Vielleicht sollten Sie also über Ihren eigenen Schatten springen und unseren Rechtsstaat etwas besser kennenlernen, dann könnten wir uns solche Anträge hier im Landtag, hier in diesem Plenum sparen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Das hat aber propagandistische Bedeutung.)
kann ich namens der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP ankündigen,
dass wir diesen Antrag ablehnen. Und das werden wir ruhigen Gewissens tun, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Welch Wunder!)
Herr Leonhard, ich danke Ihnen für Ihren Redebeitrag. Sie haben wirklich bewiesen, warum sie, die FDP-Fraktion, hier im Landtag total überflüssig ist, weil sie ihre in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern garantierten Rechte, die Opposition hat die Landesregierung oder der Landtag hat auch …
Der Landtag hat die Landesregierung zu kontrollieren, und dieser Aufgabe kommen wir nach. Und wenn Sie das nicht machen möchten, dann gehen Sie doch bitte nach draußen, dann haben Sie hier im Landtag nichts verloren.
In der Ausgabe 34 der „Neuen juristischen Wochenzeitung“ führte Herr Professor Dr. Poscher vom Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie zum Radikalenerlass für die Kindertagesstätten und Tagesmütter in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem aus, dass die Voraussetzung eines Gesinnungsbekenntnisses als Genehmigungsvoraussetzung für Kindertagesstätten und Tagespfleger mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Artikel 7 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Herr Professor Dr. Poscher führt unter anderem aus, dass der Staat aber das Aufsichtsrecht, das ihm in Artikel 7 Absatz 1 Grundgesetz für die Schule eingeräumt ist, nicht einfach auf andere gesellschaftliche Bereiche erstrecken kann. Herr Professor Poscher schreibt wörtlich, Zitat: „Ebenso wenig wie der Staat der Presse oder den Religionsgemeinschaften vorschreiben kann, an welchen Werten sie sich zu orientieren haben, kann er dies für Betreuungseinrichtungen tun, die nicht unter die besondere Schulaufsicht fallen. So kann er von Kindertagesstätten und Tagespflegern mit einer religiösen Orientierung, die etwa von den Gleichbehandlungsgeboten des Grundgesetzes abweicht, nicht verlangen, dass sie sich zur Vermittlung der von ihnen abgelehnten Wertvorstellungen verpflichten. Jenseits der Schule ist es letztlich eine Entscheidung der Eltern, nicht des Staates, welche religiöse, weltanschauliche oder politische Ausrichtung“ ihre Kinder haben sollen. Zitatende.
Weiter führt Professor Dr. Poscher aus, dass sich die Verfassungstreue jenseits der Beamten nicht auf die Gesinnung, sondern auf die Wahrung des Rechts und der Rechts- und Verfassungsordnung in ihrem konkreten Aufgabenbereich richtet.
Wörtlich schreibt Herr Professor Poscher, Zitat: „Solange und soweit keine Besorgnis besteht, dass eine mit den Werten der Verfassung nicht übereinstimmende Gesinnung dazu führt, dass der Betroffene die ihm übertragenen Aufgaben nicht im Einklang mit der Rechts- und Verfassungsordnung ausführt, darf die Gesinnung allein nicht ausschlaggebend sein. Entsprechend dürfen selbst von Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht allgemein Gesinnungserklärungen verlangt werden.“
Es wird dann von Herrn Professor Poscher noch auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts BadenWürttemberg aus dem Jahre 2009 verwiesen. Und er führt weiter aus: „Erst recht muss dies für Betreiber und Mitarbeiter privater Kindertagesstätten oder gar Tagesmütter und -väter gelten. Wo sollte die Kultur der Gesinnungsprüfung“, fragt Herr Professor Poscher, „auch enden: Gesinnungserklärungen für Sportvereine und Jugendtrainer,“
„Kirchengruppen und Gruppenleiter, Kinderbuchhandlungen, Spielzeugläden und Eisverkäufer? Und warum nur für Tagesmütter und -väter und nicht auch für die leiblichen Eltern, die doch den größten Einfluss auf ihre Kinder haben?“
(Udo Pastörs, NPD: Ja, Kinder wegnehmen wäre der erste Schritt. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Vielleicht sollten Sie das mal lernen, Herr Dr. Nieszery, Sie würden endlich mal Verfassungskonformität verstehen!
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ach, das müssen Sie gerade sagen! Ich glaube es nicht. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Von der Verfassungswidrigkeit des Radikalenerlasses hat natürlich auch die Landesregierung Kenntnis.
Warum also dieser verfassungsfeindliche Schaukampf des Sozialministeriums? Es ist bereits Wahlkampf und den Rot-Schwarzen in der Landesregierung schwimmen sprichwörtlich die Felle davon. Alles, was die Sozialministerin Schwesig bislang angepackt hat, ist doch gnadenlos gescheitert. Und Frau Schwesig denkt nun, dass sie mit ihrem Willen zur gesinnungslosen Verfolgung von Andersdenkenden punkten kann.
Wissend, dass sie in Sachen Tagesmütter keinen direkten Einfluss hat, bettelt sie nun bei den Kreisen und Gemeinden um Unterstützung im Kampf gegen die nationalen Erzieherinnen.
Das, was Sie hier betreiben, Frau Schwesig, erinnert uns stark an stalinistische Methoden, denn Sie wollen Andersdenkenden die Lebensgrundlage entziehen.
In Bartow im Landkreis Demmin hat ein siebenfacher Familienvater der Gemeinde angeboten, ehrenamtlich die örtliche Kindertagesstätte weiterzuführen, als die Gemeinde sie schließen wollte.
Anlass war also die Schließung der Kita. Als pflichterfüllter Bürger wollte der Familienvater den Gemeindebewohnern weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder vor Ort vom Fachpersonal betreuen zu lassen.
Das Problem des Radikalenerlasses ist, dass die SPD und insbesondere das SPD-geführte Sozialministerium mit dieser Politik gnadenlos gescheitert sind,