Protokoll der Sitzung vom 16.09.2010

Sie sind wortbrüchig von vorne bis hinten. Das ist der Punkt an der Stelle.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Sie haben keine Kenntnis über das System.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Herr Heydorn, gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Grabow?

Herr Heydorn, Sie verfügen ja über …

Augenblick, Augenblick!

Herr Heydorn, gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Grabow?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn die weiter so einfach sind. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Herr Grabow, Sie haben das Wort.

Herr Heydorn, Sie verfügen ja über große Verwaltungsahnung. Wenn man weiß, dass wir im letzten Jahr im September gewählt worden sind,

(Zuruf aus dem Plenum: Frage!)

dann frage ich Sie: Wie lange braucht man eigentlich, wenn man so was eingerührt hat, so einen Fonds, kann man das überhaupt dann abschaffen und wie lange bräuchte man, um das zu bekommen?

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Angelika Peters, SPD)

Den kann man abschaffen von heute auf morgen. Der Punkt ist doch folgender: Sie wollen ihn nicht abschaffen. Sie nutzen ihn. Das ist der Punkt. Sie haben heute eine völlig andere Auffassung als vor der Wahl. Das ist der Punkt und das müssen Sie auch mal nach außen tragen

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kein Konzept.)

und sagen, das ist aber fein, was Sie da vor uns gemacht haben.

Von heute auf morgen kann man ihn abschaffen.

Also wenn Sie die Kehrtwende machen auf der Schmalspur mit 180 ohne Blechschaden, dann müssen Sie sich auch dazu bekennen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3772 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3772 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der NPD und Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3653. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3653 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der NPD und Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Mehrbedarf für allein erziehende Bezieher von Arbeitslosengeld II, Drucksache 5/3747.

Antrag der Fraktion der NPD: Mehrbedarf für allein erziehende Bezieher von Arbeitslosengeld II – Drucksache 5/3747 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Kinderland Mecklenburg-Vorpommern, aber auch im Rest der Republik hat der Sozial staat für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, eine besondere Überraschung parat zum 7. Geburtstag. In Paragraf 21 Absatz 3 SGB II heißt es:

„Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen … in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem

Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben …“

36 Prozent des Regelsatzes in Höhe von 359 Euro, das sind knapp 130 Euro. Daran gewöhnt sich dann der Leistungsempfänger, plant das Geld ein und benötigt es auch, bis exakt zum 7. Geburtstag des Kindes, denn dann erhält er auf einmal nur noch 12 Prozent des Regelsatzes als Mehrbedarf, also nur noch etwa 42 Euro, 90 Euro weniger.

Warum eigentlich? Wie gelangt der sogenannte Gesetzgeber zu der Annahme, die Pflege und Erziehung eines 7-jährigen Kindes wären weniger wert als die eines 6-jährigen oder würden weniger Mühe machen oder weniger Aufwand erfordern? Was ändert sich denn so Gewaltiges mit dem 7. Geburtstag? Die Einschulung kann es nicht sein, denn die erfolgt in der Regel mit 6 Jahren. Es ist auch nicht zu sehen, warum die Erziehung leichter werden soll, wenn die Kinder die Schule besuchen. Sie sind dann zwar seltener zu Hause, aber erstens wird im Gesetz überhaupt nicht differenziert zwischen Kindern, die ausschließlich zu Hause betreut werden von ihrem alleinerziehenden Elternteil, und solchen, die tagsüber bei einer – natürlich politisch korrekten – Tagesmutti sind oder eine Kindertagesstätte besuchen. Und zweitens gilt ja wohl der Übergang in die 2. Klasse als die große Zäsur, beziehungsweise das Erreichen des 7. Lebensjahres.

Ab der 2. Klasse ist also die Erziehung und Pflege nur noch ein Drittel des Mehrbedarfs wert, der für Erstklässler oder 6-Jährige gewährt wird, schlagartig. Zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren sind dann aber wieder als Erziehungsaufgabe laut Gesetz die gleiche Herausforderung wie ein Kind unter 7 Jahren. Deshalb gibt es für sie zusammen 36 Prozent des Regelsatzes als Mehrbedarf, so viel wie für ein Kind unter 7 Jahren. Und ein Kind über 7 Jahren entspricht einem Kind unter 16 Jahren oder einem oder mehreren zwischen 16 und 18 Jahren, die kriegen jeweils 12 Prozent des Regelsatzes als Mehrbedarf.

Es scheint irgendwo eine Verrechnungseinheit zu geben. So, wie man die Entfernung in Metern ausdrückt und die Stromspannung in Volt, so existiert offenbar eine Maßeinheit für die Mühen der Erziehung, die aber leider nie öffentlich gemacht wird. Ob das jeweilige Kind dabei nun hochbegabt ist oder lernbehindert, ist dabei völlig egal. Es kommt nur auf das Alter an. Ein Alleinerziehender mit einem 6-Jährigen erhält den gleichen Mehrbedarf wie drei andere Alleinerziehende, bei denen jeweils nur ein 7-Jähriger lebt, zusammen. Also ein 6-Jähriger ergibt genauso viel Mehrbedarf wie drei 7-Jährige, wenn sie in getrennten Haushalten leben.

Zwei und drei 5-Jährige hingegen in einem Haushalt ergeben den gleichen Mehrbedarf wie zwei oder drei 8-Jährige oder zwei oder drei 15-Jährige. Da ist das Alter dann auf einmal egal. 3 oder 15 macht keinen Unterschied – in dieser Konstellation. Mit vier Kindern, egal welchen Alters, erhält man dann aber ein Drittel mehr Mehrbedarf, 48 Prozent des Regelsatzes statt 36, als wenn nur ein 6-Jähriger im Haushalt lebt, für den es 36 Prozent gibt. Für einen 6-Jährigen 36, für vier Kinder egal welchen Alters 48.

Fünf Kinder werden vom Staat mit 60 Prozent des Regelsatzes belohnt, und das war es dann auch. 60 Prozent sind die Obergrenze. Selbst wer zehn Kinder hätte, die alle unter 6 Jahre alt wären, Pflegekinder – für die gilt das auch –, erhält für die Erziehungsmühen nur 60 Prozent

Mehrbedarf, also noch nicht einmal das Doppelte, das ein anderer Alleinerziehender für nur ein Kind bekommt, das unter 7 Jahre alt ist. Wo die Logik ist, das soll mir mal einer erklären. Und wer das alles nicht glaubt, mag nachlesen und selber rechnen. Das alles ist die traurige Wahrheit.

Vernünftig herleiten lässt sich das genauso wenig wie jene Regelsätze, von denen das Bundesverfassungsgericht ja festgestellt hat, dass ihr Zustandekommen überhaupt nicht nachvollziehbar war. Und auch das hier wurde ohne Sinn und Verstand einfach so aus dem Hut gezaubert und wäre einer gerichtlichen Nachprüfung genauso würdig. Irgendwann wird sich vielleicht das Verfassungsgericht mit diesem Zahlensalat beschäftigen und da Reste von Vernunft suchen müssen, was wahrscheinlich umsonst sein wird.

Das alles muss natürlich neu gefasst und begründet werden. Der Antrag zielt aber erst einmal auf die offenkundigste Dummheit ab, die Absenkung des Mehrbedarfs für das allein erziehende Elternteil mit dem 7. Geburtstag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Dafür gibt es keinen auch nur annähernd einleuchtenden Grund, schon gar nicht im glorreichen Kinderland Mecklenburg-Vorpommern. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

(Stefan Köster, NPD: Der Hartz-IV-Experte. Der kennt Hartz IV nur aus der Zeitung.)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Was und wen ich aus der Zeitung oder persönlich kenne, das überlassen Sie bitte mir, Herr Köster. Ich denke, dass ich mit mehr Menschen Kontakt habe, als Ihnen vielleicht lieb ist, jedenfalls im umgekehrten Falle würde es mir so gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag greift eine spezielle Regelung im Bereich der Arbeitslosengeldes II auf, was wohl hauptsächlich der erhöhten Medienaufmerksamkeit seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Bezüge zur Grundsicherung geschuldet ist. Es handelt sich bei der Vorschrift um den Paragrafen 21 Absatz 3 SGB II, der alleinerziehenden Eltern, die mit einem Kind unter 7 Jahren zusammenwohnen, einen Mehrbedarf gewährt.

Meine Herren von der NPD, nun muss ich in diesem Zusammenhang schon einmal darauf hinweisen dürfen, dass der gesamte Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II im Moment en détail und umfänglich überprüft wird.

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

Seien Sie deshalb versichert, dass Experten auf der Bundesebene,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)