine neue Wirtschafts- und Rechtsordnung, in welcher Patentrechte auf Leben die Grundlage eines neuen Feudalismus in der Landwirtschaft begründen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Wer Schwellenwerte für die Beimengung von Gendreck in Saatgut fordert, muss konsequenterweise auch Schwellenwerte für Aids bei Blutkonserven – da gibt es dann auch tolerable Schwellenwerte –,

(Gino Leonhard, FDP: Jetzt haben wir’s.)

für Ruhr und Cholera in Trinkwasser oder Organismen aus biologischen Waffenbeständen in Kinderspielzeug zulassen. Ja, das wäre nur konsequent. Sie alle haben eine Eigenschaft gemeinsam: sich unkontrolliert und ungehemmt und ungefragt zu vermehren, damit Frankensteins Welt Wirklichkeit wird und Monsanto sich freuen kann. Ja, hier passt es: Scheint die Sonne noch so schön, einer muss hier untergehn. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3734. Wer dem FDPAntrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3734 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Nein zu Gesinnungsschnüffelei und Berufsverboten – Kita-Erlass der Landesregierung juristisch überprüfen lassen!, auf Drucksache 5/3749.

Antrag der Fraktion der NPD: Nein zu Gesinnungsschnüffelei und Berufsverboten – Kita-Erlass der Landesregierung juristisch überprüfen lassen! – Drucksache 5/3749 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Kreis Uecker-Randow mangelt es an Erzieherinnen. Kindergärten geraten in Personalnot. „Kindergarten Sassnitz kann Gruppen nicht verkleinern“, so oder so ähnlich klingen gegenwärtig die Schlagzeilen in Bezug auf die chronische personelle Unterbesetzung der Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Personalsituation in den Kindertagesstätten des Landes ist skandalös. Verantwortlich hierfür sind selbstverständlich, Herr Heydorn, die Landesregierung und insbesondere das Sozialministerium. Daran ändern auch Ihre Presseerklärungen rein gar nichts. Doch es ist in dieser Republik Realität, dass die Verantwortlichen in fast allen Ebenen, vor allem auch in der Politik, die Folgen eigenen Handelns oder auch Nichthandelns immer auf andere schieben. Aufrechte Charaktere findet man nur noch sehr selten in der Öffentlichkeit, von Persönlichkeiten ganz zu schweigen.

Es ist auch Normalität in diesem Staat, dass Lehrer, die Schüler missbrauchen, weiterhin als Lehrer beschäftigt bleiben und ihr schmutziges Treiben eventuell fortsetzen, während anständige rechtschaffene Deutsche, die den Herrschenden hier im Land nicht blind folgen und sich einen kritischen Geist bewahren, von den Herrschenden diskriminiert und verfolgt werden.

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

Vor diesem Hintergrund muss sich natürlich auch die Landesregierung Gedanken machen, wie sie vom eigenen Totalversagen ablenken kann. Und im Sozialministerium ist man scheinbar sehr einfallsreich und hat sodann die sogenannten rechtsextremen Erzieherinnen ausfindig gemacht, jene Art Mensch, die immer und überall mit hasserfüllten Gesichtern nicht deutsche Kinder in Angst und Schrecken versetzen und mit Haft und Folter drohen, sollte sich ein Kind den Weisungen dieser bösen Erzieherinnen widersetzen.

Unmittelbar nach dem vor rund sechs Wochen in Kraft getretenen Kita-Erlass verkündete die Sozialministerin Schwesig, SPD, dass auch private Kindererzieher unbedingt die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befolgen müssen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja das Wenigste.)

Der Lex NPD folgt sprichwörtlich das Prinzip der Tagesmutti als Politkommissarin. Bekanntermaßen müssen künftig gemäß dem Erlass „Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bei der Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ private Träger von Kindereinrichtungen einen Gesinnungs-TÜV für alle Mitarbeiter als Voraussetzung zur Kindererziehung durchführen lassen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Denn hier hinter diesem sperrigen Titel des Erlasses verbirgt sich nichts anderes als ein faktisches Berufsverbot für system- und gesellschaftskritische Erzieher. Und um sich die Arbeit zu erleichtern, haben diese selbsternannten Gralshüter auch schon ausgewürfelt, wer alles nicht auf dem Boden der Verfassung steht: Nationale, Heimat- und Volkstreue sowie schlichtweg Mitglieder der NPD.

In gewohnter Weise bejubelte der „Spiegel“ im Artikel „Bastion gegen braune Brut“ den Vorstoß Schwesigs, wobei die Wahl der Überschrift schon einen Vorgeschmack auf Zustände gibt, welche an mittelalterliche Zeiten der Hexenjagd erinnern. Jene, die keine Gelegenheit ungenutzt lassen, um das Verfassungsprovisorium Grundgesetz hochleben zu lassen, halten es nun für passend, dieses bei politisch missliebigen Bürgern einfach auszuhebeln. So widersprechen der Kita-Erlass und die Gesinnungsschnüffelei unter privaten Kinderpflegern zweifelsfrei dem Grundgesetz, heißt es doch im Artikel 3 Absatz 3, dass „niemand … wegen seines Geschlechtes,“

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Haben Sie schon erklärt.)

„seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (darf)“, oder im Artikel 12, wo die freie Berufswahl manifestiert ist.

Allgemein wurde auch schon in den frühen Tagen der BRD die Anwendung von Repressionserlassen als Verletzung von Grundrechten gewertet. So gab es beispielsweise den Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 in der Amtszeit des SPD-Bundeskanzlers Willy Brandt, mit dem insbesondere die DKP-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst herausgehalten werden sollten. Auch sie sollten keine pädagogische Anstellung in öffentlichen Einrichtungen finden. Schon damals wurden Stimmen laut, die eine Beschädigung des Staates und seines angeblich demokratischen Selbstverständnisses befürchteten.

Gegen wen zielen aber nun die Maßnahmen? Gegen sogenannte rechtsextreme Erzieherinnen? Aber was sind rechtsextreme Erzieherinnen für Menschen? Wir konnten es ja den Medien entnehmen: Sogenannte rechtsex treme Frauen stellen Hakenkreuzkuchenrezepte ins Internet, wobei sich auch meine Frau die Frage gestellt hat, aus welchen besonderen Zutaten dieser Kuchen besteht.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Aus Schokolade. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Was für Inhaltsstoffe machen einen Hakenkreuzkuchen so besonders?

Im Zusammenhang mit unserem Antrag bin ich dann sofort im Internet diesem Sachverhalt nachgegangen.

Leider fand ich nur Artikel auf einschlägig linken Internetseiten.

(Udo Pastörs, NPD: Märchen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Das Rezept für den Hakenkreuzkuchen ist spurlos verschwunden, sodass wir wohl nie erfahren werden, was eine Hakenkreuztorte so außerordentlich macht.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Gut zu wissen ist es aber, dass die herrschende Klasse dem Extremismus auf den Fersen ist. Die Situation in unserem Land muss offensichtlich so schlimm sein, dass nun sogar Kleinkinder ins Fadenkreuz der Hüter für Tolerie und Demokranz geraten sind.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Lehrkräfte und Erzieherinnen werden darauf getrimmt und vorbereitet,

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist schön.)

wie sie mit antidemokratischen und rechtsextremen Einstellungen von Kleinkindern aktiv und kritisch umgehen. Die frommen Kämpfer gegen Rechts rufen über die Medien zum Boykott von Geburtstagsfeiern von Kindern auf, deren Eltern im Sinne des Gesinnungsdiktats vorbelastet, also selbstständig denkend sind. Erzieherinnen, die ihre Ausbildung noch in der DDR abgeschlossen haben, werden von den gleichen Kämpfern angehalten, die Grundlagen der Demokratie zu erlernen.

Und natürlich ist auch ein deutliches Einschreiten gegen rechtsextreme Eltern notwendig, wie es beispielsweise Frau Sandra Pingel-Schliemann von der sich selbsterklärenden Initiative „Lola für Lulu“ vehement fordert, eben jene Pingel-Schliemann, die mit ihrem Buch „Zersetzen: Strategie einer Diktatur“ wohl Sachverhalte aufgeschrieben hat, die sie nun wohl verwirklichen möchte, sozusagen als Selbsterfahrung. In ihrem Buch beschäftigte sich Pingel-Schliemann nämlich noch mit der Zersetzungsarbeit der Staatssicherheit.

Wie Sie hören, verehrte Damen und Herren der Superdemokraten, kommen wir mit unserem Antrag „Nein zu Gesinnungsschnüffelei und Berufsverboten – Kita-Erlass der Landesregierung juristisch überprüfen lassen!“ der Pflicht nach, verfassungsfeindliches und verfassungswidriges Handeln zu Fall zu bringen. Allgemein wird die Anwendung von Radikalenerlassen als Verletzung von Menschenrechten gewertet. Selbst der ehemalige Bundeskanzler Herbert Ernst Karl Frahm, alias Willy Brandt, nannte in seine Amtszeit fallende Radikalenerlasse später einen schweren Fehler seiner Regierung. Helmut Schmidt, ebenfalls SPD, stellte schließlich fest, dass mit derartigen Erlassen mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden sei.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat es sich dagegen zum Ziel gesetzt, politisch missliebige Konkurrenz mit allen Mitteln an der Ausübung ihrer in der Verfassung verankerten Grundrechte zu hindern. Dabei greift sie immer wieder zu juristisch höchst zweifelhaften Methoden, für die der aktuelle Kita-Erlass des Ministeriums für Soziales und Gesundheit nur ein Beispiel unter vielen ist.