Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Roolf! Meine Dame und meine Herren von der FDP-Fraktion! Sie haben recht, wir haben uns in Erster Lesung mit Ihrem Gesetzentwurf befasst. Ich muss aber auch eines sagen: Ein Gesetzentwurf sollte so viel Inhalt haben, dass es dann auch Sinn macht, sich in den Ausschüssen damit zu befassen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach, die Ausschüsse sind ja auch so überlastet!)
Und, Herr Roolf, ich finde es bedauerlich, dass Sie in Ihrem sehr emotional vorgetragenen Statement oder in Ihrem Beitrag tatsächlich auch heute nichts Neues gesagt haben, keinen neuen Inhalt dargestellt haben,
Sie haben vielmehr immer gesagt, was Sie nicht wollen: Sie wollen nicht die Eigenständigkeit des Landesrechnungshofes infrage stellen, Sie wollen nicht den Landesrechnungshof für andere Aufgaben missbrauchen. Was Sie aber nun eigentlich mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen, das ist mir auch aufgrund Ihres Beitrages heute nicht, überhaupt nicht deutlich geworden. Und insofern wird es Sie nicht überraschen, dass die Koalitionsfraktionen auch heute nach der Zweiten Lesung zu keinem anderen Ergebnis kommen, als diese Novellierung der Landeshaushaltsordnung abzulehnen.
Ich darf aber auch noch mal deutlich machen, dass es durchaus Möglichkeiten, hinreichend Möglichkeiten der Opposition gibt, ihre Rechte hier zu vertreten. Es gibt die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Und da nun mit der Begründung zu kommen, dass das zu zeitlichem Verzug führt, ist irgendwo nicht nachvollziehbar. Sie haben regelmäßig die Möglichkeit, im Finanzausschuss oder in anderen Ausschüssen Ihre Fragen zu stellen. Und ich glaube feststellen zu dürfen, dass Ihnen diese Fragen auch immer umfänglich, gerade im Finanzausschuss, beantwortet worden sind.
Also insofern verstehe ich nicht, was diese Änderung oder diese Novellierung der Landeshaushaltsordnung letztendlich bewirken soll.
Hinzu kommt, es gibt eine solche gesetzliche Regelung, wie Sie sie vorschlagen, in fast keinem anderen Bundesland. Es gibt eine Ausnahme, das ist, glaube ich, die Hansestadt Hamburg, aber ansonsten haben wir eine solche Regelung in keinem anderen Bundesland. Und es stellt sich natürlich für uns auch die Frage, warum wir eine solche Ausnahme denn hier in Mecklenburg-Vorpommern zur Regel werden lassen wollen. Dafür gibt es keinen ersichtlichen Grund. Und wie gesagt, ich meine, Sie sollten auch als Opposition die Möglichkeiten nutzen, die Ihnen gegeben sind, die Ihnen ausführlich gegeben sind. Auch auf das Informationsfreiheitsgesetz wurde ja hingewiesen.
Ich glaube, wir haben gerade im Lande MecklenburgVorpommern so viele Regeln und so viele Möglichkeiten, dass die Opposition hier tätig werden kann, dass es keiner zusätzlichen Regelung über die Landeshaushaltsordnung bedarf. Und ich meine auch nicht, dass es not
wendig ist, den Landesrechnungshof über die Aufgaben hinaus, die er bereits hat, mit einer solchen Aufgabe zu beschäftigen. Es kann ganz einfach nicht sein, dass der Landesrechnungshof, meine Dame, meine Herren von der FDP-Fraktion, Ihren Job machen soll. Das ist Ihre Aufgabe und dafür können wir bitte jetzt nicht noch den Landesrechnungshof missbrauchen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf haben wir von der NPD-Fraktion die Unterstützung des Gesetzesvorhabens bekannt gegeben. Wir von der NPD-Fraktion sind grundsätzlich der Meinung, dass der Landesrechnungshof viel mehr Prüfungskompetenz und zusätzlich die Möglichkeit erhalten sollte, Fehlverhalten in der Landesregierung, aber auch bei den Fraktionen des Landtages, die mit ihren Fraktionsmitteln nachweislich nicht ordnungsgemäß umgehen –
man hört ja so allerlei auf den Fluren des Schlosses und konnte auch schon hin und wieder einige Informationen nicht nur den Medien entnehmen –, ahnden zu können.
Diese Ahndungsmöglichkeit haben alle sich demokratisch nennenden Parteien hier im Landtag dem Rechnungshof bislang versagt. Es ist ja auch nur allzu verständlich, bedienen Sie sich doch den veröffentlichten Rechenschaftsberichten zufolge, Sie, die Abgeordneten der Möchte-gern-demokratischen-Fraktionen, durch unerlaubte Zulagen aus den Fraktionsmitteln. Ihnen allen ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulagen aus Fraktionsmitteln als verfassungswidrig bezeichnet hat, und Sie machen es trotzdem.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nee, sie haben die Kompetenzen an die Länder und die Fraktionen übergeben. Lesen kann er auch nicht.)
Diese Seilwirtschaften und Klüngelwirtschaft und diese Klüngelverwaltung, die hier im Land in Teilen besteht, muss beseitigt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf könnte ein erster Schritt dazu sein. Wir stimmen ihm zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja bereits im Juni den Gesetzentwurfvorschlag der FDP-Fraktion diskutiert. Ich für meine Fraktion kann mich erinnern, ich habe Argumente dafür und auch dagegen hier vorhin vorgetragen und meine Fraktion hat für die Überweisung plädiert, die damals die Mehrheit des Parlamentes aber abgelehnt hat. Heute muss ich sagen, es wäre genug Zeit gewesen, die von Herrn Roolf nochmals beschriebenen Probleme
an einer sachlichen oder inhaltlichen Oppositionsarbeit und einer Stärkung der Rechte der Opposition.
Deshalb bleibt für meine Fraktion heute nur die Möglichkeit, dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion nicht zuzustimmen. Aber ich kann Ihnen ankündigen, meine Damen und Herren, dass wir das Thema zu einem geeigneten Zeitpunkt wieder auf die parlamentarische Tagesordnung holen werden. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Birgit Schwebs, DIE LINKE)
(Michael Roolf, FDP: Wenn Sie das so sagen, dann ist das so. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was wollen Sie denn zu diesem Gesetzentwurf noch sagen?)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf Drucksache 5/3484.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3484 bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.10 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.